AN/1199/2021
Kunst im öffentlichen Raum
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GUT Antrag nach § 3
2652 Zeichen
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.06.2021 AN/1199/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021 Kunst im öffentlichen Raum Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende , wir bitten Sie den fol genden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des am 15.06.2021 zu setzen: Kunst im öffentlichen Raum Die Verwaltung wird gebeten den Kölner Künstlerin:Innen das Sichtbarmachen ihrer Kunst, in Form von Bewegt Bildern im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Hierzu sollen geeignete Bild- schirme und Projektionsgeräte der Firma Stroer genutzt werden welche sich im Stadtraum befin- den .Außerdem wird darum gebeten, eine Ausschreibung für die Kunstschaffenden zu veröffent- lichen, mit der sich diese für die entsprechenden Flächen bewerben können. Hierzu soll die Ver- waltung einen Zeitplan vorlegen, der deutlich macht, wie vielen Künstler:Innen pro Jahr diese Möglichkeit gegeben werden kann, welche Laufzeit den Installationen ermöglicht werden kann und ob es darüber hinaus weitere Fördermöglichkeiten für das Projekt gibt. Besonderes Augenmerk, soll hierbei auf die freie Szene gerichtet werden sowie auf sogenannte spartenübergreifende Kunstformen. An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An die Vorsitzende des Ausschusses für Kunst und Kultur Frau Elfi Scho -Antwerpes Ratsgruppe GUT Köln Karina Syndicus, MdR Thor Zimmermann, MdR Referent*innen: Jessica Hoppe Karin Preugschat Frank Theilen von Wrochem Laurenzplatz 1-3, Zi. 512 50667 Köln Tel.: 0221/221 -22176 gut@stadt-koeln.de www.dieguten.koeln - 2 - Begründung: Als Kunststadt liegt uns auch im bildungspolitischen Bereich viel daran, ein junges Publikum für ver- schiedene Kunstformen zu sensibilisieren. Zudem sind die Kölner Künstler:Innen insbesondere aus den Bereichen Tanz, Schauspiel, Performance und spartenübergreifenden Bereichen wie zeitgenössischem Zirkus besonders von der pandemischen Lage betroffen und haben kaum die Möglichkeit ihrer Kunst Ausdruck zu verleihen und ein Publikum zu erreichen. Die Werbeflächen der Firma Stroer bieten sich hier besonders an, da diese im gesamten Stadtgebiet zu finden sind und die technische Ausstattung aufweisen Videoinstallationen zu zeigen. Zudem ist im Werbenutzungsvertrag von Ströer die Kulturwerbung verankert und bietet somit die Mög- lichkeit der Durchführung. gez.Karina Syndicus
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1199/2021
- Typ
- GUT Antrag nach § 3
- Datum
- 30.07.2021
- Erstellt
- 31.05.2021 11:20