1440/2020
Beantwortung der mündlichen Anfrage von Herrn Sörries, Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Ausschuss Kunst und Kultur vom 10.3.2020
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 19.05.2020 1440/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 09.06.2020 Beantwortung der mündlichen Anfrage von Herrn Sörries, Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Ausschuss Kunst und Kultur vom 10.3.2020 1. Herr Sörries hat eine Anfrage bezüglich des Quartiers im Hafen in Köln Poll. Er möchte gegen- übergestellt wissen, wie die Kriterien für die Belegung der Ateliers bei der Erstvermietung, bei der Verlängerung der Mietverträge und bei Neumietverträgen waren. Welche kreativen Berufe waren zu den jeweiligen Zeitpunkten angesprochen? Die im Quartier am Hafen städtisch geförderten Ateliers sind Bildenden Künstlerinnen und Künstlern - gemäß einer Entscheidung vom Juni 2007 anlässlich einer Auswahlrunde für das Atelierhaus „Quar- tier am Hafen“ - vorbehalten, allerdings sei es hiernach denkbar, dass Vermietungen an Personen erfolgen, die im kunstnahen Bereich (angewandte Kunst) tätig sind, sofern nicht alle Ateliers an Bil- dende Künstlerinnen und Künstler vermittelt werden können. Bereits seit den ersten Entscheidungen zur Belegung des Quartiers am Hafen in 2007 war maßgebli- ches Entscheidungskriterium die Qualität der künstlerischen Leistung. Der Atelierbeirat entscheidet jeweils im Kontext der aktuellen Bewerber-Situation, d.h. jede Bewerbung wird auch zu den künstleri- schen Leistungen der anderen Bewerberinnen und Bewerber in Verhältnis gesetzt. Bei der Erstbelegung und bis heute wurden neben Künstlerinnen und Künstlern in Einzelfällen auch Vertreterinnen und Vertreter anderer Kunstsparten (wie Musik, Film) oder weiterer Kreativberufe (De- signer), die kunstnah arbeiten, ausgewählt. Vertraglich wurde 2010 ein fünfjähriges Belegungs- und Mietrecht angeboten und festgeschrieben. Bei fehlender öffentlicher Darstellung der eigenen kreativen Arbeit und geringfügiger Aktivität im Kunstbereich hat der Atelierbeirat 2014 und 2019 bei den Wiederbewerbungen für das Quartier am Hafen aus Gründen steigender Nachfrage durch qualitativ sehr hochwertige Bewerbungen aus der Bildenden Kunst entschieden, diese Bildenden Künstlerinnen und Künstler zum Zuge kommen zu lassen. Das geltende Atelierförderkonzept sieht ausdrücklich eine Fluktuation nach Qualität in der städtischen Atelierbelegung vor. Die Belegung der städtischen Ateliers erfolgt seit 2015 über die all- gemeine Nachrückerliste, die das Kulturamt für alle Atelierräume verwaltet. Für die Anmietung eines städtischen Ateliers mussten auch 2007 bei der ersten Auswahl für die Be- legung des Atelierhauses „Quartier am Hafen“ folgende Anforderungen erfüllt sein: Erfolgreicher Abschluss eines Studiums in einem bildnerischen Fach (Kunstakademie, Werk- kunstschule, FH, KHM und ähnliches). Autodidakten werden ebenfalls zugelassen, sofern die Punkte 2. und 3. überzeugenddargelegt werden können. Nachweis einer kontinuierlichen künstlerischen Tätigkeit über mindestens 3 Jahre(innerhalb der letzten 5 Jahre). Nachweis einer relevanten Ausstellungspraxis. Die Beurteilung hinsichtlich der Relevanz obliegt dem Kuratorium. 2 Die Kriterien des Kulturamtes sind und waren die Grundlage für den alle 5 Jahre wechselnden Ate- lierbeirat der Stadt Köln. Diese wurden im Laufe der Jahre vom Atelierbereit geringfügig nachjustiert, sind aber im Wesentlichen gleichlautend geblieben. Zur besseren Transparenz wurden 2015 diese bereits existierenden Kriterien zur Beurteilung der Bewerbungen erstmalig im Kriterienkatalog schrift- lich formuliert. Die aktuelle Fassung ist online einzusehen unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/kultur/kulturfoerderung/ateliers (Stand 24. März 2017) (sh. Anlage 1 und Anlage 2) 2. Wonach wird die Qualität der Ausstellungsorte bemessen? Die fachliche Besetzung des Atelierbeirates gewährleistet es, dass die Qualität der Ausstellungsorte ähnlich wie die künstlerische Qualifikation, die zur Vergabe von Förderung oder Stipendien der Stadt führt, eingeschätzt werden kann. Bezogen auf den Kölner Raum gibt es alleine rund 35 freie Ausstel- lungräume, die sich auf der Basis von Qualitätskriterien im Netzwerk AIC zusammengeschlossen haben und pro Jahr etwa 200 Einzel- und Gruppenausstellungen organisieren. Überregional sind die professionell kuratierten Kunsträume beispielsweise in der Publikation „Spaces“ aufgelistet. Ebenfalls für Qualität stehen viele größere Kunstvereine, Kunsthallen oder Kunstfestivals. Der Kriterienkatalog (sh. Anlage 2) gibt den Bewerberinnen und Bewerbern bereits zahlreiche Hinweise darauf, welche Ausstellungsorte in der Kunstszene mehr oder weniger Relevanz haben und deshalb in der Bewer- bung mehr oder weniger Gewichtung finden sollten. 3. Wie erfolgt die Bewertung der einzelnen kreativen Berufe? Bei einer Bewerbung entscheidet der Atelierbeirat gemeinsam mit den im Kulturamt tätigen Fachrefe- rentinnen und -referenten. Gez. Laugwitz-Aulbach
Anlage 2 zu 1440/2020 Kriterienkatalog_2017
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Ateliervergabeprogramm der Stadt Köln Bewertungskatalog für den Atelierbeirat* Kriterien für die Entscheidung, ob ein Künstler ein städtisches Atelier anmieten kann, sind: Studienabschluss in einem bildnerischen Fach (Kunstakademie, Werkkunstschule, Fachhochschule, Kunsthochschule für Medien). Autodidaktinnen und Autodidakten sind zugelassen, sofern sie die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen und überzeugend darlegen. Kontinuierliches künstlerisches Schaffen über mindestens drei Jahre (innerhalb der letzten fünf Jahre) und je nach Dauer der künstlerischen Praxis/Laufbahn: Künstlerischer Gesamteindruck (Innovation/Originalität/Aktualität) Relevante Ausstellungspraxis (zu belegen anhand von Ausstellungsvita inklusive Jahr/Ort/Name der Institution und entsprechenden Publikationsnachweisen) Positiv in die Bewertung kann einfließen: Renommee der Ausbildungsstätte und je nach Dauer der künstlerischen Laufbahn: Einzel- und Gruppenausstellungen in etablierten Institutionen (Kunstvereinen, Kunsthallen, Museen), Galerien, Biennalen und anerkannten Kunsträumen der freien Szene Aussagekräftige Begleitdokumentationen von Ausstellungen in Buch- oder Bildbandform (Ausstellungskataloge) der letzten fünf Jahre Stipendien, Preise, Auslandsaufenthalte, Publikationsnachweise in Feuilletons, Fachpresse beziehungsweise praxisrelevanter Presse Lehraufträge an staatlichen Kunstakademien oder Kunsthochschulen Präsenz in der Kölner Kunstszene (unter anderem durch die Teilnahme an den "Offenen Ateliers") Keine Relevanz für die Auswahl haben: Auktionen und dazugehörige Kataloge Kostenpflichtige Teilnahmen an Messen Ausstellungen an privaten, primär kommerziellen Orten oder nicht primär künstlerisch ausgerichteten Orten (beispielsweise Rechtsanwaltskanzleien). Hiermit ist nicht der öffentliche Raum gemeint. Tätigkeiten als Kunsterzieherin beziehungsweise Kunsterzieher, Dozentin beziehungsweise Dozent für Kunst oder Kursleiterin beziehungsweise Kursleiter Teilnahmen an Kursen, Sommerakademien, Konferenzen, Workshops et cetera * Stand 24. März 2017 Konstruktive Rückmeldungen mit Anpassungs- oder Verbesserungsvorschlägen des Kriterienkatalogs sind immer willkommen.
Anhang 1 zu 1440/2020 Merkblatt
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Merkblatt zur Bewerbung um einen städtischen Atelierraum Zulassungsvoraussetzungen Zugelassen zur Bewerbung sind alle professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstler. Anforderungen Als Voraussetzung für die Anmietung müssen nachfolgende Anforderungen erfüllt sein: 1. Erfolgreicher Abschluss eines Studiums in einem bildnerischen Fach (Kunstakademie, Werkkunstschule, FH, KHM und ähnliches). Autodidakten werden ebenfalls zugelassen, sofern die Punkte 2. und 3. überzeugend dargelegt werden können. 2. Nachweis einer kontinuierlichen künstlerischen Tätigkeit über mindestens 3 Jahre (innerhalb der letzten 5 Jahre). 3. Nachweis einer relevanten Ausstellungspraxis, zu belegen anhand von Ausstellungsvita inklusive Jahr, Ort, Name der Institution und entsprechenden Publikationsnachweisen. Die Beurteilung hinsichtlich der Relevanz entnehmen Sie bitte dem Kriterienkatalog. 4. Die Vorlage aussagekräftiger Arbeitsproben (keine Originale) soll einen Einblick in das künstlerische Schaffen der letzten 5 Jahre vermitteln. Der Hinweis auf eine Internetseite oder ähnliches ist nicht ausreichend. 5. Schriftlicher Ausblick auf ihr geplantes künstlerisches Schaffen beziehungsweise Projekte in näherer Zukunft (maximal eine DIN A4 Seite). Eingereicht werden sollten: a) Bildende Kunst: maximal 20 Fotos, Ektachrome oder Kleinbilddias: maximal 3 Kataloge, DVDs oder Videos. Bitte keine MAC-Dateien, da diese nicht sauber verarbeitet werden können. b) Fotografie, Film, Video, Neue Medien: maximal 20 Fotos, maximal 3 Videos oder DVDs. Bitte keine MAC-Dateien, da diese nicht sauber verarbeitet werden können. Bitte legen Sie nur Unterlagen vor, die gemäß dem Bewertungskatalog für den Atelierbeirat auch von Relevanz sind. Weitere Auskünfte erteilen: Frau Riebesam, Telefon: 0221 / 221-23843 (Montag und Dienstag 9 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Freitag 9 bis 13 Uhr) E-Mail: beate.riebesam@stadt-koeln.de Frau Germscheid-Klaus, Telefon: 0221 / 221-23466 (Montag, Mittwoch und Donnerstag 9 bis 13 Uhr und 14 bis 15 Uhr) E-Mail: mechthild.germscheid-klaus@stadt-koeln.de Fax: 0221 / 221-24953
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1440/2020
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 19.05.2020
- Erstellt
- 13.05.2020 15:06