1862/2019
Kindertagesstätte an der Zitronenfalterstraße im Sürther Feld: Erweiterung
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/514 Vorlagen-Nummer 1862/2019 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.06.2019 Kindertagesstätte an der Zitronenfalterstraße im Sürther Feld: Erweiterung Kindertagesstätte an der Zitronenfalterstraße im Sürther Feld: Erweiterung Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktion Die Grünen zur Sitzung der BV am 25.03.19: Die BV Rodenkirchen möge beschließen: Im Rahmen der Planung und Gestaltung der umliegenden Grünflächen soll die Verwaltung prüfen und mit dem dortigen Träger (Stepke KiTas, Berlin) abstimmen, wie eine Erweiterung des Außenberei- ches der KiTa „Zitronenfalter“ gestaltet werden kann: Hierbei sind sowohl die Mitnutzung benachbar- ter, zukünftiger Grünflächen, als auch eine Bereitstellung bisher nicht geplanter angrenzender Flä- chen in Betracht zu ziehen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung lehnt die Erweiterung der Außenflächen der Kita in die umliegenden Grünflächen, als auch die Bereitstellung bisher nicht geplanter angrenzender Flächen in Betracht zu ziehen, ab. Der Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel Sürther Feld ist am 26.03.2009 vom Rat der Stadt Köln als Satzung beschlossen worden. Im Rahmen des Planverfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ist damals ein Bedarf von drei Kita-Standorten (ein Standort in jedem Bauabschnitt) mit jeweils drei Kitagruppen angemeldet worden. In der Folge sind zur Versorgung des Plangebiets drei in die Wohnbauflächen integrierte Kindergartenstandorte sowie an der Sürther Straße ein Standort für eine Grundschule festgesetzt worden. Bereits Anfang 2012 wurde auf Grund der Bevölkerungsentwicklung erkannt, dass auch die Nachfra- ge nach Kitaplätzen gestiegen ist. In der Folge wurde bereits im 1. Bauabschnitt der Kitaneubau nicht mit drei Gruppen sondern mit sechs Kitagruppen realisiert. Weiterhin wurde verabredet, dass die Kita im 3. Bauabschnitt von drei auf sechs Gruppen vergrößert wird. Die Vergrößerung der Kita hat auch zur Folge, dass mehr Außenspielfläche benötigt wird. In Abstimmung mit dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen konnte in 2018 geregelt werden, dass das Ki- tagrundstück sich sowohl in Richtung der öffentlichen Grünfläche als auch in südliche Richtung zulas- ten der angrenzenden Wohnbaufläche ausdehnen kann. Das Bauaufsichtsamt und das Stadtpla- nungsamt haben bereits in Aussicht gestellt, die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu unterstützen. In der Summe können nun nicht 9 sondern insgesamt 15 Kitagruppen (6+3+6) im Sürther Feld reali- siert werden können. Es wird unterstellt, dass hierdurch die Versorgung des Neubaugebietes Sürther Feld mit Kitaplätzen entsprechend der Planungsziele sichergestellt werden kann. Ein über die Versorgung des Plangebietes hinausgehender Bedarf für Kitaeinrichtungen kann im Be- reich der Eygelshovener Straße realisiert werden. Hier besteht seit dem 17.05.2018 ein Aufstellungs- beschluss für ein weiteres Plangebiet (siehe: Session Nr. 0158/2018 oder: 2 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=18593 unter Tagesordnungspunkt 9.2.1, hier insbesondere die beigefügte Anlage 5 aus der Beschlussvorlage). Ziel der Planung im Bereich der Eygelshovener Straße ist es, ein Nahversorgungzentrum mit einer qualitätsvollen Architektur zur Stärkung des Quartiers zu entwickeln. Weiterhin soll dringend benötig- ter Wohnraum für unterschiedliche Nachfragegruppen geschaffen und Erweiterungsflächen für die südlich gelegene Gesamtschule sowie ein Kita-Standort planungsrechtlich gesichert werden. Sollte darüber hinaus weiterer Bedarf für Kitaeinrichtungen bestehen, kann eine weitere Kita im Be- reich der geplanten Wohnbebauung an der Eygelshovener Straße als integrativer Bestandteil von Geschosswohnungsbau realisiert werden. Im Rahmen der Vermarktung der städtischen Grundstücks- flächen kann bei Bedarf eine entsprechende Planungsverpflichtung im Rahmen der zu erwartenden Konzeptvergabe formuliert werden. Im Hinblick auf den Hol- und Bringverkehr durch Eltern kann unterstellt werden, dass dieser im Be- reich der Eygelshovener Straße besser abwickelt werden kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1862/2019
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 28.05.2019
- Erstellt
- 27.05.2019 08:23