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V/0733/2014

Anfrage zur Nutzung von Solarenergie und zum Klimaschutz in Münster

Vorlagen 02.10.2014

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 28.10.2014, TOP 6.5

Anlage 2_Beantwortung des Fragenkataloges

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Anlage 1_Fragen zur Nutzung von Solarenergie und zum Klimaschutz in Münster

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Anlage 2_Beantwortung des Fragenkataloges

20170 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0733/2014 
 
Fragenkatalog vom 20.05.2014 mit Beantwortung der Fragen durch die Stadt 
Münster und die Stadtwerke Münster GmbH 
 
1. Welche weiteren öffentlichen Flächen der Stadt M ünster lassen sich für die Energiege- 
winnung aus Fotovoltaik oder Solarthermie nutzbar machen? 
 
Im Rahmen der intensiven Klimaschutzaktivitäten unt erstützt die Stadt Münster schon seit 
Jahren aktiv die Errichtung von Solarstromanlagen a uf städtischen Gebäuden. Die erste pri- 
vate Solarstromanlage wurde bereits 1997 auf dem Da ch des Annette-von-Droste-Hülshoff-
Gymnasiums errichtet, wobei die Dachfläche dem Förd erverein kostenlos zur Verfügung ge- 
stellt wurde. Mittlerweile gibt es bereits 45 Solar stromanlagen auf städtischen Gebäuden mit 
einer Gesamtleistung von ca. 1.500 kWp (Stand Mitte 2014). Eine flächendeckende Überprü- 
fung der gesamten städtischen Dachflächen unter Ber ücksichtigung der Statik auf Eignung 
konnte vom Amt für Immobilienmanagement aus Kosten-  und Kapazitätsgründen bislang 
nicht durchgeführt werden 
Solarthermische Anlagen sind bei Sportanlagen berei ts seit 20 Jahren Stand der Technik. 
Die Schul- und Verwaltungsgebäude bieten hierfür in  der Regel kein ausreichendes Potenzi- 
al. 
In Münster gibt es bislang Fotovoltaikanlagen auf F reiflächen nur auf der Zentraldeponie. 
Durch das EEG ist die Errichtung von Freiflächena 
nlagen auf versiegelten Flächen, Konver- 
sionsflächen, vor 2010 bestehenden Gewerbe- und Ind ustriegebieten sowie Flächen inner- 
halb eines Streifens von 110 Meter entlang von Auto bahnen und Bahnschienen zu be- 
schränken. Freiflächenanlagen stellen im Sinne der Gesetzgebun g einen Eingriff in Natur 
und Landschaft dar. Für sie ist, auf Basis der rele vanten Daten des Vorhabens, jeweils der 
Einzelfall zu prüfen. Grundsätzlich muss das Vorhab en mit dem Standort vereinbar sein und 
ermittelt werden, ob die Eingriffe zu vermeiden und  zu kompensieren sind.  Eine stadtweite 
Untersuchung hat es in Münster bisher nicht gegeben.  
 
2. Welche Technologie, die Fotovoltaik oder die Sol arthermie, trägt bei Nutzung der glei- 
chen Flächengröße stärker zum Anteil der Erneuerbar en Energien an Münsters Ener- 
gieversorgung bei? 
 
Gemäß Klimaschutzkonzept 2020 haben Dachflächenermi ttlungen aus anderen Großstädten 
ergeben, dass theoretisch rund 24m² pro Einwohner a n nutzbarer geneigter Dachfläche für 
die Nutzung von Fotovoltaik zur Verfügung stehen. G eht man von einer wohnberechtigten 
Bevölkerung von 298.500 für Münster aus, so resulti ert hieraus eine Fläche von 7.2 Mio. m² 
mit rund 720.000 kWp. Hierdurch sind 590 GWh Strom erzeugbar. 
Bei solarthermischen Anlagen ist es gem. Klimaschut zkonzept nicht sinnvoll, mehr als 1,5 
m²/Person zu installieren, da die erzeugte Wärme ze itnah im Gebäude verbraucht werden 
muss. Hieraus resultiert eine maximal sinnvolle Flä che von 448.000 m² mit einer Wärmeer- 
zeugung von rund 157 MWh. 
Bei einem gleichen Flächenansatz von 10 m² sieht di e Bilanz für die beiden Technologien 
wie folgt aus: Mit der Fotovoltaik sind rund 820 kW h Strom zu erzielen, während durch eine 
solarthermische Anlage rund 3.500 kWh Wärme zu erre ichen sind. Da der Emissionsfaktor 
für Strom deutlich über dem Faktor für Wärme liegt (Strom - Stadt Münster 2013 561 g/kWh, 
Wärme 219 g/kWh) ergibt sich bei Nutzung von Fotovo ltaik eine CO 
2-Vermeidung von 460 
kg, während bei der Solarthermie 766 kg CO 2 eingespart werden können. 
Die Größe einer solarthermischen Anlage ist, wie sc hon dargestellt, allerdings beschränkt, 
da sie auf die Höhe des benötigten Warmwassers abge stimmt sein muss. Für Einfamilien- 
häuser ist die Nutzung einer Fläche, die über 10 m²  hinausgeht, nicht sinnvoll. Eine Fotovol- 
taikanlage hingegen kann die gesamte Dachfläche nut zen und somit auch deutlich mehr als 
10 m² nutzen.

3. Wie verteilt sich die installierte Fotovoltaik-L eistung in Münster auf die verschiedenen 
Betreiber: Privathaushalte, Unternehmen und Stadt sowie Stadtwerke? 
 
Die installierte Leistung an Fotovoltaikanlagen bet rägt in Münster 40.235 kWp (2.060 Anla- 
gen). Der Zubau beträgt damit seit 2010 mehr als 40 0% (2010 = 9.780 kWp).Die Verteilung 
auf die unterschiedlichen Betreiber stellt sich wie folgt dar: 
Privathaushalte: 55%, Unternehmen: 33%, Stadt Münst er 2%, Stadtwerke Münster 9% (ins- 
gesamt betreiben die Stadtwerke Münster Solarstroma nlagen mit einer Leistung von 8.250 
kWp, wobei mehr als 4.500 kWp außerhalb des Stadtgebietes betrieben werden).  
 
4. Wie verteilt sich die installierte Solarthermie- Leistung in Münster auf die verschiedenen 
Betreiber: Privathaushalte, Unternehmen und Stadt sowie Stadtwerke? 
 
Insgesamt sind in Münster 20.500 m² Solarthermie so wie 2.800 m² Schwimmbadkollektoren 
errichtet. Die Zahlen resultieren aus einer regelmä ßigen Abfrage bei Fördermittelgebern. Die 
nicht geförderten Anlagen können nicht erfasst werden. 
Städtische Kollektorfläche: 500 m² 
Städt. Schwimmbadabsorber: 2.800 m² 
Wohn- und Stadtbau: 792 m² 
D.h. der überwiegende Anteil von mehr als 90% der A nlagen werden von Privathaushalten 
betrieben. 
 
5. Gibt es Stadtgebiete, in denen die Errichtung vo n Solarenergieanlagen auf Grund von 
Denkmalschutz- oder Naturschutzbestimmungen sowie ä hnlichen, das Stadterschei- 
nungsbild betreffenden Gründen, prinzipiell nicht zulässig ist? 
 
Gemäß Vermerk von Amt 63 vom 08.08.2008 gelten für Münster folgende Regelungen: 
- Altstadtsatzung Münster: Solaranlagen / Fotovolta ikanlagen sind im Bereich der Altstadt- 
satzung zulässig. Ausgenommen von der Zulässigkeit ist der Bereich der Straßen und Plätze 
analog § 5 Altstadtsatzung (besonderer Schutz auf G rund seiner geschichtlichen und künst- 
lerischen Bedeutung). 
- Erhaltungssatzung Grüner Grund: Solaranlagen / un d Fotovoltaikanlagen sind im Bereich 
der Erhaltungssatzung "Grüner Grund" unzulässig. 
- Erhaltungssatzung Wigbold Wolbeck: Solaranlagen /  Fotovoltaikanlagen sind im Bereich 
der Erhaltungssatzung Wigbold Wolbeck unzulässig. A uf vom öffentlichen Raum nicht ein- 
sehbaren Bereichen können Ausnahmen zugelassen werden. 
- Erhaltungssatzung Dorfkern Angelmodde: Solaranlag en / Fotovoltaikanlagen sind im Be- 
reich der Erhaltungssatzung Dorfkern Angelmodde unz ulässig. Auf den nicht zum öffentli- 
chen Straßenraum ausgerichteten Dachflächen können Ausnahmen zugelassen werden. 
 
6. Wie viele Anträge für die Einspeisung von Strom aus Fotovoltaik-Anlagen in das Elektri- 
zitätsnetz wurden seit 2008 für das Stadtgebiet Münster gestellt? 
 
Die Daten liegen bei den Stadtwerken seit 2010 vor. 
2010:  424 Anträge und Genehmigungen  
2011:  440 Anträge und Genehmigungen 
2012:  363 Anträge und Genehmigungen 
2013:  263 Anträge und Genehmigungen 
2014:  121 Anträge und Genehmigungen 
 
7. Wie viele dieser Anträge wurden genehmigt, wie v iele Anträge wurden abgelehnt und 
aus welchen Gründen wurden diese Anträge abgelehnt? 
 
Alle beantragten Anlagen wurden auch genehmigt.

8. Wie viele Energiegenossenschaften sind in der St adt Münster registriert? 
 
Bislang gibt es in Münster 2 Energiegenossenschaften. 
 
9. Welche Maßnahmen haben die Stadt und die Stadtwe rke ergriffen, um den Ausbau der 
Solarenergie auf den Dachflächen gewerblich genutzter Gebäude zu fördern? 
 
Die Stadt Münster führt seit 2001 das Projekt ÖKOPR OFIT durch. In bislang acht Durchläu- 
fen haben sich 94 Betriebe, kleine wie große produz ierende Unternehmen, Dienstleister, 
Handwerksbetriebe und soziale Einrichtungen erfolgr eich an dem Programm beteiligt. Im 
Rahmen des Projektes konnten bereits einige Betrieb e zum Bau einer Solaranlage motiviert 
werden. 
Im Gewerbegebiet Kaiserbusch hat die Stadt Münster in Kooperation mit den Stadtwerken 
den dort ansässigen Unternehmen eine Startberatung Energieeffizienz angeboten sowie das 
Angebot unterbreitet, dass die Stadtwerke dort als Investoren Fotovoltaikanlagen auf geeig- 
neten Dachflächen errichten, um ein sogenanntes ene rgieeffizientes und solares Gewerbe- 
gebiet in Münster zu kreieren. Auf Grund fehlender Resonanz konnte das Projekt bislang 
nicht umgesetzt werden. 
Gewerbekunden wurden und werden von den Stadtwerken  im Rahmen der turnusmäßigen 
Kundengespräche auf die Nutzung von Solarenergie au fmerksam gemacht, so dass in der 
Vergangenheit eine Vielzahl an Solarstromanlagen au f gewerblichen Dachflächen errichtet 
worden sind. Eine proaktive Kundenansprache findet zur Zeit jedoch nicht statt. Ein neuer 
Schwerpunkt der Beratungsaktivitäten und der Dienstleistungsangebote liegt vielmehr auf Ef- 
fizienzmaßnahmen und auf dem betrieblichen Energiem anagement. Durch Schwachstellen- 
analysen und die Erarbeitung gezielter Effizienzmaß nahmen bis hin zur Implementierung ei- 
nes umfassenden Energiemanagementsystems können Kun den die Energieeffizienz ihres 
Betriebes nachhaltig verbessern. Die Solarenergienutzung kann dabei ein einzelner Baustein 
sein. 
Bereits unter dem EEG 2012 ist die Förderung von PV -Anlagen mit einer deutlichen Degres- 
sion der Einspeisevergütungen spürbar zurückgefahre n worden, was mit dem am 
01.08.2014 in Kraft getretenen EEG 2014 noch eine w eitere Verschärfung erfahren hat. Die 
zukünftigen Aktivitäten der Stadtwerke in Sachen Er neuerbare Energien werden sich ent- 
sprechend auf den wirtschaftlich interessanteren Be reich der Windenergienutzung konzent- 
rieren. 
 
10. Welche Maßnahmen haben die Stadt und die Stadtw erke ergriffen, um den Ausbau der 
Solarenergie auf den Dachflächen privat genutzter Gebäude voranzubringen? 
 
Bereits seit vielen Jahren informiert die Stadtwerk e Münster und Stadt Münster in Kooperati- 
on mit verschiedenen anderen Akteuren (Verbraucherz entrale, Umweltforum, Handwerks- 
kammer Bildungszentrum, Innungen Sanitär-Heizung-Kä lte und Elektro) die Bürger rund um 
das Thema Solarenergie und erneuerbare Energien. Ne ben einem umfassenden Beratungs- 
angebot in der Umweltberatung und im Cityshop werde n immer wieder verschiedene Vorträ- 
ge, Exkursionen und Ausstellungen angeboten, um die  ökologischen wie auch die volkswirt- 
schaftlichen Effekte aufzuzeigen und die Hemmnisse bei der Errichtung solcher Anlagen ab- 
zubauen. Speziell für den Ausbau der Solarenergie hat die Stadt Münster einen sogenannten 
Solar-Check entwickelt, der den Bürgern gebäudescha rf die Effizienz und Wirtschaftlichkeit 
einer Solaranlage für ihr Gebäude darstellt. Die gu ten Fortschritte insbesondere beim Aus- 
bau der Solarenergienutzung mit 20.000 qm Solarkoll ektorfläche und 37.500 kWp Solar- 
stromleistung sind ein hervorragendes Beispiel für die erfolgreiche Akzeptanzbildung in 
Münster 
Die Stadtwerke Münster haben ebenfalls einen großen  Beitrag geleistet. Sowohl auf städti- 
schen Schulen als auch auf anderen großen Dachfläch en betreiben die Stadtwerke insge- 
samt mehr als 80 Anlagen im Stadtgebiet mit einer L eistung von rund 3.900 kWp. Im Rah- 
men von Beteiligungsmodellen konnten sich interessi erte Bürger an PV-Anlagen mit einer 
Gesamtleistung von 1.632 kW über Genussscheine bete iligen. Dadurch wird die öffentliche

Akzeptanz von Solaranlagen wesentlich verbessert un d positiv in das Stadtbild integriert. 
Zudem finden für die Privatkunden regelmäßig Vortra gsveranstaltungen zur Nutzung der So- 
larenergie im Cityshop der Stadtwerke statt. Hier s teht auch ein Beratungsangebot zur Ver- 
fügung. 
 
11. Welches sind die wesentlichen Gründe, aus denen  Hausbesitzer in Münster ihre Dach- 
flächen trotz gewinnversprechender Vergütung nach E EG nicht für die Solarenergie nut- 
zen? 
 
Ungeeignete Dächer (aufgrund ihrer Größe, Ausrichtu ng sowie Verschattungen) stellen bun- 
desweit die Hauptrestriktion bei EFH und kleinen MF H dar, denn diese drei Aspekte beein- 
flussen die Wirtschaftlichkeit mehr oder weniger ne gativ. Die nach wie vor noch hohen Sys- 
temkosten und die jährliche Vergütungsdegression we rden ebenfalls als Hemmnis gesehen. 
Teilweise wird angenommen, dass viele Hauseigentüme r immer noch nicht detailliert über 
die Möglichkeiten der solaren Stromerzeugung inform iert seien, was in Münster auf Grund 
der langjährigen und umfassenden Beratungstätigkeit kaum der Fall sein kann. 
Auch hinsichtlich regionaler oder länderspezifische r Hemmnisse steht die Wirtschaftlichkeit 
im Vordergrund, was wesentlich von den (unterschied lichen) Einstrahlungsbedingungen her- 
rührt. Die Einstrahlung schwankt in Deutschland etw a ± 15 %, entsprechend unterschiedlich 
ist die Wirtschaftlichkeit. Daher werden Freiflächenanlagen vor allem im "sonnenverwöhnten" 
Süden errichtet. Dort kann es laut der u.g. Studie auch am ehesten zur Verknappung geeig- 
neter Flächen und abnehmender Akzeptanz kommen. 
Auf EFH, wo die Wirtschaftlichkeit nicht der allein ige Aspekt einer Investitionsentscheidung 
ist, lassen sich die deutlich höheren Installations raten im Süden mit der höheren Solarstrah- 
lung und mehr Sonnenstunden erklären. Dadurch verbe ssert sich nicht nur die Wirtschaft- 
lichkeit der Anlage, sondern dort wird der Sonne im  Allgemeinen ein signifikanterer Beitrag 
zugebilligt. Im Norden Deutschlands bestehen dagege n oft negative (und falsche) Einschät- 
zungen, dass eine Solarenergienutzung sich ohnehin nicht lohne, da die Sonne zu selten 
scheine. In Korrespondenz zur Nutzungsintensität se i auch der Informationsstand im Süden 
besser und die Akzeptanz höher, ermittelten die For scher der Studie. (Studie der For- 
schungsstelle für Umweltpolitik am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin, 2013) 
 
12. Besteht ein nachweisbarer Zusammenhang zwischen  dem Anstieg der installierten Fo- 
tovoltaik-Leistung seit 2010 und den von der Stadt und den Stadtwerken finanzierten Be- 
ratungsangeboten? 
 
Nicht nur in Münster sondern auch bundesweit hat es  seit 2010 einen massiven Zubau von 
Fotovoltaikanlagen gegeben (IWR Solarenergie, Solar marktanalyse 2013). Beratungsange- 
bote, die insbesondere den Bürgern gemacht worden s ind, gibt es in Münster kontinuierlich 
bereits seit 2005 (Auftakt der bundesweiten Kampagn e zur Solarnutzung in Münster). Die in- 
tensive Öffentlichkeitsarbeit in den ersten Jahren hat sicherlich dazu beigetragen, die Akzep- 
tanz von Solaranlagen zu erhöhen und einen Ausbau i n Münster deutlich voranzutreiben. 
Der extrem hohe Anstieg von 2010 bis 2012 ist jedoc h überwiegend auf die bundesweit sehr 
niedrigen Investitionskosten für die Module zurückz uführen und dementsprechend auch 
bundesweit zu verzeichnen.  
Der deutlich geringere Zubau in 2013 (sowohl bundes weit als auch in Münster) ist auf das 
EEG mit einer Degression in Höhe von 2,5% seit November 2012 zurückzuführen.  
 
13. Sind der Verwaltung Gründe für den rückläufigen  Anstieg der Solarthermie bekannt? 
 
Bundesweit hat die installierte Kollektorfläche bis  2006 stark zugenommen und ging seit 
2007 merklich zurück. In Münster ist dieser Trend s o nicht zu beobachten, da auch nach 
2007 eine deutlich Zunahme der jährlichen Kollektor fläche von 1.500 bis 3.000 m² erfolgte 
und erst ab 2011 die Rate unter 1.000 m² pro Jahr s ank. Der Rückgang an Solarkollektorflä- 
chen ab 2011 erfolgte parallel zum deutlichen Zuwac hs des Ausbaus der PV-Anlagen, so

dass hier ein inhaltlicher Zusammenhang in der Konk urrenz der privaten Dachflächen zu se- 
hen ist.  
Hemmnisse für die Nutzung der Solarwärme in EFH sin d bundesweit, dass ein zentrales 
Wärmeversorgungssystem existieren muss und auch die  Aufstellung eines größeren Solar- 
speichers möglich sein muss. Die Wärmegestehungskosten liegen bei Kleinanlagen (6 m²) in 
einer Größenordnung von 20 ct/kWh und damit noch üb er dem Preis konventioneller Ener- 
gieträger. Die Verhältnisse verschlechtern sich zud em bei Kleinhaushalten (weniger als drei 
Personen) und/ oder wenn im Sommer lange Abwesenheiten bestehen. 
 
14. Wurden die Projekte E6 (Gestaltungs- und Integr ations-Förderung für Solarthermie und 
Fotovoltaik), E7 (Umfeld Solarenergie unterstützen)  und E9 (Beteiligung an Solaranla- 
gen unterstützen) des "Klimaschutzkonzeptes 2020" a us der Vorlage von 2009 umge- 
setzt und wenn ja, wie viele finanzielle Mittel der  Stadt fließen jeweils in die Projekte E6, 
E7 und E9? 
 
E6 - Gestaltungs- und Integrations-Förderung für So larthermie und Fotovoltaik: Gemäß 
Handlungskonzept erfolgt eine Förderung erst ab 201 6. Die ursprünglich vorgesehenen Mit- 
tel in Höhe von 30.000 €/a wurden im Rahmen der Konsolidierung auf 27.000 €/a gekürzt. 
 
E7 - Umfeld Solarenergie unterstützen: Lt. Handlung skonzept sind keine Mittel angesetzt. 
Um das Thema Solarenergie öffentlichkeitswirksam zu bewerben, wurde neben den seit Jah- 
ren stattfindenden Aktionen und Beratungen ein eige ns entwickelter internetbasierter Solar- 
check unter www.klima.muenster.de eingestellt. Zusä tzlich hierzu wurde ein Flyer erstellt, 
der den städtischen Solarcheck bewirbt und weitere Informationen zur Nutzung von Fotovol- 
taikanlagen liefert. Regelmäßige Informationsnachmi ttage, an denen der Bürger gemeinsam 
mit einem Fachmann den Check durchführen kann sowie  weitere Informationen erhält, fin- 
den regelmäßig statt. Die Erstellung des Internetch ecks wurde verwaltungsintern durchge- 
führt und hat somit zu keinen Kosten geführt. Die Ö ffentlichkeitsarbeit (Erstellung und Druck 
des Flyers sowie die Durchführung der Beratungsnachmittage) hat zu Kosten von rund 2.000 
€ jährlich geführt. 
 
E9 - Beteiligung an Solaranlagen unterstützen: Lt. Handlungskonzept keine Mittel angesetzt 
 
15. Welche weiteren Optionen haben die Stadt und di e Stadtwerke, um den Ausbau der So- 
larenergie in Münster zu fördern? 
 
Die umfassende und dauerhafte Beratung der Bürger s tellt auch nach bundesweiten Analy- 
sen die beste Strategie und Maßnahme zum Ausbau der  Solarenergienutzung dar. Dabei 
müssen die Bürger langfristig immer wieder durch In formationen, Beratungsangebote, Aktio- 
nen oder Veranstaltungen auf das Thema hingewiesen werden und gute Beispiele in die Öf- 
fentlichkeit getragen werden. Der Aufbau eines funk tionierenden Netzwerkes mit Handwer- 
kern und Energieberatern sowie der Industrie und de n Verbänden vor fast 10 Jahren hat 
ebenfalls einen wichtigen Beitrag geleistet. Das Ne tzwerk soll weiterhin aktiv in die Kommu- 
nikation mit den Bürgern eingebunden werden und dam it die Akzeptanz der Solarenergie in 
Münster mit einer großen Breitenwirkung weiterhin erhöht werden.  
 
16. Wie beabsichtigen die Stadtverwaltung und die S tadtwerke, den stärkeren Kontakt zwi- 
schen Immobilienbesitzern und Investoren in Solarenergie zu fördern? 
 
Die Stadt hat hier eher negative Erfahrungen, da of tmals überregionale Investoren zwar Inte- 
resse gezeigt haben, es aber dann nicht zur Realisi erung gekommen ist. In den letzten Jah- 
ren hat es keine Anfragen mehr gegeben, da das Gesc häft sich nach Süddeutschland auf 
Grund der besseren Strahlungsbilanz verlagert hat. Der Versuch zum Aufbau einer So- 
lardachbörse ist 2005 gestartet worden, hat jedoch keine Resonanz erfahren, d.h. es wurden 
keine Dächer für das Kataster gemeldet.

17. Wie beabsichtigen die Stadtverwaltung und die S tadtwerke, die Gründung von Energie- 
genossenschaften in Münster zu fördern? 
 
Die Stadtwerke werden den Ansatz der Energiegenosse nschaften im Bereich der Windener- 
gie unterstützen, die gegenüber der weniger effizie nten Fotovoltaik bezogen auf das Invest- 
ment einen höheren ökologischen Nutzen erzielt. So errichten die Stadtwerke zzt. im Stadt- 
gebiet Münsters drei neue Windenergieanlagen mit je  2,4 MW Leistung. Das Gesamtvolu- 
men der Investition wird rd. 12 Mio. € betragen. Di e Anlagen werden noch in 2014 in Betrieb 
gehen und Strom ins Netz einspeisen. Es ist vorgese hen, diese Anlagen in das Eigentum ei- 
ner Genossenschaft zu überführen, die zzt. von den Stadtwerke initiiert wird. Die Genossen- 
schaftsgründung soll noch in 2014 erfolgen. An dies er 'Bürgerwind-Genossenschaft' können 
sich Interessierte über den Erwerb von Genossenscha ftsanteilen beteiligen und/oder durch 
die Gewährung von Darlehn an die Genossenschaft das  Projekt unterstützen. Dies ermög- 
licht für alle Interessierten ein lohnendes finanzi elles Engagement auf dem Gebiet der Wind- 
energienutzung.

Anlage 1_Fragen zur Nutzung von Solarenergie und zum Klimaschutz in Münster

4662 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0733/2014 
 
 
 
 
Münster, 20. Mai 2014 
 
 
Fragen zur Nutzung von Solarenergie und zum 
Klimaschutz in Münster 
 
Sehr geehrter Herr Stadtrat Paal, 
 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
das Klimaschutzkonzept 2020 der Stadt Münster zielt  auf eine 
Reduktion der in Münster anfallenden CO2-Emissionen  von 
mindestens 40 % ausgehend von 1990 bis zum Jahr 202 0. Ein 
wichtiger Bestandteil dieses Konzeptes stellt der a ngestrebte 
Ausbau der erneuerbaren Energien dar, die 2020 mind estens 20 % 
des Energiebedarfs Münsters decken sollen. Dem Jahr 2014 kommt 
auf halber Strecke zwischen der Verabschiedung des 
Klimaschutzkonzepte 2008 und dem Zieljahr 2020 eine  besondere 
Bedeutung zu. Einerseits kann die bisherige Bilanz des Ausbaus 
der erneuerbaren Energien in Münster, die 2013 nich t einmal 5 % 
des Energiebedarfs der Stadt deckten, als ernüchter nd betrachtet 
werden, andererseits stimmt der in den letzten Jahr en gestiegene 
Anteil der Fotovoltaik hoffnungsvoll.  
 
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/ Die 
Grünen/GAL um folgende Auskünfte zu der Bedeutung d er 
Fotovoltaik und der Solarthermie für Münsters Energieversorgung: 
 
1. Welche weiteren öffentlichen Flächen der Stadt M ünster 
lassen sich für die Energiegewinnung aus Fotovoltai k oder 
Solarthermie nutzbar machen? 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL  
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@gruene-muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
 
 
 
 
Christine Schulz 
Fraktionsgeschäftsführerin 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 12 
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL  Windthorststr. 7  48143 Münster 
Dezernat für Recht, Soziales, Integration, 
Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz 
Herrn Stadtrat Thomas Paal 
 
 
Per Mail

2. Welche Technologie, die Fotovoltaik oder die Sol arthermie, 
trägt bei Nutzung der gleichen Flächengröße stärker  zum 
Anteil der Erneuerbaren Energien an Münsters 
Energieversorgung bei? 
 
3. Wie verteilt sich die installierte Fotovoltaik-L eistung in 
Münster auf die verschiedenen Betreiber: Privathaus halte, 
Unternehmen und Stadt sowie Stadtwerke? 
 
4. Wie verteilt sich die installierte Solarthermie- Leistung in 
Münster auf die verschiedenen Betreiber: Privathaus halte, 
Unternehmen und Stadt sowie Stadtwerke? 
 
5. Gibt es Stadtgebiete, in denen die Errichtung vo n 
Solarenergieanlagen auf Grund von Denkmalschutz- od er 
Naturschutzbestimmungen sowie ähnlichen, das 
Stadterscheinungsbild betreffenden Gründen, prinzip iell nicht 
zulässig ist? 
 
6. Wie viele Anträge für die Einspeisung von Strom aus 
Fotovoltaik-Anlagen in das Elektrizitätsnetz wurden  seit 2008 
für das Stadtgebiet Münster gestellt? 
 
7. Wie viele dieser Anträge wurden genehmigt, wie v iele 
Anträge wurden abgelehnt und aus welchen Gründen 
wurden diese Anträge abgelehnt? 
 
8. Wie viele Energiegenossenschaften sind in der St adt 
Münster registriert? 
 
9. Welche Maßnahmen haben die Stadt und die Stadtwe rke 
ergriffen, um den Ausbau der Solarenergie auf den 
Dachflächen gewerblich genutzter Gebäude zu fördern? 
 
10. Welche Maßnahmen haben die Stadt und die Stadtw erke 
ergriffen, um den Ausbau der Solarenergie auf den 
Dachflächen privat genutzter Gebäude voranzubringen? 
 
11. Welches sind die wesentlichen Gründe, aus denen  
Hausbesitzer in Münster ihre Dachflächen trotz 
gewinnversprechender Vergütung nach EEG nicht für d ie 
Solarenergie nutzen? 
 
12. Besteht ein nachweisbarer Zusammenhang zwischen  dem 
Anstieg der installierten Fotovoltaik-Leistung seit  2010 und 
den von der Stadt und den Stadtwerken finanzierten 
Beratungsangeboten? 
 
13. Sind der Verwaltung Gründe für den rückläufigen Anstieg der 
Solarthermie bekannt?

14. Wurden die Projekte E6 (Gestaltungs- und Integr ations-
Förderung für Solarthermie und Fotovoltaik), E7 (Um feld 
Solarenergie unterstützen) und E9 (Beteiligung an 
Solaranlagen unterstützen) des "Klimaschutzkonzepte s 
2020" aus der Vorlage von 2009 umgesetzt und wenn j a, wie 
viele finanzielle Mittel der Stadt fließen jeweils in die Projekte 
E6, E7 und E9? 
 
15. Welche weiteren Optionen haben die Stadt und di e 
Stadtwerke, um den Ausbau der Solarenergie in Münst er zu 
fördern? 
 
16. Wie beabsichtigen die Stadtverwaltung und die S tadtwerke, 
den stärkeren Kontakt zwischen Immobilienbesitzern und 
Investoren in Solarenergie zu fördern? 
 
17. Wie beabsichtigen die Stadtverwaltung und die S tadtwerke, 
die Gründung von Energiegenossenschaften in Münster  zu 
fördern? 
 
 
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe und mit freundlichen Grüßen 
 
gez.  
Gerhard Joksch 
GAL-Ratsherr

Berichtsvorlage

2622 Zeichen

V/0733/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anfrage zur Nutzung von Solarenergie und zum Klimaschutz in Münster 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.10.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Im Mai 2014 hat die Ratsfraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL einen umfassenden Fragenkatalog 
zum Thema Solarenergienutzung und Klimaschutz an die Verwaltung gerichtet (Anlage 1).  
 
Der Ausbau der erneuerbaren Energien stellt für die Stadt Münster eine besondere Herausford e-
rung dar, da im Gegensatz zu den Kommunen oder Kreisen im Umland einerseits der Ener gie-
verbrauch deutlich höher ist und andererseits das Flächenpotenzial zur Nutzung erneuerbarer 
Energien erheblich geringer ist. Bereits im Klimaschutzkonzept 2020 ist diese Problematik (vgl. 
Klimaschutzkonzept 2020 Kapitel 9, Seite 118 ff) ausführlich erlä utert worden: selbst bei einer 
Umsetzung aller technisch-wirtschaftlichen Potenziale bis 2020 ist nur von einem Anteil von 6% 
für die erneuerbaren Energien am Energieverbrauch auszugehen. Zur Erreichung des anvisierten 
20% - Anteils müsste der Energieverbrauch in Münster bis 2020 um 77% reduziert werden. Das 
bisherige Ergebnis mit einem Anteil 4,5% für die Erneuerbaren Energien am Energieverbrauch 
der Stadt Münster stellt somit eine hoffungsvolle Bilanz im Rahmen der vorhandenen Möglichke i-
ten dar. Für die S tadt Münster ist auf Grund ihrer Strukturen eine Vision wie „Energieautark 
2050“(Kreis Steinfurt) oder 100% erneuerbare Energie 2050 ohne die Nutzung externer Flächen 
außerhalb der Stadtgrenzen und eine mehr als deutliche Reduzierung des Energieverbrauches  
nicht umsetzbar. Doch woher sollen die externen Flächen kommen, wenn selbst Kreise für das 
Ziel der Energieautarkie externe Flächen benötigen und in Anspruch nehmen (wie z.B. der Kreis 
Steinfurt). Dies macht deutlich: Eine Energiewende ist nur realisierba r, wenn der Energieve r-
brauch deutlich reduziert wird. 
 
Die Beantwortung des Fragenkataloges ist in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Münster 
GmbH erarbeitet worden (Anlage 2) und wird hiermit dem Ausschuss für Umweltschutz, Klim a-
schutz und Bauwesen im Rahmen einer Berichtsvorlage vorgelegt. 
 
 
i.V. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0733/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Wildt 
Ruf: 
492 67 03 
E-Mail: 
WildtB@stadt-muenster.de 
Datum: 
02.10.2014 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0733/2014 
 
 
 
Anlage 1 – Schreiben vom 20.05.2014 – Fragen zur Nutzung von Solarenergie und zum 
Klimaschutz in Münster 
 
Anlage 2 – Beantwortung des Fragenkataloges

Beratungsverlauf (1)

28.10.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Windthorststraße 7
  • Grüner Grund

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0733/2014
Typ
Vorlagen
Datum
02.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37