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1986/2018

Verzögerte Beantwortung von Anfragen in der Bezirksvertretung Kalk

Beantwortung einer Anfrage (BV) 15.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 21.06.2018, TOP 9.1.10

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4366 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02-8/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1986/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.06.2018, TOP 9.1.10 
-Tischvorlage- 
 
Verzögerte Beantwortung von Anfragen in der Bezirksvertretung Kalk 
Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 29.11.2017 aus der Sitzung 
der Bezirksvertretung Kalk vom 07.12.2017, TOP 9.2.7 (AN/1784/2017) 
Die zur Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 07.12.2017 gestellte Anfrage wird wie folgt 
beantwortet: 
 
1. Warum hat die Verwaltung bis heute weder auf die Anfrage Glasunterflurcontainer 
im Stadtbezirk Kalk (AN/0912/2017) noch auf die Anfrage Angebot von Schwimmunter-
richt im Stadtbezirk Kalk (AN/0913/2017) geantwortet, noch die Verzögerung für die 
Beantwortung begründet und wann ist mit einer schriftlichen Beantwortung der Anfra-
gen zu rechnen? 
Bei beiden Anfragen musste die Verwaltung externe Stellen (KölnBäder GmbH und AWB 
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH) einbeziehen und um eine entsprechende Stellung-
nahme bitten. Darüber hinaus ist die Verzögerung auch der angespannten Personalsituation 
in der Verwaltung geschuldet. 
Die Beantwortung der Anfrage Angebot von Schwimmunterricht im Stadtbezirk Kalk 
(AN/0913/2017) erfolgt in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 21.06.2018 unter Punkt 
9.1.9. Die Anfrage Glasunterflurcontainer im Stadtbezirk Kalk (AN/0912/2017) soll nach Aus-
sage des Fachamtes ebenfalls in dieser Sitzung beantwortet werden. 
 
2. Welche Möglichkeiten hat die Bezirksvertretung Kalk, um Antworten auf ausstehen-
de Anfragen einzufordern, außer erneut schriftliche Anfragen oder mündliche Anfra-
gen aus aktuellem Anlass zu stellen? 
Die Bezirksvertretung hat die Möglichkeit, über die Geschäftsführung der Bezirksvertretung 
bzw. über die Bürgeramtsleitung den Sachstand der Beantwortung in Erfahrung zu bringen.  
 
3. Ist es geplant, die langjährige Praxis der verspäteten Antworten auf Anfragen in der 
Bezirksvertretung Kalk zu ändern und wenn ja, ab wann soll dies in welcher Form ge-
schehen? 
Die Verwaltung ist immer bemüht, Anfragen zeitnah zu beantworten. Allerdings reicht der in 
der Geschäftsordnung in der Regel für eine Beantwortung vorgesehene zeitliche Rahmen 
insbesondere dann nicht aus, wenn für die Beantwortung z. B. die Klärung von Vorfragen 
oder die Einbindung weiterer Stellen – insbesondere außerhalb der Stadtverwaltung – erfor-
derlich ist.

2 
 
So wird z. B. in Frage 4 der Anfrage AN/0913/2017 gefragt:  
4. Welche städtischen Grundstücke und Grundstücke im Besitz städtischer Töchter 
oder stadtnaher Betriebe im Stadtbezirk Kalk sind grundsätzlich geeignet, weitere 
städtische Schwimmbäder zu errichten? 
Die Beantwortung dieser Frage erfordert zunächst die Klärung, welche Voraussetzungen ein 
Grundstück erfüllen muss, um für die Errichtung eines städtischen Schwimmbads geeignet 
zu sein. Diese Klärung wird nur unter Einbindung der KölnBäder GmbH möglich sein. An-
schließend muss auf dieser Grundlage ermittelt bzw. einzeln abgefragt werden, ob die Stadt 
bzw. eine der verschiedenen rechtlich selbständigen Unternehmen ein entsprechendes 
Grundstück besitzt.  
 
4. Wie können die Mitglieder der Bezirksvertretung Kalk die Verwaltung bei der Einhal-
tung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln un-
terstützen oder müsste diese im Sinne der Verwaltung geändert werden? 
Wie unter 3. ausgeführt, erfolgt die Beantwortung so zeitnah wie möglich. Es wird darauf hin-
gewiesen, dass sich Anfragen gem. § 55 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW im Rahmen des 
Aufgabenbereichs des Gremiums zu halten haben. Die Informationsrechte der Mandatsträge-
rinnen und Mandatsträger finden zudem eine Grenze in der Funktions- und Arbeitsfähigkeit 
der Verwaltung. Die allen Kommunalorganen und ihren Gliederungen obliegende Verpflich-
tung zu gegenseitiger Rücksichtnahme begrenzt die Antwortpflicht der Oberbürgermeisterin 
auf Informationen, die ihr vorliegen oder die mit zumutbarem Aufwand beschafft werden kön-
nen. Ggf. können daher Informationsverlangen zurückgewiesen werden, wenn sie die Ar-
beitskraft der Verwaltung überschreiten oder unverhältnismäßigen Aufwand erfordern wür-
den. (vgl. OVG NRW, 15 A 69/09 vom 12.04.2010, Kleerbaum/Palmen, Gemeindeordnung 
NRW, § 55 Anm. VII.1.).

Beratungsverlauf (1)

21.06.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.10 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1986/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
15.06.2018
Erstellt
11.06.2018 16:50