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2008/0096

Aufhebungsverfahren Bebauungsplan M 12 (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 10.03.2008

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2008/0096

3998 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
13.03.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein 
Öffentlich:     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0096 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Aufhebungsverfah ren Bebauungsplan M 12 (Aufstellungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 10.03.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Einleitung (Aufstellungsbeschluss) des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans M 12 vom 
03.08.1976 für das Gebiet zwischen der Adelungstraße, der Saalbaustraße, der Elisabethenstraße und 
der Neckarstraße wird zugestimmt. 
 
 
Anlagen: Bebauungsplan M 12 (verkleinert) 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2008/0096 vom 10.03.2008:  
 
Der Bebauungsplan M 12 trat am 03.08.1976 in Kraft. Er enthält Festsetzungen, die den heutigen 
Zielen der städtebaulichen Entwicklung, wie sie im Sanierungsrahmenplan Mollerstadt (von der 
Stadtverordnetenversammlung beschlossen am 06.10.2005) enthalten sind, entgegenstehen. Der 
Erhalt und die Stärkung der vorhandenen Nutzungs- und Baustruktur sowie das Einfügen von 
Neubauten in den Bestand waren in den 70er Jahren keine Kriterien bei der Aufstellung eines 
Bebauungsplanes. 
 
Für die Blockrandbebauung ist in dem Bebauungsplan die Festsetzung der Vollgeschosse als 
Höchstgrenze mit bis zu 5 Geschossen entlang der Adelungstraße und in Teilbereichen auch 
entlang der Elisabethenstraße vorgesehen. Entlang der Elisabethenstraße sind außerdem in zwei 
Bereichen sogenannte Terrassenhäuser als Baukörper festgesetzt. 
 
Des Weiteren ist im Bebauungsplan M 12 eine GRZ von 1,0 enthalten, was, wie auch die 
Festsetzung als MK (Kerngebiet) gemäß Sanierungsrahmenplan „Westliche Innenstadt – 
Mollerstadt“ nicht mehr den heutigen Entwicklungszielen für den Planbereich entspricht. 
 
Nach diesem Sanierungsrahmenplan ist die Höhe der Blockrandbebauung auf 4 Geschosse + 
Staffelgeschoss als Höchstgrenze festgelegt, die überbaubare Fläche liegt danach bei max. 70 % 
der Grundstücksfläche. 
 
Kerngebiete dienen nach geltender BauNVO vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben 
sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. Wohnungen sind 
hier nur ausnahmsweise zulässig. 
 
Gemäß dem Sanierungsrahmenplan, der die Ziele der städtebaulichen Sanierung bestimmt, sollen 
im Planbereich städtische Wohnformen gefördert werden. Lediglich entlang der Neckarstraße sollen 
die Voraussetzungen für Dienstleistungs- und Gewerbenutzung im Zuge der Durchführung der 
Sanierung verbessert werden. 
 
Des Weiteren sieht der Bebauungsplan M 12 eine öffentliche Wegeführung von der Adelungstraße 
zur Elisabethenstraße und Saalbaustraße im östlichen Bereich vor. Aufgrund der in anderen 
Planungsprozessen im Zuge der Sanierung gemachten Erfahrungen (z. B. Martinsviertel) werden 
derartige Erschließungsformen heute nicht mehr favorisiert und zur Diskussion gestellt. Insoweit 
spiegelt der bestehende Bebauungsplan M 12 nicht mehr den Stand aus den gewonnenen 
Planungserkenntnissen wieder. 
 
Zur Aufhebung des Bebauungsplans M 12 ist nach dem Baugesetzbuch ein Verfahren analog zur 
Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich (Aufstellungsbeschluss, Darlegungsbeschluss, 
Offenlagebeschluss, Satzungsbeschluss). Mit dem hier zu fassenden Beschluss 
(Aufstellungsbeschluss) beginnt das Aufhebungsverfahren des Bebauungsplans M 12. 
 
Darmstadt,  10.03.2008 
VI/61.1 kr-sm Nst. 3643 
VI/61.4 zim Nst. 2603 
 
Der Dezernent VI 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
Anlage:
 
Kopie des aufzuhebenden Bebauungsplans M 12 (verkleinert) 
 
Zu den Sitzungen wird aufgehängt/ausgelegt:  
Bebauungsplan M 12

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STADT DARMSTADT

Gemarkung DARMSTADT Flur 4 Maßstab 1:500

BEBAUUNGSPIAN M 12

— Innenstadt Block 12 30 —

für das Gebiet zwischen Neckarstraße, Adelungstraße, Saalbaustraße und
Elisabsthenstraße

=

FESTSETZUNGEN:

Aufgrund $ 9 Bundesbaugesetz (BBaut) in Verbindung nit der Baunutzungsver-
ordnung (BauNVO) vom 26.11.1968, der Planzeichenverordnung (PlanZV0) vom
19.1.1965 und der 2. VO zur Durchführung des BBauG vom 20.6.1961, zuletzt
geändert am 22.4.1975 werden festgesetzt:

1. Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs ($ 9 (5) BBauC) mm mumum mm

7 ]|2. Art der baulichen Nutzung ($ 9 (1) 1 a BBauß + $ 1 (3) BauNVO)

oT

__ 672] | 2.1. Kerngebiet ($ 7 Baulvo)
oz] MK

ST 2.11 Im Teilgebiet östlich der Neckarstraße bis zur Butzungsgrenze der.
| .. Ziffer 5.4 sind Wohnungen oberhalb des dritten Vollgeschosses
EN zulässig ($ 7 (2) 7 BaulVvo) i

Pa BE EEE Er Ez

rn j "N 2.12 Im übrigen östlichen Teilgebiet sind Wohnungen oberhalb des ersten
. Vollgeschosses (= Erdgeschoß) zulässig ($ 7 (2) 7 Bau) und ober-
halb des dritten Vollgeschosses nur Wohnungen zulässig ($ 7(5) Baußvo)

3. Maß der baulichen Nutzung ($ 9 (1) 1 = BBauG + $ 16 BanVo)

3.1 Zahl der Vollgeschosse ($ 18 BauNYO)
3.11 zwingend ($ 17 (4) BauNvo) 2.B. 1)
3.12 als Höchstgrenze ($ 17 (4) BauNVo) „8. V
3.13 als Mindestgrenze bzw. Höchstgrenze ($ 17 (4) BauMVo) z.B. JV-VI
3.2 Grundflächenzahl ($ 19 BauRVo) 22 10
3.3 Geschoßflächenzahl ($$ 17 (8) + 20 Baulvo) .B.

3.4 Abgrenzung des Haßes der baulichen Nutzung, soweit ie -— — oe
nicht mit den Grenzen Öffentlicher Flächen zusammentrifft
($ 16 (4) BauNVO)

—_— — u les 4. Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen
rn zu BEaeeh lb - ann. ($ 9 (1) 1 b BBauG + $ 22 + $ 25 Bauwvo)
ln zug I. Le on . 4.1 Geschlossene Bauweise ($ 22 (3) BauNYo) g

nu ER Pr 4.2 Baulinien ($ 23 (2) BauNYo) W 2 yo U
een. ; . j \ 4.3 Baugrenzen ($ 23 (3) BauNYo) am mu 1 name kam
een. 1 y er 82 \. + +7 + |4.4 Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind Nebenanlagen in
en . .: : EEE EEE Sinne des $ 14 (1) BauNVO und oberirdische Garagen nicht zulässig
Pa En ($ 23 (5) BauNVO) . .

4.5 Von ruhenden Verkehr oberirdisch freizuhsitende Flächen |:
2 12V 14.6 Bei Mehrfamilienhäusern sind Preiflächen für Spiel, Freizeit und
Verena hauswirtschaftliche Zwecke im Umfang von mindestens 20 % der. Brutto-
PER geschoßfläche herzurichten und zu unterhalten, davon 25 % eis
En Kinderspielfläohe (1.5. des $ 24 (4) HBO). Diese Freiflächen können
" im Bereich der in den Ziffern 4.4 und 4.5 genannten Flächen oder
auch in oder auf Bauwerken nachgewiesen werden ($ 9 (1) 13 BBauß)

Be 5. Verkehrsflächen ($ 9 (1) 3 BBaut)

u 5.1 Öffentliche Straßenverkehrsflächen

5.11 An der Neckarstraße (B 3) sind Zufahrten von und zu den Baugrundstücken
unzulässig

. 5.2 Öffentliche Verkehrsfläche in Gehvegebene (in den Ober-
Bi geschossen bis zu 2 m freitragend überbaubar, lichte :
Höhe mindestens = 3,50 m)

5.3 Öffentliche Gehwege für Anlieger bafshrbar
5.31 Lichte Höhe von Durchfahrten mindestens H= 3,5 m

6. Private Stellplätze und Garagen ($ 9 (1) 1 e + 12 BBauß)

— 7: \, a Va 4 6.1 Bin- und Ausfahrten von Tiefgaragen sind mur an den im
Me: .. “ T . " Bebauungsplan festgesetzten Stellen zulässig un]

De Er Er

6,2 Tiefgaragen sind mır mit den unter Ziffer 6.3 und 6.4 genannten Auf-
791 lagen zulässig

1

. ee.

6.3 Bei Errichtung notwendiger Stellplätze in ?iefgaragen sind die für die
Funktion als Gemeinschaftstiefgarage notwendigen Grundstücksflächen
in der 1. Untergeschoß-Ebene wit Geh- und Fahrrechten zugunsten der
berechtigten Benutzer zu belasten ($ 9 (1) 11 BBauß)

en
—

6.4 Tiefgaragen sind so anzulegen und zu unterhalten, daß sie als Teil-
stücke einer Gemeinschaftsgarage zu benutzen und zu erweitern sind

6.5 Die notwendigen Besucher-Stellplätze sind gut erkennbar und leioht
zugänglich anzulegen

7. Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ($ 9 (1) 15 BBauG)

7.1 Die von ruhendem Verkehr freizuhaltenden Flächen gemäß Ziffer 4.5 sind
särtnerisch anzulegen und zu bepflansen. Auf 200 qm Freifläche ist
zindestens 1 hochstämmiger Baum zu pflanzen .

8. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen
9 (2) 1.7. mit der 2. Verordmung zur Durchführung des BBauß)

8.1 Dachform und Dachneigung

8.11 Geneigte Dächer von 30 °_.4 ® sind nur in der 4- bzw. 5-geschossigen
Blockrandbebauung zulässig

8.12 Im Bloekinnenbereich sind nur Flachdächer zulässig

Soweit die Flachdächer nicht als begehbare Freiflächen oder Terrassen
eingerichtet werden, sind sie mit Kieseindeckung oder Pflanzungsein-
wuchs auszuführen .

8.2 Außenanlagen

8.21 Die Grundstücke sind gegen die Verkehrsflächen der Ziffer 5. mit 10 om
hohen Basenkantensteinen einzufrieden. Andere Einfriedungen sind mur
fluchtglieich mit den Bauwerken zulässig

8.22 Mülltonnen und -behälter sind in Schränken oder geschlossenen Räumen
unterzubringen. Ale Gruppenanlagen im Freien sind sie durch geeignete
Maßnahmen der Sicht zu entzieben und vor Sonneneinstrahlung zu
schützen

8.25 Wäschetrocken- und Teppichklopfplätze sind durch geeignete Bepflanzung
der Sicht zu entziehen

8.24 Es darf je Wohngebäude nur eine Antennenanlage erstellt werden

PLANUNTERLAGE I OFFENLEGUNGSVERMERK: IGENEHMIGSUNGSVERMERK: Nechrichtliche Hinweise:

hergestellt nach dem unter Zugrundelegung der Flurkarte ee N Beschluß der Stadtverordnetenversammlung am __25.9. 1975 Sa
entstandenen städtischen Kartenwerk. Bekanntmachung der Auslegung im Rehm igt

1. Die innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dargestellten Teilein-

<% > richtungen (Fahrbahnen, Gehwege und dergl.) sind unverbindliche Bin-
Darmstadt, den __2%. 8. 1975 "Barmstädter Echo” u." Darmstädter Tagblatt” am _ I.M.1I75E BVYizy 1976 7. Gut sragungen ges Ausbaurornohlages ste Zionen nur zur Brläuterung der
’ = VrR fi > # . an und sin: 8 ö anungs .
Der Magistrat der Stadt Darmstadt . \ 5X j Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans \ Az Yi2 81 assot i BE, ung »
Vermessungsamt . . Y SE mit Begründung gem. $ 2 (6) BBauG bei der Stadtbauverwaltung NÖ janniech, < 3 HAIE j “ \ 2. Entsprechend den Zielsetzungen des Innenstadt-Konzeptes. 1972 sind
(Vermess..-Dienststelle n.$ 8(1)3 Kat GC) _ M in der Zeit vom 14.10.1975 bis einschließlich „11. 1978 gspräsi : ET Wohnungen zu schaffen oder zu erhalten. Vorhandene Wohnungen unterlie-
Yernessungsdirektör Der Magistrat = Aufl ss 8% gen der ersten Hess. Verordnung über das Yonot der Zweckentfremdung
- j er Magistra r Dr von Wohnraum vom 25.1.1972 (GVBl. I S. 19). -
RECHTSGRUNDLABEN der Stadt Darmstadt -o. 7 ” ob 31.1972 (
: ur | N g 3. Der für Wohnungen notwendige Lärmechutz, besonders an Neckarstraße und
$$ 2 und 8 bis 10 Bundesbaugesetz (BBauG) vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341), Stadtbaura . Gebäu-
& 5 Hessische Gemeindeordnung (HGO) i.d.F.v. 1.7.1960 (GVB1.8.103 u.164), Elisabethenstraße, ist durch gesignete bauliche Maßnahmen an den ebäu

. . den selbst (z.B. Lärmschutzfenster) zu gewährleisten. Der Schallpegel
ss a nr @) Hessische BSR: (Bo) ET, Re 1aaın Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung 0 Bekanntmachung der Genehmigung ud der öffentlichen Auslegung im sollte in Wohnräumen tags max. 40 dB- (A und in Schlafräumen nachts
und Baunutzungsverordnung (Bau Ve a ' ausgehängt 13.10.75 ,_16%® Uhr, abgenommen _18.11.75 _,_9%® _Uhr Te anst "Darmstädter Echo" und "Darmstädter Tagblatt” am __J% JUNI 197 max. 30 dB (A) nicht überschreiten,

n u Öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplans mit Begründung 2 . .
AUFSTELLUNGSVERMERK: BESCHLUSSVERMERK: gem. $ 12 BBauG und $ 5 (4) HGO 1.V.m. $ 7 der Hauptsatzung der 4. Aragon en a emissionsarme Enorgie-
Aufstellung des Entwurfs dieses Bebauungsplans gem, $ 2 (1) BBauG Stadt Darmstadt bei der Stadtbauverwaltung, Bessunger Ak ln 125 - ’ ’
aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 30. 1. 1975 Als Satzung beschlossen gem. $ 10 BBauG nn in der Zeit vom 0,_JUN 176 Dis einschließlich I mW, MD

Stadtplanungsamt Tiefbauamt Vermessungsamt Stadtbauverwaltung | von der Stadtverordnetenversammlung am 26.3. 1976 N INKRAFTTRETEN N KRAFTTRETEN 3, Aug. 1976
am__25. 7. 1975 9, 1975 . am__20. 8.1975 1, am _25. 7, 1975 dieses Bebauungsplans am
If

Darmstadt, den 23. Juni 1976

Der Magistrat . : Eu Der Magistrat

L, - I a p- Der Magistrat

der Stadt Darmstadt "$_ > der Stadt Darmstadt Stadtbaurft \ der Stadt Darnstadt

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlussgs im dtb ? Beb; ; 1 it Begründ d Bekannt h SA

"Darmstädter Echo" u. "Darmstädter Tagblatt" am _3.W. 1075 Stadtbaura a Ahen annemagiin FR, Zen <
Oberbaudirektor ausgehängtf.ä, AREA , __1Uhr, abgenomme \ — hr Tech .Ängest.

Stadtbayrat

Beratungsverlauf (4)

TOP 142
TOP 10
TOP 6
TOP 21

Orte (4)

  • Adelungstraße
  • Saalbaustraße
  • Elisabethenstraße
  • Neckarstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0096
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.03.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00