3712/2021
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2020/21 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020/21
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 04.11.2021 3712/2021 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 08.11.2021 Rat 09.11.2021 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2020/21 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020/21 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2020/21 entscheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 200.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - wirtschaftlich durchlaufend sind, - der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun- den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt- schaft bereitgestellt werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro- gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt werden müssen, - die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her- angezogen werden. Laut § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti- gungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten. 2 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah- lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Teilplans erfolgt und bei außerplanmäßigen Mehraufwendungen keine Belastung der Folgejahre ent- steht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so- wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 und 85 GO i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak- tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Reker
Anlage 1_Aufwand
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 20.000,00 € 20.000,00 € 0111 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 im Einvernehmen mit der Oberbürgermeisterin auf der Grundlage des §73 Abs. 1 GO NRW die Einrichtung von zwei neuen Dezernaten mit den Bezeichnungen 'VIII - Umwelt. Klima und Liegenschaften" und "IX - Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales" beschlossen. Für die beiden Dezernatsbüros werden im laufenden Haushaltsjahr 2021 konsumtiv im Teilplan 0111 - sonstige innere Verwaltung, Mittel i. H. v. 80.000 € per Kämmerin - üpl (jeweils 40.000 € pro Dezernatsbüro, hälftig Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen) zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus dem Teilplan 1601 -Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen. Zunächst werden hier die Mittel für das Dezernatsbüro von Dez. VIII i. H. v. 40.000 € überplanmäßig bereitgestellt. Es bleibt zunächst die Entwicklung abzuwarten, ob eine Bereitstellung von Mitteln für das neue Dezernatsbüro IX im Haushaltsjahr 2021 erforderlich ist. 40.000,00 € 1601 20 (Zinsen und sonstige Finanzaufwen- dungen) Dez. II / 20 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020/2021 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 2 apl. 280.510,78 € 1501 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Gemäß § 218 Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 37 AO sind aufgrund ergangener Bescheide vom Finanzamt Köln-Mitte für den BgA BioCampus- Butzweilerhof Körperschaftssteuer für die Veranlagungszeiträume 2019 und 2020 zu zahlen. Bei der Zahlungsaufforderung handelt es sich um eine rechtliche Verpflichtung. Für das Haushaltsjahr 2021 wurden hierfür keine entsprechenden Haushaltsmittel geplant. 280.510,78 € 1601 20 (Zinsen und sonst. Finanzaufwen- dungen) Dez. II / 20 3 apl. 121.481,00 € 1202 15 (Transferauf- wendungen) Im Rahmen der am 22.06.2021 gestarteten Generalsanierung der Drehbrücke Deutz wurde ein temporärer und kostenloser Shuttlebus für den Zeitraum vom 03.07. bis letztendlich 24.10.2021 eingerichtet. Im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages wurde die KVB-AG mit der Durchführung dieses Shuttleservices beauftragt. Die dafür angefallenen Kosten werden hiermit außerplanmäßig bereitgestellt. 121.481,00 € 1202 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Dez. II/ 20 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Seite 2
Anlage 2 Auszahlung
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 100.000,00 € 0111 9 (Auszahlungen für d. Erwerb v. beweglichem Anlagevermögen) Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 im Einvernehmen mit der Oberbürgermeisterin auf der Grundlage des §73 Abs. 1 GO NRW die Einrichtung von zwei neuen Dezernaten mit den Bezeichnungen ''VIII - Umwelt, Klima und Liegenschaften" und "IX - Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales" beschlossen. Für die beiden Dezernatsbüros werden im laufenden Haushaltsjahr 2021 investiv im Teilplan 0111 -sonstige innere Verwaltung, Teilplanzeile 9 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Mittel i. H. v. 200.000 € per Kämmerin - üpl (jeweils 100.000 € pro Dezernatsbüro) zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus Mehreinzahlungen des Teilplan 1601 -Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 1 - Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen. Zunächst werden hier die Mittel für das Dezernatsbüro von Dez. VIII i. H. v. 100.000 € überplanmäßig bereitgestellt. Es bleibt zunächst abzuwarten, ob eine Bereitstellung von Mitteln für das neue Dezernatsbüro IX in 2021 erforderlich ist. 100.000,00 € 1601 1 (Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen) DEZ VIII über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2021 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. Seite 1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3712/2021
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 04.11.2021
- Erstellt
- 21.10.2021 07:58