3115/2022
Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler Erstellung eines SEVESO 3 Gutachten für den Kölner Norden Vorlagen-Nummer AN/0648/2022
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Anlage 7 Auszug BP BV 7 16.03.2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Herr Schulz Telefon: (0221) 221 96313 Fax: (0221) 221 96400 E-Mail: christian.schulz1@stadt - koeln.de Datum: 25.04.2023 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 16.03.2023 öffentlich 9.2.2 Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler Erstellung eines SEVESO 3 Gutachten für den Kölner Norden Vorlagen-Nummer AN/0648/2022 3115/2022 Die BV Chorweiler erörtert verschiedene Kritikpunkte in Bezug auf die in Rede ste- hende Vorlage. Auch wird auf einen im Stadtentwicklungsausschuss vorliegenden Än- derungsantrag der FDP-Fraktion hingewiesen, es wird ebenfalls dafür geworben, die Position der Bezirksvertretung weiter zu bestärken und einen entsprechenden Ände- rungsantrag zu beschließen. Seitens der Verwaltung wird der Nutzen eines über die bereits vorliegenden Informati- onen hinausgehenden Gutachtens in Frage gestellt. Der Informationsgehalt des in Rede stehenden Gutachtens stehe in keinem Verhältnis zu den Kosten und der Kapa- zitätsbindung für notwendiges Personal. In Bezug darauf wird erneut die mangelnde Information der Anwohnerinnen und An- wohner kritisiert, die vor allem in Bezug auf etwaige Störfälle in den Fokus trete. Abstimmung über den mündlich eingebrachten Änderungsantrag des Bezirks- vertreters Schlimgen (FDP): Die Bezirksvertretung bekräftigt ihren Beschluss vom 17.11.2022 (TOP 9.2.2) und for- dert den Stadtentwicklungsausschuss auf, die Verwaltung mit der Erstellung eines SE- VESO-III-Gutachtens zu beauftragen. Sie betont, dass die von der BV zusätzlich vor- geschlagene Alternative keine gleichwertige Lösung der Problematik ist, sondern nur nachrangig verfolgt werden soll. Vorrangig muss es zu einer Ausarbeitung eines be- zirksweiten Gutachtens kommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Abstimmung über den Ursprungsbeschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Antrag der Bezirksvertretung nicht zu folgen, sondern den Umgang mit der Seveso III-RL entsprechend der Stellung- nahme der Verwaltung weiter zu führen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig in Abwesenheit der Bezirksvertreter Schlimgen, Danke und Tewelde-Ne- gassi abgelehnt.
Anlage 2 Stellungnahme der Verwaltung
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1 Anlage 2 Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussvorlage Nr. 3115/2022, Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler Erstellung eines SEVESO 3 Gutachten für den Kölner Norden Vorlagen-Nummer AN/0648/2022 Die Fragen und Antworten, die in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.12.2022 erörtert wurden, werden wie folgt ergänzt: 1.) Die Sicherheit der Bevölkerung könnte betroffen sein, wenn die Verwaltung kein Gutachten erstellt. Nein, die Sicherheit der Bevölkerung in den Stadtbezirken Chorweiler und Nippes ist nicht betroffen, wenn das geforderte Seveso III-RL-Gutachten für den / die Stadtbezirk nicht erstellt wird. Zuständig für die Betriebsüberwachung und für Genehmigungsverfahren bei Störfallbetrieben ist die Bezirksregierung (BR) Köln, die sich wiederum in solchen Fällen mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ( LANUV) NRW abstimmt. Die Stadt Köln ist nicht für die Überwachung solcher Betriebe zuständig. Entsprechend liegen hier auch weder Kenntnisse über Stoffe vor, die ein solcher Betrieb verwendet, produziert oder welche Stoffe wie gelagert w erden noch welche Sicherheitskonzepte vorliegen. Eine Abstimmung findet in Einzelfällen zwischen Betriebsfeuerwehren und der Berufsfeuerwehr der Stadt Köln statt. Zuständig für die Betriebssicherheit sind zunächst in erster Linie die Störfallbetriebe selbst, die hohen Betreiberpflichten unterliegen u nter anderem mit der Erstellung eines eigenen Sicherheitskonzeptes. Entsprechend geschultes Personal ist dort vorzuhalten. 2.) Einzeln Bauvorhaben werden verhindert, wenn die Verwaltung kein Gutachten erstellt. Nein, Auch bei Nichtvorliegen eines Störfallgutachtens sind Bauvorhaben nach §34 BauGB innerhalb des bebauten Zusammenhangs, die innerhalb von Achtungsabständen um einen Störfallbetrieb liegen, genehmigungsfähig. Dies gilt auch für schutzbedürftige Nutzungen gemäß Seveso III-RL wie beispielsweis eine Kita oder nicht großflächige Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe. Hierzu ist im Rahmen des Baugenehmigung-Verfahrens ein gutachterlich begleitetes Sicherheitskonzept durch den jeweiligen Vorhabenträger zu erstellen. Inhalte darin sind beispielsweise: Art und Weise der Alarmierung im Falle eines Störfalls Schulung des Stammpersonals Verhalten in einer Störfallsituation Ein gutes Beispiel für ein solches Sicherheitskonzept ist das im Rahmen des B-Plan- Verfahrens „Dünnwalder Kommunalweg“ für das Jugendfußballzentrum der Bayer AG erstellte Sicherheitskonzept. Dieses ließe sich beispielsweise auch in abgewandelter Form auf das B-Plan-Verfahren „Causemannstraße, 3. Änderung“ und auf Einzelbauvorhaben übertragen. Solche Sicherheitskonzepte sind dann im Rahmen des Plan- bzw. Bau- genehmigungsverfahrens mit der BR Köln abzustimmen. 3.) Wir benötigen das Gutachten für die Ausweisung neuer Bauflächen! Nein, Die Ausweisung neuer Bauflächen im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplanes bzw. im Rahmen von FNP-Änderungen ist auch ohne ein umfassendes Seveso III-RL-Gutachten möglich. Dazu wird die Verwaltung auf vorliegende Kenntnisse zurückgreifen, sich mit der BR Köln abstimmen und im Einzelfall Störfallbetriebe abfragen. In Bebauungsplanverfahren ist es eine gute fachliche Praxis, dass Vorhabenträger Störfall- Gutachten erstellen lassen, die dann von BR Köln und LANUV NRW geprüft werden. 2 In Störfallgutachten wird nie ein „worst-case-Szenario“ untersucht, sondern statistisch abgeleitete mögliche kleinere Störfälle, sogenannte „Dennoch-Störfälle“. Dies sind beispielsweise eine definierte Leckage an einer Rohleitung mit einem definierten Austritt einer entzündlichen oder toxischen Flüssigkeit oder eines Gases. Unter Berücksichtigung der chemischen Reaktionen des Stoffes, anhand von meteorologischen Ausbreitungsbedingungen und der jeweiligen Geländetopographie wird dann ein Ausbreitungsszenario ermittelt und so ein angemessener Sicherheitsabstand abgeleitet, innerhalb dessen keine schutzwürdigen Nutzungen gemäß Seveso III-RL genehmigt werden sollten. Im Übrigen macht ein Gesamtstörfallgutachten nur dann Sinn, wenn zusätzlich mit den betroffenen Betrieben auch ein städtebauliches Planungskonzept zum Umgang mit der Seveso-Thematik innerhalb von angemessen Sicherheitsabständen und Achtungsabständen abgestimmt und erstellt wird. Der Aufwand dafür ist natürlich erheblich höher (zeitlich und finanziell) als bei einem Einzelgutachten für ein konkretes Vorhaben. Auch bei Vorliegen eines Gesamtgutachtens ist eine Abstimmung bei jedem konkreten Plan- / Bauvorhaben mit der BR Köln und dem / den betroffenen Störfallbetrieb(en) weiterhin erforderlich. Die Verwaltung prüft derzeit, wie Untersuchungen, die zusätzliche Erkenntnisse zu angemessenen Sicherheitsabständen um Störfallbetriebe erbringen können, in das Arbeitsprogramm der kommenden Jahre integriert werden können.
Anlage 3 Vorabauszug aus der Niederschrift TOP 5.1 SteA 01.12.2022
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 08.12.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2022 öffentlich 5.1 Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler Erstellung eines SEVESO 3 Gutach- ten für den Kölner Norden Vorlagen-Nummer AN/0648/2022 3115/2022 Es findet ein intensiver Austausch zum Tagesordnungspunkt statt. Die Verwaltung erläutert bezugnehmend auf die beigefügte Stellungnahme, aus welchem Grunde für Chorweiler kein Einzelgutachten besteht. Die SPD-Fraktion weist darauf hin, dass es Kommunen gibt, die Gutachten haben. Die SPD-Fraktion und die FPD-Fraktion können sich den Ausführungen der Verwaltung nicht vorbehaltlos anschließen und bitten um Überprüfung der Sicherheitsfragen. Die FDP-Fraktion regt an, die Weihnachtspause zu nutzen, um eine eigene Formulierung zu finden. Die AfD-Fraktion schließt sich der FDP-Fraktion an und regt an, die Bezirksvertretung Chorwei- ler bei den weiteren Überlegungen einzubeziehen. Die Fraktion Die Linke regt an, den Umweltausschuss einzubeziehen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, den Tagesordnungspunkt aufgrund von Bera- tungsbedarf zurückzustellen. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen führt des Weiteren aus, dass es auch in anderen Bezirken große Betriebe gibt und bittet im interne Rücksprache mit dem Umweltamt zu den bestehenden Hinweisen und um schriftliche Beantwortung der Frage: Inwiefern unterscheidet sich die Situation in Chorweiler im Vergleich zu anderen Bezirken mit diesen Nischen? Die Fraktion VOLT unterstützt den angemeldeten Beratungsbedarf. Die Verwaltung geht auf die Redebeiträge ein und informiert, dass bei dem Verwaltungsvor- schlag die Sicherheit im hohen Maße gewährleistet ist. Des Weiteren führt die Verwaltung aus, dass der Umweltbereich grundsätzlich bei den Planungen einbezogen wird und als planungs- rechtliches Instrument beim weiteren Vorgehen genutzt wird. Ferner sagt die Verwaltung eine Information an die Bezirksvertretungen zu und empfiehlt die Schritte, die in der Stellungnahme der Verwaltung beschrieben sind. Beschluss: Die Fraktion Bündnis90/ Die Grünen meldet nach Eintritt in die Tagesordnung Beratungsbedarf an. Der Tagesordnungspunkt soll zwischen den Fraktionen bis zum nächsten regulären Sit- zungslauf abgestimmt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 10- Fachgespräch_Seveso-III-Gutachten Präsentation
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Umgang mit der Seveso III-Thematik bei der Stadt KölnFachgespräch mit dem StEA und der BV 6Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 Inhaltsverzeichnis Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 SeiteVorstellungsrunde der Verwaltung 3Stand der Beratungen 5Die Seveso III-Richtlinie - Begriffsdefinitionen und Zuständigkeiten7, 8, 9Übersichtsplan Betriebsbereiche und Abstände 11, 12Umgang mit der Seveso-Thematik in Planungs- und Baugenehmigungsverfahren14Übersichtsplan Bau- und Planungsvorhaben im Kölner Norden 16Ergebnisse der Anfragen bei den Nachbarkommunen 18, 19, 20Formate zum Wissenstransfer 22Erfahrungen der Verwaltung zur Seveso III-Thematik 24, 25Empfehlung der Verwaltung zum weiteren Vorgehen 27Fragen und Diskussion2 VorstellungsrundeStadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 Die Verwaltung stellt sich vor3 Stand der BeratungenStadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 zu den Anträgen zur Erstellung eines Seveso-III-Gutachtens für den Kölner Norden4 Stand der Beratungen Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 5 Die Seveso III-RichtlinieBegriffsdefinitionen und ZuständigkeitenStadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 6 Die Seveso III-Richtlinie Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 Hintergrund:Seveso = Ort in Oberitalien, an dem sich 1976 ein schwerer Chemieunfall ereignet hatDie Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 (Inkrafttreten 2015)* zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, gilt für Betriebe, in denen bestimmte Mengen dieser Stoffe vorhanden sind. Maßgebend ist das Vorhandensein in Mengen oberhalb einer Schwelle, die im Anhang der Richtlinie festgelegt ist. Für diese Betriebe gelten besondere Anforderungen an die Anlagensicherheit. Gleichzeitig sollen diese Betriebe ohne Einsprüche arbeiten können.Schützenswerte Nutzungen: • ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienende Gebiete, • öffentlich genutzte Gebäude und Gebiete, • Freizeitgebiete, • wichtige Verkehrswege • sowie unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle bzw. besondersempfindliche Gebiete.*Seveso I-RL 1982, Seveso II-RL 19977 Die Seveso III-Richtlinie Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 Artikel 13 Abs. 2 Seveso-III-Richtlinie: (…) zwischen den unter die Richtlinie fallenden Betrieben einerseits und den in der Richtlinie genannten Schutzobjekten andererseits ein angemessener Sicherheitsabstand gewahrt bleibt.Rechtsprechung:Zahlreiche Gerichtsurteile• zur Definition von schutzwürdigen Nutzungen• zur Abstandermittlungen• Zur Zulässigkeit von Nutzungen• Beispiel: BVerwG 4 C 12.11 zur Nicht-Zulässigkeit eines geplanten Gartencenters in der Nähe eines Störfallbetriebes8 Begriffsdefinitionen und Zuständigkeiten Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 Begriffsdefinitionen:Achtungsabstand (KAS18)*: überschlägig ermittelter Abstand aufgrund verwendeter StoffeAngemessener Sicherheitsabstand: gutachterlich ermittelter Abstand (Betriebsgeschehen, Stoffe, Meteorologie) Zuständigkeiten:Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV): Pflege Datenbank KABAS, Prüfung von Seveso-III-Gutachten auf Anfrage BR Köln Bezirksregierung Köln: Anlagenüberwachung und -genehmigung,Prüfung von Seveso-III-Gutachten von Betrieben, KommunenLink zu Betriebsüberwachung https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/media/document/file/verfahren_umweltueberwachungsprogramm_0.pdfStadt Köln - Bauaufsichtsamt: Prüfung auch von Baugenehmigungen in Bereichen mit Seveso-AbständenStadt Köln – Stadtplanungsamt: Berücksichtigung von Seveso-Abständen in Bauleitplan-Verfahren *Kommission für Anlagensicherheit, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 9 Übersichtsplan Betriebsbereiche und AbständeStadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 10 Übersichtsplan Betriebsbereiche und Abstände Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 Teilbereich Industriegebiet NiehlTeilbereich Niehler HafenTeilbereich WorringenBetriebsbereiche und Abstände im Kölner Norden (Köln-Chorweiler, Köln-Nippes, Köln-Mülheim) 11Quelle: KABAS – Kartographische Abbildung von Betriebsbereichen und Anlagen nach Störfallbetrieben, ergänzt durch Stadtplanungsamt Köln, Stand 06/2023, unmaßstäblich, genordet Übersichtsplan Betriebsbereiche und Abstände Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 Übersicht über Betriebsbereiche und Abstände im Kölner Süden (Köln-Rodenkirchen, Köln-Porz) Übersicht unmaßstäblich, genordet12 Umgang mit der Seveso-Thematik in Planungs- und Baugenehmigungs-verfahrenStadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 13 Umgang mit der Seveso-Thematik in Planungs- undBaugenehmigungsverfahren Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 Bauleitplan-Verfahren:Abfrage Datenbank KABAS Beteiligung Bezirksregierung KölnAuswertung Stellungnahme BR Köln liegt das Vorhaben in einem Achtungsabstand -> Beauftragung eines Störfall (Abstands-) Gutachtens, in der Regel durch Vorhabenträger*in Auswertung Gutachten,bei Bedarf Berücksichtigung Seveso-III-Thematik im B-PlanBaugenehmigungsverfahren:Beurteilung Schutzbedürftige Nutzung i.S. Artikel 13 Abs. 1 der Seveso-III-Richtlinie bzw. § 50 BImSchG ggf. Beteiligung Bezirksregierung Köln in Verbindung mit Übermittlung des angemessenen Abstands Auswertung Stellungnahme BR Köln ggf. Beauftragung eines Störfall (Abstands-) Gutachtens, in der Regel durch Vorhabenträger*in Auswertung Gutachten,bei Bedarf Berücksichtigung und Anpassung Bauantrag14 Übersichtsplan Bau-und Planungsvorhaben im Kölner NordenStadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 15 Übersichtsplan Bau- und Planungsvorhaben Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 Übersicht unmaßstäblich, genordet B-Plan „Brombeergasse“B-Plan „Grundschulstandort Östlich Mottenkaul“ (nicht betroffen)Kindergarten in Rheinkasselmögliche Kita Causemannstr. Wohnbauprojekt Causemannstr. 1-7 / „Auf dem Alten Weerth“möglicher Nahversorger Causemannstr. 16 Ergebnisse der Anfragen bei den NachbarkommunenStadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 17 Ergebnisse der Anfragen bei den Nachbarkommunen Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 Abgefragt wurden die Städte• Leverkusen: Gutachtenerstellung 2012 – 2015 • Wesseling: Gutachtenerstellung 2012 – 2015, SteK 2015 - 2019• Dormagen: Gutachtenerstellung 2014 - 2020Alle vorgenannten Nachbarkommunen hatten und haben im überwiegenden Teil der Stadtgebiete und/oder in den Zentren die Herausforderung von Achtungsabständen zu bewerkstelligen und hatte ohne Gesamtgutachten keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr.18 Ergebnisse der Anfragen bei den Nachbarkommunen Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 a) Vor- und Nachteile aus Sicht der Befragten - Aufstellung von Bebauungsplänen+Kartendarstellung ermöglicht schnellere Prüfung/ Beurteilung +frühzeitige Einschätzung zur gewählten Verfahrensart +Textteil dient als Baustein für Begründung und textliche Festsetzungen+rechtssichere Einschränkung/ Ausschluss schutzwürdiger Nutzung in Sicherheitsabständen- aktuelle Rechtslage ermöglicht weiterhin Nachverdichtung von schutzbedürftiger Wohnnutzung in Randbereichen eines angemessenen Abstandes – Einzelfallprüfungb) Vor- und Nachteile aus Sicht der Befragten -Erteilung von Baugenehmigungen + geringer Abstimmungswand mit Störfallbetrieben + bietet Hilfestellung, welche Rahmenbedingen im Einzelfall zu prüfen sind-ggf. sind dennoch objektbezogene Schutzkonzepte zu erstellen 19 Ergebnisse der Anfragen bei den Nachbarkommunen Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 c) Finanzieller Aufwand- Pauschalangebote (Stand: 2012/2013): ca. 54.000 € – 71.000 € brutto (je nach Anzahl Betriebe und vorhandener Datenlage)- Gesamtkosten mit erheblichen Nachträgen von zusätzlich 50 % bis zu 450 % - Im Einzelfall Möglichkeit zur Kostenteilung zwischen Stadt und Störfallbetrieben (30 / 70)d) Zeitlicher Arbeitsaufwand (Vergabe und Erstellung)- mindestens eine Vollzeitstelle, zusätzlich eine halbe Vollzeitstelle- Schätzung: 50 Arbeitstage ( jeweils Amtsleitung / Sachbearbeitung)- von Beginn Recherche bis Vorliegen des Abschlussberichts: 3 bis 6 Jahree) Überarbeitung / Anpassung- bislang keine Überarbeitungen, Aktualisierungen über Einzelgutachtenf) Erfahrung Duisburgkein Seveso III-Gesamtgutachten, da dieses relativ schnell überholt ist20 Formate zum Wissenstransfer Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 21 Formate zum Wissenstransfer Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 Regelmäßig genutzte Formate:• Austausch mit dem Rechtsamt der Stadt Köln• Auswertung von Gerichtsurteilen• Austausch mit Fachgutachtern im Rahmen Erstellung von Seveso III-Gutachten• Austausch Bezirksregierung Köln – Verwaltung der Stadt Köln• Austausch LANUV – Bezirksregierung KölnPeriodisch genutzte Formate: • Dialogreihe Zielkonflikte in innerstädtischen Quartieren aus Sicht des Immissionsschutzes (MUNLV NRW)• Dienstbesprechungen der Bauaufsichtsbehörden beim Ministerium Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr • Planungsamtsleiterkonferenz Rheinland• Austausch Deutscher Städtetag mit Städten im Bundesgebiet22 Erfahrungen der Verwaltung mit der Seveso III-Thematik Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 23 Erfahrungen der Verwaltung zur Seveso III-Thematik Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 Grundsätzlich:Die Verwaltung betrachtet in Bebauungsplan-Verfahren und Baugenehmigungen einen PlanzustandEin Abstandsgutachten trifft Aussagen zu möglichen zukünftigen Nutzungen innerhalb von Sicherheitsabständen, nicht jedoch zur Sicherheit von vorhandenen Nutzungen innerhalb von Sicherheitsabständen.Abstandsgutachten erhöhen nicht die allgemeine Sicherheit der BevölkerungDie Sicherheit der Bevölkerung liegt in der Zuständigkeit der Störfallbetriebe, der Bezirksregierung Köln und der Berufsfeuerwehr der Stadt KölnBei der Verwaltung Köln liegen zahlreiche Unterlagen zur Seveso III-Thematik vor24 Erfahrungen der Verwaltung zur Seveso III-Thematik Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 In den vergangenen 10 Jahren waren / sind sieben*Bebauungspläne betroffen:• Dünnwalder Kommunalweg in Köln-Stammheim• Brombeergasse in Köln-Worringen• Causemann-Straße in Köln-Merkenich• Simonskaul in Köln-Weidepesch• Ehemaliger Güterbahnhof Ehrenfeld in Köln Ehrenfeld• Kiesgrubenweg, 1. Änderung in Köln-Hahnwald (Straßenplanung)• Ströer-Campus in Köln-SürthDie Verwaltung verfügt heute über eine deutlich bessere Datenlage als noch vor 10 JahrenDie Verwaltung Köln hat viel Expertise im Umgang mit dem Thema Seveso III gesammeltKein Bebauungsplan-Verfahren in Köln wurde aufgrund der Seveso III-Thematik eingestellt*Zum Vergleich: in Köln werden jährlich 10 – 12 Bebauungspläne rechtskräftig25 Empfehlung der Verwaltung zum weiteren Vorgehen Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 26 Empfehlung der Verwaltung zum weiteren Vorgehen Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 Die Verwaltung schlägt anstelle der Beauftragung eines Seveso III-Gesamtgutachtens vor:• weiterhin Einzelgutachten zu angemessenen Sicherheitsabständen und/oder Sicherungsmaßnahmen zu sammeln und für Planungsfragen bereitzuhalten und auszuwerten,• weiterhin eine enge Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln bei allen Fragen zur Störfall-Thematik zu suchen,• weiterhin den engen Austausch mit den Nachbarstädten mit Seveso-Thematik zu pflegen,• Mitarbeitende der Stadtverwaltung in den für die Störfallthematik relevanten Dienststellen zur Störfall-Thematik weiter zu qualifizieren• Im Bedarfsfall ein Einzelgutachten erstellen zu lassen27 Fragen und DiskussionStadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023 28
Anlage 1 Auszug aus Beschlussprotokoll der Sitzung BV Chorweiler 17.11.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Herr Schulz Telefon: (0221) 221 96313 Fax: (0221) 221 96400 E-Mail: christian.schulz1@stadt-koeln.de Datum: 21.11.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 17.11.2022 öffentlich 9.2.2 Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler Er stellung eines SEVESO 3 Gutach- ten für den Kölner Norden Vorlagen-Nummer AN/0648/2022 3115/2022 Die Beschlussvorlage wird durch den einstimmig beschlossenen gemeinsamen Änderungsan- trag unter TOP 9.2.2.1 ersetzt. Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Herr Schulz Telefon: (0221) 221 96313 Fax: (0221) 221 96400 E-Mail: christian.schulz1@stadt-koeln.de Datum: 21.11.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 17.11.2022 öffentlich 9.2.2.1 gemeinsamer Änderungsantrag der CDU-Fraktio n, SPD-Fraktion, Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich sowie Herrn Schlim- gen (FDP) zum TOP 9.2.2 AN/2074/2022 Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich sowie Herrn Schlimgen (FDP): Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Stadtentwicklun gsausschuss, dem Vorschlag der BV zu folgen und die Verwaltung mit der Erstellung eines SEVESO-3-Gutachtens für den Kölner Nor- den zu beauftragen. Sollte der Stadtentwicklungsausschuss dieser Empfeh lung nicht folgen, empfiehlt die Bezirks- vertretung: 1. Die Verwaltung mit der weiteren Qualifizierung d er Mitarbeitenden in den relevanten Dienststellen zur Störfall-Thematik zu beauftragen. 2. Für diese Aufgaben eine personelle Aufstockung i m Stelleplan 2023/2024 vorzusehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 9 Auszug aus dem Beschlussprotokoll SteA 31.08.2023 zu TOP 5.1 ff.
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Geschäftsführung
Stadtentwicklungsausschuss
Frau Hill-Schmidt
Telefon: (0221) 32834
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de
Datum: 01.09.2023
Vorab- Auszug
aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023
öffentlich
5.1 Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler Erstellung eines SEVESO 3
Gutachten für den Kölner Norden
Vorlagen-Nummer AN/0648/2022
3115/2022
5.1.1 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses vom 04.05.2023 betreffend "Erstellung
eines Seveso-III-Gutachtens für den Kölner Norden" (Änderungsantrag
der FDP-Fraktion AN/0252/2023)
2201/2023
5.1.2 Antrag der FDP-Fraktion betreffend "Erstellung eines SEVESO-III-Gut-
achten für den Kölner Norden"
AN/0252/2023
5.1.3 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, der CDU-Fraktion,
der VOLT-Fraktion zu Top 5.1 (3115/2022): Beschluss der Bezirksvertre-
tung Chorweiler Erstellung eines SEVESO 3 Gutachten für den Kölner
Norden (Vorlagen-Nummer AN/0648/2022)
AN/1182/2023
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss stellt die Angelegenheit zurück und beauftragt die
Verwaltung ein Fachgespräch zur SEVESO-III Thematik zwischen Stadtentwicklungs-
ausschuss, Bezirksvertretung Chorweiler, Bezirksregierung und Verwaltung durchzu-
führen. Im Rahmen dessen sollen auch Formate zum Wissenstransfer mit den be-
nachbarten Kommunen erläutert werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Anlage 4 ergänzende Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 4 Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussvorlage Nr. 3115/2022, Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler Erstellung eines SEVESO 3 Gutachten für den Kölner Norden Vorlagen-Nummer AN/0648/2022 Beantwortung der Frage von Bündnis 90 / Die Grünen, die in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.12.2022 erörtert wurde. Text der Anfrage: Inwieweit unterscheidet sich die Situation in Köln-Chorweiler im Vergleich zu anderen Stadtbezirken mit diesen Nischen? Antwort der Verwaltung: Die Stadtbezirke 2 – Rodenkirchen, 5 – Nippes und 9 – Mülheim sind ebenfalls durch Abstände von Störfallbetrieben gemäß Seveso III-RL betroffen. Wie in Chorweiler liegen auch in den Stadtbezirken Rodenkirchen und Mülheim die abstandsauslösenden Betriebe sowohl auf Kölner Stadtgebiet als auch auf Gebieten benachbarter Kommunen. Hinweis: Die Zuständigkeit für die Seveso III-Thematik obliegt alleine der Bezirksregierung Köln. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt ist nicht zuständig. Eine Beteiligung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün erübrigt sich daher.
Anlage 5 Auszug Beschlussprotokoll 5.1 SteA 02.02.2023
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt- koeln.de Datum: 06.02.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.02.2023 öffentlich 5.1 Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler Erstellung eines SEVESO 3 Gutachten für den Kölner Norden Vorlagen-Nummer AN/0648/2022 3115/2022 Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit, auf Antrag der SPD- Fraktion, mit erneuter Wiedervorlage in die Bezirksvertretung Chorweiler. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 8 Vorab-Auszug aus der Niederschrift StEA 04.05.2023
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 221 32834 E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 12.05.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 19. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 04.05.2023 öffentlich 5.1 Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler Erstellung eines SEVESO 3 Gutachten für den Kölner Norden Vorlagen-Nummer AN/0648/2022 3115/2022 5.1.1 Änderungsantrag der FDP-Fraktion betreffend "Erstellung eines SE- VESO-III-Gutachten für den Kölner Norden" AN/0252/2023 SB Frenzel stellt ausführlich die Position der SPD-Fraktion dar, beantragt mündlich die Vorlage aufgrund von Beratungsbedarf bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen, den schriftlich eingereichten Fragen zu Protokoll zu nehmen sowie die Verwaltung mit der schriftlichen Beantwortung seiner Fragen zu beauftragen. Fragen der SPD-Fraktion: „Die Verwaltung schlägt begründet vor, dem wiederholten Beschluss der BV 6 nicht zu folgen. Die SPD bittet die Verwaltung daher um Beantwortung der folgenden Fragen zur nächsten Sitzung des STEA. 1. Mit ihrem Beschluss, ein Seveso-III-Gutachten zu fordern, verfolgt die Bezirksvertre- tung Chorweiler das Ziel, aus Sicht der Bevölkerung benötigte aber derzeit nicht um- setzbare bzw. blockierte Infrastruktur- und Bauvorhaben im Kölner Norden zu realisie- ren bzw. zu entfesseln. Welche Infrastruktur- und Planvorhaben im Kölner Norden sind aktuell aufgrund der Schutzvorschriften der Seveso-III-Richtlinie und der notwen- digen pauschalen Sicherheitsabstände aus Sicht der Verwaltung betroffen? 2. Was sind aus Sicht der Verwaltung die Gründe, weshalb die Realisierung der vorge- nannten Infrastruktur- und Planvorhaben im Kölner Norden stockt? Es wird insbeson- dere auch um eine Mitteilung des Bearbeitungsstandes in Bezug auf die Seveso-III- Problematik der folgenden Vorhaben gebeten: o Supermarkt Causemannstraße 29-31, o Wohnbauprojekt Causemannstraße 1-7 mit 21 Wohneinheiten, o Ist die Information richtig, dass beim Vorhaben Merkenicher Hauptstraße nach zweijähriger Bearbeitungszeit der Baugenehmigung die Anzahl der Wohnungen von ursprünglich 14 aufgrund des fehlenden Seveso-III-Gutachtens auf 8 reduziert werden musste? o Auf der nördlichen Hälfte eines großen ehemaligen Bauernhofs an der Merke- nicher Hauptstraße soll die Absicht bestehen, diesen für Wohnungen umzubauen. Ist die Information richtig, dass die Umsetzung blockiert ist, dass ein Seveso- Störfallbetriebes in Leverkusen nur 800 m entfernt ist und deshalb ein Seveso- Gutachten für eine Umsetzung erforderlich ist? o Kindergarten in Rheinkassel o Planung Betriebs-Kindergarten in Langel o Kita auf dem 9500 qm großen Grundstück auf dem alten Weerth 3. Welche Vorhaben könnten dementsprechend von einem Seveso-III-Gutachten profi- tieren und warum? 4. Die Vorlage 3160/2021 stellt dar, dass die gesamte Ortslage Merkenich durch sogenannte Achtungsabstände nach der Störfallrichtlinie (12. BImSchVO) überdeckt ist. Laut Mitteilung im Umweltausschuss vom 7.10.2021 ist ein weiterer Störfallbetrieb hinzugekommen. Es wird um eine entsprechende aktuelle kartographische Darstel- lung aller von der Seveso-III-RL betroffenen Kölner Ortslagen gebeten. 5. Welche Wechselwirkung bestehen zwischen den ASB-Gebietsdarstellungen der Rheindörfer im neuen, in Aufstellung befindlichen Regionalplan einerseits und der Se- veso-III-Richtlinie sowie einem etwaigen Seveso-III-Gutachten andererseits? 6. Die Verwaltung führt dazu aus, dass sie derzeit "für die fachliche Betreuung der Vergabe und die Begleitung der Erstellung eines solchen externen Gutachtens ... der- zeit personell nicht aufgestellt" sei. Wie hoch ist der geschätzte Personalaufwand, und zu welchem frühestmöglichen Zeitpunkt könnte die notwendige Aufstellung durch eine vom Rat zu beschließende Stellenzusetzung erfolgen? Welche Beschlüsse wären da- zu erforderlich? 7. Wie ist der fünfte Spiegelstrich der Beantwortung zu verstehen: "Die Verwaltung wird das Thema aufnehmen und prüfen, ob eine personelle Aufstockung für diese Aufgabe auch in Abwägung anderer dringlicher Themen im Stellenplan 2023/24 erfolgen kann"? Ist damit gemeint, die Verwaltung prüft entgegen ihres Beschlussvorschlages (den Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler abzulehnen), ob das Manko man- gelnder personeller Ausstattung für die fachliche Betreuung der Vergabe und die Be- gleitung der Erstellung eines solchen externen Gutachtens nicht doch bereits mit dem durch den Rat bewilligten Stellenplan in 2023/24 erfolgen kann und ein solches Gut- achten extern vergeben werden kann? 8. Die Verwaltung führt aus, dass sie bereits bisher einen "engen Austausch mit den Nachbarstädten mit Seveso-Thematik" pflegt. Kann die Verwaltung den politischen Gremien aufgrund dessen einen Erfahrungsbericht der Städte Leverkusen und Wes- seling und ggf. sofern zutreffend Dormagen und Niederkassel zur Verfügung stellen, inwiefern sich die dort erstellten gesamtstädtischen Seveso III Gutachten positiv auf Bau- und Infrastrukturplanungen ausgewirkt haben? 9. In ihrer Beantwortung in Anlage 2 führt die Verwaltung unter 2) aus, dass bei Vorha- ben nach § 34 BauGB ein Gutachten durch den jeweiligen Vorhabenträger beizubrin- gen ist. Zugleich weist die Verwaltung in der Beschlussvorlage auf Seite 3 zweiter Ab- satz darauf hin, dass die notwendige Kooperation des jeweiligen Störfallbetriebes "in der Planungspraxis nicht immer gegeben ist." Ist es also nicht gerade so, dass die Bereitschaft zur Kooperation des jeweiligen Störfallbetriebes zu einem Gesamtgutach- ten für den Stadtbezirk oder eine Stadt beizutragen eher gegeben ist, wohingegen das Planvorhaben eines einzelnen Investors viel wahrscheinlicher an der fehlenden Ko- operationsbereitschaft des Störfallbetriebes scheitert? Besteht ein Rechtsanspruch von Vorhabenträgern auf eine Mitwirkung der Störfallbetriebe? 10. Sind neben den dargelegten Aufwänden für die externe Vergabe irgendwelche negati- ven Auswirkungen eines Seveso-III-Gutachtens auf Planvorhaben zu erwarten? Wie beurteilt die Verwaltung das Risiko, dass in Bearbeitung befindliche Planvorhaben (z.B. Kreuzfeld) durch die Beauftragung eines Seveso-III-Gutachtens für den Kölner Norden verzögert werden könnten?“ Die Verwaltung nimmt die Fragen der SPD-Fraktion zur schriftlichen Beantwortung mit. RM Ruffen (FDP) weist darauf hin, dass der anhängige Änderungsantrag der FDP- Fraktion auch zurückgestellt wird, falls dem mündlichen Antrag der SPD-Fraktion zu- gestimmt wird. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss stellt die Angelegenheit erneut zurück und beauf- tragt die Verwaltung mit der Beantwortung von schriftlich eingereichten Fragen der SPD-Fraktion. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 6 Auszug Niederschrift, TOP 5.1, Sitzung SteA 02.02.2023
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: DezVI-Dezernatskoordination- Session@stadt-koeln.de Datum: 23.02.2023 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.02.2023 öffentlich 5.1 Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler Erstellung eines SEVESO 3 Gutachten für den Kölner Norden Vorlagen-Nummer AN/0648/2022 3115/2022 RM Seiger (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen) führt die von der Bezirksvertretung Chorweiler vorgeschlagene Alternative (Anlage 1) an und schlägt vor, sich dieser Al- ternative anzuschließen. SB Frenzel (SPD) schlägt vor, die Vorlage erneut in die Bezirksvertretung Chorweiler zu geben, um dort die Argumente der Verwaltung zu diskutieren. RM Pakulat (Ausschussvorsitzende) stellt klar, dass die Bezirksvertretung Chorweiler aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung einen Alternativvorschlag ausgearbeitet hat. RM Sterck (FDP) stellt heraus, dass es sich bei dem Alternativvorschlag der Bezirks- vertretung eher um einen „Plan-B“, als eine Rückfallposition handelt, falls der Stadt- entwicklungsausschuss der Vorlage nicht folgt. Er erinnert an die intensiven Beratun- gen im Stadtentwicklungsausschuss vom 01.12.2022 und äußert Verständnis für die Forderungen der Bezirksvertretung Chorweiler. Er räumt ein, dass die Umweltgutach- ten mit Aufwand verbunden sind und kann gleichwohl die Stellungnahme der Verwal- tung nachvollziehen. Da die Störfallbetriebe auf Kölner Stadtgebiet liegen, sollte die- sen Sorgen Rechnung getragen werden. Er weist darauf hin, dass er im letzten Stadtentwicklungsausschuss aufgrund des feh- lenden alternativen Beschlussvorschlages der Verwaltung eingebracht habe, dass der Liegenschaftsausschuss die Verwaltung mit der Erstellung eines Seveso-Gutachtens für den Kölner Norden beauftragen solle. Hinweis außerhalb der Niederschrift: über einen Antrag der FDP-Fraktion zum Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2022 nicht abgestimmt, daher wird der Wortbeitrag der FDP-Fraktion bezüglich des Seveso-Gutachtens als Anregung aufgenommen. RM Weisenstein (Die Linke) weist auf die komplexe Thematik hin und erklärt, aus wel- chem Grunde die Akteure und die Bezirksvertretungen sich im Kölner Norden für ein Seveso-Gutachten aussprechen. SB Frenzel (SPD) hält seinen Antrag aufrecht und verweist mit erneuter Wiedervorla- ge in die Bezirksvertretung Chorweiler. Er bittet darum, die Bezirksvertretung Chorwei- ler mit den heutigen Informationen zu bedienen und den Raum für Nachfragen zuzu- lassen. Das Stadtplanungsamt (Frau Herr) weist darauf hin, dass die Argumente dargelegt sind. Sie stellt heraus, dass die Kapazitäten vornehmlich auf die konkrete Bauleitpla- nung ausgerichtet und dass eine Gutachtenstellung sich auf die Kapazitäten für Bau- leitpläne auswirkt. RM Kienitz (CDU) regt ein Informationsformat außerhalb der Gremien wie beispiels- weise ein Fachgespräch auf Bezirksebene an. Er schlägt daher vor, dass die Vorlage bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt wird. RM Pakulat (Ausschussvorsitzende) weist darauf hin, dass ein Informationsformat innerhalb einer Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler stattfinden könne und schließt sich deshalb dem Vorschlag der SPD-Fraktion an. BG Haack (Dezernat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales) bringt ein, dass er in seiner Tätigkeit als Beigeordneter in Duisburg viel mit der Prob- lematik der Störfallbetriebe befasst war. Die Probleme und Fragestellungen in diesem Kontext seien komplex. Daher sei während seiner Tätigkeit in Duisburg auf eine gene- relle Gutachtenerstellung verzichtet worden. Die Ausschussvorsitzende bedankt sich für die aufschlussreichen Wortbeiträge und lässt über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit, auf Antrag der SPD- Fraktion, mit erneuter Wiedervorlage in die Bezirksvertretung Chorweiler. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/3 Sitz Sa Vorlagen-Nummer 3115/2022 Freigabedatum 24.10.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler Erstellung eines SEVESO 3 Gutachten für den Kölner Norden Vorlagen-Nummer AN/0648/2022 Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Antrag der Bezirksvertretung nicht zu folgen sondern den Umgang mit der Seveso III-RL entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung weiter zu führen. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.11.2022 Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksvertretung Chorweiler hat beschlossen, den Stadtentwicklungsausschuss darum zu bitten, die Verwaltung damit zu beauftragen, umgehend ein Gutachten zu erstellen oder in Auftrag zu geben, welches anhand der Schutzvorschriften der Seveso-III-Richtlinie die notwendigen Sicherheitsabstände zwischen den dort erfassten Betrieben einerseits und schutzwürdigen Nutzungen andererseits definiert. Dies gilt vordringlich für den Kölner Norden (Stadtbezirk Chorweiler) und dort für die Ortsteile Worringen und Merkenich. Ziel des Gutachtens soll es sein, die pauschalen Achtungsabstände nach der genannten Vorschrift zu ersetzen durch konkrete Sicherheitsabstände. Außerdem soll das Gutachten die dafür notwendigen Maßnahmen und Vorrichtungen aufzeigen. Die Bezirksvertretung betont das besondere Erfordernis eines solchen Vorgehens, weil sich durch neue Erkenntnisse gezeigt hat, dass wichtige Einrichtungen der Infrastruktur auf anderem Wege offensichtlich nicht realisiert werden können. Die Verwaltung wird gleichzeitig damit beauftragt, die dafür erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalts- plan bereitzustellen. Die Verwaltung hat den Wunsch der Bezirksvertretung geprüft und ist gemäß der nachstehenden Stel- lungnahme zu einem abweichenden Beschlussvorschlag gelangt. Stellungnahme der Verwaltung: Im Kölner Norden sind sowohl der Stadtbezirk Chorweiler als auch der Stadtbezirk Nippes durch eine Konzentration von sogenannten Betriebsbereichen gemäß 12. Bundes-immissionsschutz-Verordnung (12. BImSchV – sog. "Störfallverordnung") gekennzeichnet. Diese unterliegen gemäß der Seveso III- Richtlinie und der 12. BImSchV besonderen Sicherheitspflichten und diese sind bei räumlichen Planun- gen hinsichtlich ihres Gefahrenpotenzials gegenüber schutzbedürftigen Nutzungen zu berücksichtigen. Schutzbedürftige Nutzungen sind beispielsweise Wohngebiete, Seniorenheime, Krankenhäuser, Schu- len, Kindertagesstätten, Nutzungen mit einem hohen Besucheraufkommen, hochfrequentierte Verkehrs- wege (Autobahnen, überregionale Schienentrassen) oder Natura 2000 Schutzgebiete (FFH- und Vogel- schutzgebiete). Bei räumlichen Planungen ist ein zweistufiges Verfahren zum Umgang mit den Aspekten der Seveso III- RL vorgesehen. Zunächst ist zu prüfen, ob eine geplante schutzbedürftige Nutzung in einem sogenann- ten Achtungsabstand liegt. Dieser resultiert aus einer pauschalen Betrachtung der in einem Betriebsbe- reich gelagerten oder verwendeten Menge von einem oder mehreren störfallrelevanten Stoffen und einer pauschalen Ausbreitungssimulation dieser Stoffe bei einem potenziellen Störfall ohne Berücksichtigung von Meteorologie oder Gelände. Solche Achtungsabstände wurden von Landesamt für Natur Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)in Anlehnung an den Leitfaden KAS 18 (Kommission für Anlagensi- cherheit) NRW-weit ermittelt und stehen in der Datenbank KABAS (Kartografische Abbildung von Be- triebsbereichen und Anlagen nach Störfall-Verordnung) den Stadt- und Gemeindeverwaltungen zur Ab- frage zur Verfügung. Auch die Stadtverwaltung Köln hat Zugriff auf diese Datenbank. 3 Liegt eine geplante schutzbedürftige Nutzung innerhalb eines solchen Achtungsabstandes, kann wiede- rum auf zwei verschiedene Arten mit der Störfallthematik umgegangen werden. Zum einen kann durch ein Fachbüro der sogenannte angemessene Sicherheitsabstand ermittelt werden, der für viele Stoffe teilweise deutlich geringer ausfällt als der Achtungsabstand. Hierzu wird für einen sogenannten genau definierten "Dennoch-Störfall" (ein Störfall, der trotz der umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen gemäß Seveso III-RL bzw. 12. BImSchV) auftritt, anhand von örtlichen Betriebs-, Gelände- und Meteorologieda- ten die Ausbreitung eines toxischen Stoffes ermittelt. Liegt die geplante schutzbedürftige Nutzung dann außerhalb des ermittelten angemessenen Sicherheitsabstandes, ist eine weitere Betrachtung der Stör- fall-Thematik nicht notwendig. Für die Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstandes ist eine Kooperation des jeweiligen Störfall- betriebes erforderlich, die in der Planungsrealität nicht immer gegeben ist. Kann der angemessenen Si- cherheitsabstand nicht ermittelt werden oder liegt eine geplante schutzbedürftige Nutzung innerhalb ei- nes angemessenen Sicherheitsabstandes, muss geprüft werden, ob die geplante schutzbedürftige Nut- zung ein erstmaligen Heranrücken einer solchen Nutzung an den Störfallbetrieb darstellt und/oder ob durch Sicherungsmaßnahmen eine Gefährdung von zukünftigen Nutzer*innen einer schutzbedürftigen Nutzung vermieden werden kann. Ein gutes Beispiel für diesen Weg ist die Planung des Jugendfußball- zentrums von Bayer 04 Leverkusen in Köln-Flittard im Zuge des Bebauungsplan-Verfahrens 7053/02 "Kurtekottener Straße, 1. Änderung". Für einzelne Betriebsbereiche in den Stadtbezirken Chorweiler und Nippes (und Rodenkichen) liegen der Stadtverwaltung inzwischen Gutachten zu angemessenen Sicherheitsabständen vor. Diese decken jedoch nicht alle Betriebsbereiche ab. Die Städte Leverkusen und Wesseling hatten in der Vergangenheit jeweils gesamtstädtische Seveso- Gutachten als Grundlage für Stadtentwicklungskonzepte vergeben. Anders als in Köln sind in den vor- genannten Städten große Teile der Stadtgebiete, darunter auch die zentralen Stadtbereiche, von Ach- tungsabständen belegt. Die Erfahrungen der Städte Leverkusen und Wesseling haben gezeigt, dass die Erstellung eines stadt- weiten Störfall-Gutachtens einen enormen Zeit-, Personal- und Kostenaufwand bedeutet. Für Köln liegen Konzentrationen von Betriebsbereichen auch in den Stadtbezirken Mülheim und Rodenkirchen vor. Bei der Stadtverwaltung Köln existiert keine ausreichende Expertise, um ein Seveso-Gutachten selbst erstellen zu können. Fachlich zuständig sind hier die Bezirksregierung Köln und das LANUV NRW. Die Stadtverwaltung müsste die Erstellung eines Seveso-Gutachtens extern vergeben. Die Kosten für die Erstellung eines Seveso-Gutachtens für alle Betriebsbereiche auf dem Kölner Stadtgebiet und in an- grenzenden Kommunen, deren Abstände das Kölner Stadtgebiet betreffen, werden überschlägig auf mindestens 150.000 € geschätzt. Für die fachliche Betreuung der Vergabe und der Begleitung der Er- stellung eines solchen externen Gutachtens ist die Stadtverwaltung derzeit jedoch personell nicht aufge- stellt. Zudem werden Betriebsveränderungen und Änderungen von gesetzlichen Grundlagen immer wieder eine Anpassung eines solchen Gutachtens erforderlich machen. Entsprechend schlägt die Verwaltung vor, den bisherigen Weg weiter zu verfolgen: Einzelgutachten zu angemessenen Sicherheitsabständen und/oder Sicherungsmaßnahmen zu sammeln und für Planungsfragen bereitzuhalten und auszuwerten, weiter eine enge Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln bei allen Fragen zur Störfall- Thematik zu suchen, weiter den engen Austausch mit den Nachbarstädten mit Seveso-Thematik zu pflegen, Mitarbeitende der Stadtverwaltung in den für die Störfallthematik relevanten Dienststellen zur Störfall-Thematik weiter zu qualifizieren. Die Verwaltung wird das Thema aufnehmen und prüfen, ob eine personelle Aufstockung für diese Aufgabe auch in Abwägung anderer dringlicher Themen im Stellenplan 2023/24 erfolgen kann.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3115/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 26.01.2023
- Erstellt
- 21.09.2022 12:59