Mandari Insight

V/0100/2012

Wahl und Wiederwahl der Schiedspersonen für den Bezirk 6 Münster - Gievenbeck/Sentrup

Vorlagen 31.01.2012

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 08.03.2012, TOP 4.2

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

2725 Zeichen

V/0100/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Zentrales Justiziariat 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wahl und Wiederwahl der Schiedspersonen für den Bezirk 6 Münster - Gievenbeck/Sentrup 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.03.2012 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Als Schiedsperson für den Bezirk 6 Münster – Gievenbeck/Sentrup wird wiedergewählt 
 
    Frau Anne Jäckle 
      
    Frau Jäckle ist 46 Jahre alt und wohnt im Bezirk Gievenbeck/Sentrup. 
 
 
 
2. Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 6 Münster – Gievenbeck/Sentrup wird    
    gewählt 
 
    Herr Raimund Köhn 
    49 Jahre alt 
  
oder 
 
    Herr Harald Schröder 
    62 Jahre alt 
 
oder 
 
    Herr Michael Trippe 
    46 Jahre alt 
 
Alle drei Bewerber haben ihren Wohnsitz im Bezirk Münster – Gievenbeck/Sentrup. 
     
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0100/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Kistler 
Ruf: 
492-3025 
E-Mail: 
KistlerP@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.01.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0100/2012 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. 
 
Frau Jäckle ist seit 5 Jahren Schiedsfrau im Bezirk Gievenbeck/Sentrup.  Die Amtszeit von Frau 
Jäckle ist im Dezember 2011 abgelaufen. Aus diesem Grund ist eine Wiederwahl erforderlich. 
 
Frau Jäckle hat sich bereit erklärt, im Falle ihrer Wiederwahl durch die Bezirksvertretung – West, 
ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsfrau für weitere 5 Jahre auszuüben. 
 
 
Zu 2. 
 
Die Amtszeit der bisherigen stellvertretenden Schiedsfrau Veronika Güttler  endete ebenfalls im 
Dezember 2011. Frau Güttler steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund ist 
eine Neuwahl erforderlich. 
 
Herr Köhn, Herr Schröder und Herr Trippe haben sich bereit erklärt, im Falle ihrer Wahl, das Amt 
der stellvertretenden Schiedsperson zu übernehmen. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür ge-
eignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein 
kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. 
Schiedsperson darf nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsamtsb e-
zirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über 
sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, 
wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. 
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft 
sind, werden von allen Bewerbern erfüllt. 
 
 
I.   V. 
 
 
 
Dr. Heinrichs

Beratungsverlauf (1)

08.03.2012 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0100/2012
Typ
Vorlagen
Datum
31.01.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37