Mandari Insight

1984/2021

Haushaltsplan 2022 - Veranschlagung der bezirksorientierten Haushaltmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 17.08.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 02.09.2021, TOP 6.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4187 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-7/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1984/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan 2022 - Veranschlagung der bezirksorientierten Haushaltmittel nach § 37 Abs. 3 
GO NRW 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Porz beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen 
Haushaltsmittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 unter Bezug auf die Ent-
scheidung des Rates vom 24.06.2021 in Höhe von 151.400,00 € wie folgt: 
Konsumtiver Bereich 
Produktgruppe Bezeichnung / Teilergebnisplan Finanzposition Ansatz 2022 
0604 Kinder- und Jugendarbeit 0275.573.1800.6 50.000,00 € 
0504 Freiwillige Sozialleistungen und in-
terkulturelle Hilfen 
0275.573.1800.6 50.000,00 € 
0301 Schulträgeraufgaben 0275.573.1800.6 5.000,00 € 
0801 Sportförderung/Unterhaltung von 
Sportstätten 
0275.573.1800.6 10.000,00 € 
0416 Kulturförderung 0275.573.1800.6 10.000,00 € 
0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung 
von Bürgerhäusern und -zentren 
0275.573.1800.6 5.000,00 € 
1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forst-
wirtschaft, Erholungsanlagen 
0275.573.1800.6 10.000,00 € 
1201 Straßen, Wege, Plätze 0275.573.1800.6 5.000,00 € 
 Umwelt 0275.573.1800.6 6.400,00 € 
 Gesamtsumme im Deckungsring:  151.400,00 € 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  151.400 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die 
Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten 
Haushaltsmittel erfüllen.  
Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haushaltsmittel allein entscheiden 
können.  
Dieser Bestimmung hat der Rat der Stadt Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass er in 
seiner Sitzung am 24.06.2021 die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO 
NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 1.427.100 € für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzt 
hat. 
Die Bezirksvertretung Porz hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel unter Beachtung 
der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden.  
Für das Jahr 2022 entfällt auf den Stadtbezirk Porz ein Betrag in Höhe von 151.400 €, der sich aus 
einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem Kopfbetrag von 1,07 € pro Einwohner zusam-
mensetzt.

3 
Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnisplans 
(konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Da 
nach dem derzeit geltenden Haushaltsrecht eine unterjährige Mittelverschiebung vom investiven in 
den konsumtiven Bereich unzulässig, aber eine umgekehrte Verschiebung vom konsumtiven in den 
investiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorge-
schlagen. Durch dieses Verfahren ist eine größtmögliche Flexibilität bei der Mittelvergabe gewährleis-
tet.  
Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investiven Be-
reich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Porz über die Einzelbeschlussvorlagen zu Projekten und 
Maßnahmen entschieden hat.

Beratungsverlauf (1)

02.09.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1984/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
17.08.2021
Erstellt
25.05.2021 14:33