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1296/2024

Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zu dem Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 06.05.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 20.06.2024, TOP 13.2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 - Geltungsbereich

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 3 Beschluss der BV Ehrenfeld vom 17.06.2024 zu 1296__2024

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1032 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei vorliegendem Beschluss handelt es sich lediglich um die Aufhebung eines Einleitungsbeschlusses zu 
einem Bebauungsplanverfahren. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wäre entsprechend nicht zielführend 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 - Geltungsbereich

387 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 2
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
6XEEHOUDWKHU6WUD‰HLQ.|OQ(KUHQIHOG
0D‰VWDE

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

779 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1296/2024
Stand: 06.08.2025 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zu dem 
Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan)  
Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld 
Beschluss: (An dieser Stelle wird der vom Entscheidungsgremium gefasste Beschluss durch 
die Schriftführung hinterlegt.) 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses wurde am 20.06.2024 vom Stadtentwicklungsaus-
schuss beschlossen und am 28.08.2024 im Amtsblatt bekannt gemacht.  
 
Nächste Schritte: 
Keine nächsten Schritte erforderlich. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Nicht erforderlich.

Anlage 3 Beschluss der BV Ehrenfeld vom 17.06.2024 zu 1296__2024

3096 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon: (0221) 221-94313 
Fax:  (0221) 221-94342 
E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -
koeln.de 
Datum: 18.06.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 30. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 17.06.2024  
öffentlich 
10.1 Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zu dem Be-
bauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan)  
Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld 
1296/2024 
1. Abstimmung über den  
 
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu TOP 10.1 
AN/0933/2024 
 
Beschluss 
 
Der Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Subbelrather 
Straße 387-407 wird aufgehoben. Gleichzeitig Daran anschließend werden folgende 
Maßnahmen von der Verwaltung umgesetzt: 
 Für die gesamte Fläche wird ein reguläres Bebauungsplanverfahren eingeleitet 
mit den Zielen 
o Wohnen mit einem Anteil von mindestens 30% in Wohngebäuden, 
die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden 
könnten, festzusetzen, 
o Einzelhandel/Nahversorgung und andere Nutzungen zu integrieren, 
o Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Parkraum auch Parkplätze für 
in der Umgebung Wohnende (Quartiersgarage) zu schaffen, 
o Eine öffentliche Durchwegung zwischen Marienstraße und Subbelrather 
Straße herzustellen, 
o Eine klimaneutrale und klimaangepasste Bebauung sicherzustellen. 
 Die Stadt Köln soll die Liegenschaft vom Eigentümer ankaufen oder sich ein 
Vorkaufsrecht sichern. 
 Die Fläche soll dann bevorzugt im Rahmen einer Konzeptvergabe an Investo-
ren möglichst in Erbpacht vergeben werden 
 
Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit Änderungen zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreterin 
Kaiser (CDU-Fraktion) 
 
2. Abstimmung über die so geänderte Beschlussvorlage: 
 
Beschluss 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen-
den geänderten Beschluss zu fassen: 
 
Der Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Subbelrather 
Straße 387-407 wird aufgehoben. Gleichzeitig werden folgende Maßnahmen von der 
Verwaltung umgesetzt: 
 Für die gesamte Fläche wird ein reguläres Bebauungsplanverfahren eingeleitet 
mit den Zielen 
o Wohnen mit einem Anteil von mindestens 30% in Wohngebäuden, die 
mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, 
festzusetzen, 
o Einzelhandel/Nahversorgung und andere Nutzungen zu integrieren, 
o Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Parkraum auch Parkplätze für 
in der Umgebung Wohnende (Quartiersgarage) zu schaffen, 
o Eine öffentliche Durchwegung zwischen Marienstraße und Subbelrather 
Straße herzustellen, 
o Eine klimaneutrale und klimaangepasste Bebauung sicherzustellen. 
 Die Stadt Köln soll die Liegenschaft vom Eigentümer ankaufen oder sich ein 
Vorkaufsrecht sichern. 
 Die Fläche soll dann bevorzugt im Rahmen einer Konzeptvergabe an Investo-
ren möglichst in Erbpacht vergeben werden 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit Änderungen zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreterin 
Kaiser (CDU-Fraktion)

Beschlussvorlage Ausschuss

3249 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 1296/2024 
Freigabedatum 
 06.05.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zu dem 
Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan)  
Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt den gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 27.10.2022 gefassten 
Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebau-
ungsplan) für das Gebiet begrenzt im Norden durch die Subbelrather Straße, im Wes-
ten durch Wohnbebauung entlang der Alpener Straße, im Süden durch gemischt ge-
nutzte Bebauung (u.a. Kindertagesstätte) entlang der Marienstraße und im Osten 
durch Wohnbebauung entlang der Hackländer Straße – Arbeitstitel: Subbelrather 
Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld – aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren ein-
zustellen; 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 20.06.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 27.10.2022, auf Antrag der Vorhabenträgerin, die In-
ter Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, den Einleitungsbeschluss für das Plange-
biet mit dem Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld (Session Nr. 
2326/2022), mit der Zielsetzung der Revitalisierung des Plangebietes durch den Neubau von 
Wohnungen, Einzelhandel und einer Hotelnutzung, gefasst. 
 
Inzwischen wurde das Verfahren weitergeführt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 
gemäß § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 in Form eines Aushangs wurde in der Zeit vom 
16.02.2022 bis einschließlich 03.03.2022 durchgeführt. In diesem Zeitraum sind keine Stel-
lungnahmen eingegangen. 
 
Mit aktuellem Schreiben vom 21.03.2024 hat die Vorhabenträgerin nun mitgeteilt, dass auf-
grund der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine Entwicklung des Grundstü-
ckes wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist und hat darum gebeten das Bauleitplanverfahren 
einzustellen. Das Planverfahren soll damit nicht weiter betrieben und der Einleitungsbeschluss 
vom 27.10.2022 aufgehoben werden.  
 
Das ca. 0,8 ha große Plangebiet wird derzeit gewerblich genutzt und ist zusätzlich durch 
große Parkplatzflächen vollständig versiegelt. Einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt es 
nicht. Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als WB „Besonderes Wohngebiet“ darge-
stellt. 
 
Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die Aufhebung des Bauleitplanverfahrens hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Die 
heute vorhandene Situation wird planungsrechtlich nicht geändert. Bezüglich der Wärmebe-
reitstellung gelten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Bei einer Neubebau-
ung nach § 34 BauGB müssen Heizungen mindestens 65% erneuerbare Energien verwen-
den. Im Gebäudebestand ändert sich bis 2026 nichts. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Geltungsbereich

Beratungsverlauf (2)

17.06.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1296/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
06.05.2024
Erstellt
16.04.2024 10:47