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AN/1536/2021

Anbieter von Verleihsystemen müssen den verantwortungsvollen Umgang mit E-Scootern garantieren

SPD Antrag nach § 3 07.07.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.07.2021, TOP 4.1

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

6437 Zeichen

An Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.07.2021 
 
AN/1536/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 19.07.2021 
 
Anbieter von Verleihsystemen müssen den verantwortungsvollen Umgang mit E-
Scootern garantieren 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Hauptausschusses 
am 19.07.2021 zu setzen: 
 
 
 
Der Hauptausschuss möge beschließen:  
 
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Rahmen ihrer Ordnungspartnerschaft für mehr 
Kontrollen und Schwerpunktaktionen der Polizei und des Ordnungsamtes zu sorgen, um 
gegen Fehlverhalten von E-Scooter-Fahrer*innen vorzugehen. Fahren mit E-Scootern 
auf Gehwegen, in Fußgängerzonen bzw. in falscher Fahrtrichtung, falsches Abstellen 
oder die Missachtung roter Ampeln sowie das Telefonieren während der Fahrt oder die 
Mitnahme von zusätzlichen Personen auf dem E-Scooter müssen stärker kontrolliert und 
geahndet, Verstöße härter bestraft werden. Unter anderem müssen Bußgelder angeho-
ben werden.  
 
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Anbietern von Verleihsystemen für Elektrotret-
roller im Rahmen des Ordnungsrechts folgende Auflagen zu machen:  
 
 E-Scooter und sonstige Elektrokleinstfahrzeuge dürfen in der Innenstadt und den 
Zentren der Stadtbezirke nur noch auf ausgewiesenen Abstellflächen, z. B. umge-
wandelten Parklätzen, entliehen und abgestellt werden. In den Außenbezirken dürfen 
Elektrokleinstfahrzeuge  weiterhin auch im Free-Floating-Geschäftsmodell angeboten 
werden. Dabei muss allerdings sichergestellt werden, dass Gehwege freigehalten 
werden. Über ihre jeweiligen Apps müssen die Verleiher die Nutzenden dazu ver-
pflichten. Das ordnungsgemäße Abstellen könnte z. B. über ein von den Nutzenden 
beim Mietende zu entsendendes Foto überprüft werden. Falsch geparkte Fahrzeuge

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müssen dem Ordnungsamt gemeldet und von den Anbietern innerhalb von vier Stun-
den versetzt werden.  
 In der Innenstadt soll die Zahl der zur Verfügung stehenden Elektrokleinstfahrzeuge 
insgesamt stark begrenzt werden.  
 E-Scooter und sonstige Elektrokleinstfahrzeuge dürfen in der Kernnachtzeit nicht 
mehr entliehen werden.  
 Anbieter von Verleihsystemen werden verpflichtet, abgängige Fahrzeuge bei der 
Stadt zu melden. Illegal im Rhein, in Seen, und in Grünanlagen bzw. Wäldern usw. 
entsorgte E-Scooter müssen von den Anbietern umgehend geborgen und entsorgt 
werden.  
 
3. Die Stadtverwaltung berichtet vierteljährlich über Daten rund um das Verkehrsvolumen 
von E-Scootern in Köln. Daten stehen ihr z. B. laut Punkt 3.4 des „Qualitäts-Agreements 
zwischen der Stadt Köln und Anbietern von Verleihsystemen (Fahrrad und Elektro-
Tretroller)“ unentgeltlich zur Qualitätssicherung zur Verfügung. Insbesondere können aus 
diesen Daten Informationen zum Nutzungsverhalten und zu geeigneten Abstellorten ge-
neriert werden.  
 
4. Die Verwaltung berichtet in den Sitzungen nach der Sommerpause im AVR und im Ver-
kehrsausschuss über die Erfahrungen der letzten zwei Jahre mit E-Scootern und über 
den aktuellen Stand der E-Scooter-Nutzung in Köln. Dabei sollen die Vorteile der Nut-
zung der Elektrokleinstfahrzeuge gegenüber den Nachteilen abgewogen werden, um da-
raus Schlüsse über die Rolle ziehen zu können, die Elektrokleinstfahrzeuge für die Mobli-
lität haben. Des Weiteren berichtet die Verwaltung über die alltägliche Einhaltung der 
Vorgaben aus dem Qualitätsagreement und über die Umsetzung der beschlossenen 
Verschärfungen.  
  
 
Begründung:  
Mit der Zulassung von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen im Juni 2019 wurde 
die Hoffnung verbunden, dass diese eine sinnvolle Ergänzung für die innerstädtische Mobili-
tät darstellen. Schon damals gab es negative Stimmen, die die Roller als unnötigen Spaßar-
tikel bezeichneten und vor einer Konkurrenz zu Rad und ÖPNV sprachen. Die Befürwor-
ter*innen sahen hingegen die Chance, ein attraktives Mittel für die „letzte Meile“ im Ver-
kehrssystem und einen Zubringer zum ÖPNV in den Außenbereichen der Städte zuzulassen. 
Zwei Jahre nach der Einführung muss festgehalten werden, dass insbesondere herumlie-
gende und mitten auf dem Gehweg geparkte E-Scooter ein großes Ärgernis darstellen. Auch 
in Köln prägen diese falsch abgestellten E-Scooter das Stadtbild negativ. Sie werden in ers-
ter Linie als ein Hindernis für Zufußgehende wahrgenommen. Insbesondere leiden Men-
schen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Auch viele Fahrradfahrer*innen werden zu 
Ausweichmanövern gezwungen, was die Unfallgefahr erhöht.  
In Köln gibt es zurzeit sieben Verleihsysteme, die mehrere tausend E-Scooter im öffentlichen 
Raum zum Mieten bereitstellen. In den letzen Wochen wurden die vielen Nachteile, die der 
Verleih von E-Scootern mit sich bringt, noch offensichtlicher. Es wurde bekannt, dass Unbe-
kannte – sei es zur illegalen Entsorgung oder aus Vandalismus – ca. 500 E-Scooter einfach 
in den Rhein geworfen hatten. Dort verrotten diese zurzeit auf dem Grund des Flusses und 
stellen ein Umweltrisiko dar. Wie und wann sie geborgen werden können, steht noch nicht 
fest.  
Auch häufen sich Berichte über missbräuchliche Verwendung der E-Scooter. Viele fahren 
auf den Gehwegen, und bei Spaßfahrten, die oft von Betrunkenen unternommen werden, 
kommt es zu schweren Unfällen, wie die Polizei am 03.07.2021 im WDR berichtete. Einem 
derartigen Verhalten muss die Stadt nun einen Riegel vorschieben und klare Regeln erlas-

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sen. Das OVG NRW hat mit Beschluss vom 20.11.2020 (11 B 1459/20) das gewerbliche 
Aufstellen von Leihrädern oder E-Scootern als Sondernutzung eingestuft. Die Stadt Köln 
kann demnach Auflagen wie z. B. begrenzte Ausleihzeiten und Abstellflächen in Kraft setzen.  
Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass in peripheren Stadtbereichen Elektrokleinstfahrzeu-
ge etwas zur Stärkung und Verknüpfung des ÖPNV beitragen könnten. Um das zu verifizie-
ren, müssen die Daten der Verleihunternehmen evaluiert werden, und die Stadt muss darauf 
hinwirken, dass der größte Anteil der E-Scooter in Außenbezirke verlagert wird.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. Mike Homann  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

19.07.2021 Hauptausschuss
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1536/2021
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
07.07.2021
Erstellt
07.07.2021 11:04