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3330/2021

Beantwortung der Anfragen der SPD-Fraktion zum Teilhabechancengesetz

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.09.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 30.09.2021, TOP 8.4

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung der Fragen der SPD zu TOP 8.1 2913 2021 zu 16i

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

702 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer 22.09.2021 
 3330/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 30.09.2021 
 
Beantwortung der Anfragen der SPD-Fraktion zum Teilhabechancengesetz 
Zu den schriftlichen Anfragen der SPD -Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren am 26.08.2021 zum Thema „Hintergründe der Neuausrichtung der 
Förderung über § 16i SGB II“ legt die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und 
Senioren die in der Anlage beigefügte Antwort des Jobcenter Köln vor.   
 
Anlage 
 
Gez. Dr. Rau

Beantwortung der Fragen der SPD zu TOP 8.1 2913 2021 zu 16i

4481 Zeichen

Beantwortung der Anfrage der SPD zu TOP 8.1 Bericht des Jobcenter Köln 
(2913/2021) im Nachgang der Sitzung des Ausschusses für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren am 26.08.2021  
 
 
Wortlaut der Anfrage:  
1. Ist bei einer Fortführung des Teilhabechancengesetzes 16i auch geplant, dass die 
sozialen Träger wieder Stellen finanziert bekommen? 
2. Wie viele Coaching Kontakte haben 2020 und 2021 für Beschäftige stattgefunden, 
und wie ist die Rückmeldung zum Coaching durch die Arbeitgeber*innen? Bitte 
differenziert nach Beschäftigten in der freien Wirtschaft und sozialen Trägern.   
3. 11% der Beschäftigten mit Verträgen nach 16i werden in der freien Wirtschaft 
unbefristet eingestellt. Wie ist die Zukunftsperspektive der anderen 89%?  
4. Wie viele Plätze bei den Arbeitsgelegenheiten (AGH) stehen aktuell in Köln zur 
Verfügung und wie ist die Auslastung bei der Belegung? 
5. Welche Gründe bzw. Schwierigkeiten liegen vor, wenn Plätze nicht belegt sind.? 
 
 
Antworten des Jobcenter Köln: 
 
Zu 1)  
Ziel des § 16i SGB II ist , besonders mark tfernen langzeitarbeitslosen Menschen eine 
langfristige Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bieten. In den Gesprächen mit den 
Trägern zur Neuausrichtung des §16i SGB II in Köln, wurde allen Trägern die Zusage gemacht, 
dass neue Förderungen möglich sind,  sofern geförderte Arbeitnehmer*innen fest in 
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen übernommen werden.  Sollte das Jobcenter 
Köln für das Jahr 2022 ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt bekommen, 
werden hier auch weitere Förderungen über das Teilhabechancengesetz erfolgen. 
 
Zu 2)  
2020 fanden mehr als 8000 Coaching Kontakte statt. Im Jahr 2021 erfolgten bereits über 5.000 
Coaching-Termine durch die beauftragten Träger . Zum 01.01.2021 fand ein Wechsel des 
beauftragten Trägers statt. Der Wechsel fand während eines  Lockdowns statt und trotz der 
schwierigen Anfangszeit durch das Fehlen von persönlichen Kontakten läuft das Coaching 
mittlerweile gut. Da das Coaching an den Beschäftigten orientiert ist , liegt keine 
Differenzierung nach der Art des Arbeitgebers vor. Zusätzlich erfolgten auch Coaching 
Kontakte durch die Coaches des Jobcenter Köln. Auch hier erfolgt keine statistische Erfassung 
der Anzahl der Kontakte.  
 
Zu 3) 
Die Förderung nach §16i SGB II ist auf bis zu fünf Jahre ausgerichtet.  89% der Förderungen 
sind befristet, ca. 2/3 der Förderungen davon sind zunächst auf 2 Jahre ausgelegt. Für all 
diese Förderungen, die befristet kürzer als fünf Jahre laufen , wird in  einem ersten Sc hritt 
geklärt, ob der befristete Arbeitsvertrag gefördert verlängert wird. Im Idealfall folgt eine 
ungeförderte sozialversicherungspflichte Weiterbeschäftigung. Dies ist im Jahr 2021 bisher 
bereits für 27 Arbeitnehmer*innen geschehen.

Seite 2 
 
Die Möglichkeit, eine ungeförderte Anschlussperspektive zu erlangen, ist in 
privatwirtschaftlichen Betrieben tendenziell größer als in öffentlichen und gemeinnützigen 
Betrieben („Klebeeffekte“). Zu diesem Er gebnis kommt auch der IAB -Forschungsbericht zur 
Evaluation der Förderinstrumente nach §16e und §16i SGB II aus März 2021.  
 
Zu 4)  
Rund 60 % von 1140 AGH-Plätzen sind derzeit besetzt. Aktuell  werden die 
Arbeitsgelegenheiten insbesondere mit Blick auf die angebotenen Stellen überprüft, um ggfls. 
für Kund*innen weniger relevante Stellen nicht erneut zu bewilligen bzw.  weitere alternative 
Stellenangebote gemeinsam mit den Beschäftigungsträgern zu entwickeln.  
Um AGH- Teilnehmer*innen noch intensiver zu begleiten, hat das Jobcenter Köln die Mittel für 
die sozialpädagogische Betreuung während der Pandemie intensiviert. Die multiplen 
Problemlagen erfordern eine verstärkte Begleitung der Kund*innen.  
 
 
Zu 5)  
Viele Kund*innen, die grundsätzlich für eine Arbeitsgelegenheit in Frage kommen, haben 
vielfach gesundheitliche Einschränkungen. Gerade in Zeiten von Corona möchten sie sich 
keinem weiteren gesundheitlichem Risiko aussetzen. Für andere ist insbesondere eine 
gesicherte Kinderbetreuung relevant, um an einer AGH teilzunehmen.  
Darüber hinaus war es schwieriger, Menschen mit komplexen Problemlagen  in Zeiten der 
Pandemie von der Notwendigkeit einer tagesstrukturierenden Beschäftigung zu überzeugen. 
Darüber hinaus spiel en auch die Attraktivität der angebotenen Stellen und der jeweilige 
Einsatzort für viele Kund*innen eine wesentliche Rolle, wenn es um die Entscheidung der 
Teilnahme geht.  
 
 
gez. Martina Würker

Beratungsverlauf (1)

30.09.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3330/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.09.2021
Erstellt
16.09.2021 17:14