2998/2022
Ersatzbeschaffung von 2 LKW 18t mit Ladekran
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Anlage 2 Stellungnahme RPA
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14 .11.2022 141 67 Bedarfsfeststellung für die Beschaffung von zwei Lastkraftwagen 18t mit Ladekran für die Bereiche „Allgemeine Transportaufgaben und Entsorgung“ und „Straßenbaum- pflege“, voraussichtliche Auftragssumme 529.412 € netto zzgl. MwSt. = 630.000 € brut- to (Vorlagen-Nummer 2998/2022) hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung / RPA-Nr. 141/13/03/22 Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Beschlussvorlage-Nr. 2998/2022 übermittelten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprü- fung über die Ersatzbeschaffung von zwei Lastkraftwagen 18t mit Ladekran zur Stellung- nahme. Die Anschaffungskosten liegen pro Fahrzeug bei 315.000 € brutto (264.706 € netto). Laut Ihrem Fahrzeug- und Maschinenkonzept stehen zwei Lastkraftwagen 18t aktuell in dem Be- reich „Allgemeine Transportaufgaben und Entsorgung“ zur Ersatzbeschaffung an. Beide Fahrzeuge sind über zehn Jahre im Einsatz und haben starke Verschleißerscheinungen, die in den letzten Jahren zu hohen Reparaturkosten führten. Ein Fahrzeug soll in der gleichen Bauart ersetzt werden. Der zweite Lastkraftwagen wird zur Optimierung der Abläufe gegen einen Schlepper mit Muldenkipper zu einem geringeren Anschaffungspreis in Höhe von brut- to 275.000 € ausgetauscht. Die Beschaffung erfolgt unter der Vorlagen-Nr. 3002/2022. Darüber hinaus hatte einer von drei Lastwagen aus dem Bereich „Straßenbaumpflege“ am 12.01.2022 einen Unfall mit Totalschaden und muss unplanmäßig zur weiteren Bewältigung der Pflegearbeiten sowie Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit neu beschafft werden. Die Ausführungen zu dem Fahrzeugbedarf sind nachvollziehbar dargestellt. Mit freundlichen Grüßen 15
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/673/1 Vorlagen-Nummer 2998/2022 Freigabedatum 10.11.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ersatzbeschaffung von 2 LKW 18t mit Ladekran Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt die Ersatzbeschaffungen von zwei LKW 18t mit Ladekran für jeweils brutto 315.000 EUR für die Bereiche „Transport“ und „Baumpflege“. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung im Haushalts- jahr 2022 in Höhe von 630.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 im Teilfinanzplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei der Finanzstelle 6700-1301-0-0100 / Beschaffun- gen KFZ, Hpl. 2022. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 24.11.2022 Finanzausschuss 05.12.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 630.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 63.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ersatzbeschaffung von zwei LKW 18t mit Ladekran Im Bereich „Allgemeine Transportaufgaben und Entsorgung“, Kapitel 3.2.2, des Fahrzeug- und Maschi- nenkonzeptes des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen sind drei LKW 18t mit Ladekran defi- niert und stadtweit im Einsatz. In 2022 steht gemäß Konzept eine Ersatzbeschaffung von zwei dieser LKW, die nun zehn Jahre im Ein- satz sind und starke Verschleißerscheinungen zeigen, auf dem Plan. Die Instandhaltungskosten der vergangenen 3 Jahre der beiden zu ersetzenden aus 2012 stammenden LKW K-LN 6869 und K-LN 6870 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden: K-LN 6869 K-LN 6870 2019 8.532 € 13.793 € 2020 15.766 € 10.194 € 2021 16.169 € 12.901 € gesamt: 40.467 € 36.889 € 3 Der erste dieser LKW soll bauartgleich ersetzt werden, da die kompakte Bauart mit aufgesatteltem La- dekran für Arbeiten im Straßenland besonders vorteilhaft ist. Aufgrund der derzeitigen krisenbedingten Preissteigerungen muss mit Bruttokosten in Höhe von 315.000 EUR pro Fahrzeug gerechnet werden. (Der zweite, planmäßig neu zu beschaffende LKW soll zur Optimierung der betrieblichen Abläufe durch einen Schlepper mit Muldenkipper (brutto 275.000 EUR) ersetzt werden. Hierzu liegt die separate Beschlussvorlage 3002/2022 vor.) Ersatzbeschaffung eines weiteren LKW 18t mit Ladekran nach Unfall-Totalschaden Im Bereich „Straßenbaumpflege“, Kapitel 3.3, des Fahrzeug- und Maschinenkonzeptes des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen sind drei LKW 18t mit Ladekran definiert und stadtweit im Einsatz um das Astschnittgut von den Baustellen zu den Entsorgungsstellen bzw. Lagerplätze zu befördern. Einer dieser LKW hatte am 12.01.2022 einen folgenschweren Unfall, der gutachterlich als Totalschaden eingeschätzt worden ist. Auch wenn die 10-jährige Abschreibungszeit nicht erreicht werden konnte (Erstzulassung März 2015) ist eine unplanmäßige Ersatzbeschaffung dringend notwendig, damit die nötigen Pflegearbeiten zum Erhalt des Baumbestandes und der Aufrechterhaltung der Verkehrssicher- heit weiterhin im notwendigen Maße durchgeführt werden können. Seit dem Unfall wird ersatzweise ein 14 Jahre altes, zum Verkauf vorgesehenes Altfahrzeug genutzt, das jedoch wegen der Störanfälligkeit nur kurzfristige Abhilfe bis zur Ersatzbeschaffung leisten kann. Finanzierung Die Finanzierung der Ersatzbeschaffungen in Höhe von 630.000 € ist durch die im Hpl. 2022 veran- schlagte Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 im Teilfinanzplan 1301 Öf- fentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen bei Finanzstelle 6700-1301-0-0100 Be- schaffungen KFZ gesichert. Die notwendigen Auszahlungsermächtigungen sind im Hpl.-Entwurf 2023/2024 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 entsprechend eingeplant. Die notwendigen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen in Höhe von jährlich 63.000 € sind im Hpl.-Entwurf 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung ab dem Planjahr 2024, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, im gleichnamigen Teilergebnisplan, Teilplanzeile14, bilanzielle Abschreibungen entsprechend eingeplant. Das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Lie- genschaften wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. innerhalb der dann zuge- wiesenen Budgets die in den Folgejahren erforderlichen Abschreibungsaufwendungen, ggf. durch Um- schichtungen, vorsehen.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Ersatzbeschaffung gibt keinen Gestaltungsspielraum her. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2998/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 10.11.2022
- Erstellt
- 09.09.2022 13:21