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Baubeschluss für die Generalsanierung "Unterer Weißer Weg"

Beschlussvorlage Ausschuss 1911/2023 vom 11.08.2023

Stand: Am 04.09.2023 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Nach Überprüfung durch das Bauverwaltungsamt befindet sich das Bauvorhaben im Außenbereich i. S. d. § 35 BauGB (d. h. Grünfläche mit teilweiser Nutzung). Somit handelt es sich nicht um eine beitragspflichtige Ausbaumaßnahme nach § 8 KAG NRW. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle III/66/665 Vorlagen-Nummer 1911/2023 Freigabedatum 07.08.2023/11.08.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalsanierung „Unterer Weißer Weg"sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1008 Generalsanierung Radwege Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanie- rung des Unteren Weißen Weges mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 523.000 €. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti- gung für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 350.000 € für die Generalsanierung des Unteren Weißen Weges im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008 - Generalsanierung Rad- wege. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.08.2023 Finanzausschuss 04.09.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 523.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 10.460 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Bei „Unterer Weißer Weg" handelt es sich um einen Geh- und Radweg im Landschaftsschutz- gebiet zwischen Ludwigstraße und Fuchskaulenweg. Auf Grund des vorhandenen umfangreichen Schadensbildes besteht Unfallgefahr durch Schlaglöcher und Risse durch Wurzeln. Auch die vorlaufende Baugrunduntersuchung zeigt, dass es erforderlich ist, den Geh- und Radweg im Vollausbau zu sanieren. Das heißt der Weg wird bis zu einer Tiefe von ca. 50 cm komplett neu hergestellt. Der Baubeginn ist für das IV. Quartal 2023 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt rd. 3 Monate. Die Gesamtkosten der Maß- nahme belaufen sich auf rd. 523.000 €. Im Jahr 2023 werden davon voraussichtlich 350.000 € abfließen. §8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW)/Öffent- lichkeitsbeteiligung Die Maßnahme ist nicht beitragsfähig. Finanzierung Die in 2023 benötigten investiven Mittel in Höhe von 350.000 € sowie in 2024 in Höhe von 173.000 € stehen im Haushaltsplan 2023/2024 jeweils im Haushaltsjahr 2023 und 2024 im 3 Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0 1008 - Generalsanierung Radwege zur Verfügung. Das Dezernat für Mobilität wird ab dem Hj. 2025 die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 10.460 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im o. g. Teilergebnis- plan in o. g. Produktgruppe (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Erläuterung zum Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die Auswirkungen der Gesamtmaßnahme auf den Klimaschutz werden positiv eingeschätzt. Durch die Instandsetzung des vorhandenen Geh- und Radweges der durch das Landschafts- schutzgebiet Weißer Bogen führt, verbessern sich die Bedingungen für den Rad- und Fußver- kehr. Somit fördert dies sicherlich den Umstieg vieler vom Kfz-Verkehr auf das umweltfreundli- chere Verkehrsmittel. Begründung der Dringlichkeit Aufgrund des geplanten Baubeginns noch in diesem Jahr ist eine Beschlussfassung der Be- zirksvertretung Rodenkirchen am 21.08.2023 erforderlich; die nächste fristgerecht zu errei- chende Sitzung am 25.09.2023 kann nicht abgewartet werden. Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf

  1. 21.08.2023

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.2.9, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 04.09.2023 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 7.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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