0352/2023
Anfrage der Seniorenvertretung zur Beantwortung von Fragen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik am 28.10.2022
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
5835 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
V/50/503
Vorlagen-Nummer 23.02.2023
0352/2023
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 02.03.2023
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 17.03.2023
Anfrage der Seniorenvertretung zur Beantwortung von Fragen in der
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik am 28.10.2022 (AN/1970/2022)
Auf die schriftliche Anfrage der Seniorenvertretung der Stadt Köln (SVK) zur Beantwortung
von Fragen der SVK in der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik am 28.10.2022 antwortet
die Verwaltung wie folgt:
1. Worin besteht der Inhalt des dreimalig hervorgehobenen „Rundumsorglospaketes“
des Sozialdezernates für Senioren* in Neubaugebieten? Welche Aktivitäten seitens des
Sozialdezernenten fanden – konkret – in Bezug auf die Neubaugebiete Rondorf Nord-
West und Parkstadt Süd statt?
Antwort der Verwaltung:
Der Begriff „Rundumsorglospaket“ beinhaltet eine umfangreiche Kombination von Angeboten
für die Versorgung von Senior*innen und pflegebedürftige Menschen, die es ermöglichen soll,
auch den Lebensabend in der gewohnten Umgebung verbringen zu können. Angefangen von
barrierefreiem Wohnen mit und ohne Service, Angeboten des täglichen Bedarfs, Angeboten
der Gesundheitsvorsorge über ambulante Pflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege bis zur vollsta-
tionären Dauerpflege sollen diese Angebote im angemessenen Umkreis, möglichst fußläufig,
erreichbar sein.
Rondorf Nord-West:
Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wurde seit Beginn über das Amt für So-
ziales, Arbeit und Senioren am Planungsprozess beteiligt. Der Bebauungsplanentwurf sieht
eine vollstationäre Pflegeeinrichtung in unmittelbarer Nähe zum geplanten Quartiersplatz mit
Einkaufsmöglichkeiten und zur geplanten Stadtbahnhaltestelle vor. Die genaue Ausgestaltung
(nur vollstationäre Plätze oder z. B. ein Verbundangebot mit Tagespflege, Kurzzeitpflege oder
auch Wohnen mit Service) liegt bei dem/der späteren Betreiber*in. Im fortgeschrittenen Stand
der jetzigen Planung werden die Investor*innen an Betreiber*innen herantreten, da die Um-
setzung einer solchen Einrichtung nicht auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens, sondern
durch die Investor*innen erfolgt.
Parkstadt-Süd:
Die Planungen stehen hier noch ganz am Anfang. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und
Wohnen ist seit Beginn über das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren am Planungsprozess
beteiligt. Die integrierte Planung wurde 2019 abgeschlossen. Die eigentliche Bauleitplanung,
also die eigentliche Feinplanung, soll jetzt erst starten. Einen/e Vorhabenträger*in gibt es noch
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nicht. Da ein Großteil der Grundstücke im städtischen Eigentum ist, wird die Stadt Köln wahr-
scheinlich als Vorhabenträgerin selbst auftreten. Bedarfe für Pflege und Senior*innen wurden
im Rahmen der Bauleitplanung durch das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen für
„Parkstadt Süd“ angemeldet.
2. Auf welche Quelle bezieht sich die Angabe des taxierten Personenkreises, Seni-
or*innen der Grundsicherung in der Stadt Köln mit 18.476 Menschen? Es erfolgte eine
Verneinung der SVK-Fragestellung nach Hilfen für diesen Personenkreis – mit einem
bloßen Verweis auf den Sozialstaat und mit dem behaupteten Tenor, die Versorgung sei
ausreichend. Eine solche Negation der existentiellen Schwierigkeiten des betreffenden
Personenkreises, das Leben mangels Masse souverän zu meistern, steht konträr zum
Leitbild des sozialen Köln.
Antwort der Verwaltung:
Die Anzahl wurde im Oktober dem genutzten Fachverfahren entnommen.
Es gibt eine Vielzahl weiterer Unterstützungsmöglichkeiten, insbesondere kostenlose und un-
abhängige Beratungen zu allen in Frage kommenden Unterstützungsleistungen (z. B. Grund-
sicherung, Wohngeld, Leistungen der Pflegeversicherung, einmalige finanzielle Unterstützung
aus speziell hierfür eingerichteten Stiftungen und Fonds (z. B. Hermann-Frank-Fonds, Carl-
Müllerath-Stiftung) über die Seniorenberatung, das Programm „präventive Hausbesuche“, die
Seniorenvertretung und das Beratungstelefon für Senior*innen der Stadt Köln.
Alle Informationen hierzu sind im Wegweiser „Gut informiert älter werden“ enthalten:
https://www.yumpu.com/de/document/read/67219876/kolnerleben-sonderausgabe und unter:
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/senioren/
3. Legen Sie bitte dar, wie z.B. die Kath. Fachhochschule die Erkenntnisse zur Ar-
mutsökonomie bei Senior*innen, um über die Runden zu kommen, darlegt (so z.B. klei-
ne Dazuverdienste, Gartenarbeit, Fahrdienste)
Antwort der Verwaltung:
Es liegen keine Erkenntnisse dazu vor, wie z.B. die Katholische Fachhochschule ihre Er-
kenntnisse zur Arbeitsökonomie bei Senior*innen darlegt.
4. Wie hoch wird die Dunkelziffer der betr. Senior*innen geschätzt, die keine Grundsi-
cherungsleistung in Anspruch nehmen oder die Anspruchsberechtigung knapp verfeh-
len?
Wir/Ich bitte/n um zügige Beantwortung der oben genannten Fragen.
Antwort der Verwaltung:
Über die Größenordnung derer, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens zwar einen An-
spruch (auf Grundsicherungsleistungen) hätten, diesen aber nicht wahrnehmen ("Dunkelziffer
der Nicht-Inanspruchnahme"), gibt es naturgemäß keine exakten und aktuellen Daten. Auf der
Basis von Bevölkerungsbefragungen (Soziooekonomisches Panel, SOEP) ist in den letzten
Jahren immer wieder geschätzt worden, welches Ausmaß die Dunkelziffer aufweist. Untersu-
chungen zeigen, dass vor allem ältere Menschen ihre Leistungsansprüche nicht wahrnehmen
("verschämte Altersarmut"). Das Deutsche Institut für Wirtschaftsförderung (DIW) geht für
2018 davon aus, dass rund 60 Prozent der anspruchsberechtigten Senior*innen die Grundsi-
cherung nicht in Anspruch nehmen.
Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0352/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 23.02.2023
- Erstellt
- 24.01.2023 10:12