2008/0096
Aufhebungsverfahren Bebauungsplan M 12 (Aufstellungsbeschluss)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2008/0096
3998 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 13.03.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Amt: Stadtplanungsamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Öffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0096 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Aufhebungsverfah ren Bebauungsplan M 12 (Aufstellungsbeschluss) Vorlage vom: 10.03.2008 Beschlussvorschlag: Der Einleitung (Aufstellungsbeschluss) des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans M 12 vom 03.08.1976 für das Gebiet zwischen der Adelungstraße, der Saalbaustraße, der Elisabethenstraße und der Neckarstraße wird zugestimmt. Anlagen: Bebauungsplan M 12 (verkleinert) Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2008/0096 vom 10.03.2008: Der Bebauungsplan M 12 trat am 03.08.1976 in Kraft. Er enthält Festsetzungen, die den heutigen Zielen der städtebaulichen Entwicklung, wie sie im Sanierungsrahmenplan Mollerstadt (von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen am 06.10.2005) enthalten sind, entgegenstehen. Der Erhalt und die Stärkung der vorhandenen Nutzungs- und Baustruktur sowie das Einfügen von Neubauten in den Bestand waren in den 70er Jahren keine Kriterien bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Für die Blockrandbebauung ist in dem Bebauungsplan die Festsetzung der Vollgeschosse als Höchstgrenze mit bis zu 5 Geschossen entlang der Adelungstraße und in Teilbereichen auch entlang der Elisabethenstraße vorgesehen. Entlang der Elisabethenstraße sind außerdem in zwei Bereichen sogenannte Terrassenhäuser als Baukörper festgesetzt. Des Weiteren ist im Bebauungsplan M 12 eine GRZ von 1,0 enthalten, was, wie auch die Festsetzung als MK (Kerngebiet) gemäß Sanierungsrahmenplan „Westliche Innenstadt – Mollerstadt“ nicht mehr den heutigen Entwicklungszielen für den Planbereich entspricht. Nach diesem Sanierungsrahmenplan ist die Höhe der Blockrandbebauung auf 4 Geschosse + Staffelgeschoss als Höchstgrenze festgelegt, die überbaubare Fläche liegt danach bei max. 70 % der Grundstücksfläche. Kerngebiete dienen nach geltender BauNVO vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. Wohnungen sind hier nur ausnahmsweise zulässig. Gemäß dem Sanierungsrahmenplan, der die Ziele der städtebaulichen Sanierung bestimmt, sollen im Planbereich städtische Wohnformen gefördert werden. Lediglich entlang der Neckarstraße sollen die Voraussetzungen für Dienstleistungs- und Gewerbenutzung im Zuge der Durchführung der Sanierung verbessert werden. Des Weiteren sieht der Bebauungsplan M 12 eine öffentliche Wegeführung von der Adelungstraße zur Elisabethenstraße und Saalbaustraße im östlichen Bereich vor. Aufgrund der in anderen Planungsprozessen im Zuge der Sanierung gemachten Erfahrungen (z. B. Martinsviertel) werden derartige Erschließungsformen heute nicht mehr favorisiert und zur Diskussion gestellt. Insoweit spiegelt der bestehende Bebauungsplan M 12 nicht mehr den Stand aus den gewonnenen Planungserkenntnissen wieder. Zur Aufhebung des Bebauungsplans M 12 ist nach dem Baugesetzbuch ein Verfahren analog zur Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich (Aufstellungsbeschluss, Darlegungsbeschluss, Offenlagebeschluss, Satzungsbeschluss). Mit dem hier zu fassenden Beschluss (Aufstellungsbeschluss) beginnt das Aufhebungsverfahren des Bebauungsplans M 12. Darmstadt, 10.03.2008 VI/61.1 kr-sm Nst. 3643 VI/61.4 zim Nst. 2603 Der Dezernent VI Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Anlage: Kopie des aufzuhebenden Bebauungsplans M 12 (verkleinert) Zu den Sitzungen wird aufgehängt/ausgelegt: Bebauungsplan M 12
anlage 1
8561 Zeichen
STADT DARMSTADT Gemarkung DARMSTADT Flur 4 Maßstab 1:500 BEBAUUNGSPIAN M 12 — Innenstadt Block 12 30 — für das Gebiet zwischen Neckarstraße, Adelungstraße, Saalbaustraße und Elisabsthenstraße = FESTSETZUNGEN: Aufgrund $ 9 Bundesbaugesetz (BBaut) in Verbindung nit der Baunutzungsver- ordnung (BauNVO) vom 26.11.1968, der Planzeichenverordnung (PlanZV0) vom 19.1.1965 und der 2. VO zur Durchführung des BBauG vom 20.6.1961, zuletzt geändert am 22.4.1975 werden festgesetzt: 1. Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs ($ 9 (5) BBauC) mm mumum mm 7 ]|2. Art der baulichen Nutzung ($ 9 (1) 1 a BBauß + $ 1 (3) BauNVO) oT __ 672] | 2.1. Kerngebiet ($ 7 Baulvo) oz] MK ST 2.11 Im Teilgebiet östlich der Neckarstraße bis zur Butzungsgrenze der. | .. Ziffer 5.4 sind Wohnungen oberhalb des dritten Vollgeschosses EN zulässig ($ 7 (2) 7 BaulVvo) i Pa BE EEE Er Ez rn j "N 2.12 Im übrigen östlichen Teilgebiet sind Wohnungen oberhalb des ersten . Vollgeschosses (= Erdgeschoß) zulässig ($ 7 (2) 7 Bau) und ober- halb des dritten Vollgeschosses nur Wohnungen zulässig ($ 7(5) Baußvo) 3. Maß der baulichen Nutzung ($ 9 (1) 1 = BBauG + $ 16 BanVo) 3.1 Zahl der Vollgeschosse ($ 18 BauNYO) 3.11 zwingend ($ 17 (4) BauNvo) 2.B. 1) 3.12 als Höchstgrenze ($ 17 (4) BauNVo) „8. V 3.13 als Mindestgrenze bzw. Höchstgrenze ($ 17 (4) BauMVo) z.B. JV-VI 3.2 Grundflächenzahl ($ 19 BauRVo) 22 10 3.3 Geschoßflächenzahl ($$ 17 (8) + 20 Baulvo) .B. 3.4 Abgrenzung des Haßes der baulichen Nutzung, soweit ie -— — oe nicht mit den Grenzen Öffentlicher Flächen zusammentrifft ($ 16 (4) BauNVO) —_— — u les 4. Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen rn zu BEaeeh lb - ann. ($ 9 (1) 1 b BBauG + $ 22 + $ 25 Bauwvo) ln zug I. Le on . 4.1 Geschlossene Bauweise ($ 22 (3) BauNYo) g nu ER Pr 4.2 Baulinien ($ 23 (2) BauNYo) W 2 yo U een. ; . j \ 4.3 Baugrenzen ($ 23 (3) BauNYo) am mu 1 name kam een. 1 y er 82 \. + +7 + |4.4 Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind Nebenanlagen in en . .: : EEE EEE Sinne des $ 14 (1) BauNVO und oberirdische Garagen nicht zulässig Pa En ($ 23 (5) BauNVO) . . 4.5 Von ruhenden Verkehr oberirdisch freizuhsitende Flächen |: 2 12V 14.6 Bei Mehrfamilienhäusern sind Preiflächen für Spiel, Freizeit und Verena hauswirtschaftliche Zwecke im Umfang von mindestens 20 % der. Brutto- PER geschoßfläche herzurichten und zu unterhalten, davon 25 % eis En Kinderspielfläohe (1.5. des $ 24 (4) HBO). Diese Freiflächen können " im Bereich der in den Ziffern 4.4 und 4.5 genannten Flächen oder auch in oder auf Bauwerken nachgewiesen werden ($ 9 (1) 13 BBauß) Be 5. Verkehrsflächen ($ 9 (1) 3 BBaut) u 5.1 Öffentliche Straßenverkehrsflächen 5.11 An der Neckarstraße (B 3) sind Zufahrten von und zu den Baugrundstücken unzulässig . 5.2 Öffentliche Verkehrsfläche in Gehvegebene (in den Ober- Bi geschossen bis zu 2 m freitragend überbaubar, lichte : Höhe mindestens = 3,50 m) 5.3 Öffentliche Gehwege für Anlieger bafshrbar 5.31 Lichte Höhe von Durchfahrten mindestens H= 3,5 m 6. Private Stellplätze und Garagen ($ 9 (1) 1 e + 12 BBauß) — 7: \, a Va 4 6.1 Bin- und Ausfahrten von Tiefgaragen sind mur an den im Me: .. “ T . " Bebauungsplan festgesetzten Stellen zulässig un] De Er Er 6,2 Tiefgaragen sind mır mit den unter Ziffer 6.3 und 6.4 genannten Auf- 791 lagen zulässig 1 . ee. 6.3 Bei Errichtung notwendiger Stellplätze in ?iefgaragen sind die für die Funktion als Gemeinschaftstiefgarage notwendigen Grundstücksflächen in der 1. Untergeschoß-Ebene wit Geh- und Fahrrechten zugunsten der berechtigten Benutzer zu belasten ($ 9 (1) 11 BBauß) en — 6.4 Tiefgaragen sind so anzulegen und zu unterhalten, daß sie als Teil- stücke einer Gemeinschaftsgarage zu benutzen und zu erweitern sind 6.5 Die notwendigen Besucher-Stellplätze sind gut erkennbar und leioht zugänglich anzulegen 7. Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ($ 9 (1) 15 BBauG) 7.1 Die von ruhendem Verkehr freizuhaltenden Flächen gemäß Ziffer 4.5 sind särtnerisch anzulegen und zu bepflansen. Auf 200 qm Freifläche ist zindestens 1 hochstämmiger Baum zu pflanzen . 8. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 9 (2) 1.7. mit der 2. Verordmung zur Durchführung des BBauß) 8.1 Dachform und Dachneigung 8.11 Geneigte Dächer von 30 °_.4 ® sind nur in der 4- bzw. 5-geschossigen Blockrandbebauung zulässig 8.12 Im Bloekinnenbereich sind nur Flachdächer zulässig Soweit die Flachdächer nicht als begehbare Freiflächen oder Terrassen eingerichtet werden, sind sie mit Kieseindeckung oder Pflanzungsein- wuchs auszuführen . 8.2 Außenanlagen 8.21 Die Grundstücke sind gegen die Verkehrsflächen der Ziffer 5. mit 10 om hohen Basenkantensteinen einzufrieden. Andere Einfriedungen sind mur fluchtglieich mit den Bauwerken zulässig 8.22 Mülltonnen und -behälter sind in Schränken oder geschlossenen Räumen unterzubringen. Ale Gruppenanlagen im Freien sind sie durch geeignete Maßnahmen der Sicht zu entzieben und vor Sonneneinstrahlung zu schützen 8.25 Wäschetrocken- und Teppichklopfplätze sind durch geeignete Bepflanzung der Sicht zu entziehen 8.24 Es darf je Wohngebäude nur eine Antennenanlage erstellt werden PLANUNTERLAGE I OFFENLEGUNGSVERMERK: IGENEHMIGSUNGSVERMERK: Nechrichtliche Hinweise: hergestellt nach dem unter Zugrundelegung der Flurkarte ee N Beschluß der Stadtverordnetenversammlung am __25.9. 1975 Sa entstandenen städtischen Kartenwerk. Bekanntmachung der Auslegung im Rehm igt 1. Die innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dargestellten Teilein- <% > richtungen (Fahrbahnen, Gehwege und dergl.) sind unverbindliche Bin- Darmstadt, den __2%. 8. 1975 "Barmstädter Echo” u." Darmstädter Tagblatt” am _ I.M.1I75E BVYizy 1976 7. Gut sragungen ges Ausbaurornohlages ste Zionen nur zur Brläuterung der ’ = VrR fi > # . an und sin: 8 ö anungs . Der Magistrat der Stadt Darmstadt . \ 5X j Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans \ Az Yi2 81 assot i BE, ung » Vermessungsamt . . Y SE mit Begründung gem. $ 2 (6) BBauG bei der Stadtbauverwaltung NÖ janniech, < 3 HAIE j “ \ 2. Entsprechend den Zielsetzungen des Innenstadt-Konzeptes. 1972 sind (Vermess..-Dienststelle n.$ 8(1)3 Kat GC) _ M in der Zeit vom 14.10.1975 bis einschließlich „11. 1978 gspräsi : ET Wohnungen zu schaffen oder zu erhalten. Vorhandene Wohnungen unterlie- Yernessungsdirektör Der Magistrat = Aufl ss 8% gen der ersten Hess. Verordnung über das Yonot der Zweckentfremdung - j er Magistra r Dr von Wohnraum vom 25.1.1972 (GVBl. I S. 19). - RECHTSGRUNDLABEN der Stadt Darmstadt -o. 7 ” ob 31.1972 ( : ur | N g 3. Der für Wohnungen notwendige Lärmechutz, besonders an Neckarstraße und $$ 2 und 8 bis 10 Bundesbaugesetz (BBauG) vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341), Stadtbaura . Gebäu- & 5 Hessische Gemeindeordnung (HGO) i.d.F.v. 1.7.1960 (GVB1.8.103 u.164), Elisabethenstraße, ist durch gesignete bauliche Maßnahmen an den ebäu . . den selbst (z.B. Lärmschutzfenster) zu gewährleisten. Der Schallpegel ss a nr @) Hessische BSR: (Bo) ET, Re 1aaın Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung 0 Bekanntmachung der Genehmigung ud der öffentlichen Auslegung im sollte in Wohnräumen tags max. 40 dB- (A und in Schlafräumen nachts und Baunutzungsverordnung (Bau Ve a ' ausgehängt 13.10.75 ,_16%® Uhr, abgenommen _18.11.75 _,_9%® _Uhr Te anst "Darmstädter Echo" und "Darmstädter Tagblatt” am __J% JUNI 197 max. 30 dB (A) nicht überschreiten, n u Öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplans mit Begründung 2 . . AUFSTELLUNGSVERMERK: BESCHLUSSVERMERK: gem. $ 12 BBauG und $ 5 (4) HGO 1.V.m. $ 7 der Hauptsatzung der 4. Aragon en a emissionsarme Enorgie- Aufstellung des Entwurfs dieses Bebauungsplans gem, $ 2 (1) BBauG Stadt Darmstadt bei der Stadtbauverwaltung, Bessunger Ak ln 125 - ’ ’ aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 30. 1. 1975 Als Satzung beschlossen gem. $ 10 BBauG nn in der Zeit vom 0,_JUN 176 Dis einschließlich I mW, MD Stadtplanungsamt Tiefbauamt Vermessungsamt Stadtbauverwaltung | von der Stadtverordnetenversammlung am 26.3. 1976 N INKRAFTTRETEN N KRAFTTRETEN 3, Aug. 1976 am__25. 7. 1975 9, 1975 . am__20. 8.1975 1, am _25. 7, 1975 dieses Bebauungsplans am If Darmstadt, den 23. Juni 1976 Der Magistrat . : Eu Der Magistrat L, - I a p- Der Magistrat der Stadt Darmstadt "$_ > der Stadt Darmstadt Stadtbaurft \ der Stadt Darnstadt Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlussgs im dtb ? Beb; ; 1 it Begründ d Bekannt h SA "Darmstädter Echo" u. "Darmstädter Tagblatt" am _3.W. 1075 Stadtbaura a Ahen annemagiin FR, Zen < Oberbaudirektor ausgehängtf.ä, AREA , __1Uhr, abgenomme \ — hr Tech .Ängest. Stadtbayrat
Beratungsverlauf (4)
Orte (4)
- Adelungstraße
- Saalbaustraße
- Elisabethenstraße
- Neckarstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0096
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.03.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00