1296/2024
Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zu dem Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei vorliegendem Beschluss handelt es sich lediglich um die Aufhebung eines Einleitungsbeschlusses zu einem Bebauungsplanverfahren. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wäre entsprechend nicht zielführend Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 - Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 2 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6XEEHOUDWKHU6WUDHLQ.|OQ(KUHQIHOG 0DVWDE
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
1296/2024
Stand: 06.08.2025
Sachstandsbericht
Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zu dem
Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld
Beschluss: (An dieser Stelle wird der vom Entscheidungsgremium gefasste Beschluss durch
die Schriftführung hinterlegt.)
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses wurde am 20.06.2024 vom Stadtentwicklungsaus-
schuss beschlossen und am 28.08.2024 im Amtsblatt bekannt gemacht.
Nächste Schritte:
Keine nächsten Schritte erforderlich.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Nicht erforderlich.
Anlage 3 Beschluss der BV Ehrenfeld vom 17.06.2024 zu 1296__2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax: (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt - koeln.de Datum: 18.06.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 30. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 17.06.2024 öffentlich 10.1 Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zu dem Be- bauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld 1296/2024 1. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu TOP 10.1 AN/0933/2024 Beschluss Der Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Subbelrather Straße 387-407 wird aufgehoben. Gleichzeitig Daran anschließend werden folgende Maßnahmen von der Verwaltung umgesetzt: Für die gesamte Fläche wird ein reguläres Bebauungsplanverfahren eingeleitet mit den Zielen o Wohnen mit einem Anteil von mindestens 30% in Wohngebäuden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, festzusetzen, o Einzelhandel/Nahversorgung und andere Nutzungen zu integrieren, o Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Parkraum auch Parkplätze für in der Umgebung Wohnende (Quartiersgarage) zu schaffen, o Eine öffentliche Durchwegung zwischen Marienstraße und Subbelrather Straße herzustellen, o Eine klimaneutrale und klimaangepasste Bebauung sicherzustellen. Die Stadt Köln soll die Liegenschaft vom Eigentümer ankaufen oder sich ein Vorkaufsrecht sichern. Die Fläche soll dann bevorzugt im Rahmen einer Konzeptvergabe an Investo- ren möglichst in Erbpacht vergeben werden Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit Änderungen zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion) 2. Abstimmung über die so geänderte Beschlussvorlage: Beschluss Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen- den geänderten Beschluss zu fassen: Der Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Subbelrather Straße 387-407 wird aufgehoben. Gleichzeitig werden folgende Maßnahmen von der Verwaltung umgesetzt: Für die gesamte Fläche wird ein reguläres Bebauungsplanverfahren eingeleitet mit den Zielen o Wohnen mit einem Anteil von mindestens 30% in Wohngebäuden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, festzusetzen, o Einzelhandel/Nahversorgung und andere Nutzungen zu integrieren, o Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Parkraum auch Parkplätze für in der Umgebung Wohnende (Quartiersgarage) zu schaffen, o Eine öffentliche Durchwegung zwischen Marienstraße und Subbelrather Straße herzustellen, o Eine klimaneutrale und klimaangepasste Bebauung sicherzustellen. Die Stadt Köln soll die Liegenschaft vom Eigentümer ankaufen oder sich ein Vorkaufsrecht sichern. Die Fläche soll dann bevorzugt im Rahmen einer Konzeptvergabe an Investo- ren möglichst in Erbpacht vergeben werden Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit Änderungen zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion)
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 1296/2024 Freigabedatum 06.05.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zu dem Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt den gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 27.10.2022 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebau- ungsplan) für das Gebiet begrenzt im Norden durch die Subbelrather Straße, im Wes- ten durch Wohnbebauung entlang der Alpener Straße, im Süden durch gemischt ge- nutzte Bebauung (u.a. Kindertagesstätte) entlang der Marienstraße und im Osten durch Wohnbebauung entlang der Hackländer Straße – Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld – aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren ein- zustellen; Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2024 Stadtentwicklungsausschuss 20.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 27.10.2022, auf Antrag der Vorhabenträgerin, die In- ter Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, den Einleitungsbeschluss für das Plange- biet mit dem Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld (Session Nr. 2326/2022), mit der Zielsetzung der Revitalisierung des Plangebietes durch den Neubau von Wohnungen, Einzelhandel und einer Hotelnutzung, gefasst. Inzwischen wurde das Verfahren weitergeführt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 in Form eines Aushangs wurde in der Zeit vom 16.02.2022 bis einschließlich 03.03.2022 durchgeführt. In diesem Zeitraum sind keine Stel- lungnahmen eingegangen. Mit aktuellem Schreiben vom 21.03.2024 hat die Vorhabenträgerin nun mitgeteilt, dass auf- grund der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine Entwicklung des Grundstü- ckes wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist und hat darum gebeten das Bauleitplanverfahren einzustellen. Das Planverfahren soll damit nicht weiter betrieben und der Einleitungsbeschluss vom 27.10.2022 aufgehoben werden. Das ca. 0,8 ha große Plangebiet wird derzeit gewerblich genutzt und ist zusätzlich durch große Parkplatzflächen vollständig versiegelt. Einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt es nicht. Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als WB „Besonderes Wohngebiet“ darge- stellt. Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Aufhebung des Bauleitplanverfahrens hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Die heute vorhandene Situation wird planungsrechtlich nicht geändert. Bezüglich der Wärmebe- reitstellung gelten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Bei einer Neubebau- ung nach § 34 BauGB müssen Heizungen mindestens 65% erneuerbare Energien verwen- den. Im Gebäudebestand ändert sich bis 2026 nichts. Anlagen Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Geltungsbereich
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1296/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 06.05.2024
- Erstellt
- 16.04.2024 10:47