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2010/2022

KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH: Entsendung in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 01.07.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.09.2022, TOP 17.3

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3999 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2010/2022 
Freigabedatum 
01.07.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH: Entsendung in den Aufsichtsrat 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat entsendet an Stelle von Herrn Beigeordneten Markus Greitemann 
 
Herrn Beigeordneten Andree Haack 
(Oberbürgermeisterin oder von ihr vorgeschlagene/r Bedienstete/r 
der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW) 
 
in den Aufsichtsrat der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH. 
 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der 
Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt werden. Sie 
endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder 
Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei d er Oberbürgermeisterin bzw. der/ dem von ihr 
vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. 
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und 
Vertreter der Stadt Köln i n Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der 
Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
 
Rat 08.09.2022

2 
Begründung 
 
Die Stadt Köln ist alleinige Gesellschafterin der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs -GmbH. 
 
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist in § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der KölnBusi-
ness Wirtschaftsförderungs-GmbH geregelt. Dem Aufsichtsrat gehören danach 15 Mitglieder an: 
 
a) die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister oder eine von ihr/ihm vorgeschlagene Beam-
tin oder Angestellte oder ein von ihr/ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Ge-
meinde, 
b) 13 vom Rat der Stadt Köln entsandte Mitglieder, 
c) eine Arbeitnehmervertreterin oder ein Arbeitnehmervertreter, welche nach Maßgabe der Best-
immungen des § 108a GO NRW vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der 
Gesellschaft gemäß der Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmer-
vertreter in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) gewählten Vorschlagsliste bestellt wird. 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die 
Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern 
weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgerm eisterin oder die/der 
von ihr vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. 
 
Dem entsprechend wurde - auf Vorschlag von Frau Oberbürgermeisterin - Herr Greitemann vom Rat 
in seiner Sitzung am 10.12.2020 in den Aufsichtsrat der KölnBusiness Wirtschaft sförderungs-GmbH 
entsandt. 
 
Vor dem Hintergrund der Dezernatsneuordnung erfolgt derzeit eine Neustrukturierung der Vertretun-
gen der Oberbürgermeisterin in den Aufsichtsräten städtischer Beteiligungsunternehmen. Im Zuge 
dessen schlägt die Oberbürgermeisterin vor, Herrn Beigeordneten Andree Haack an Stelle von Herrn 
Greitemann in den Aufsichtsrat der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH zu entsenden. 
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10.05.2019 einstimmig angeregt, die Vertre-
terinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex (PCKG) zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 09.07.2019 gefolgt (Vorlage  2136/2019, TOP 
10.37). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unter-
nehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. 
 
Hinweis: 
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen min destens 40 Prozent betragen, § 12 
Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch 
besetzt werden, § 12 Abs. 7 LGG.

Beratungsverlauf (1)

08.09.2022 Rat
TOP 17.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2010/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
01.07.2022
Erstellt
15.06.2022 11:49