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3196/2024

Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion, AN/0765/2024: "Plan zur Gestaltung von Freiflächen durch die Verkehrswende"

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 22.10.2024

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 29.10.2024

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

4272 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68 
 
Vorlagen-Nummer 22.10.2024 
 3196/2024 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 29.10.2024 
 
Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion, AN/0765/2024: "Plan zur Gestaltung von 
Freiflächen durch die Verkehrswende" 
Die Verwaltung nimmt zum Antrag der SPD-Fraktion wie folgt Stellung: 
 
Die im Antrag formulierte Überlegung, künftig freiwerdende öffentliche Flächen aus Projekten 
der Verkehrswende einer für die Kölner Bürgerschaft alternativen und positiven wirksamen 
Nutzung (z. B. als Beitrag zur Klimaneutralität) zuzuführen, entspricht den Zielen der Stadt-
strategie (Kölner Perspektiven 2030+) und dem Leitbild des Mobilitätsplans (SUMP).  
 
Anlass für den seinerzeit eingebrachten Antrag war die Einrichtung der Fahrradstraße auf der 
Trankgasse und eine daraus resultierende freiwerdende Fläche, die mit temporären Fahrrad-
bügeln bestückt worden war. Die unter den Punkten 1-4 im Antrag genannten Maßnahmen 
beurteilt die Verwaltung als mögliche Formen einer Umsetzung. Aus Verwaltungssicht ist 
diese Aufzählung nicht als abschließend zu betrachten.  
 
Die Kernforderung des Antrags ist, dass die Verwaltung damit beauftragt werden soll, unter 
Beachtung des Gestaltungshandbuches der Stadt Köln ein Konzept zur temporären und an-
schließenden dauerhaften Nutzung von freiwerdenden Flächen zu erarbeiten und vorzulegen. 
 
Im Verkehrsausschuss am 10.9.2024 hatten sich sowohl Herr Beigeordneter Egerer als auch 
Herr Colmer, Sachgebietsleiter aus dem Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, in der Sa-
che schon dahingehend geäußert, dass sie einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls den Vor-
zug vor der Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes geben würden. Beide bezeichneten dies als 
den zielführenderen Weg.  
 
Die vorgetragene Verwaltungsmeinung lässt sich wie folgt begründen: Als erstes ist die je-
weils konkrete Örtlichkeit einer freiwerdenden Fläche zu nennen. Am Beispiel der Trankgasse 
lässt sich dies veranschaulichen, denn bei den planerischen Überlegungen, wie eine Freiflä-
che alternativ temporär oder später dauerhaft genutzt werden kann oder soll, bildet die räumli-
che Lage und Anbindung der Fläche eine ganz entscheidende Rolle. Die Kernfrage lautet: 
Was ist an Ort und Stelle konkret machbar und verträglich, welche Bedarfe gibt es ggf. und 
was schließt sich aus?  
 
Beispiel Trankgasse: Begrenzt südlich vom Dom und der Domplatte, nördlich von Hotel und 
Brauhaus, umgeben von Dom-Tiefgarage und Hauptbahnhof, ergeben sich in diesem Umfeld 
vielfältige gestalterische Fragestellungen und Bedarfe, die zu betrachten und abzuwägen sind. 
So spielen an einem bedeutenden „Einfallstor“ in die Innenstadt insbesondere stadt- und land-
schaftsplanerische Aspekte eine Rolle, die an anderer Stelle im Stadtgebiet weniger oder gar 
keine Bedeutung haben. Diese Sichtweise, dass in erster Linie die räumliche Lage bestimmt,

2 
 
wie eine Freifläche konkret weiterentwickelt werden kann, spricht verwaltungsseitig überwie-
gend für eine einzelfallbezogene Prüfung, bei der grundsätzlich eine Beteiligung verschiede-
ner Ämter innerhalb der Verwaltung angezeigt ist. So können ganz konkret und zielgerichtet 
alle Sichtweisen und fachlichen Disziplinen individuell berücksichtigt werden. 
 
Ein weiterer Aspekt: Die Verwaltung schätzt den Umfang freiwerdender öffentlicher Flächen 
aus Projekten der Verkehrswende aktuell in einem überschaubaren Umfang ein. Auch dieser 
Punkt spricht aus Verwaltungssicht überwiegend dafür, die individuelle Betrachtung von Ein-
zelfällen einer generellen Konzepterarbeitung vorzuziehen.  
 
Zusammenfassend kommt die Verwaltung deshalb zu folgendem Ergebnis: 
 
1. Das im Antrag formulierte Anliegen, freiwerdende öffentliche Flächen bei Projekten 
der Verkehrswende unter Berücksichtigung der Stadtstrategie und des Gestaltungs-
handbuches positiv wirksamen, alternativen Nutzungen zuzuführen, entspricht grund-
sätzlich den Zielen der Verwaltung. 
 
2. Die Verwaltung bewertet dagegen den Antrag, einen konkreten Auftrag an die Verwal-
tung zur Erstellung eines Konzepts für freiwerdende Flächen zu erteilen, wie oben 
ausgeführt und begründet als nicht zielführend und kann diesen deshalb nicht emp-
fehlen. 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

29.10.2024 Verkehrsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Trankgasse
  • Domplatte

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Details

Aktenzeichen
3196/2024
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
22.10.2024
Erstellt
16.10.2024 10:53