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1440/2020

Beantwortung der mündlichen Anfrage von Herrn Sörries, Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Ausschuss Kunst und Kultur vom 10.3.2020

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 19.05.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 09.06.2020, TOP 10.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Anlage 2 zu 1440/2020 Kriterienkatalog_2017

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Anhang 1 zu 1440/2020 Merkblatt

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

5044 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 19.05.2020 
 1440/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 09.06.2020 
 
Beantwortung der mündlichen Anfrage von Herrn Sörries, Fraktion Bündnis90/Die Grünen im 
Ausschuss Kunst und Kultur vom 10.3.2020 
 
1. Herr Sörries hat eine Anfrage bezüglich des Quartiers im Hafen in Köln Poll. Er möchte gegen-
übergestellt wissen, wie die Kriterien für die Belegung der Ateliers bei der Erstvermietung, bei der 
Verlängerung der Mietverträge und bei Neumietverträgen waren. Welche kreativen Berufe waren 
zu den jeweiligen Zeitpunkten angesprochen?  
 
Die im Quartier am Hafen städtisch geförderten Ateliers sind Bildenden Künstlerinnen und Künstlern - 
gemäß einer Entscheidung vom Juni 2007 anlässlich einer Auswahlrunde für das Atelierhaus „Quar-
tier am Hafen“ - vorbehalten, allerdings sei es hiernach denkbar, dass Vermietungen an Personen 
erfolgen, die im kunstnahen Bereich (angewandte Kunst) tätig sind, sofern nicht alle Ateliers an Bil-
dende Künstlerinnen und Künstler vermittelt werden können. 
 
Bereits seit den ersten Entscheidungen zur Belegung des Quartiers am Hafen in 2007 war maßgebli-
ches Entscheidungskriterium die Qualität der künstlerischen Leistung. Der Atelierbeirat entscheidet 
jeweils im Kontext der aktuellen Bewerber-Situation, d.h. jede Bewerbung wird auch zu den künstleri-
schen Leistungen der anderen Bewerberinnen und Bewerber in Verhältnis gesetzt. 
Bei der Erstbelegung und bis heute wurden neben Künstlerinnen und Künstlern in Einzelfällen auch 
Vertreterinnen und Vertreter anderer Kunstsparten (wie Musik, Film) oder weiterer Kreativberufe (De-
signer), die kunstnah arbeiten, ausgewählt. Vertraglich wurde 2010 ein fünfjähriges Belegungs- und 
Mietrecht angeboten und festgeschrieben. 
Bei fehlender öffentlicher Darstellung der eigenen kreativen Arbeit und geringfügiger Aktivität im 
Kunstbereich hat der Atelierbeirat 2014 und 2019 bei den Wiederbewerbungen für das Quartier am 
Hafen aus Gründen steigender Nachfrage durch qualitativ sehr hochwertige Bewerbungen aus der 
Bildenden Kunst entschieden, diese Bildenden Künstlerinnen und Künstler zum Zuge kommen zu 
lassen. Das geltende Atelierförderkonzept sieht ausdrücklich eine Fluktuation nach Qualität in der 
städtischen Atelierbelegung vor. Die Belegung der städtischen Ateliers erfolgt seit 2015 über die all-
gemeine Nachrückerliste, die das Kulturamt für alle Atelierräume verwaltet. 
 
Für die Anmietung eines städtischen Ateliers mussten auch 2007 bei der ersten Auswahl für die Be-
legung des Atelierhauses „Quartier am Hafen“ folgende Anforderungen erfüllt sein: 
 
 Erfolgreicher Abschluss eines Studiums in einem bildnerischen Fach (Kunstakademie, Werk-
kunstschule, FH, KHM und ähnliches). 
Autodidakten werden ebenfalls zugelassen, sofern die Punkte 2. und 3. überzeugenddargelegt 
werden können. 
 Nachweis einer kontinuierlichen künstlerischen Tätigkeit über mindestens 3 Jahre(innerhalb der 
letzten 5 Jahre). 
 Nachweis einer relevanten Ausstellungspraxis. Die Beurteilung hinsichtlich der Relevanz obliegt 
dem Kuratorium.

2 
 
 
Die Kriterien des Kulturamtes sind und waren die Grundlage für den alle 5 Jahre wechselnden Ate-
lierbeirat der Stadt Köln. Diese wurden im Laufe der Jahre vom Atelierbereit geringfügig nachjustiert, 
sind aber im Wesentlichen gleichlautend geblieben. Zur besseren Transparenz wurden 2015 diese 
bereits existierenden Kriterien zur Beurteilung der Bewerbungen erstmalig im Kriterienkatalog schrift-
lich formuliert. Die aktuelle Fassung ist online einzusehen unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-
koeln/kultur/kulturfoerderung/ateliers (Stand 24. März 2017)  
(sh. Anlage 1 und Anlage 2) 
 
 
2. Wonach wird die Qualität der Ausstellungsorte bemessen?  
 
Die fachliche Besetzung des Atelierbeirates gewährleistet es, dass die Qualität der Ausstellungsorte 
ähnlich wie die künstlerische Qualifikation, die zur Vergabe von Förderung oder Stipendien der Stadt 
führt, eingeschätzt werden kann. Bezogen auf den Kölner Raum gibt es alleine rund 35 freie Ausstel-
lungräume, die sich auf der Basis von Qualitätskriterien im Netzwerk AIC zusammengeschlossen 
haben und pro Jahr etwa 200 Einzel- und Gruppenausstellungen organisieren. Überregional sind die 
professionell kuratierten Kunsträume beispielsweise in der Publikation „Spaces“ aufgelistet. Ebenfalls 
für Qualität stehen viele größere Kunstvereine, Kunsthallen oder Kunstfestivals. Der Kriterienkatalog 
(sh. Anlage 2) gibt den Bewerberinnen und Bewerbern bereits zahlreiche Hinweise darauf, welche 
Ausstellungsorte in der Kunstszene mehr oder weniger Relevanz haben und deshalb in der Bewer-
bung mehr oder weniger Gewichtung finden sollten.  
 
 
3. Wie erfolgt die Bewertung der einzelnen kreativen Berufe? 
 
Bei einer Bewerbung entscheidet der Atelierbeirat gemeinsam mit den im Kulturamt tätigen Fachrefe-
rentinnen und -referenten. 
 
 
Gez. Laugwitz-Aulbach

Anlage 2 zu 1440/2020 Kriterienkatalog_2017

2235 Zeichen

Ateliervergabeprogramm der Stadt Köln 
Bewertungskatalog für den Atelierbeirat* 
Kriterien für die Entscheidung,  
ob ein Künstler ein städtisches Atelier anmieten kann, sind: 
 Studienabschluss in einem bildnerischen Fach (Kunstakademie, Werkkunstschule, 
Fachhochschule, Kunsthochschule für Medien). Autodidaktinnen und Autodidakten sind 
zugelassen, sofern sie die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen und überzeugend 
darlegen.
 Kontinuierliches künstlerisches Schaffen über mindestens drei Jahre (innerhalb der 
letzten fünf Jahre) 
und je nach Dauer der künstlerischen Praxis/Laufbahn: 
 Künstlerischer Gesamteindruck (Innovation/Originalität/Aktualität)
 Relevante Ausstellungspraxis (zu belegen anhand von Ausstellungsvita inklusive 
Jahr/Ort/Name der Institution und entsprechenden Publikationsnachweisen) 
Positiv in die Bewertung kann einfließen: 

 Renommee der Ausbildungsstätte
und je nach Dauer der künstlerischen Laufbahn: 
 Einzel- und Gruppenausstellungen in etablierten Institutionen (Kunstvereinen, 
Kunsthallen, Museen), Galerien, Biennalen und anerkannten Kunsträumen der freien 
Szene
 Aussagekräftige Begleitdokumentationen von Ausstellungen in Buch- oder 
Bildbandform (Ausstellungskataloge) der letzten fünf Jahre
 Stipendien, Preise, Auslandsaufenthalte, Publikationsnachweise in Feuilletons, 
Fachpresse beziehungsweise praxisrelevanter Presse
 Lehraufträge an staatlichen Kunstakademien oder Kunsthochschulen
 Präsenz in der Kölner Kunstszene (unter anderem durch die Teilnahme an den 
"Offenen Ateliers") 

Keine Relevanz für die Auswahl haben: 
 Auktionen und dazugehörige Kataloge
 Kostenpflichtige Teilnahmen an Messen
 Ausstellungen an privaten, primär kommerziellen Orten oder nicht primär künstlerisch 
ausgerichteten Orten (beispielsweise Rechtsanwaltskanzleien). Hiermit ist nicht der 
öffentliche Raum gemeint.
 Tätigkeiten als Kunsterzieherin beziehungsweise Kunsterzieher, Dozentin 
beziehungsweise Dozent für Kunst oder Kursleiterin beziehungsweise Kursleiter
 Teilnahmen an Kursen, Sommerakademien, Konferenzen, Workshops et cetera 
* Stand 24. März 2017
Konstruktive Rückmeldungen mit Anpassungs- oder Verbesserungsvorschlägen des Kriterienkatalogs sind immer 
willkommen.

Anhang 1 zu 1440/2020 Merkblatt

2150 Zeichen

Merkblatt zur Bewerbung um einen städtischen Atelierraum 
Zulassungsvoraussetzungen  
Zugelassen zur Bewerbung sind alle professionell arbeitenden Künstlerinnen und 
Künstler. 
Anforderungen  
Als Voraussetzung für die Anmietung müssen nachfolgende Anforderungen erfüllt 
sein:  
1. Erfolgreicher Abschluss eines Studiums in einem bildnerischen Fach 
(Kunstakademie, Werkkunstschule, FH, KHM und ähnliches). 
Autodidakten werden ebenfalls zugelassen, sofern die Punkte 2. und 3. 
überzeugend dargelegt werden können. 
 
2. Nachweis einer kontinuierlichen künstlerischen Tätigkeit über mindestens 3 
Jahre (innerhalb der letzten 5 Jahre). 
 
3. Nachweis einer relevanten Ausstellungspraxis, zu belegen anhand von 
Ausstellungsvita inklusive Jahr, Ort, Name der Institution und entsprechenden 
Publikationsnachweisen. Die Beurteilung hinsichtlich der Relevanz entnehmen 
Sie bitte dem Kriterienkatalog. 
 
4. Die Vorlage aussagekräftiger Arbeitsproben (keine Originale) soll einen 
Einblick in das künstlerische Schaffen der letzten 5 Jahre vermitteln. Der 
Hinweis auf eine Internetseite oder ähnliches ist nicht ausreichend. 
 
5. Schriftlicher Ausblick auf ihr geplantes künstlerisches Schaffen 
beziehungsweise Projekte in näherer Zukunft (maximal eine DIN A4 Seite). 
 
Eingereicht werden sollten: 
a) Bildende Kunst: maximal 20 Fotos, Ektachrome oder Kleinbilddias: maximal 3 
Kataloge, DVDs oder Videos.  
Bitte keine MAC-Dateien, da diese nicht sauber verarbeitet werden können. 
 
b) Fotografie, Film, Video, Neue Medien: maximal 20 Fotos, maximal 3 Videos 
oder DVDs. 
Bitte keine MAC-Dateien, da diese nicht sauber verarbeitet werden können. 
 
Bitte legen Sie nur Unterlagen vor, die gemäß dem Bewertungskatalog für den 
Atelierbeirat auch von Relevanz sind. 
 
Weitere Auskünfte erteilen: 
Frau Riebesam, Telefon: 0221 / 221-23843 (Montag und Dienstag 9 bis 13 Uhr und 
14 bis 16 Uhr, Freitag 9 bis 13 Uhr) E-Mail: beate.riebesam@stadt-koeln.de  
 
Frau Germscheid-Klaus, Telefon: 0221 / 221-23466 (Montag, Mittwoch und 
Donnerstag 9 bis 13 Uhr und 14 bis 15 Uhr) 
E-Mail: mechthild.germscheid-klaus@stadt-koeln.de 
 
Fax: 0221 / 221-24953

Beratungsverlauf (1)

09.06.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1440/2020
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
19.05.2020
Erstellt
13.05.2020 15:06