3330/2021
Beantwortung der Anfragen der SPD-Fraktion zum Teilhabechancengesetz
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 22.09.2021 3330/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 30.09.2021 Beantwortung der Anfragen der SPD-Fraktion zum Teilhabechancengesetz Zu den schriftlichen Anfragen der SPD -Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 26.08.2021 zum Thema „Hintergründe der Neuausrichtung der Förderung über § 16i SGB II“ legt die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren die in der Anlage beigefügte Antwort des Jobcenter Köln vor. Anlage Gez. Dr. Rau
Beantwortung der Fragen der SPD zu TOP 8.1 2913 2021 zu 16i
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Beantwortung der Anfrage der SPD zu TOP 8.1 Bericht des Jobcenter Köln (2913/2021) im Nachgang der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 26.08.2021 Wortlaut der Anfrage: 1. Ist bei einer Fortführung des Teilhabechancengesetzes 16i auch geplant, dass die sozialen Träger wieder Stellen finanziert bekommen? 2. Wie viele Coaching Kontakte haben 2020 und 2021 für Beschäftige stattgefunden, und wie ist die Rückmeldung zum Coaching durch die Arbeitgeber*innen? Bitte differenziert nach Beschäftigten in der freien Wirtschaft und sozialen Trägern. 3. 11% der Beschäftigten mit Verträgen nach 16i werden in der freien Wirtschaft unbefristet eingestellt. Wie ist die Zukunftsperspektive der anderen 89%? 4. Wie viele Plätze bei den Arbeitsgelegenheiten (AGH) stehen aktuell in Köln zur Verfügung und wie ist die Auslastung bei der Belegung? 5. Welche Gründe bzw. Schwierigkeiten liegen vor, wenn Plätze nicht belegt sind.? Antworten des Jobcenter Köln: Zu 1) Ziel des § 16i SGB II ist , besonders mark tfernen langzeitarbeitslosen Menschen eine langfristige Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bieten. In den Gesprächen mit den Trägern zur Neuausrichtung des §16i SGB II in Köln, wurde allen Trägern die Zusage gemacht, dass neue Förderungen möglich sind, sofern geförderte Arbeitnehmer*innen fest in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen übernommen werden. Sollte das Jobcenter Köln für das Jahr 2022 ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt bekommen, werden hier auch weitere Förderungen über das Teilhabechancengesetz erfolgen. Zu 2) 2020 fanden mehr als 8000 Coaching Kontakte statt. Im Jahr 2021 erfolgten bereits über 5.000 Coaching-Termine durch die beauftragten Träger . Zum 01.01.2021 fand ein Wechsel des beauftragten Trägers statt. Der Wechsel fand während eines Lockdowns statt und trotz der schwierigen Anfangszeit durch das Fehlen von persönlichen Kontakten läuft das Coaching mittlerweile gut. Da das Coaching an den Beschäftigten orientiert ist , liegt keine Differenzierung nach der Art des Arbeitgebers vor. Zusätzlich erfolgten auch Coaching Kontakte durch die Coaches des Jobcenter Köln. Auch hier erfolgt keine statistische Erfassung der Anzahl der Kontakte. Zu 3) Die Förderung nach §16i SGB II ist auf bis zu fünf Jahre ausgerichtet. 89% der Förderungen sind befristet, ca. 2/3 der Förderungen davon sind zunächst auf 2 Jahre ausgelegt. Für all diese Förderungen, die befristet kürzer als fünf Jahre laufen , wird in einem ersten Sc hritt geklärt, ob der befristete Arbeitsvertrag gefördert verlängert wird. Im Idealfall folgt eine ungeförderte sozialversicherungspflichte Weiterbeschäftigung. Dies ist im Jahr 2021 bisher bereits für 27 Arbeitnehmer*innen geschehen. Seite 2 Die Möglichkeit, eine ungeförderte Anschlussperspektive zu erlangen, ist in privatwirtschaftlichen Betrieben tendenziell größer als in öffentlichen und gemeinnützigen Betrieben („Klebeeffekte“). Zu diesem Er gebnis kommt auch der IAB -Forschungsbericht zur Evaluation der Förderinstrumente nach §16e und §16i SGB II aus März 2021. Zu 4) Rund 60 % von 1140 AGH-Plätzen sind derzeit besetzt. Aktuell werden die Arbeitsgelegenheiten insbesondere mit Blick auf die angebotenen Stellen überprüft, um ggfls. für Kund*innen weniger relevante Stellen nicht erneut zu bewilligen bzw. weitere alternative Stellenangebote gemeinsam mit den Beschäftigungsträgern zu entwickeln. Um AGH- Teilnehmer*innen noch intensiver zu begleiten, hat das Jobcenter Köln die Mittel für die sozialpädagogische Betreuung während der Pandemie intensiviert. Die multiplen Problemlagen erfordern eine verstärkte Begleitung der Kund*innen. Zu 5) Viele Kund*innen, die grundsätzlich für eine Arbeitsgelegenheit in Frage kommen, haben vielfach gesundheitliche Einschränkungen. Gerade in Zeiten von Corona möchten sie sich keinem weiteren gesundheitlichem Risiko aussetzen. Für andere ist insbesondere eine gesicherte Kinderbetreuung relevant, um an einer AGH teilzunehmen. Darüber hinaus war es schwieriger, Menschen mit komplexen Problemlagen in Zeiten der Pandemie von der Notwendigkeit einer tagesstrukturierenden Beschäftigung zu überzeugen. Darüber hinaus spiel en auch die Attraktivität der angebotenen Stellen und der jeweilige Einsatzort für viele Kund*innen eine wesentliche Rolle, wenn es um die Entscheidung der Teilnahme geht. gez. Martina Würker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3330/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.09.2021
- Erstellt
- 16.09.2021 17:14