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Beantwortung der Anfrage des RM Joisten betr. der überplanmäßigen Bereitstellung von 3,5 Mio. € für den Rettungsdienst (3878/2022)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 4341/2022 vom 01.02.2023

Stand: Am 06.02.2023 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle I/370/20 Vorlagen-Nummer 01.02.2023 4341/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 06.02.2023 Beantwortung der Anfrage des RM Joisten betr. der überplanmäßigen Bereitstellung von 3,5 Mio. € für den Rettungsdienst (3878/2022) In der Sitzung des Finanzausschusses am 05.12.2022 bat RM Joisten um Erläuterung der überplanmäßigen Bereitstellung von 3,5 Mio. € für den Rettungsdienst. Antwort der Verwaltung Die überplanmäßige Bereitstellung i. H. v. 3,5 Mio. € teilt sich auf in 2,5 Mio. € für den Ret- tungsdienst und 1,0 Mio. € für eine mögliche Energiemangellage. Die Verträge mit den Leistungserbringern im bodengebundenen Rettungsdienst wurden zum 03.10.2021 um fünf Jahre verlängert. In diesem Zusammenhang sind die Preise erhöht wor- den. Im Luftrettungsdienst wurde der Vertrag mit dem ADAC zum 01.02.2022 um ein Jahr verlängert. Auch in diesem Zusammenhang haben sich Preissteigerungen ergeben. Die Leis- tungsausweitung und eine Preissteigerung wurden zwar in der Hpl.-Anmeldung 2022 berück- sichtigt, allerdings liegt die tatsächliche Preiserhöhung deutlich höher, so dass sich insgesamt Mehraufwendungen i. H. v. rd. 2.500.000 € ergeben. Der Mehrbedarf im Bereich Rettungsdienst ist über Rettungsdienstgebühren refinanzierbar und wird in der zukünftigen Satzungskalkulation berücksichtigt. Der Krisenstab hat in seinen Sitzungen am 02.09.2022 und 14.10.2022 umfangreiche Be- schaffungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf eine mögliche Energiemangellage beschlossen. Für die Beschaffung von Netzersatzanlagen, mobilen Aggregaten und Ausstattungen zur Vor- haltung des Bevölkerungsschutzes (Feldbetten, Katastrophenschutzsets, Wärmedecken etc.) entstehen Mehraufwendungen i. H. v. rd. 1.000.000 €. Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 06.02.2023

    Finanzausschuss

    TOP 2.21, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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