AN/0031/2024
Sicherung der Haltestelle Flehbachstr. in Köln-Brück
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Antrag nach § 3 (SPD BV8)
1900 Zeichen
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 11.01.2024 AN/0031/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2024 TOP 7.1 Sicherung der Haltestelle Flehbachstr. in Köln-Brück Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um Aufnahme des o.g. Antrags in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 25.01.2024. Um zur Haltestelle stadteinwärts zu gelangen, müssen am Ende der Flehbachstraße die Schienen überquert werden. Dabei sind die aus Bahnen Richtung stadtauswärts erst sehr spät zu sehen. Die Haltestelle wird von vielen Kinder der Grundschule Diesterwegstraße und der Käthe-Kollwitz-Realschule sowie auch von Bewohner*innen des Matthias Claudius- Heims genutzt. Besonders für diese beiden Gruppen stellt die Überquerung der Straßen- bahnschienen ein erhöhtes Risiko dar. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion die Bezirksvertretung Kalk folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zur besseren Sicherung des Bahnübergangs an der Haltestelle Flehbachstraße in Köln-Brück durchzuführen. Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln Telefon (02 21) 221 98 302 Telefax (02 21) 221 98 927 E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de Internet: w ww.koelnspd.de Christian Robyns Fraktionsvorsitzender Telefon: 0172 2891631 E-Mail: christian.robyns@gmail.com Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Robyns gez. Gabriele Moorbach Christian Robyns Gabriele Moorbach Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin
Sachstandsbericht BV
1053 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
AN/0031/2024
Stand: 03.04.2025
Sachstandsbericht
Sicherung der Haltestelle Flehbachstr. in Köln-Brück
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zur besseren Sicherung des Bahnüber-
gangs an der Haltestelle Flehbachstraße in Köln-Brück durchzuführen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Allgemein gilt an Bahnübergängen gemäß der deutschen Straßenverkehrsordnung
(StVO), dass der Eisenbahnverkehr Vorrang vor dem Straßenverkehr hat. Dies wird
z.B. durch das Andreaskreuz entsprechend gekennzeichnet.
Nach gängiger Rechtsprechung müssen Fußgänger*innen an Straßenbahngleisen be-
sondere Vorsicht walten lassen und dem Schienenverkehr Vorrang gewähren.
Die Örtlichkeit ist bezüglich etwaiger Unfälle bisher unauffällig. Mit einfachen verkehrs-
technischen Mittel ist keine Verbesserung der Verkehrssituation herbeizuführen. Für
die Sicherung der Bahnübergänge mittels Signalisierung oder Schrankenanlagen ist
die KVB zuständig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0031/2024
- Typ
- Antrag nach § 3 BV8 (SPD)
- Datum
- 11.01.2024
- Erstellt
- 11.01.2024 08:59