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3712/2021

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2020/21 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020/21

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 04.11.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.11.2021, TOP 7.1

Anlage 2 Auszahlung

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Ansehen

Anlage 1_Aufwand

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Ansehen

Anlage 2 Auszahlung

1594 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1
üpl. 100.000,00 € 0111 9
(Auszahlungen für 
d. Erwerb v. 
beweglichem 
Anlagevermögen)
Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 im 
Einvernehmen mit der Oberbürgermeisterin auf der 
Grundlage des §73 Abs. 1 GO NRW die Einrichtung von 
zwei neuen Dezernaten mit den Bezeichnungen ''VIII -
Umwelt, Klima und Liegenschaften" und "IX -
Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und 
Regionales" beschlossen. Für die beiden Dezernatsbüros 
werden im laufenden Haushaltsjahr 2021 investiv im 
Teilplan 0111 -sonstige innere Verwaltung, Teilplanzeile 9 -
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem 
Anlagevermögen, Mittel i. H. v. 200.000 € per Kämmerin -
üpl (jeweils 100.000 € pro Dezernatsbüro) zur Verfügung 
gestellt. Die Deckung erfolgt aus Mehreinzahlungen des 
Teilplan 1601 -Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 1 -
Einzahlungen aus Zuwendungen für 
Investitionsmaßnahmen. 
Zunächst werden hier die Mittel für das Dezernatsbüro von 
Dez. VIII i. H. v. 100.000 € überplanmäßig bereitgestellt. Es 
bleibt zunächst abzuwarten, ob eine Bereitstellung von 
Mitteln für das neue Dezernatsbüro IX in 2021 erforderlich 
ist. 
100.000,00 € 1601 1
(Einzahlungen aus 
Zuwendungen für 
Investitionsmaßnahmen)
DEZ VIII
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
Anlage 2
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2021 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. 
Seite 1

Anlage 1_Aufwand

2992 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1
üpl. 20.000,00 €
20.000,00 €
0111 13 
(Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen)
16
(sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen)
Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 im Einvernehmen mit der 
Oberbürgermeisterin auf der Grundlage des §73 Abs. 1 GO NRW die 
Einrichtung von zwei neuen Dezernaten mit den Bezeichnungen 'VIII - 
Umwelt. Klima und Liegenschaften" und "IX - Stadtentwicklung, 
Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales" beschlossen. Für die beiden 
Dezernatsbüros werden im laufenden Haushaltsjahr 2021 konsumtiv im 
Teilplan 0111 - sonstige innere Verwaltung, Mittel i. H. v. 80.000 € per 
Kämmerin - üpl (jeweils 40.000 € pro Dezernatsbüro, hälftig Teilplanzeile 13 -
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie Teilplanzeile 16 - 
sonstige ordentliche Aufwendungen) zur Verfügung gestellt. Die Deckung 
erfolgt aus dem Teilplan 1601 -Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 - 
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen. 
Zunächst werden hier die Mittel für das Dezernatsbüro von Dez. VIII i. H. v. 
40.000 € überplanmäßig bereitgestellt. Es bleibt zunächst die Entwicklung 
abzuwarten, ob eine Bereitstellung von Mitteln für das neue Dezernatsbüro IX 
im Haushaltsjahr 2021 erforderlich ist. 
40.000,00 € 1601 20
(Zinsen und sonstige 
Finanzaufwen-
dungen)
Dez. II /
20
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020/2021
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.
Seite 1

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
2
apl. 280.510,78 € 1501 16
(sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen)
Gemäß § 218 Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 37 AO sind aufgrund 
ergangener Bescheide vom Finanzamt Köln-Mitte für den BgA BioCampus-
Butzweilerhof Körperschaftssteuer für die Veranlagungszeiträume 2019 und 
2020 zu zahlen. Bei der Zahlungsaufforderung handelt es sich um eine 
rechtliche Verpflichtung. Für das Haushaltsjahr 2021 wurden hierfür keine 
entsprechenden Haushaltsmittel geplant.
280.510,78 € 1601 20 
(Zinsen und sonst. 
Finanzaufwen-
dungen)
Dez. II /
20
3
apl. 121.481,00 € 1202 15
(Transferauf-
wendungen)
Im Rahmen der am 22.06.2021 gestarteten Generalsanierung der Drehbrücke 
Deutz wurde ein temporärer und kostenloser Shuttlebus für den Zeitraum vom 
03.07. bis letztendlich 24.10.2021 eingerichtet. Im Rahmen eines öffentlichen 
Dienstleistungsauftrages wurde die KVB-AG mit der Durchführung dieses 
Shuttleservices beauftragt. Die dafür angefallenen Kosten werden hiermit 
außerplanmäßig bereitgestellt. 
121.481,00 € 1202 13
(Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen)
Dez. II/
20
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Seite 2

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3661 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 04.11.2021 
 3712/2021 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 08.11.2021 
Rat 09.11.2021 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2020/21 gem. § 83 
Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020/21 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2020/21 entscheidet die 
Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis 
zur Höhe von 200.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- wirtschaftlich durchlaufend sind,  
- der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,  
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr 
ist, bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun-
den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen,  
- im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt-
schaft bereitgestellt werden müssen,  
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro-
gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt 
sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich  
zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen,  
- wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem 
anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans 
bereitgestellt werden müssen,  
- die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der 
durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf 
für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, 
soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her-
angezogen werden. 
 
Laut § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 
83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti-
gungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. 
 
Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen 
Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten.

2 
 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah-
lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen 
Teilplans erfolgt und bei außerplanmäßigen Mehraufwendungen keine Belastung der Folgejahre ent-
steht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so-
wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 und 85 GO i. 
V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak-
tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

08.11.2021 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.11.2021 Rat
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3712/2021
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
04.11.2021
Erstellt
21.10.2021 07:58