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AN/1199/2021

Kunst im öffentlichen Raum

GUT Antrag nach § 3 30.07.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 07.09.2021, TOP 3.1

GUT Antrag nach § 3

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GUT Antrag nach § 3

2652 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.06.2021 
AN/1199/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 
Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021 
 
Kunst im öffentlichen Raum 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende , 
   
wir bitten Sie den fol genden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des                                                                                              
am 15.06.2021 zu setzen:  
 
 
Kunst im öffentlichen Raum  
 
Die Verwaltung wird gebeten den Kölner  Künstlerin:Innen das Sichtbarmachen ihrer Kunst, in 
Form von Bewegt Bildern  im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Hierzu sollen geeignete Bild-
schirme und Projektionsgeräte der Firma Stroer genutzt werden welche sich im Stadtraum befin-
den .Außerdem wird darum gebeten, eine Ausschreibung für die Kunstschaffenden zu veröffent-
lichen, mit der sich diese für die entsprechenden Flächen bewerben können. Hierzu soll die Ver-
waltung einen Zeitplan vorlegen, der deutlich macht, wie vielen Künstler:Innen pro Jahr diese 
Möglichkeit gegeben werden kann, welche Laufzeit den Installationen ermöglicht werden kann 
und ob es darüber hinaus weitere Fördermöglichkeiten für das Projekt gibt. 
Besonderes Augenmerk, soll hierbei auf die freie Szene gerichtet werden sowie auf sogenannte 
spartenübergreifende Kunstformen. 
 
 
 
 
An die Oberbürgermeisterin   
Frau Henriette Reker 
An die Vorsitzende des Ausschusses für Kunst und Kultur  
Frau Elfi Scho -Antwerpes 
 
 
 
 
 
Ratsgruppe GUT Köln 
 
Karina Syndicus, MdR 
Thor Zimmermann, MdR 
 
Referent*innen:  
Jessica Hoppe  
Karin Preugschat  
Frank Theilen von Wrochem 
  
Laurenzplatz 1-3, Zi. 512 
50667 Köln 
Tel.: 0221/221 -22176  
 
gut@stadt-koeln.de  
www.dieguten.koeln

- 2 - 
 
 
Begründung: 
Als Kunststadt liegt uns auch im bildungspolitischen Bereich viel daran, ein junges Publikum für ver-
schiedene Kunstformen zu sensibilisieren. 
Zudem sind die Kölner Künstler:Innen insbesondere aus den Bereichen Tanz, Schauspiel, Performance 
und spartenübergreifenden Bereichen wie zeitgenössischem Zirkus besonders von der pandemischen 
Lage betroffen und haben kaum die Möglichkeit ihrer Kunst Ausdruck zu verleihen und ein Publikum zu 
erreichen. 
Die  Werbeflächen der Firma Stroer bieten sich hier besonders an, da diese im gesamten Stadtgebiet zu 
finden sind und die technische Ausstattung aufweisen Videoinstallationen zu zeigen. 
Zudem ist im Werbenutzungsvertrag von Ströer die Kulturwerbung verankert und bietet somit die Mög-
lichkeit der Durchführung. 
 
gez.Karina Syndicus

Beratungsverlauf (1)

07.09.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1199/2021
Typ
GUT Antrag nach § 3
Datum
30.07.2021
Erstellt
31.05.2021 11:20