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0359/2025

Beantwortung einer schriftl. Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 07.11.2024 (AN/1491/2024) betr. „Anfrage zum aktuellen Stand der Maßnahmen an der Kreuzung Donatusstraße/Im Gewerbegebiet Pesch“ TOP Ö 7.2.5

Beantwortung einer Anfrage (BV) 05.02.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 06.02.2025, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5170 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0359/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.02.2025 
 
Beantwortung einer schriftl. Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Chorweiler vom 07.11.2024 (AN/1491/2024) betr. „Anfrage zum 
aktuellen Stand der Maßnahmen an der Kreuzung Donatusstraße/Im Gewerbegebiet 
Pesch„ TOP Ö 7.2.5 
Die SPD Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
„Wurde mit den Bauarbeiten bereits begonnen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Nein. 
 
 
„Falls nicht, welche Gründe liegen für die Verzögerung vor, und wann ist der Baubeginn nun 
geplant?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Ausführungsplanung ist finalisiert. Der Markierungs- und Beschilderungsplan wurde er-
stellt und abschließend verwaltungsintern abgestimmt. Die straßenverkehrsrechtliche Anord-
nung für den Markierungs- und Beschilderungsplan erfolgte im November 2024. Der Decken-
höhenplan wurde ebenfalls erstellt und verwaltungsintern abgestimmt. 
 
Um die Straßenbaumaßnahme realisieren zu können, ist es erforderlich, ergänzend ein 
Grundstück anzukaufen. Hierzu führt die Verwaltung aktuell die erforderlichen Arbeitsschritte 
für die Grundstücksverhandlung und die Vertragsabwicklung durch. 
 
 
„Gibt es einen aktualisierten Zeitplan für die Fertigstellung der Maßnahmen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Vorausgesetzt, die o. g. Grundstücksverhandlung wird im 2025 abgeschlossen sein, ist es 
vorgesehen, mit dem Straßenausbau ab dem I. Quartal 2026 zu beginnen. Die Bauzeit wird 
ca. ein Jahr betragen, so dass mit einer Schlussrechnung in 2027 zu rechnen ist. 
 
 
„Ist eine Fertigstellung noch in 2024 realistisch, oder wird das Projekt in das Jahr 2025 ver-
schoben?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Siehe vorherige Antwort.

2 
 
 
 
„Haben sich die geschätzten Kosten für die Maßnahme seit der letzten Planung geändert? 
 
Antwort der Verwaltung: 
In der Beschlussvorlage „Baubeschluss für den Umbau und Signalisierung des Knotenpunktes 
Donatusstraße/Gewerbegebiet Pesch in Köln-Pesch“ (1153/2022) wurden die Gesamtkosten 
für die Umsetzung der Maßnahme mit rd. 1.692.500 € benannt. 
 
Im Rahmen der weiteren planerischen Bearbeitung haben sich diese Kosten nicht erhöht. Die 
Verwaltung verweist hierzu ergänzend auf ihren Hinweis in der Anlage 6 zu der o. g. Be-
schlussvorlage, wonach weiterhin sowohl wegen der derzeitigen Preisentwicklung als auch 
wegen der aktuellen geopolitischen Entwicklung eine belastbare Kostenberechnung nur mit 
Unschärfen erstellt werden könnte. 
 
 
„Sind die erforderlichen Mittel für die Umsetzung vollständig gesichert, oder gab es Anpassun-
gen im Budget?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 ist im Haushaltsjahr 2026 im Teilfinanzplan des Amtes für 
Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201-Straßen, Wege, Plätze in der Teilplan-
zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6601-1201-6-1123, signaltechni-
sche Optimierung Donatusstraße, eine Auszahlungsermächtigung in Höhe von 1.600.000 € 
berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität wird an gleicher Stelle im Rahmen der Haushalts-
planaufstellungsprozesse 2027ff die benötigten investiven Restmittel einplanen.  
Für die ab 2027 anfallenden jährlichen Abschreibungen wird das Dezernat für Mobilität die er-
forderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2027ff im 
Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201-Stra-
ßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 – bilanzielle Abschreibungen) innerhalb des dann zuge-
wiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen vorsehen. 
 
 
„Wie werden die Anwohner*innen und ansässigen Betriebe über den Baufortschritt infor-
miert?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Anwohner*innen und ansässigen Betriebe werden bei einem Bauabschnittswechsel per 
Anliegerinformation informiert. 
 
 
„Wird ein zentraler Ansprechpartner oder eine Informationsplattform bereitgestellt, um aktuelle 
Informationen zur Baustelle und möglichen Verkehrsbeeinträchtigungen mitzuteilen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Eine Informationsplattform wird nicht bereitgestellt. Es wird einen zentralen Ansprechpartner 
(Bauleiter) vom Amt für Straßen und Radwegebau geben. Dieser ist dem Bauschild oder der 
Anliegerinformation zu entnehmen. 
 
 
„Wurden, angesichts der möglicherweise verzögerten Umsetzung, temporäre Maßnahmen 
eingeführt, um die Verkehrssicherheit an der Kreuzung zu erhöhen?“ 
 
„Sind Übergangslösungen geplant, um den Verkehrsfluss zu verbessern, bis die endgültigen 
Maßnahmen abgeschlossen sind?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Aufgrund der fortgeschrittenen Projektbearbeitung beabsichtigt die Verwaltung, weder tempo-
räre Maßnahmen noch Übergangslösungen vorab durchzuführen.

3 
 
Die bauzeitlichen Verkehrsführungen berücksichtigen die Aspekte der Verkehrssicherheit und 
Verkehrsabwicklung auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zugehöriger Verwal-
tungsvorschriften und der Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an 
Straßen. 
 
 
Anlagen: 
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

06.02.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0359/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
05.02.2025
Erstellt
30.01.2025 13:56