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AN/1403/2024

Gemeinsame Anfrage der Stadtschulpflegschaft und des Jugendamtelternbeirats: Entgelt für Mahlzeiten in Offenen Ganztagsschulen

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 21.10.2024

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 03.12.2024, TOP 6.1.2

Anfrage JAEB Stadtschupflegschaft_neu 2

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Anfrage JAEB Stadtschupflegschaft_neu 2

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JAEB Jugendamtselterbeirat Köln Vorstand: Dr. Melanie Simon, Markus Bohmann· info@jaeb.koeln · www.jaeb.koeln   
                                                03. Oktober 2024   Eine gesunde Mittagsverpflegung in Schulen ist eine nachhaltige Investition in die Gesundheit der Kinder, soweit der gesellschaftliche Konsens. So unterschiedlich wie die Qualität der Verpflegung, sind auch die damit verbundenen Kosten, die Eltern von OGS-Trägern in Rechnung gestellt werden. Diese stellen vielfach eine zusätzliche Belastung neben den Beiträgen dar. Insbesondere darüber, welche Bestandteile den Eltern im Entgelt für Mahlzeiten verrechnet werden dürfen, herrscht eine große Intransparenz. Die in den Kosten enthaltenen Posten werfen zunehmend Fragen in der Elternschaft auf.  Laut §24 Abs. 4 KiBiz gilt: „Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 Satz 3 gelten entsprechend.“ Den im Bundesgesetz definierten Rechtsanspruch auf eine Betreuung für Kinder im Schulalter erfüllt das Land NRW größtenteils durch ein flächendeckendes Angebot an Offenen Ganztagsschulen, in Köln häufig in Trägerschaft von Trägern der freien Jugendhilfe. § 51 Abs. 1 S. 5 und Abs. 3 KiBiz regeln: „Der Träger der Kindertageseinrichtung kann ein Entgelt für Mahlzeiten verlangen.“ Näher definiert werden die entsprechenden Absätze des §51 Abs. 1 S. 5 und Abs. 3 KiBiz durch einen Erlass des MKFFI vom 12. November 20201: „Das Entgelt darf nur die tatsächlich anfallenden Kosten der Mahlzeiten abdecken; die Kalkulation ist durch den Träger transparent darzulegen. Getränke können im Rahmen des Entgeltes für Mahlzeiten abgerechnet werden.“  Der Erlass des MSB vom 23.12.2021, BASS 12-3 Nr. 22 führt unter Ziffer 6.33 Folgendes auf: „Der Schulträger ermöglicht den Schülerinnen und Schülern die Einnahme eines Mittagessens oder eines  1 Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen; https://jaeb.koeln/wp-content/uploads/2020/11/nr42_2020-11-13_anlage_erlass.pdf 2 Gebundene und offene  Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I; https://bass.schul-welt.de/11042.htm  3 ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85) 
Mündliche Anfrage: Entgelt für Mahlzeiten in Offenen Ganztagsschulen                
JAEB Jugendamtselternbeirat Köln und Stadtschulpflegschaft Köln  Ausschussvorsitzende   des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Herr Dr. Helge Schlieben und  des Jugendhilfeausschusses  Bürgermeister Herr Dr. Ralf Heinen

www.jaeb.koeln   2 
Mittagsimbisses. In Ganztagsschulen stellt er dafür Räume, Sach- und Personalausstattung bereit. Er trägt die sächlichen Betriebskosten. Die konkrete Umsetzung kann im Einvernehmen mit der Schule auch von Dritten geleistet werden, beispielsweise einem außerschulischen Träger, einem Eltern- oder Mensaverein.“   Der JAEB und die Stadtschulpflegschaft Köln bittet um Beantwortung der nachfolgenden Fragen im Sinne der Transparenz:   1. Welche Rechtsgrundlage ist bei der Frage bzgl. der Umlage der Kosten auf die Eltern durch den freien Träger bei der Verpflegung im Offenen Ganztag anzuwenden? 2. Stellt die Stadt Köln als Schulträger für beide Formen der Ganztagsschulen (Gebundene und Offene Ganztagsschulen) die im Erlass erwähnten Räume, Sach- und Personalausstattung bereit und trägt die sächlichen Betriebskosten in Bezug auf Mahlzeiten? Werden diese Kosten durch Umlage auf die Träger auch mittelbar wiederum auf die Familien mit dem Essensgeld umgelegt? 3. Erhalten alle Schulen eine einheitliche Pauschale (z. B. pro Kind) oder variiert die Finanzierung durch den Schulträger? Bei Variation bitte erläutern Sie die Unterschiedlichkeit sowie die entsprechende Berechnung. 4. Werden ausschließlich Personalkosten des OGS-Trägers für die pädagogisch tätigen Personen vom Schulträger bzw. Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Pauschalen) finanziert oder ebenfalls die Personalkosten für die Hauswirtschafts- oder Küchenkräfte? 5. Welche Positionen in Bezug auf die Kosten zu Mahlzeiten sind in den Pauschalen enthalten, die die OGS-Träger von der Stadt Köln erhalten und was darf den Eltern in Rechnung gestellt werden, ohne dass ggf. eine Doppeltberechnung erfolgt? 6. Für andere Betreuungsformen an einer Offenen Ganztagsschule zum Beispiel für Angebote nach 16 Uhr oder ergänzende Ferienangebote erhält der Schulträger je Offener Ganztagsschule für Grundschulen eine Betreuungspauschale in Form eines Zuschusses von 7.500 €4. Ist es richtig, dass dieser Zuschuss an die OGS-Träger weitergegeben wird? Gibt es hier einen vorgeschriebenen Verwendungszweck oder kann dieser Zuschuss vom jeweiligen OGS- Träger auch für die Kosten der Mittagsverpflegung verwendet werden oder ggf. für die Verpflegung während der Ferienangebote   Mit freundlichen Grüßen  Dr. Melanie Simon und Heike Riedmann    Nathalie Binz (JAEB Köln)       (Stadtschulpflegschaft Köln)  4 https://bass.schul-welt.de/4938.htm

Beratungsverlauf (2)

25.11.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.12.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 6.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1403/2024
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
21.10.2024
Erstellt
21.10.2024 09:04