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3115/2022

Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler Erstellung eines SEVESO 3 Gutachten für den Kölner Norden Vorlagen-Nummer AN/0648/2022

Beschlussvorlage Ausschuss 26.01.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 30.11.2023, TOP 5.1

Anlage 7 Auszug BP BV 7 16.03.2023

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Anlage 2 Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 3 Vorabauszug aus der Niederschrift TOP 5.1 SteA 01.12.2022

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Anlage 10- Fachgespräch_Seveso-III-Gutachten Präsentation

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Anlage 1 Auszug aus Beschlussprotokoll der Sitzung BV Chorweiler 17.11.2022

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Anlage 9 Auszug aus dem Beschlussprotokoll SteA 31.08.2023 zu TOP 5.1 ff.

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Anlage 4 ergänzende Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 5 Auszug Beschlussprotokoll 5.1 SteA 02.02.2023

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Anlage 8 Vorab-Auszug aus der Niederschrift StEA 04.05.2023

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Anlage 6 Auszug Niederschrift, TOP 5.1, Sitzung SteA 02.02.2023

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 7 Auszug BP BV 7 16.03.2023

2238 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Herr Schulz 
Telefon:  (0221) 221 96313 
Fax:   (0221) 221 96400 
E-Mail: christian.schulz1@stadt -
koeln.de 
Datum: 25.04.2023 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler  
vom 16.03.2023  
öffentlich 
9.2.2 Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler Erstellung eines SEVESO 3 
Gutachten für den Kölner Norden  
Vorlagen-Nummer AN/0648/2022 
3115/2022 
Die BV Chorweiler erörtert verschiedene Kritikpunkte in Bezug auf die in Rede ste-
hende Vorlage. Auch wird auf einen im Stadtentwicklungsausschuss vorliegenden Än-
derungsantrag der FDP-Fraktion hingewiesen, es wird ebenfalls dafür geworben, die 
Position der Bezirksvertretung weiter zu bestärken und einen entsprechenden Ände-
rungsantrag zu beschließen. 
 
Seitens der Verwaltung wird der Nutzen eines über die bereits vorliegenden Informati-
onen hinausgehenden Gutachtens in Frage gestellt. Der Informationsgehalt des in 
Rede stehenden Gutachtens stehe in keinem Verhältnis zu den Kosten und der Kapa-
zitätsbindung für notwendiges Personal. 
 
In Bezug darauf wird erneut die mangelnde Information der Anwohnerinnen und An-
wohner kritisiert, die vor allem in Bezug auf etwaige Störfälle in den Fokus trete. 
 
 
 
Abstimmung über den mündlich eingebrachten Änderungsantrag des Bezirks-
vertreters Schlimgen (FDP): 
 
Die Bezirksvertretung bekräftigt ihren Beschluss vom 17.11.2022 (TOP 9.2.2) und for-
dert den Stadtentwicklungsausschuss auf, die Verwaltung mit der Erstellung eines SE-
VESO-III-Gutachtens zu beauftragen. Sie betont, dass die von der BV zusätzlich vor-
geschlagene Alternative keine gleichwertige Lösung der Problematik ist, sondern nur 
nachrangig verfolgt werden soll. Vorrangig muss es zu einer Ausarbeitung eines be-
zirksweiten Gutachtens kommen. 
 
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt. 
 
Abstimmung über den Ursprungsbeschluss:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Antrag der Bezirksvertretung nicht 
zu folgen, sondern den Umgang mit der Seveso III-RL entsprechend der  Stellung-
nahme der Verwaltung weiter zu führen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig in Abwesenheit der Bezirksvertreter Schlimgen, Danke und Tewelde-Ne-
gassi abgelehnt.

Anlage 2 Stellungnahme der Verwaltung

4918 Zeichen

1 
 
Anlage 2 
 
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussvorlage Nr. 3115/2022, 
Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler Erstellung eines SEVESO 3 Gutachten für 
den Kölner Norden  
Vorlagen-Nummer AN/0648/2022 
 
Die Fragen und Antworten, die in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 
01.12.2022 erörtert wurden, werden wie folgt ergänzt: 
 
1.) Die Sicherheit der Bevölkerung könnte betroffen sein, wenn die Verwaltung kein 
Gutachten erstellt.  
Nein, die Sicherheit der Bevölkerung in den Stadtbezirken Chorweiler und Nippes ist nicht 
betroffen, wenn das geforderte Seveso III-RL-Gutachten für den / die Stadtbezirk nicht erstellt 
wird. Zuständig für die Betriebsüberwachung und für Genehmigungsverfahren bei 
Störfallbetrieben ist die Bezirksregierung (BR) Köln, die sich wiederum in solchen Fällen mit 
dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ( LANUV) NRW abstimmt. Die 
Stadt Köln ist nicht für die Überwachung solcher Betriebe zuständig. Entsprechend liegen hier 
auch weder Kenntnisse über Stoffe vor, die ein solcher Betrieb verwendet, produziert oder 
welche Stoffe wie gelagert w erden noch welche Sicherheitskonzepte vorliegen. Eine 
Abstimmung findet in Einzelfällen zwischen Betriebsfeuerwehren und der Berufsfeuerwehr 
der Stadt Köln statt. 
Zuständig für die Betriebssicherheit sind zunächst in erster Linie die Störfallbetriebe selbst, 
die hohen Betreiberpflichten unterliegen u nter anderem mit der Erstellung eines eigenen 
Sicherheitskonzeptes. Entsprechend geschultes Personal ist dort vorzuhalten.  
 
2.) Einzeln Bauvorhaben werden verhindert, wenn die Verwaltung kein Gutachten 
erstellt. 
Nein, Auch bei Nichtvorliegen eines Störfallgutachtens sind Bauvorhaben nach §34 BauGB 
innerhalb des bebauten Zusammenhangs, die innerhalb von Achtungsabständen um einen 
Störfallbetrieb liegen, genehmigungsfähig. Dies gilt auch für schutzbedürftige Nutzungen 
gemäß Seveso III-RL wie beispielsweis eine Kita oder nicht großflächige 
Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe. Hierzu ist im Rahmen des Baugenehmigung-Verfahrens 
ein gutachterlich begleitetes Sicherheitskonzept durch den jeweiligen Vorhabenträger zu 
erstellen. Inhalte darin sind beispielsweise: 
 Art und Weise der Alarmierung im Falle eines Störfalls 
 Schulung des Stammpersonals 
 Verhalten in einer Störfallsituation 
 
Ein gutes Beispiel für ein solches Sicherheitskonzept ist das im Rahmen des B-Plan-
Verfahrens „Dünnwalder Kommunalweg“ für das Jugendfußballzentrum der Bayer AG 
erstellte Sicherheitskonzept. Dieses ließe sich beispielsweise auch in abgewandelter 
Form auf das B-Plan-Verfahren „Causemannstraße, 3. Änderung“ und auf 
Einzelbauvorhaben übertragen.  
 
Solche Sicherheitskonzepte sind dann im Rahmen des Plan- bzw. Bau-
genehmigungsverfahrens mit der BR Köln abzustimmen. 
 
3.) Wir benötigen das Gutachten für die Ausweisung neuer Bauflächen! 
Nein, Die Ausweisung neuer Bauflächen im Rahmen der Neuaufstellung des 
Regionalplanes bzw. im Rahmen von FNP-Änderungen ist auch ohne ein umfassendes 
Seveso III-RL-Gutachten möglich. Dazu wird die Verwaltung auf vorliegende Kenntnisse 
zurückgreifen, sich mit der BR Köln abstimmen und im Einzelfall Störfallbetriebe abfragen. 
In Bebauungsplanverfahren ist es eine gute fachliche Praxis, dass Vorhabenträger Störfall-
Gutachten erstellen lassen, die dann von BR Köln und LANUV NRW geprüft werden.

2 
 
In Störfallgutachten wird nie ein „worst-case-Szenario“ untersucht, sondern statistisch 
abgeleitete mögliche kleinere Störfälle, sogenannte „Dennoch-Störfälle“.  
Dies sind beispielsweise eine definierte Leckage an einer Rohleitung mit einem definierten 
Austritt einer entzündlichen oder toxischen Flüssigkeit oder eines Gases. Unter 
Berücksichtigung der chemischen Reaktionen des Stoffes, anhand von meteorologischen 
Ausbreitungsbedingungen und der jeweiligen Geländetopographie wird dann ein 
Ausbreitungsszenario ermittelt und so ein angemessener Sicherheitsabstand abgeleitet, 
innerhalb dessen keine schutzwürdigen Nutzungen gemäß Seveso III-RL genehmigt 
werden sollten. 
 
Im Übrigen macht ein Gesamtstörfallgutachten nur dann Sinn, wenn zusätzlich mit den 
betroffenen Betrieben auch ein städtebauliches Planungskonzept zum Umgang mit der 
Seveso-Thematik innerhalb von angemessen Sicherheitsabständen und 
Achtungsabständen abgestimmt und erstellt wird. Der Aufwand dafür ist natürlich erheblich 
höher (zeitlich und finanziell) als bei einem Einzelgutachten für ein konkretes Vorhaben. 
Auch bei Vorliegen eines Gesamtgutachtens ist eine Abstimmung bei jedem konkreten 
Plan- / Bauvorhaben mit der BR Köln und dem / den betroffenen Störfallbetrieb(en) 
weiterhin erforderlich. 
 
 
Die Verwaltung prüft derzeit, wie Untersuchungen, die zusätzliche Erkenntnisse zu 
angemessenen Sicherheitsabständen um Störfallbetriebe erbringen können, in das 
Arbeitsprogramm der kommenden Jahre integriert werden können.

Anlage 3 Vorabauszug aus der Niederschrift TOP 5.1 SteA 01.12.2022

2537 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 32834 
Fax:   (0221)  
E-Mail:   louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum:  08.12.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2022 
öffentlich 
5.1 Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler Erstellung eines SEVESO 3 Gutach-
ten für den Kölner Norden  
Vorlagen-Nummer AN/0648/2022 
3115/2022 
Es findet ein intensiver Austausch zum Tagesordnungspunkt statt. 
 
Die Verwaltung erläutert bezugnehmend auf die beigefügte Stellungnahme, aus welchem 
Grunde für Chorweiler kein Einzelgutachten besteht. 
 
Die SPD-Fraktion weist darauf hin, dass es Kommunen gibt, die Gutachten haben. 
 
Die SPD-Fraktion und die FPD-Fraktion können sich den Ausführungen der Verwaltung nicht 
vorbehaltlos anschließen und bitten um Überprüfung der Sicherheitsfragen. 
 
Die FDP-Fraktion regt an, die Weihnachtspause zu nutzen, um eine eigene Formulierung zu 
finden.  
 
Die AfD-Fraktion schließt sich der FDP-Fraktion an und regt an, die Bezirksvertretung Chorwei-
ler bei den weiteren Überlegungen einzubeziehen. 
 
Die Fraktion Die Linke regt an, den Umweltausschuss einzubeziehen. 
 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, den Tagesordnungspunkt aufgrund von Bera-
tungsbedarf zurückzustellen. 
 
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen führt des Weiteren aus, dass es auch in anderen Bezirken 
große Betriebe gibt und bittet im interne Rücksprache mit dem Umweltamt zu den bestehenden 
Hinweisen und um schriftliche Beantwortung der Frage: 
 
Inwiefern unterscheidet sich die Situation in Chorweiler im Vergleich zu anderen Bezirken mit 
diesen Nischen?  
  
Die Fraktion VOLT unterstützt den angemeldeten Beratungsbedarf.

Die Verwaltung geht auf die Redebeiträge ein und informiert, dass bei dem Verwaltungsvor-
schlag die Sicherheit im hohen Maße gewährleistet ist. Des Weiteren führt die Verwaltung aus, 
dass der Umweltbereich grundsätzlich bei den Planungen einbezogen wird und als planungs-
rechtliches Instrument beim weiteren Vorgehen genutzt wird.  
Ferner sagt die Verwaltung eine Information an die Bezirksvertretungen zu und empfiehlt die 
Schritte, die in der Stellungnahme der Verwaltung beschrieben sind.  
 
 
Beschluss: 
 
Die Fraktion Bündnis90/ Die Grünen meldet nach Eintritt in die Tagesordnung Beratungsbedarf 
an. Der Tagesordnungspunkt soll zwischen den Fraktionen bis zum nächsten regulären Sit-
zungslauf abgestimmt werden. 
 
  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 10- Fachgespräch_Seveso-III-Gutachten Präsentation

13788 Zeichen

Umgang mit der Seveso III-Thematik bei der Stadt   KölnFachgespräch mit dem StEA und der BV 6Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023

Inhaltsverzeichnis
Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023          
SeiteVorstellungsrunde der Verwaltung 3Stand der Beratungen 5Die Seveso III-Richtlinie - Begriffsdefinitionen und Zuständigkeiten7, 8, 9Übersichtsplan Betriebsbereiche und Abstände 11, 12Umgang mit der Seveso-Thematik in Planungs- und Baugenehmigungsverfahren14Übersichtsplan Bau- und Planungsvorhaben im Kölner Norden 16Ergebnisse der Anfragen bei den Nachbarkommunen 18, 19, 20Formate zum Wissenstransfer 22Erfahrungen der Verwaltung zur Seveso III-Thematik 24, 25Empfehlung der Verwaltung zum weiteren Vorgehen 27Fragen und Diskussion2

VorstellungsrundeStadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023          Die Verwaltung stellt sich vor3

Stand der BeratungenStadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023          zu den Anträgen zur Erstellung eines Seveso-III-Gutachtens für den Kölner Norden4

Stand der Beratungen
Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023          
5

Die Seveso III-RichtlinieBegriffsdefinitionen und ZuständigkeitenStadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023          6

Die Seveso III-Richtlinie
Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023          
Hintergrund:Seveso = Ort in Oberitalien, an dem sich 1976 ein schwerer Chemieunfall ereignet hatDie Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 (Inkrafttreten 2015)* zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, gilt für Betriebe, in denen bestimmte Mengen dieser Stoffe vorhanden sind. Maßgebend ist das Vorhandensein in Mengen oberhalb einer Schwelle, die im Anhang der Richtlinie festgelegt ist. Für diese Betriebe gelten besondere Anforderungen an die Anlagensicherheit. Gleichzeitig sollen diese Betriebe ohne Einsprüche arbeiten können.Schützenswerte Nutzungen: • ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienende Gebiete, • öffentlich genutzte Gebäude und Gebiete, • Freizeitgebiete, • wichtige Verkehrswege • sowie unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle bzw. besondersempfindliche Gebiete.*Seveso I-RL 1982, Seveso II-RL 19977

Die Seveso III-Richtlinie
Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023          
Artikel 13 Abs. 2 Seveso-III-Richtlinie: (…) zwischen den unter die Richtlinie fallenden Betrieben einerseits und den in der Richtlinie genannten Schutzobjekten andererseits ein angemessener Sicherheitsabstand gewahrt bleibt.Rechtsprechung:Zahlreiche Gerichtsurteile• zur Definition von schutzwürdigen Nutzungen• zur Abstandermittlungen• Zur Zulässigkeit von Nutzungen• Beispiel: BVerwG 4 C 12.11 zur Nicht-Zulässigkeit eines geplanten Gartencenters in der Nähe eines Störfallbetriebes8

Begriffsdefinitionen und Zuständigkeiten
Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023          
Begriffsdefinitionen:Achtungsabstand (KAS18)*: überschlägig ermittelter Abstand aufgrund verwendeter StoffeAngemessener Sicherheitsabstand: gutachterlich ermittelter Abstand (Betriebsgeschehen, Stoffe, Meteorologie) Zuständigkeiten:Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV): Pflege Datenbank KABAS, Prüfung von Seveso-III-Gutachten auf Anfrage BR Köln Bezirksregierung Köln: Anlagenüberwachung und -genehmigung,Prüfung von Seveso-III-Gutachten von Betrieben, KommunenLink zu Betriebsüberwachung https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/media/document/file/verfahren_umweltueberwachungsprogramm_0.pdfStadt Köln - Bauaufsichtsamt: Prüfung auch von Baugenehmigungen in Bereichen mit Seveso-AbständenStadt Köln – Stadtplanungsamt: Berücksichtigung von Seveso-Abständen in Bauleitplan-Verfahren *Kommission für Anlagensicherheit, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 9

Übersichtsplan Betriebsbereiche und AbständeStadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023          10

Übersichtsplan Betriebsbereiche und Abstände
Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023          
Teilbereich Industriegebiet NiehlTeilbereich Niehler HafenTeilbereich WorringenBetriebsbereiche und Abstände im Kölner Norden (Köln-Chorweiler, Köln-Nippes, Köln-Mülheim)
11Quelle: KABAS – Kartographische Abbildung von Betriebsbereichen und Anlagen nach Störfallbetrieben, ergänzt durch Stadtplanungsamt Köln, Stand 06/2023, unmaßstäblich, genordet

Übersichtsplan Betriebsbereiche und Abstände
Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023          
Übersicht über Betriebsbereiche und Abstände im Kölner Süden (Köln-Rodenkirchen, Köln-Porz)
Übersicht unmaßstäblich, genordet12

Umgang mit der Seveso-Thematik in Planungs- und Baugenehmigungs-verfahrenStadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023          13

Umgang mit der Seveso-Thematik in Planungs- undBaugenehmigungsverfahren
Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023          
Bauleitplan-Verfahren:Abfrage Datenbank KABAS Beteiligung Bezirksregierung KölnAuswertung Stellungnahme BR Köln liegt das Vorhaben in einem Achtungsabstand   -> Beauftragung eines Störfall (Abstands-) Gutachtens, in der Regel durch Vorhabenträger*in Auswertung Gutachten,bei Bedarf Berücksichtigung Seveso-III-Thematik im B-PlanBaugenehmigungsverfahren:Beurteilung Schutzbedürftige Nutzung i.S. Artikel 13 Abs. 1 der Seveso-III-Richtlinie bzw. § 50 BImSchG ggf. Beteiligung Bezirksregierung Köln in Verbindung mit Übermittlung des angemessenen Abstands Auswertung Stellungnahme BR Köln ggf. Beauftragung eines Störfall (Abstands-) Gutachtens, in der Regel durch Vorhabenträger*in Auswertung Gutachten,bei Bedarf Berücksichtigung und Anpassung Bauantrag14

Übersichtsplan Bau-und Planungsvorhaben im Kölner NordenStadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023          15

Übersichtsplan Bau- und Planungsvorhaben
Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023          
Übersicht unmaßstäblich, genordet
B-Plan „Brombeergasse“B-Plan „Grundschulstandort Östlich Mottenkaul“ (nicht betroffen)Kindergarten in Rheinkasselmögliche Kita Causemannstr. Wohnbauprojekt Causemannstr. 1-7 / „Auf dem Alten Weerth“möglicher Nahversorger Causemannstr. 16

Ergebnisse der Anfragen bei den NachbarkommunenStadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023          17

Ergebnisse der Anfragen bei den Nachbarkommunen
Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023          
Abgefragt wurden die Städte• Leverkusen: Gutachtenerstellung 2012 – 2015 • Wesseling: Gutachtenerstellung 2012 – 2015, SteK 2015 - 2019• Dormagen: Gutachtenerstellung 2014 - 2020Alle vorgenannten Nachbarkommunen hatten und haben im überwiegenden Teil der Stadtgebiete und/oder in den Zentren die Herausforderung von Achtungsabständen zu bewerkstelligen und hatte ohne Gesamtgutachten keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr.18

Ergebnisse der Anfragen bei den Nachbarkommunen
Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023          
a) Vor- und Nachteile aus Sicht der Befragten - Aufstellung von Bebauungsplänen+Kartendarstellung ermöglicht schnellere Prüfung/ Beurteilung +frühzeitige Einschätzung zur gewählten Verfahrensart +Textteil dient als Baustein für Begründung und textliche Festsetzungen+rechtssichere Einschränkung/ Ausschluss schutzwürdiger Nutzung in  Sicherheitsabständen- aktuelle Rechtslage ermöglicht weiterhin Nachverdichtung von schutzbedürftiger Wohnnutzung in Randbereichen eines angemessenen Abstandes – Einzelfallprüfungb) Vor- und Nachteile aus Sicht der Befragten -Erteilung von Baugenehmigungen + geringer Abstimmungswand mit Störfallbetrieben  + bietet Hilfestellung, welche Rahmenbedingen im Einzelfall zu prüfen sind-ggf. sind dennoch objektbezogene Schutzkonzepte zu erstellen  19

Ergebnisse der Anfragen bei den Nachbarkommunen
Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023          
c) Finanzieller Aufwand- Pauschalangebote (Stand: 2012/2013): ca. 54.000 € – 71.000 € brutto (je nach Anzahl Betriebe und vorhandener Datenlage)- Gesamtkosten mit erheblichen Nachträgen von zusätzlich 50 % bis zu 450 %  - Im Einzelfall Möglichkeit zur Kostenteilung zwischen Stadt und Störfallbetrieben (30 / 70)d) Zeitlicher Arbeitsaufwand (Vergabe und Erstellung)- mindestens eine Vollzeitstelle, zusätzlich eine halbe Vollzeitstelle- Schätzung: 50 Arbeitstage ( jeweils Amtsleitung / Sachbearbeitung)- von Beginn Recherche bis Vorliegen des Abschlussberichts: 3 bis 6 Jahree) Überarbeitung / Anpassung- bislang keine Überarbeitungen, Aktualisierungen über Einzelgutachtenf)    Erfahrung Duisburgkein Seveso III-Gesamtgutachten, da dieses relativ schnell überholt ist20

Formate zum Wissenstransfer Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023          21

Formate zum Wissenstransfer 
Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023          
Regelmäßig genutzte Formate:• Austausch mit dem Rechtsamt der Stadt Köln• Auswertung von Gerichtsurteilen• Austausch mit Fachgutachtern im Rahmen Erstellung von Seveso III-Gutachten• Austausch Bezirksregierung Köln – Verwaltung der Stadt Köln• Austausch LANUV – Bezirksregierung KölnPeriodisch genutzte Formate: • Dialogreihe Zielkonflikte in innerstädtischen Quartieren aus Sicht des Immissionsschutzes (MUNLV NRW)• Dienstbesprechungen der Bauaufsichtsbehörden beim Ministerium Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr • Planungsamtsleiterkonferenz Rheinland• Austausch Deutscher Städtetag mit Städten im Bundesgebiet22

Erfahrungen der Verwaltung mit der Seveso III-Thematik Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023          23

Erfahrungen der Verwaltung zur Seveso III-Thematik 
Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023          
Grundsätzlich:Die Verwaltung betrachtet in Bebauungsplan-Verfahren und Baugenehmigungen einen PlanzustandEin Abstandsgutachten trifft Aussagen zu möglichen zukünftigen Nutzungen innerhalb von Sicherheitsabständen, nicht jedoch zur Sicherheit von vorhandenen Nutzungen innerhalb von Sicherheitsabständen.Abstandsgutachten erhöhen nicht die allgemeine Sicherheit der BevölkerungDie Sicherheit der Bevölkerung liegt in der Zuständigkeit der Störfallbetriebe, der Bezirksregierung Köln und der Berufsfeuerwehr der Stadt KölnBei der Verwaltung Köln liegen zahlreiche Unterlagen zur Seveso III-Thematik vor24

Erfahrungen der Verwaltung zur Seveso III-Thematik 
Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023          
In den vergangenen 10 Jahren waren / sind sieben*Bebauungspläne betroffen:• Dünnwalder Kommunalweg in Köln-Stammheim• Brombeergasse in Köln-Worringen• Causemann-Straße in Köln-Merkenich• Simonskaul in Köln-Weidepesch• Ehemaliger Güterbahnhof Ehrenfeld in Köln Ehrenfeld• Kiesgrubenweg, 1. Änderung in Köln-Hahnwald (Straßenplanung)• Ströer-Campus in Köln-SürthDie Verwaltung verfügt heute über eine deutlich bessere Datenlage als noch vor 10 JahrenDie Verwaltung Köln hat viel Expertise im Umgang mit dem Thema Seveso III gesammeltKein Bebauungsplan-Verfahren in Köln wurde aufgrund der Seveso III-Thematik eingestellt*Zum Vergleich: in Köln werden jährlich 10 – 12 Bebauungspläne rechtskräftig25

Empfehlung der Verwaltung zum weiteren Vorgehen Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023          26

Empfehlung der Verwaltung zum weiteren Vorgehen 
Stadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023          
Die Verwaltung schlägt anstelle der Beauftragung eines Seveso III-Gesamtgutachtens vor:• weiterhin Einzelgutachten zu angemessenen Sicherheitsabständen und/oder Sicherungsmaßnahmen zu sammeln und für Planungsfragen bereitzuhalten und auszuwerten,• weiterhin eine enge Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln bei allen Fragen zur Störfall-Thematik zu suchen,• weiterhin den engen Austausch mit den Nachbarstädten mit Seveso-Thematik zu pflegen,• Mitarbeitende der Stadtverwaltung in den für die Störfallthematik relevanten Dienststellen zur Störfall-Thematik weiter zu qualifizieren• Im Bedarfsfall ein Einzelgutachten erstellen zu lassen27

Fragen und DiskussionStadtplanungsamt – Fachgespräch des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.10.2023          28

Anlage 1 Auszug aus Beschlussprotokoll der Sitzung BV Chorweiler 17.11.2022

1839 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Herr Schulz 
Telefon: (0221) 221 96313 
Fax:  (0221) 221 96400 
E-Mail:  christian.schulz1@stadt-koeln.de 
Datum:  21.11.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler 
vom 17.11.2022 
öffentlich 
9.2.2 Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler Er stellung eines SEVESO 3 Gutach- 
ten für den Kölner Norden  
Vorlagen-Nummer AN/0648/2022 
3115/2022 
Die Beschlussvorlage wird durch den einstimmig beschlossenen gemeinsamen Änderungsan- 
trag unter TOP 9.2.2.1 ersetzt.

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Herr Schulz 
Telefon: (0221) 221 96313  
Fax:  (0221) 221 96400 
E-Mail:  christian.schulz1@stadt-koeln.de 
Datum:  21.11.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler 
vom 17.11.2022 
öffentlich 
9.2.2.1 gemeinsamer Änderungsantrag der CDU-Fraktio n, SPD-Fraktion, Fraktion Bünd- 
nis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich sowie Herrn Schlim- 
gen (FDP) zum TOP 9.2.2 
AN/2074/2022 
 
 
Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, 
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich sowie Herrn 
Schlimgen (FDP): 
 
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Stadtentwicklun gsausschuss, dem Vorschlag der BV zu 
folgen und die Verwaltung mit der Erstellung eines SEVESO-3-Gutachtens für den Kölner Nor- 
den zu beauftragen. 
Sollte der Stadtentwicklungsausschuss dieser Empfeh lung nicht folgen, empfiehlt die Bezirks- 
vertretung: 
1. Die Verwaltung mit der weiteren Qualifizierung d er Mitarbeitenden in den relevanten 
Dienststellen zur Störfall-Thematik zu beauftragen. 
2. Für diese Aufgaben eine personelle Aufstockung i m Stelleplan 2023/2024 vorzusehen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig  zugestimmt.

Anlage 9 Auszug aus dem Beschlussprotokoll SteA 31.08.2023 zu TOP 5.1 ff.

1493 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
   
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 01.09.2023 
Vorab- Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023 
öffentlich 
5.1 Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler Erstellung eines SEVESO 3 
Gutachten für den Kölner Norden  
Vorlagen-Nummer AN/0648/2022 
3115/2022 
5.1.1 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 04.05.2023 betreffend "Erstellung 
eines Seveso-III-Gutachtens für den Kölner Norden" (Änderungsantrag 
der FDP-Fraktion AN/0252/2023) 
2201/2023 
 
5.1.2 Antrag der FDP-Fraktion betreffend "Erstellung eines SEVESO-III-Gut-
achten für den Kölner Norden" 
    AN/0252/2023 
 
5.1.3 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, der CDU-Fraktion, 
der VOLT-Fraktion zu Top 5.1 (3115/2022): Beschluss der Bezirksvertre-
tung Chorweiler Erstellung eines SEVESO 3 Gutachten für den Kölner 
Norden (Vorlagen-Nummer AN/0648/2022) 
AN/1182/2023 
 
Beschluss:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss stellt die Angelegenheit zurück und beauftragt die 
Verwaltung ein Fachgespräch zur SEVESO-III Thematik zwischen Stadtentwicklungs-
ausschuss, Bezirksvertretung Chorweiler, Bezirksregierung und Verwaltung durchzu-
führen. Im Rahmen dessen sollen auch Formate zum Wissenstransfer mit den be-
nachbarten Kommunen erläutert werden.

Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 4 ergänzende Stellungnahme der Verwaltung

1110 Zeichen

Anlage 4 
 
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussvorlage Nr. 3115/2022, 
Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler Erstellung eines SEVESO 3 Gutachten für 
den Kölner Norden  
Vorlagen-Nummer AN/0648/2022 
 
 
Beantwortung der Frage von Bündnis 90 / Die Grünen, die in der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses am 01.12.2022 erörtert wurde. 
 
Text der Anfrage: Inwieweit unterscheidet sich die Situation in Köln-Chorweiler im Vergleich 
zu anderen Stadtbezirken mit diesen Nischen? 
 
Antwort der Verwaltung: Die Stadtbezirke 2 – Rodenkirchen, 5 – Nippes und 9 – Mülheim 
sind ebenfalls durch Abstände von Störfallbetrieben gemäß Seveso III-RL betroffen.  
 
Wie in Chorweiler liegen auch in den Stadtbezirken Rodenkirchen und Mülheim die 
abstandsauslösenden Betriebe sowohl auf Kölner Stadtgebiet als auch auf Gebieten 
benachbarter Kommunen. 
 
 
Hinweis: Die Zuständigkeit für die Seveso III-Thematik obliegt alleine der Bezirksregierung 
Köln. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt ist nicht zuständig. Eine Beteiligung des 
Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün erübrigt sich daher.

Anlage 5 Auszug Beschlussprotokoll 5.1 SteA 02.02.2023

631 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
Fax:  (0221)  
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-
koeln.de 
Datum: 06.02.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 02.02.2023 
öffentlich 
5.1 Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler Erstellung eines SEVESO 3 
Gutachten für den Kölner Norden  
Vorlagen-Nummer AN/0648/2022 
3115/2022 
 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit, auf Antrag der SPD-
Fraktion, mit erneuter Wiedervorlage in die Bezirksvertretung Chorweiler. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 8 Vorab-Auszug aus der Niederschrift StEA 04.05.2023

6869 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 221 32834 
  
E-Mail:  louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 12.05.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 19. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 04.05.2023 
öffentlich 
5.1 Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler Erstellung eines SEVESO 3 
Gutachten für den Kölner Norden  
Vorlagen-Nummer AN/0648/2022 
3115/2022 
5.1.1 Änderungsantrag der FDP-Fraktion betreffend "Erstellung eines SE-
VESO-III-Gutachten für den Kölner Norden" 
AN/0252/2023 
SB Frenzel stellt ausführlich die Position der SPD-Fraktion dar, beantragt mündlich die 
Vorlage aufgrund von Beratungsbedarf bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen, den 
schriftlich eingereichten Fragen zu Protokoll zu nehmen sowie die Verwaltung mit der 
schriftlichen Beantwortung seiner Fragen zu beauftragen. 
 
Fragen der SPD-Fraktion: 
 
„Die Verwaltung schlägt begründet vor, dem wiederholten Beschluss der BV 6 nicht zu 
folgen. Die SPD bittet die Verwaltung daher um Beantwortung der folgenden Fragen 
zur nächsten Sitzung des STEA.  
 
1.  
Mit ihrem Beschluss, ein Seveso-III-Gutachten zu fordern, verfolgt die Bezirksvertre-
tung Chorweiler das Ziel, aus Sicht der Bevölkerung benötigte aber derzeit nicht um-
setzbare bzw. blockierte Infrastruktur- und Bauvorhaben im Kölner Norden zu realisie-
ren bzw. zu entfesseln. Welche Infrastruktur- und Planvorhaben im Kölner Norden 
sind aktuell aufgrund der Schutzvorschriften der Seveso-III-Richtlinie und der notwen-
digen pauschalen Sicherheitsabstände aus Sicht der Verwaltung betroffen?  
 
2.  
Was sind aus Sicht der Verwaltung die Gründe, weshalb die Realisierung der vorge-
nannten Infrastruktur- und Planvorhaben im Kölner Norden stockt? Es wird insbeson-
dere auch um eine Mitteilung des Bearbeitungsstandes in Bezug auf die Seveso-III-
Problematik der folgenden Vorhaben gebeten:

o Supermarkt Causemannstraße 29-31,  
o Wohnbauprojekt Causemannstraße 1-7 mit 21 Wohneinheiten,  
o Ist die Information richtig, dass beim Vorhaben Merkenicher Hauptstraße nach 
zweijähriger Bearbeitungszeit der Baugenehmigung die Anzahl der Wohnungen von 
ursprünglich 14 aufgrund des fehlenden Seveso-III-Gutachtens auf 8 reduziert werden 
musste? 
o Auf der nördlichen Hälfte eines großen ehemaligen Bauernhofs an der Merke-
nicher Hauptstraße soll die Absicht bestehen, diesen für Wohnungen umzubauen. Ist 
die Information richtig, dass die Umsetzung blockiert ist, dass ein Seveso-
Störfallbetriebes in Leverkusen nur 800 m entfernt ist und deshalb ein Seveso-
Gutachten für eine Umsetzung erforderlich ist?  
o Kindergarten in Rheinkassel  
o Planung Betriebs-Kindergarten in Langel  
o Kita auf dem 9500 qm großen Grundstück auf dem alten Weerth  
 
3.  
Welche Vorhaben könnten dementsprechend von einem Seveso-III-Gutachten profi-
tieren und warum?  
 
4.  
Die Vorlage 3160/2021 stellt dar, dass die gesamte Ortslage Merkenich durch  
sogenannte Achtungsabstände nach der Störfallrichtlinie (12. BImSchVO) überdeckt 
ist. Laut Mitteilung im Umweltausschuss vom 7.10.2021 ist ein weiterer Störfallbetrieb 
hinzugekommen. Es wird um eine entsprechende aktuelle kartographische Darstel-
lung aller von der Seveso-III-RL betroffenen Kölner Ortslagen gebeten.  
 
5.  
Welche Wechselwirkung bestehen zwischen den ASB-Gebietsdarstellungen der 
Rheindörfer im neuen, in Aufstellung befindlichen Regionalplan einerseits und der Se-
veso-III-Richtlinie sowie einem etwaigen Seveso-III-Gutachten andererseits?  
 
6.  
Die Verwaltung führt dazu aus, dass sie derzeit "für die fachliche Betreuung der 
Vergabe und die Begleitung der Erstellung eines solchen externen Gutachtens ... der-
zeit personell nicht aufgestellt" sei. Wie hoch ist der geschätzte Personalaufwand, und 
zu welchem frühestmöglichen Zeitpunkt könnte die notwendige Aufstellung durch eine 
vom Rat zu beschließende Stellenzusetzung erfolgen? Welche Beschlüsse wären da-
zu erforderlich?  
 
7.  
Wie ist der fünfte Spiegelstrich der Beantwortung zu verstehen: "Die Verwaltung wird 
das Thema aufnehmen und prüfen, ob eine personelle Aufstockung für diese Aufgabe 
auch in Abwägung anderer dringlicher Themen im Stellenplan 2023/24 erfolgen 
kann"? Ist damit gemeint, die Verwaltung prüft entgegen ihres Beschlussvorschlages 
(den Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler abzulehnen), ob das Manko man-
gelnder personeller Ausstattung für die fachliche Betreuung der Vergabe und die Be-
gleitung der Erstellung eines solchen externen Gutachtens nicht doch bereits mit dem 
durch den Rat bewilligten Stellenplan in 2023/24 erfolgen kann und ein solches Gut-
achten extern vergeben werden kann?  
 
8. 
Die Verwaltung führt aus, dass sie bereits bisher einen "engen Austausch mit den 
Nachbarstädten mit Seveso-Thematik" pflegt. Kann die Verwaltung den politischen 
Gremien aufgrund dessen einen Erfahrungsbericht der Städte Leverkusen und Wes-

seling und ggf. sofern zutreffend Dormagen und Niederkassel zur Verfügung stellen, 
inwiefern sich die dort erstellten gesamtstädtischen Seveso III Gutachten positiv auf 
Bau- und Infrastrukturplanungen ausgewirkt haben?  
 
9. 
In ihrer Beantwortung in Anlage 2 führt die Verwaltung unter 2) aus, dass bei Vorha-
ben nach § 34 BauGB ein Gutachten durch den jeweiligen Vorhabenträger beizubrin-
gen ist. Zugleich weist die Verwaltung in der Beschlussvorlage auf Seite 3 zweiter Ab-
satz darauf hin, dass die notwendige Kooperation des jeweiligen Störfallbetriebes "in 
der Planungspraxis nicht immer gegeben ist." Ist es also nicht gerade so, dass die 
Bereitschaft zur Kooperation des jeweiligen Störfallbetriebes zu einem Gesamtgutach-
ten für den Stadtbezirk oder eine Stadt beizutragen eher gegeben ist, wohingegen das 
Planvorhaben eines einzelnen Investors viel wahrscheinlicher an der fehlenden Ko-
operationsbereitschaft des Störfallbetriebes scheitert? Besteht ein Rechtsanspruch 
von Vorhabenträgern auf eine Mitwirkung der Störfallbetriebe?  
 
10. 
Sind neben den dargelegten Aufwänden für die externe Vergabe irgendwelche negati-
ven Auswirkungen eines Seveso-III-Gutachtens auf Planvorhaben zu erwarten? Wie 
beurteilt die Verwaltung das Risiko, dass in Bearbeitung befindliche Planvorhaben 
(z.B. Kreuzfeld) durch die Beauftragung eines Seveso-III-Gutachtens für den Kölner 
Norden verzögert werden könnten?“  
 
Die Verwaltung nimmt die Fragen der SPD-Fraktion zur schriftlichen Beantwortung 
mit. 
 
RM Ruffen (FDP) weist darauf hin, dass der anhängige Änderungsantrag der FDP-
Fraktion auch zurückgestellt wird, falls dem mündlichen Antrag der SPD-Fraktion zu-
gestimmt wird. 
 
Beschluss:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss stellt die Angelegenheit erneut zurück und beauf-
tragt die Verwaltung mit der Beantwortung von schriftlich eingereichten Fragen der 
SPD-Fraktion. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 6 Auszug Niederschrift, TOP 5.1, Sitzung SteA 02.02.2023

4092 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 32834 
Fax:   (0221)  
E-Mail: DezVI-Dezernatskoordination-
Session@stadt-koeln.de 
Datum: 23.02.2023 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 02.02.2023 
öffentlich 
5.1 Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler Erstellung eines SEVESO 3 
Gutachten für den Kölner Norden  
Vorlagen-Nummer AN/0648/2022 
3115/2022 
RM Seiger (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen) führt die von der Bezirksvertretung 
Chorweiler vorgeschlagene Alternative (Anlage 1) an und schlägt vor, sich dieser Al-
ternative anzuschließen.  
 
SB Frenzel (SPD) schlägt vor, die Vorlage erneut in die Bezirksvertretung Chorweiler 
zu geben, um dort die Argumente der Verwaltung zu diskutieren.  
 
RM Pakulat (Ausschussvorsitzende) stellt klar, dass die Bezirksvertretung Chorweiler 
aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung einen Alternativvorschlag ausgearbeitet 
hat. 
 
RM Sterck (FDP) stellt heraus, dass es sich bei dem Alternativvorschlag der Bezirks-
vertretung eher um einen „Plan-B“, als eine Rückfallposition handelt, falls der Stadt-
entwicklungsausschuss der Vorlage nicht folgt. Er erinnert an die intensiven Beratun-
gen im Stadtentwicklungsausschuss vom 01.12.2022 und äußert Verständnis für die 
Forderungen der Bezirksvertretung Chorweiler. Er räumt ein, dass die Umweltgutach-
ten mit Aufwand verbunden sind und kann gleichwohl die Stellungnahme der Verwal-
tung nachvollziehen. Da die Störfallbetriebe auf Kölner Stadtgebiet liegen, sollte die-
sen Sorgen Rechnung getragen werden.  
Er weist darauf hin, dass er im letzten Stadtentwicklungsausschuss aufgrund des feh-
lenden alternativen Beschlussvorschlages der Verwaltung eingebracht habe, dass der 
Liegenschaftsausschuss die Verwaltung mit der Erstellung eines Seveso-Gutachtens 
für den Kölner Norden beauftragen solle. 
 
Hinweis außerhalb der Niederschrift: über einen Antrag der FDP-Fraktion zum Tagesordnungspunkt 
wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2022 nicht abgestimmt, daher wird 
der Wortbeitrag der FDP-Fraktion bezüglich des Seveso-Gutachtens als Anregung aufgenommen.

RM Weisenstein (Die Linke) weist auf die komplexe Thematik hin und erklärt, aus wel-
chem Grunde die Akteure und die Bezirksvertretungen sich im Kölner Norden für ein 
Seveso-Gutachten aussprechen.  
 
SB Frenzel (SPD) hält seinen Antrag aufrecht und verweist mit erneuter Wiedervorla-
ge in die Bezirksvertretung Chorweiler. Er bittet darum, die Bezirksvertretung Chorwei-
ler mit den heutigen Informationen zu bedienen und den Raum für Nachfragen zuzu-
lassen. 
 
Das Stadtplanungsamt (Frau Herr) weist darauf hin, dass die Argumente dargelegt 
sind. Sie stellt heraus, dass die Kapazitäten vornehmlich auf die konkrete Bauleitpla-
nung ausgerichtet und dass eine Gutachtenstellung sich auf die Kapazitäten für Bau-
leitpläne auswirkt. 
 
RM Kienitz (CDU) regt ein Informationsformat außerhalb der Gremien wie beispiels-
weise ein Fachgespräch auf Bezirksebene an. Er schlägt daher vor, dass die Vorlage 
bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt wird. 
 
RM Pakulat (Ausschussvorsitzende) weist darauf hin, dass ein Informationsformat 
innerhalb einer Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler stattfinden könne und 
schließt sich deshalb dem Vorschlag der SPD-Fraktion an. 
 
BG Haack (Dezernat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales) 
bringt ein, dass er in seiner Tätigkeit als Beigeordneter in Duisburg viel mit der Prob-
lematik der Störfallbetriebe befasst war. Die Probleme und Fragestellungen in diesem 
Kontext seien komplex. Daher sei während seiner Tätigkeit in Duisburg auf eine gene-
relle Gutachtenerstellung verzichtet worden. 
 
Die Ausschussvorsitzende bedankt sich für die aufschlussreichen Wortbeiträge und 
lässt über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.  
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit, auf Antrag der SPD-
Fraktion, mit erneuter Wiedervorlage in die Bezirksvertretung Chorweiler. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt

Beschlussvorlage Ausschuss

8159 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/3 Sitz Sa 
Vorlagen-Nummer 
 3115/2022 
Freigabedatum 24.10.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler Erstellung eines SEVESO 3 Gutachten für den 
Kölner Norden  
Vorlagen-Nummer AN/0648/2022  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Antrag der Bezirksvertretung nicht zu folgen sondern 
den Umgang mit der Seveso III-RL entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung weiter zu führen. 
 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.11.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler hat beschlossen, den Stadtentwicklungsausschuss darum zu bitten, 
die Verwaltung damit zu beauftragen, umgehend ein Gutachten zu erstellen oder in Auftrag zu geben, 
welches anhand der Schutzvorschriften der Seveso-III-Richtlinie die notwendigen Sicherheitsabstände 
zwischen den dort erfassten Betrieben einerseits und schutzwürdigen Nutzungen andererseits definiert. 
Dies gilt vordringlich für den Kölner Norden (Stadtbezirk Chorweiler) und dort für die Ortsteile Worringen 
und Merkenich. 
 
Ziel des Gutachtens soll es sein, die pauschalen Achtungsabstände nach der genannten Vorschrift zu 
ersetzen durch konkrete Sicherheitsabstände. Außerdem soll das Gutachten die dafür notwendigen 
Maßnahmen und Vorrichtungen aufzeigen. 
 
Die Bezirksvertretung betont das besondere Erfordernis eines solchen Vorgehens, weil sich durch neue 
Erkenntnisse gezeigt hat, dass wichtige Einrichtungen der Infrastruktur auf anderem Wege offensichtlich 
nicht realisiert werden können. 
 
Die Verwaltung wird gleichzeitig damit beauftragt, die dafür erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalts-
plan bereitzustellen. 
 
Die Verwaltung hat den Wunsch der Bezirksvertretung geprüft und ist gemäß der nachstehenden Stel-
lungnahme zu einem abweichenden Beschlussvorschlag gelangt. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Im Kölner Norden sind sowohl der Stadtbezirk Chorweiler als auch der Stadtbezirk Nippes durch eine 
Konzentration von sogenannten Betriebsbereichen gemäß 12. Bundes-immissionsschutz-Verordnung 
(12. BImSchV – sog. "Störfallverordnung") gekennzeichnet. Diese unterliegen gemäß der Seveso III-
Richtlinie und der 12. BImSchV besonderen Sicherheitspflichten und diese sind bei räumlichen Planun-
gen hinsichtlich ihres Gefahrenpotenzials gegenüber schutzbedürftigen Nutzungen zu berücksichtigen. 
Schutzbedürftige Nutzungen sind beispielsweise Wohngebiete, Seniorenheime, Krankenhäuser, Schu-
len, Kindertagesstätten, Nutzungen mit einem hohen Besucheraufkommen, hochfrequentierte Verkehrs-
wege (Autobahnen, überregionale Schienentrassen) oder Natura 2000 Schutzgebiete (FFH- und Vogel-
schutzgebiete).  
 
Bei räumlichen Planungen ist ein zweistufiges Verfahren zum Umgang mit den Aspekten der Seveso III-
RL vorgesehen. Zunächst ist zu prüfen, ob eine geplante schutzbedürftige Nutzung in einem sogenann-
ten Achtungsabstand liegt. Dieser resultiert aus einer pauschalen Betrachtung der in einem Betriebsbe-
reich gelagerten oder verwendeten Menge von einem oder mehreren störfallrelevanten Stoffen und einer 
pauschalen Ausbreitungssimulation dieser Stoffe bei einem potenziellen Störfall ohne Berücksichtigung 
von Meteorologie oder Gelände. Solche Achtungsabstände wurden von Landesamt für Natur Umwelt 
und Verbraucherschutz (LANUV)in Anlehnung an den Leitfaden KAS 18 (Kommission für Anlagensi-
cherheit) NRW-weit ermittelt und stehen in der Datenbank KABAS (Kartografische Abbildung von Be-
triebsbereichen und Anlagen nach Störfall-Verordnung) den Stadt- und Gemeindeverwaltungen zur Ab-
frage zur Verfügung. Auch die Stadtverwaltung Köln hat Zugriff auf diese Datenbank.

3 
 
Liegt eine geplante schutzbedürftige Nutzung innerhalb eines solchen Achtungsabstandes, kann wiede-
rum auf zwei verschiedene Arten mit der Störfallthematik umgegangen werden. Zum einen kann durch 
ein Fachbüro der sogenannte angemessene Sicherheitsabstand ermittelt werden, der für viele Stoffe 
teilweise deutlich geringer ausfällt als der Achtungsabstand. Hierzu wird für einen sogenannten genau 
definierten "Dennoch-Störfall" (ein Störfall, der trotz der umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen gemäß 
Seveso III-RL bzw. 12. BImSchV) auftritt, anhand von örtlichen Betriebs-, Gelände- und Meteorologieda-
ten die Ausbreitung eines toxischen Stoffes ermittelt. Liegt die geplante schutzbedürftige Nutzung dann 
außerhalb des ermittelten angemessenen Sicherheitsabstandes, ist eine weitere Betrachtung der Stör-
fall-Thematik nicht notwendig. 
 
Für die Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstandes ist eine Kooperation des jeweiligen Störfall-
betriebes erforderlich, die in der Planungsrealität nicht immer gegeben ist. Kann der angemessenen Si-
cherheitsabstand nicht ermittelt werden oder liegt eine geplante schutzbedürftige Nutzung innerhalb ei-
nes angemessenen Sicherheitsabstandes, muss geprüft werden, ob die geplante schutzbedürftige Nut-
zung ein erstmaligen Heranrücken einer solchen Nutzung an den Störfallbetrieb darstellt und/oder ob 
durch Sicherungsmaßnahmen eine Gefährdung von zukünftigen Nutzer*innen einer schutzbedürftigen 
Nutzung vermieden werden kann. Ein gutes Beispiel für diesen Weg ist die Planung des Jugendfußball-
zentrums von Bayer 04 Leverkusen in Köln-Flittard im Zuge des Bebauungsplan-Verfahrens 7053/02 
"Kurtekottener Straße, 1. Änderung". 
 
Für einzelne Betriebsbereiche in den Stadtbezirken Chorweiler und Nippes (und Rodenkichen) liegen 
der Stadtverwaltung inzwischen Gutachten zu angemessenen Sicherheitsabständen vor. Diese decken 
jedoch nicht alle Betriebsbereiche ab. 
 
Die Städte Leverkusen und Wesseling hatten in der Vergangenheit jeweils gesamtstädtische Seveso-
Gutachten als Grundlage für Stadtentwicklungskonzepte vergeben. Anders als in Köln sind in den vor-
genannten Städten große Teile der Stadtgebiete, darunter auch die zentralen Stadtbereiche, von Ach-
tungsabständen belegt. 
 
Die Erfahrungen der Städte Leverkusen und Wesseling haben gezeigt, dass die Erstellung eines stadt-
weiten Störfall-Gutachtens einen enormen Zeit-, Personal- und Kostenaufwand bedeutet. Für Köln liegen 
Konzentrationen von Betriebsbereichen auch in den Stadtbezirken Mülheim und Rodenkirchen vor.  
 
Bei der Stadtverwaltung Köln existiert keine ausreichende Expertise, um ein Seveso-Gutachten selbst 
erstellen zu können. Fachlich zuständig sind hier die Bezirksregierung Köln und das LANUV NRW. Die 
Stadtverwaltung müsste die Erstellung eines Seveso-Gutachtens extern vergeben. Die Kosten für die 
Erstellung eines Seveso-Gutachtens für alle Betriebsbereiche auf dem Kölner Stadtgebiet und in an-
grenzenden Kommunen, deren Abstände das Kölner Stadtgebiet betreffen, werden überschlägig auf 
mindestens 150.000 € geschätzt. Für die fachliche Betreuung der Vergabe und der Begleitung der Er-
stellung eines solchen externen Gutachtens ist die Stadtverwaltung derzeit jedoch personell nicht aufge-
stellt. 
 
Zudem werden Betriebsveränderungen und Änderungen von gesetzlichen Grundlagen immer wieder 
eine Anpassung eines solchen Gutachtens erforderlich machen. 
 
Entsprechend schlägt die Verwaltung vor, den bisherigen Weg weiter zu verfolgen: 
 Einzelgutachten zu angemessenen Sicherheitsabständen und/oder Sicherungsmaßnahmen zu 
sammeln und für Planungsfragen bereitzuhalten und auszuwerten, 
 weiter eine enge Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln bei allen Fragen zur Störfall-
Thematik zu suchen, 
 weiter den engen Austausch mit den Nachbarstädten mit Seveso-Thematik zu pflegen, 
 Mitarbeitende der Stadtverwaltung in den für die Störfallthematik relevanten Dienststellen zur 
Störfall-Thematik weiter zu qualifizieren. 
 Die Verwaltung wird das Thema aufnehmen und prüfen, ob eine personelle Aufstockung für diese 
Aufgabe auch in Abwägung anderer dringlicher Themen im Stellenplan 2023/24 erfolgen kann.

Beratungsverlauf (3)

17.11.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
16.03.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3115/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
26.01.2023
Erstellt
21.09.2022 12:59