1699/2021
Nachfrage zum 31. Bericht zur Situation Geflüchteter bzgl. psychischer Erkrankungen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4694 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 25.05.2021 1699/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 27.05.2021 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 28.05.2021 Integrationsrat 01.06.2021 Gesundheitsausschuss 08.06.2021 Nachfrage zum 31. Bericht zur Situation Geflüchteter bzgl. psychischer Erkrankungen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zum 31. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln (Vorlage 0980/2021) Nachfragen bezüglich der gesundheitlichen Versorgung von psychisch erkrankten Perso- nen gestellt: Bei ca. 6.176 Geflüchteten zum Stichtag 31.12.2020 ist doch von einer erheblichen Zahl schwerer psychischer Erkrankungen auszugehen (z.B. Schizophrenie 1% weltweit, das wären ca. 60 Geflüchte- te potentiell in Köln). Dies noch ohne andere psychische Erkrankungen gerechnet. Der Umgang mit dieser Personengruppe ist für Mitarbeiter der Flüchtlingsunterkünfte zum Teil her- ausfordernd und belastend. Ohne Aufenthaltsstatus und ohne Sprachmittlung ist die psychiatrische Versorgung von Geflüchteten besonders schwierig bis unmöglich. Hat der Sozialpsychiatrische Dienst der Stadt Köln genug Ressourcen, zur psychiatrischen Versor- gung dieser Personengruppe? Können niedergelassene Psychiater zur psych. Versorgung der Personengruppe gewonnen werden, z.B. durch einfache Übernahme der Kosten der Behandlung Geflüchteter ohne Aufenthaltsstatus durch die Stadt, und ggf. Übernahme der Kosten für Sprach- und Integrationsmittler oder gibt es schon entsprechende Konzepte? Antwort der Verwaltung Zum Aufgabengebiet der in den Unterkünften tätigen Fachkräfte der Sozialen Arbeit gehören die Er- kennung besonderer Unterbringungsbedarfe sowie insbesondere auch die Herstellung eines Vertrau- ensverhältnisses. Einige hierfür wichtige Informationen sind bereits den persönlichen Daten zu ent- nehmen (Familien mit minderjährigen Kindern, Alleinerziehende, Minderjährige, Menschen über 65), andere Informationen sind offensichtlich und erkennbar (fortgeschrittene Schwangerschaften, sichtba- re Behinderungen). Hinzu kommen Informationen, die nur die Geflüchteten selbst mitteilen können: körperliche und psy- chische Erkrankungen, Behinderungen, Traumatisierungen, Schwangerschaften in einem frühen Sta- dium oder Betroffenheit durch Menschenhandel, Folter- und Vergewaltigung, LSBTIQ*. Diese Infor- mationen können die Betroffenen selbst mitteilen, sie müssen es aber nicht. Äußerungen zu diesen 2 Themenkreisen erfordern häufig ein Vertrauensverhältnis zwischen Betroffenen und betreuender Per- son, das sich erst mit der Zeit entwickeln kann. Bei Vorliegen einer besonderen Schutzbedürftigkeit wird die Unterbringung grundsätzlich individuell geklärt. Wird Vulnerabilität erst nach bereits erfolgter Unterbringung offenkundig, wird umgehend eine adäquate Wohnraumversorgung ermöglicht. Das Amt für Wohnungswesen arbeitet eng mit anderen Dienststellen und Fachberatungsstellen zu- sammen. Auf Hinweise des Betreuungspersonals der Hilfsorganisationen in den städtischen Einrich- tungen und Unterkünften erfolgen Abklärungen und Beratungen durch den Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamts (SpDi). Für das Betreuungspersonal besteht jederzeit die Möglichkeit, vom jeweiligen Bezirksteam des SpDi zum Thema „psychische Störungen“ im Allgemeinen wie auch zum konkreten Umgang mit individuel- len Bewohnern*innen beraten zu werden. Das Gesundheitsamt verfügt über mehrere Tablets, mit denen über das Mobilfunknetz oder W-LAN auf einen Videodolmetscherdienst zugegriffen werden kann. Der SpDi hat ein eigenes Gerät, so dass jederzeit sofort qualifizierte Dolmetscherleistungen in den gängigen Sprachen und kurzfristig in prak- tisch allen anderen Sprachen verfügbar sind. Grundsätzlich ist der Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung in der gesamten Bevölkerung hoch, so dass es zu längeren Wartezeiten kommen kann. Entsprechend kann auch die Anbindung von geflüchteten Menschen an die psychotherapeutische Regelversorgung mit Wartezeiten verbun- den sein. Dabei ist die Situation für Geflüchtete erschwert, da sie in der Regel auf muttersprachliche Psychotherapeut*innen oder eine Übernahme von Dolmetscherkosten angewiesen sind. Speziell in Bezug auf Opfer von Menschenhandel praktizieren Ausländerbehörde, Amt für Woh- nungswesen und agisra e.V. ein abgestimmtes Verfahren, wenn geflüchtete Frauen zwecks Unter- bringung vorsprechen. Nach erfolgtem Gesundheitscheck werden die Betroffenen in Unterbringungs- einrichtungen explizit für Frauen untergebracht. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1699/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 26.05.2021
- Erstellt
- 05.05.2021 13:43