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V/0025/2024

Umsetzung des Kinder-und Jugendstärkungsgesetzes hier:Weiterentwicklung des Beratungskonzeptes für junge Menschen, Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte

Vorlagen 10.01.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 22.05.2024, TOP 11

Anlage A

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Berichtsvorlage

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Anlage A

1686 Zeichen

Anlage A zur V/0025/2024 
Kurzüberblick 
 
Die vorliegende Berichtsvorlage stellt die Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes 
für den § 10a SGB VIII dar und erläutert, wie eine Weiterentwicklung des Beratungskonzeptes für 
junge Menschen, Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte im Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien erfolgen kann. 
 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit dieser Berichtsvorlage wird ein Beitrag geleistet, Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- 
und Erlebnisqualität weiter zu entwickeln: 
 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0604 Familienförderung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein X  
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein X  
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein X  
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein X  
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein X  
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X  
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
§ 10a SGB VIII Beratung 
§ 16 SGB VIII Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie 
§ 80 SGB VIII Jugendhilfeplanung 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Der besondere Beratungsbedarf, der sich aus den Querschnittsthemen Migration, Inklusion und 
Gender ergibt, wird in der Beratungsarbeit berücksichtigt und fachlich umgesetzt. Die nied-
rigschwellige Beratung ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe.

Berichtsvorlage

13213 Zeichen

V/0025/2024 
V/0025/2024 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes 
  
hier:Weiterentwicklung des Beratungskonzeptes für junge Menschen, Mütter, Väter, 
Personensorge- und Erziehungsberechtigte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.02.2024 Integrationsrat Bericht 
   15.02.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
   13.03.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz  
und Arbeitsförderung 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Ausgangslage: 
 
Seit dem Jahr 2003 verfügt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien über ein Familienbüro und 
bietet damit eine Anlaufstelle für Bürger*innen zum Informations- und Beratungsbedarf rund um das 
Thema Kindheit, Jugend und Familie. Dazu ist fortlaufend im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und 
Familien berichtet worden. 
 
Ebenso hat das Thema Prävention seit vielen Jahren grundlegend an Bedeutung gewonnen. Ausge-
hend von den Zielen, die bereits in der Beschlussvorlage V/0388/2008 1 beschrieben sind und das 
Verständnis der Prävention für Familien in Münster darstellen, wurden trägerübergreifend Angebote 
und Maßnahmen entlang der Lebenslinien entwickelt. Auch die Berichtsvorlage V/0638/2017 2 stellt 
umfassend Entwicklungen und Maßnahmen zur Prävention in der Kinder- und Jugendhilfe dar. 
 
Das Arbeitsfeld der „Frühen Hilfen“ ist stetig weiterentwickelt und an die sich verändernden Bedarfe 
von Familien angepasst worden. Folglich wurden Angebots- und Kooperationslücken geschlossen 
und der Aufbau von systematischen Präventionsstrukturen vorangetrieben. Das Netzwerk „Frühe Hil-
fen“, der Ausbau und die Verstetigung der Stadtteilkoordination oder der Aufbau der Babylotsensys-
teme in den Geburtskliniken in Münster sind einige erwähnenswerte Maßnah men, die die Zusam-
                                                 
1 Frühe Hilfen für Familien  - Gesamtstädtisches Präventionskonzept 
2 Bericht und Finanzierung zu dem Maßnahmenprogramm einer kind - und jugendpräventionsbezogenen Armutsprävention 
in Münster 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
29.01.2024  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Thesing 
Telefon: 492-5525 
ThesingS@stadt-
muenster.de

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V/0025/2024 
menarbeit der Kinder - und Jugendhilfe und der Gesundheitshilfe im Interesse des gesunden Auf-
wachsens von Kindern verdeutlichen.  
 
Durch die Arbeit des Familienbüros und der Familienbesuche zeigt sich, dass in einer wachsenden 
und sich fortlaufend verändernden Stadt Münster die Bedürfnisse und Bedarfe von jungen Menschen, 
Müttern, Vätern, Personensorge- und Erziehungsberechtigten im Hinblick auf Beratung einem steti-
gen Wandel unterworfen sind. Die Erwartungen der Zielgruppe an das Amt für K inder, Jugendliche 
und Familien haben sich verändert. Familien wollen sowohl zeitlich als auch örtlich flexibel ihre Anlie-
gen klären und wünschen sich stationäre, mobile und digitale Beratungsmöglichkeiten.  
 
Mit dem Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz (KJSG) hat der Gesetzgeber im § 10a SGB VIII eine 
neue Vorschrift zur Beratung junger Menschen, Mütter, Väter, Personensorge - und Erziehungsbe-
rechtigter im Bereich der Kinder - und Jugendhilfe verankert. Die neue Beratungspflicht ist nicht nur 
strukturell in den allgemeinen Vorschriften des SGB VIII angesiedelt, sondern nimmt explizit eine zeit-
lich vorgelagerte Rolle ein. Die Aufgabe des öffentlichen Trägers besteht darin, mögliche Adressatin-
nen und Adressaten von Leistungen nach dem SGB VIII in besonderer Weise zu beraten. 
 
Die Absätze 1 und 2 des § 10a SGB VIII geben einen Einblick in die Anforderungen der Beratung: 
 
§ 10a Abs. 1 SGB VIII 
1) Zur Wahrnehmung ihrer Rechte nach diesem Buch werden junge Menschen, Mütter, Väter, Personen-
sorge- und Erziehungsbere chtigte, die leistungsberechtigt sind oder Leistungen nach §  2 Absatz 2 erhal-
ten sollen, in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form, auf ihren Wunsch 
auch im Beisein einer Person ihres Vertrauens, beraten. 
 
2) Die Beratung umfasst insbesondere:  
1. die Familiensituation oder die persönliche Situation des jungen Menschen, Bedarfe, vorhandene 
Ressourcen sowie mögliche Hilfen, 
2. die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich des Zugangs zum Leistungssystem, 
3. die Leistungen anderer Leistungsträger,  
4. mögliche Auswirkungen und Folgen einer Hilfe, 
5. die Verwaltungsabläufe, 
6. Hinweise auf Leistungsanbieter und andere Hilfemöglichkeiten im Sozialraum und auf Möglichkei-
ten zur Leistungserbringung,  
7. Hinweise auf andere Beratungsangebote i m Sozialraum. 
Soweit erforderlich, gehört zur Beratung auch Hilfe bei der Antragstellung, bei der Klärung weiterer zu-
ständiger Leistungsträger, bei der Inanspruchnahme von Leistungen sowie bei der Erfüllung von Mit-
wirkungspflichten. 
 
Diese „neue“ Verpflichtung richtet sich ausschließlich an den öffentlichen Träger der Kinder- und Ju-
gendhilfe und seine Leistungsangebote an unterschiedlichen Stellen.3  
 
Mit den rechtlichen Grundlagen und Entwicklungslinien für die Kinder- und Jugendhilfe, die sich aus 
dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ergeben, hat sich der Ausschuss für Kinder, Jugendliche 
und Familien in seinem Fachtag am 27.08.2022 befasst. Die Anforderungen des § 10a SGB VIII wur-
den als ein zentrales Thema benannt und die Verwaltung beauftragt, diese fachlich umzusetzen. 
 
Die strukturellen und fachlichen Herausforderungen bestehen insbesondere darin, diesen Anspruch in 
unterschiedlichen Kontexten durch ein stützendes Beratungsangebot umfassend zu ermöglichen. Die 
Beratung für die Zielgruppen soll verständlich, nachvollziehbar und wahrnehmbar erfolgen. 
                                                 
3 Neben einer Erstberatung/ Vorfeldberatung ist der umfassende Beratungsanspruch gem. § 10a SGB VIII bezogen auf de n 
Einzelfall im Rahmen  von Hilfen zur Erziehung und weiteren familienunterstützenden Leistungen (wie z.B. Elterngeld, Unter-
haltsvorschuss etc.) in den einzelnen Abteilungen/Fachstellen entsprechend weiterzu entwickeln.

- 3 - 
V/0025/2024 
 
2. Aktueller Stand zur Umsetzung des § 10 SGB VIII und Bedarf zur sachgerechten Reali-
sierung 
 
Wie eingangs dargestellt, hält das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien schon jetzt durch das 
Familienbüro und die Familienbesuche bei Neugeborenen zu unterschiedlichsten Themen ein Bera-
tungsangebot im Sinne einer umfassenden Information zu Leistungen und Angeboten der Kinder- und 
Jugendhilfe vor. Um die fachlichen Beratungsanforderungen aus dem § 10a SGB VIII umzusetzen, 
bedarf es jedoch einer Modifizierung und Neuausrichtung. Daher wurden in einem Jugendhilfepla-
nungsprozess gemeinsam mit den Mitarbeitenden die Leistungen des Familienbüros und der Fami-
lienbesuche zusammengeführt und weiterentwickelt. Im Rahmen dieses Planungsprozesses wurden 
auf der Grundlage von fachlichen Anforderungen, der eigenen Expertise und dem definierten Bedarf 
erste konzeptionelle Rahmungen festgelegt. Gleichzeitig wurde damit den zuvor dargestellten Verän-
derungen im Angebotsspektrum der „Frühen Hilfen“ und der Prävention entsprochen.  
 
Der in 2022 durch den Rat der Stadt Münster anerkannte Bedarf weiterer Raumressourcen4 im Erd-
geschoss der Hafenstraße 30/32 bietet die Möglichkeit, das Beratungsangebot räumlich neu zu veror-
ten. Dur ch einen niederschwelligen und barrierefreien Zugang für alle Menschen, die das Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien besuchen, ist die Voraussetzung geschaffen für eine zeitgemäße 
und kundenfreundliche Anlaufstelle für Bürger*innen  der Stadt Münster und ausdrücklich auch für die 
Zielgruppen des § 10a SGB VIII5.  
  
Die neuen räumlichen Gegebenheiten und die fachlichen Weiterentwicklungen konzeptionieren das 
Familienbüro mit den Schwerpunkten „Beratung & Service“. 
 
Junge Menschen, Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte erhalten in der zukünfti-
gen Anlaufstelle vielfältige Informationen, eine erste Beratung und Orientierung. Dazu gehören auch 
Informationen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie, um Erziehungsberechtigte bei 
der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung aktiv zu unterstützen.  Die Anliegen werden nied-
rigschwellig geklärt und es erfolgt die gezielte Vermittlung an die „richtigen“ Ansprechpartner*innen in 
und außerhalb des G ebäudes (Lotsenfunktion). So sollen für Ratsuchende unter anderem Zugänge 
und Schnittstellen zu relevanten Leistungen aufgezeigt werden und es soll über Abläufe informiert 
werden. Dazu gehört beispielsweise die Bereitstellung von digitalen und mehrsprachigen Informatio-
nen zu Angeboten und Leistungen. Ebenso werden die persönliche und telefonische Beratung, der 
Aufbau und Ausbau der digitalen Beratung, die Veröffentlichung von Videoanleitungen sowie die stär-
kere Nutzung von Social Media als Informationsmediu m einbezogen. Der besondere Beratungsbe-
darf, der sich aus den Querschnittsthem en Migration, Inklusion und Gleichstellung ergibt, wird in der 
Beratungsarbeit berücksichtigt und fachlich umgesetzt. Die niedrigschwellige Beratung ermöglicht 
gesellschaftliche Teilhabe. 
 
Darüber hinaus soll eine offene Beratungszone für besonders publikumsintensive Bereiche wie bei-
spielsweise Beurkundungen, Elterngeld, Beratung zur Kindertagesbetreuung, ganztägige Ferienbe-
treuung etc. realisiert werden. 
 
Zusätzlich zur Beratung in der Hafenstraße 30/32 und zur digitalen Beratung kann auf Wunsch von 
jungen Menschen, Müttern, Vätern und Personensorge - und Erziehungsberechtigten eine Beratung 
im eigenen Haushalt erfolgen. Ein Familienbesuch bei Neugeborenen wird nicht mehr in der bisheri-
gen Form angeboten. Dies ist fachlich vertretbar durch den stadtweiten Aufbau und Ausbau der 
Stadtteilkoordination und die Babylotsensysteme in den Geburtskliniken. Außerdem ist es notwendig, 
um bei gleichbleibenden Personalressourcen die Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgeset-
zes sicherzustellen. Bei dieser Veränderung werden Schnittstellen neu definiert, so dass sprachliche 
                                                 
4 Beschlussvorlage V/0279/2022 „ Bedarf von zusätzlichen Büroräumen im Erdgeschoss des Gebäudes Hafenstraße 30/32, 
48153 Münster (Stadtbezirk Mitte)“ 
 
5 junge Menschen, Mütter, Väter, Personensorge - und Erziehungsberechtigte

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V/0025/2024 
und soziale Barrieren durch die intensive Kooperation mit den „Frühen Hilfen“, hier Babylotsensyste-
me und Stadtteilkoordination, berücksichtigt werden. 
 
Aufgrund der langjährigen Erfahrung im Familienbüro und der stetig wachsenden Beratungen ist ge-
plant, erweiterte Beratungszeiten vorzuhalten. Damit wird der Bedarf von jungen Menschen, Müttern, 
Vätern, Personensorge- und Erz iehungsberechtigten aufgegriffen. Denkbar wäre, Beratungszeiten 
schon vor neun Uhr und auch zum Teil durchgehend über die Mittagszeit anzubieten. So wäre es 
Eltern auch möglich, vor der Arbeit oder in der Mittagspause ihre Anliegen zu klären. 
Diese Rahmensetzung wird derzeit mit Mitarbeitenden aus dem „neuen“ Familienbüro und weiteren 
Fachstellen, die wesentliche Schnittstellen zu dem Arbeitsbereich haben, konkretisiert. Die konzepti-
onelle Konkretisierung ist als eine Art „Startkonfiguration“ zu verstehen.  
Wesentliche Aspekte sind: 
 Die bedarfsgerechte Umsetzung differenzierter Beratungsangebote des Amtes für Kinder, Ju-
gendliche und Familien in den neuen Räumlichkeiten. 
 Die Gestaltung von internen Schnittstellen wie zum Beispiel die Schnittstelle der Kinder- und 
Jugendgesundheit des Gesundheitsamtes der Stadt Münster.  
 Die Gestaltung von externen Schnittstellen, insbesondere mit weiteren Akteuren der „Frühen 
Hilfen“.  
 Die prozesshafte Evaluation und Weiterentwicklung des Beratungsangebotes. 
 
 
3. Ausblick: 
 
Die vorliegende Berichtsvorlage stellt einen Schwerpunkt in der Umsetzung des Kinder- und Jugend-
stärkungsgesetzes dar und erläutert, wie eine Weiterentwicklung des Beratungskonzeptes für junge 
Menschen, Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte erfolgen kann. Diese Neuerun-
gen haben darüber hinaus aus der Sicht von Planung und Steuerung Potential, um weitere Anforde-
rungen aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, wie zum Beispiel das Thema „Hilfen aus einer 
Hand für Kinder mit und ohne Behinderungen“ nachfolgend an die neue Anlaufstelle anzubinden.  
 
Das neue Familienbüro „Beratung & Service“ wird vielfach im Kontext der „Frühen Hilfen“ und immer 
im Wechselspiel mit anderen Akteuren und Akteurinnen und freien Trägern der Kinder und Jugendhil-
fe agieren. Somit haben die anstehenden Veränderungen bei der Ausgestaltung der Leistungen Aus-
wirkungen auf das gesamte System. Die Veränderungen sind gemeinsam in den  Blick zu nehmen 
und zu gestalten. Daher werden auf der Grundlage der bestehenden Kooperationsstrukturen neue 
Kooperationswege und Absprachen miteinander erarbeitet und vereinbart.  
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien ein Jahr nach der Eröffnung des neuen Familienbüros „Beratung & Service“ zum Verlauf des 
Veränderungsprozesses berichten. 
 
In Vertretung 
Gez.  
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor  
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Beratungsverlauf (3)

15.02.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.04.2024 Integrationsrat
TOP 4.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.05.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hafenstraße 30

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Details

Aktenzeichen
V/0025/2024
Typ
Vorlagen
Datum
10.01.2024
Erstellt
10.01.2024 15:33