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1862/2019

Kindertagesstätte an der Zitronenfalterstraße im Sürther Feld: Erweiterung

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 28.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 03.06.2019, TOP 10.2.6

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

4311 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/514 
 
Vorlagen-Nummer 
 1862/2019 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.06.2019 
 
Kindertagesstätte an der Zitronenfalterstraße im Sürther Feld: Erweiterung 
Kindertagesstätte an der Zitronenfalterstraße im Sürther Feld: Erweiterung 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktion Die Grünen zur Sitzung der BV am 
25.03.19: 
 
Die BV Rodenkirchen möge  beschließen: 
Im Rahmen der Planung und Gestaltung der umliegenden Grünflächen soll die Verwaltung prüfen und 
mit dem dortigen Träger (Stepke KiTas, Berlin) abstimmen, wie eine Erweiterung des Außenberei-
ches  der KiTa „Zitronenfalter“ gestaltet werden kann: Hierbei sind sowohl die Mitnutzung benachbar-
ter, zukünftiger Grünflächen, als auch eine Bereitstellung bisher nicht geplanter angrenzender Flä-
chen in  Betracht zu ziehen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung lehnt die Erweiterung der Außenflächen der Kita in die umliegenden Grünflächen, als 
auch die Bereitstellung bisher nicht geplanter angrenzender Flächen in  Betracht zu ziehen, ab. 
Der Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel Sürther Feld ist am 26.03.2009 vom Rat der Stadt Köln als 
Satzung beschlossen worden. 
Im Rahmen des Planverfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ist damals ein Bedarf von 
drei Kita-Standorten (ein Standort in jedem Bauabschnitt) mit jeweils drei Kitagruppen angemeldet 
worden. In der Folge sind zur Versorgung des Plangebiets drei in die Wohnbauflächen integrierte 
Kindergartenstandorte sowie an der Sürther Straße ein Standort für eine Grundschule festgesetzt 
worden.  
Bereits Anfang 2012 wurde auf Grund der Bevölkerungsentwicklung erkannt, dass auch die Nachfra-
ge nach Kitaplätzen gestiegen ist. In der Folge wurde bereits im 1. Bauabschnitt der Kitaneubau nicht 
mit drei Gruppen sondern mit sechs Kitagruppen realisiert. 
Weiterhin wurde verabredet, dass die Kita im 3. Bauabschnitt von drei auf sechs Gruppen vergrößert 
wird. Die Vergrößerung der Kita hat auch zur Folge, dass mehr Außenspielfläche benötigt wird. In 
Abstimmung mit dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen konnte in 2018 geregelt werden, dass das Ki-
tagrundstück sich sowohl in Richtung der öffentlichen Grünfläche als auch in südliche Richtung zulas-
ten der angrenzenden Wohnbaufläche ausdehnen kann. Das Bauaufsichtsamt und das Stadtpla-
nungsamt haben bereits in Aussicht gestellt, die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des 
Bebauungsplanes zu unterstützen. 
In der Summe können nun nicht 9 sondern insgesamt 15 Kitagruppen (6+3+6) im Sürther Feld reali-
siert werden können. Es wird unterstellt, dass hierdurch die Versorgung des Neubaugebietes Sürther 
Feld mit Kitaplätzen entsprechend der Planungsziele sichergestellt werden kann.  
Ein über die Versorgung des Plangebietes hinausgehender Bedarf für Kitaeinrichtungen kann im Be-
reich der Eygelshovener Straße realisiert werden. Hier besteht seit dem 17.05.2018 ein Aufstellungs-
beschluss für ein weiteres Plangebiet (siehe: Session Nr. 0158/2018 oder:

2 
 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=18593 unter Tagesordnungspunkt 9.2.1, 
hier insbesondere die beigefügte Anlage 5 aus der Beschlussvorlage). 
Ziel der Planung im Bereich der Eygelshovener Straße ist es, ein Nahversorgungzentrum mit einer 
qualitätsvollen Architektur zur Stärkung des Quartiers zu entwickeln. Weiterhin soll dringend benötig-
ter Wohnraum für unterschiedliche Nachfragegruppen geschaffen und Erweiterungsflächen für die 
südlich gelegene Gesamtschule sowie ein Kita-Standort planungsrechtlich gesichert werden. 
Sollte darüber hinaus weiterer Bedarf für Kitaeinrichtungen bestehen, kann eine weitere Kita im Be-
reich der geplanten Wohnbebauung an der Eygelshovener Straße als integrativer Bestandteil von 
Geschosswohnungsbau realisiert werden. Im Rahmen der Vermarktung der städtischen Grundstücks-
flächen kann bei Bedarf eine entsprechende Planungsverpflichtung im Rahmen der zu erwartenden 
Konzeptvergabe formuliert werden. 
Im Hinblick auf den Hol- und Bringverkehr durch Eltern kann unterstellt werden, dass dieser im Be-
reich der Eygelshovener Straße besser abwickelt werden kann.

Beratungsverlauf (1)

03.06.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1862/2019
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
28.05.2019
Erstellt
27.05.2019 08:23