3196/2024
Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion, AN/0765/2024: "Plan zur Gestaltung von Freiflächen durch die Verkehrswende"
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
4272 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68 Vorlagen-Nummer 22.10.2024 3196/2024 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 29.10.2024 Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion, AN/0765/2024: "Plan zur Gestaltung von Freiflächen durch die Verkehrswende" Die Verwaltung nimmt zum Antrag der SPD-Fraktion wie folgt Stellung: Die im Antrag formulierte Überlegung, künftig freiwerdende öffentliche Flächen aus Projekten der Verkehrswende einer für die Kölner Bürgerschaft alternativen und positiven wirksamen Nutzung (z. B. als Beitrag zur Klimaneutralität) zuzuführen, entspricht den Zielen der Stadt- strategie (Kölner Perspektiven 2030+) und dem Leitbild des Mobilitätsplans (SUMP). Anlass für den seinerzeit eingebrachten Antrag war die Einrichtung der Fahrradstraße auf der Trankgasse und eine daraus resultierende freiwerdende Fläche, die mit temporären Fahrrad- bügeln bestückt worden war. Die unter den Punkten 1-4 im Antrag genannten Maßnahmen beurteilt die Verwaltung als mögliche Formen einer Umsetzung. Aus Verwaltungssicht ist diese Aufzählung nicht als abschließend zu betrachten. Die Kernforderung des Antrags ist, dass die Verwaltung damit beauftragt werden soll, unter Beachtung des Gestaltungshandbuches der Stadt Köln ein Konzept zur temporären und an- schließenden dauerhaften Nutzung von freiwerdenden Flächen zu erarbeiten und vorzulegen. Im Verkehrsausschuss am 10.9.2024 hatten sich sowohl Herr Beigeordneter Egerer als auch Herr Colmer, Sachgebietsleiter aus dem Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, in der Sa- che schon dahingehend geäußert, dass sie einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls den Vor- zug vor der Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes geben würden. Beide bezeichneten dies als den zielführenderen Weg. Die vorgetragene Verwaltungsmeinung lässt sich wie folgt begründen: Als erstes ist die je- weils konkrete Örtlichkeit einer freiwerdenden Fläche zu nennen. Am Beispiel der Trankgasse lässt sich dies veranschaulichen, denn bei den planerischen Überlegungen, wie eine Freiflä- che alternativ temporär oder später dauerhaft genutzt werden kann oder soll, bildet die räumli- che Lage und Anbindung der Fläche eine ganz entscheidende Rolle. Die Kernfrage lautet: Was ist an Ort und Stelle konkret machbar und verträglich, welche Bedarfe gibt es ggf. und was schließt sich aus? Beispiel Trankgasse: Begrenzt südlich vom Dom und der Domplatte, nördlich von Hotel und Brauhaus, umgeben von Dom-Tiefgarage und Hauptbahnhof, ergeben sich in diesem Umfeld vielfältige gestalterische Fragestellungen und Bedarfe, die zu betrachten und abzuwägen sind. So spielen an einem bedeutenden „Einfallstor“ in die Innenstadt insbesondere stadt- und land- schaftsplanerische Aspekte eine Rolle, die an anderer Stelle im Stadtgebiet weniger oder gar keine Bedeutung haben. Diese Sichtweise, dass in erster Linie die räumliche Lage bestimmt, 2 wie eine Freifläche konkret weiterentwickelt werden kann, spricht verwaltungsseitig überwie- gend für eine einzelfallbezogene Prüfung, bei der grundsätzlich eine Beteiligung verschiede- ner Ämter innerhalb der Verwaltung angezeigt ist. So können ganz konkret und zielgerichtet alle Sichtweisen und fachlichen Disziplinen individuell berücksichtigt werden. Ein weiterer Aspekt: Die Verwaltung schätzt den Umfang freiwerdender öffentlicher Flächen aus Projekten der Verkehrswende aktuell in einem überschaubaren Umfang ein. Auch dieser Punkt spricht aus Verwaltungssicht überwiegend dafür, die individuelle Betrachtung von Ein- zelfällen einer generellen Konzepterarbeitung vorzuziehen. Zusammenfassend kommt die Verwaltung deshalb zu folgendem Ergebnis: 1. Das im Antrag formulierte Anliegen, freiwerdende öffentliche Flächen bei Projekten der Verkehrswende unter Berücksichtigung der Stadtstrategie und des Gestaltungs- handbuches positiv wirksamen, alternativen Nutzungen zuzuführen, entspricht grund- sätzlich den Zielen der Verwaltung. 2. Die Verwaltung bewertet dagegen den Antrag, einen konkreten Auftrag an die Verwal- tung zur Erstellung eines Konzepts für freiwerdende Flächen zu erteilen, wie oben ausgeführt und begründet als nicht zielführend und kann diesen deshalb nicht emp- fehlen. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Trankgasse
- Domplatte
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Details
- Aktenzeichen
- 3196/2024
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 22.10.2024
- Erstellt
- 16.10.2024 10:53