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V/0666/2024

Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster

Vorlagen 22.10.2024

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Berichtsvorlage

29253 Zeichen

V/0666/2024 
V/0666/2024 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.11.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und  
Arbeitsförderung 
Bericht 
   27.11.2024 Integrationsrat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB 2 grundsätz-
lich nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies 
bedeutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (zum Beispiel 
nachträglich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser War-
tezeit gelten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung 
gestellt. 
 
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsiche-
rungsdaten für den Berichtsmonat Juni 2024 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung stellen zu 
können, werden die Daten für die Monate Juli bis September 2024 - sofern möglich - entspre-
chend hochgerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Strukturdaten und 
Kennzahlen auch die Daten zur Zielerreichung.  
 
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den Da-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mona-
ten veröffentlicht werden, abweichen. 
 
Arbeitsmarktdaten (zum Beispiel Daten zu Arbeitslosen) werden ohne Wartezeit veröffentlicht. 
Aktueller Datenstand ist hier der Monat September 2024. 
 
Jobcenter 
 
25.10.2024  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Jürgensmeier 
Telefon: 492-9003 
Juergensmeier@stadt-
muenster.de

V/0666/2024 
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen 
 
Im aktuellen Berichtsmonat September 2024 haben in Münster hochgerechnet 20.373 Personen in 
10.491 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB 2 bezogen (siehe Abbildung 1). Das ist 
ein Zuwachs um 62 Bedarfsgemeinschaften im Vergleich zum Vorjahresmonat. Bei den Personen im 
Leistungsbezug ist ein Rückgang um 256 Personen im Vergleich zum Vorjahresmonat zu verzeich-
nen. Der Zuwa chs der Bedarfsgemeinschaften trotz sinkender Personenzahl erklärt sich dadurch, 
dass der Anteil der Ein-Personen-Haushalten besonders stark gestiegen ist. Aktuell leben rund 42 
Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem Ein-Personen-Haushalt. Der Bestand der 
Personen im Bürgergeldbezug unterteilt sich in 14.186 erwerbsfähige und 5.332 nicht erwerbsfähige 
Leistungsberechtigte.  
Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit liegt im 
September 2024 insgesamt bei 43,7 Prozent. Bei der geschlechterdifferenzierten Betrachtung zeigt 
sich, dass der Anteil der Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit an allen erwerbsfähigen leis-
tungsberechtigten Frauen mit 48,1 Prozent weiterhin deutlich über dem Anteil der Männer mit auslän-
discher Staatsangehörigkeit liegt (39,7 Prozent).  
Die Zahl der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden, die Bürgergeld ergänzend zu einem Erwerbsein-
kommen beziehen, ist im Vergleich zu den Vormonaten konstant und liegt bei 3.504 Leistungsbezie-
hende. Dies ist ein Anstieg um 0,9 Prozent gegenüber September 2023.

- 3 - 
V/0666/2024 
Strukturdaten
- Prognose
Juli 2024
August 
2024
September 
2024
Veränderung 
Jul 24 zu Sep 
24
September 
2023
Veränderung 
Sep 23 zu 
Sep 24
Durchschnitt 
2023
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.633     10.583     10.491     -1,3% 10.429     0,6% 10.455       
Personen in Bedarfsgemeinschaften 20.649     20.551     20.373     -1,3% 20.629     -1,2% 20.673       
Männer 10.382     10.333     10.243     -1,3% 10.304     -0,6% 10.308       
Frauen 10.266     10.218     10.129     -1,3% 10.325     -1,9% 10.365       
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 5.405       5.379       5.332       -1,3% 5.605       -4,9% 5.688         
Männer 2.795       2.782       2.757       -1,3% 2.934       -6,0% 2.977         
Frauen 2.610       2.598       2.575       -1,3% 2.671       -3,6% 2.711         
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gesamt 14.378     14.310     14.186     -1,3% 14.092     0,7% 14.039       
15 bis 24 Jahre 2.863       2.832       2.755       -3,8% 2.690       2,4% 2.616         
25 bis 54 Jahre 8.921       8.881       8.813       -1,2% 8.826       -0,1% 8.844         
55 Jahre und älter 2.594       2.597       2.618       0,9% 2.576       1,6% 2.580         
Deutsche 8.069       8.033       7.948       -1,5% 7.893       0,7% 7.870         
Ausländer*innen 6.308       6.276       6.236       -1,1% 6.199       0,6% 6.170         
Menschen mit Schwerbehinderung 995         991         970         -2,5% 941         3,1% 946           
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 3.528       3.534       3.504       -0,7% 3.474       0,9% 3.354         
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Männer 7.078       7.021       6.975       -1,5% 6.802       2,5% 6.767         
15 bis 24 Jahre 1.449       1.428       1.406       -3,0% 1.350       4,1% 1.302         
25 bis 54 Jahre 4.262       4.236       4.211       -1,2% 4.113       2,4% 4.120         
55 Jahre und älter 1.367       1.357       1.358       -0,6% 1.339       1,4% 1.345         
Deutsche 4.269       4.241       4.205       -1,5% 4.140       1,6% 4.128         
Ausländer 2.808       2.780       2.769       -1,4% 2.662       4,0% 2.639         
Menschen mit Schwerbehinderung 558         551         539         -3,4% 524         2,9% 531           
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.794       1.794       1.767       -1,5% 1.797       -1,7% 1.728         
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Frauen 7.300       7.289       7.211       -1,2% 7.290       -1,1% 7.272         
15 bis 24 Jahre 1.414       1.404       1.349       -4,6% 1.340       0,7% 1.314         
25 bis 54 Jahre 4.658       4.645       4.602       -1,2% 4.713       -2,3% 4.724         
55 Jahre und älter 1.228       1.240       1.260       2,6% 1.237       1,8% 1.235         
Deutsche 3.799       3.791       3.743       -1,5% 3.753       -0,3% 3.741         
Ausländerinnen 3.500       3.496       3.467       -0,9% 3.537       -2,0% 3.531         
Menschen mit Schwerbehinderung 437         440         431         -1,4% 417         3,4% 414           
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.734       1.740       1.737       0,1% 1.677       3,6% 1.625         
 
Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster 
 
 
Bis einschließlich September 2024 hat das Jobcenter der Stadt Münster 57,35 Millionen Euro für die 
Leistungen zum Lebensunterhalt verausgabt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dies ein Zu-
wachs um 15,3 Prozent (siehe Abbildung 2). Bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung haben 
sich die Ausgaben um 5,8 Prozent auf 50,75 Millionen gesteigert. Die erhöhten Ausgaben liegen im 
Wesentlichen in der Regelsatzerhöhung des Bürgergelds ab dem 01.01.2024 begründet. Aber auch 
die erhöhte Anzahl von leistungsberechtigten Personen und die allgemein erhöhte Kostensituation am 
Wohnungs- und Energiemarkt spiegeln sich hier wider.

- 4 - 
V/0666/2024 
Kennzahlen
- Prognose
Juli 2024
August 
2024
September 
2024
Veränderung 
Jul 24 zu Sep 
24
September 
2023
Veränderung 
Sep 23 zu 
Sep 24
Durchschnitt 
2023
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 6,36        6,34        6,28        -1,3% 5,51        14,0% 5,51          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 44,73       51,07       57,35       49,73       15,3%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 5,65        5,62        5,56        -1,5% 5,44        2,3% 5,39          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 39,57       45,18       50,75       47,97       5,8%
 
Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster 
 
 
Die Arbeitslosenquote in Münster ist im September 2024 r echtskreisübergreifend leicht auf 5,2 Pro-
zent gestiegen (siehe Abbildung 3). Im Vergleich zu den Quoten des Bundes (6,0 Prozent) und Lan-
des (7,6 Prozent) liegt die Arbeitslosigkeit Münster weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Im Rechts-
kreis SGB 2 beträgt die Arbeitslosenquote aktuell 3,4 Prozent, dies ein Zuwachs um 0,1 Prozentpunk-
te im Vergleich zum Vorjahresmonat.   
Überdurchschnittlich stark ausgeprägt ist der Anstieg der Arbeitslosigkeit bei den Jugendlichen und 
jungen Erwachsenen unter 25 Jahren. Der saisontypische Zuwachs im Vergleich zu den Vormonaten 
resultiert aus den kurzzeitigen Arbeitslosmeldungen nach der Been digung einer schulischen oder 
betrieblichen Ausbildung und vor dem Beginn einer Anschlussbeschäftigung. Der im Vergleich zum 
Vorjahresmonat prozentual deutlich überdurchschnittliche Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit ergibt 
sich insbesondere aus der gering en Anzahl der arbeitslosen Jugendlichen – in Relation zu zahlen-
mäßig größeren Zielgruppen steigt die Arbeitslosigkeit prozentual überproportional stark an. Mit einer 
rechtskreisübergreifenden Quote von 3,4 Prozent liegt die Jugendarbeitslosigkeit in Münster auch im 
Juli 2024 allerdings weiterhin deutlich unterhalb der Quoten des Landes (6,3 Prozent) und des Bun-
des (5,6 Prozent).  
    
Arbeitsmarkt - Arbeitslosenquote
- keine Prognose
Juli 2024 August 
2024
September 
2024
Veränderung 
Jul 24 zu 
Sep 24
September 
2023
Veränderung 
Sep 23 zu 
Sep 24
Durchschnitt 
2023
 Arbeitslosenquote Münster (in Prozent) 5,1    5,2    5,2    2,0% 5,0    4,0% 4,9            
 Männer 5,6    5,7    5,6    0,0% 5,4    3,7% 5,3            
 Frauen 4,7    4,8    4,8    2,1% 4,7    2,1% 4,5            
  unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 3,4    3,8    3,6    5,9% 3,2    12,5% 2,8            
davon: Rechtskreis SGB 3 (Arbeitsagentur) 1,8    1,8    1,7    -5,6% 1,7    0,0% 1,6            
   Männer 2,0    2,1    2,0    0,0% 1,9    5,3% 1,9            
   Frauen 1,5    1,5    1,5    0,0% 1,5    0,0% 1,4            
  unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 1,3    1,3    1,3    0,0% 1,2    8,3% 1,0            
davon: Rechtskreis SGB 2 (Jobcenter) 3,4    3,5    3,4    0,0% 3,3    3,0% 3,3            
   Männer 3,5    3,6    3,6    2,9% 3,5    2,9% 3,4            
   Frauen 3,2    3,3    3,3    3,1% 3,2    3,1% 3,1            
  unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 2,1    2,4    2,3    9,5% 1,9    21,1% 1,8            
 
Abbildung 3: Arbeitsmarkt (Arbeitslosenquote) - Daten der Bundesagentur für Arbeit

V/0666/2024 
Im September 2024 waren im Jobcenter der Stadt Münster 6.277 Personen arbeitslos gemeldet, das 
ist ein Zuwachs um 281 Arbeitslose bzw. 4,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat (siehe Abbil-
dung 4). Neben den Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind auch ältere Leistungsbeziehende ab 
55 Jahren von der steigenden Arbeitslosigkeit betroffen.  
 
Arbeitsmarkt - Arbeitslose SGB 2
- keine Prognose
Juli 2024 August 
2024
September 
2024
Veränderung 
Jul 24 zu 
Sep 24
September 
2023
Veränderung 
Sep 23 zu 
Sep 24
Durchschnitt 
2023
 Bestand Arbeitslose SGB 2 - gesamt 6.076       6.255       6.227       2,5% 5.946       4,7% 5.803         
    15 bis 24 Jahre 548         642         612         11,7% 492         24,4% 455           
 25 bis 54 Jahre 4.228       4.287       4.267       0,9% 4.233       0,8% 4.198         
    55 Jahre und älter 1.300       1.326       1.348       3,7% 1.221       10,4% 1.150         
 Menschen mit Schwerbehinderung 455         467         481         5,7% 427         12,6% 426           
 Deutsche 3.565       3.653       3.583       0,5% 3.481       2,9% 3.400         
    Ausländer*innen 2.511       2.602       2.644       5,3% 2.465       7,3% 2.403         
    Langzeitarbeitslose 3.611       3.628       3.594       -0,5% 3.526       1,9% 3.310         
 Bestand Arbeitslose SGB 2 - Männer 3.187       3.259       3.243       1,8% 3.109       4,3% 3.029         
    15 bis 24 Jahre 310         352         340         9,7% 262         29,8% 241           
 25 bis 54 Jahre 2.183       2.195       2.197       0,6% 2.182       0,7% 2.171         
    55 Jahre und älter 694         712         706         1,7% 665         6,2% 617           
 Menschen mit Schwerbehinderung 269         279         284         5,6% 257         10,5% 259           
 Deutsche 2.064       2.091       2.041       -1,1% 2.033       0,4% 1.973         
    Ausländer 1.123       1.168       1.202       7,0% 1.076       11,7% 1.056         
    Langzeitarbeitslose 1.913       1.896       1.887       -1,4% 1.915       -1,5% 1.821         
 Bestand Arbeitslose SGB 2 - Frauen 2.889       2.996       2.984       3,3% 2.837       5,2% 2.774         
    15 bis 24 Jahre 238         290         272         14,3% 230         18,3% 214           
 25 bis 54 Jahre 2.045       2.092       2.070       1,2% 2.051       0,9% 2.027         
    55 Jahre und älter 606         614         642         5,9% 556         15,5% 533           
 Menschen mit Schwerbehinderung 186         188         197         5,9% 170         15,9% 167           
 Deutsche 1.501       1.562       1.542       2,7% 1.448       6,5% 1.427         
    Ausländerinnen 1.388       1.434       1.442       3,9% 1.389       3,8% 1.347         
    Langzeitarbeitslose 1.698       1.732       1.707       0,5% 1.611       6,0% 1.489         
 
Abbildung 4: Arbeitsmarkt (Arbeitslose SGB II) - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
Seit der Einführung des Bürgergeldes zum 01. Januar 2023 greifen bei Pflichtverletzungen neue Re-
gelungen. Es gilt ein dreistufiges System: Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürger-
geld für einen Monat um zehn Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der 
dritten für drei Monate um 30 Prozent. Eine Leistungsminderung darf nicht erfolgen, sollte sie im kon-
kreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen. 
Von April bis Juni 2024 waren durchschnittlich 148 Personen von mindestens einer Leistungsminde-
rung betroffen (siehe Abbildung 5). Die Mehrz ahl der festgestellten Leistungsminderungen (95 Pro-
zent) beruht auf einem Meldeversäumnis. Der Anteil der leistungsgeminderten erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigte an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beträgt im Juni 0,8 Prozent, ein Zu-
wachs um 0,6  Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahresmonat. Damit entspricht die Quote in etwa 
dem Niveau der Leistungsminderungen vor dem Beginn des sogenannten Sanktionsmoratoriums zum

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V/0666/2024 
01.07.2022 (Elftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch). Zum Vergleich: Im 
Juni 2022 betrug der Anteil der Personen mit mindestens einer Leistungsminderung 0,9 Prozent.  
Leistungsminderungen
-keine Prognose
April 2024 Mai 2024 Juni 2024
Veränderung 
Apr 24 zu 
Jun 24 Juni 2023
Veränderung 
Jun 23 zu Jun 
24
Durchschnitt 
2023
 Anzahl der wirksamen Leistungsminderungen 165        145        134        -18,8% 29           362,1% 46                 
 Anzahl Personen mit mindestens einer  
 Leistungsminderung 143        125        111        -22,4% 26           326,9% 44                 
    Männer 92           85           68           -26,1% 17           300,0% 29                 
    Frauen 51           40           43           -15,7% 9             377,8% 14                 
 Deutsche 117        106        80           -31,6% * * 34                 
 Ausländer*innen 26           19           31           19,2% 9             * 10                 
 Anteil der ELB mit mindestens einer 
 Leistungsminderung an allen ELB 
 Münster 1,0          0,9          0,8          -22,4% 0,2          318,5% 0,3                
 Nordrhein-Westfalen 0,6          0,6          0,6          -1,3% 0,6          9,9% 0,4                
 Deutschland 0,7          0,7          0,7          -2,7% 0,6          5,7% 0,5                
 Durchschnittliche Höhe der Leistungsminderung 
 Münster 60,90 €    60,37 €    61,71 €    1,3% 50,61 €    21,9% 50,63 €           
 Nordrhein-Westfalen 61,12 €    61,08 €    61,12 €    0,0% 53,86 €    13,5% 53,31 €           
 Deutschland 61,86 €    61,93 €    62,12 €    0,4% 54,31 €    14,4% 53,64 €           
 
* Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung w erden Zahlenw erte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rec hnerisch auf einen solchen Zahlenw ert 
geschlossen w erden kann, anony misiert. 
 
Abbildung 5: Leistungsminderungen - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
Im dritten Quartal 2024 wurden insgesamt 100 Verfahren zur Prüfung einer Ordnungswidrigkeit einge-
leitet und 19 Bußgeldbescheide erlassen (siehe Abbildung 6 ). 7  Bescheide enthielten ein Bußgeld 
von mindestens 500 Euro. In sechs Fällen betrug das Bußgeld bis zu 200 Euro und weitere fünf Be-
scheide beliefen sich auf ein Bußgeld zwischen 200 und 500 Euro. Bei geringfügigen Ordnungsw id-
rigkeiten kann das Jobcenter der Stadt Münster den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld 
von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Eine Verwa rnung kann auch ohne Verwarnungsgeld erteilt 
werden. Im dritten Quartal 2024 wurden insgesamt 10 Verwarnungen ausgesprochen, davon zwei mit 
und 8 ohne Verwarnungsgeld. 
 
Ordnungswidrigkeiten
Juli 24 August 24 September 24 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 43                    33                    24                    100                   
Anzahl erlassene Bußgeldbescheide 5                      10                    4                      19                    
0,00 € bis  199,00 € 2                      2                      2                      6                      
200,00 € bis  499,00 € 1                      3                      1                      5                      
ab 500,00 € 2                      4                      1                      7                      
Eingegangene Einsprüche 1                      -                    1                      2                      
Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld 4                      3                      1                      8                      
Verwarnungen mit Verwarnungsgeld -                    2                      -                    2                      
 
Abbildung 6: Ordnungsw idrigkeiten - Daten Jobcenter Münster

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V/0666/2024 
Zum 01.03.2024 wurden die Beratungsleistungen des Perspektivzentrums 1 bedarfsorientiert neu 
strukturiert. Dabei wurde die Maßnahme „Jetzt ich! – Impulse für Alleinerziehende“ in das Angebot 
„Impulse für Erwerbsarbeit“ überführt.2 Neuzuweisungen in das erstgenannte Angebot erfolgen seit-
dem nicht mehr, die bis März eingemündeten Teilnehmenden verbleiben jedoch in der auslaufenden 
Maßnahme.  
In der nachfolgenden Abbildung werden sowohl die Eintritte als auch die Anzahl der Teilnahmen  in 
den Angeboten des Perspektivzentrums von Januar bis September 2024 dargestellt. Insgesamt sind 
58 Personen in eine der beiden Maßnahmen eingemündet, davon waren 45 Prozent Frauen (siehe 
Abbildung 7). In Summe haben im Jahr 2024 bislang 114 Personen an einem Angebot des Perspek-
tivzentrums teilgenommen, der Anteil der Frauen an allen Teilnehmenden liegt bei 53 Prozent. 
  Abbildung 7: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                 
1 Das Perspektivzentrum ist seit 2015 ein hauseigener, nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifi-
zierter Bildungsträger im Jobcenter der Stadt Münster. Es bietet erw erbsfähigen Leistungsberechtigten ab 25 Jahren niedrigschw ellige 
individuelle Beratungsangebote, überwiegend im Einzelcoaching. 
2 Zw ischen den beiden Angeboten „Jetzt ich! – Impulse für Alleinerziehende“ und „Impulse für Erw erbsarbeit“ gibt es lediglich geringe in-
haltliche Unterschiede. Im Zuge der Zusammenlegung der beiden Angebote w urden w ir die aus dem Angebot „Jetzt ich! – Impulse für 
Alleinerziehende“ bekannten optionalen Elemente „Begleitung zu stadtteilorientierten Angeboten“ und „Angebote für Kleingruppen“ in das 
Angebot „Impulse für Erw erbsarbeit“ überführen.

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V/0666/2024 
2. Zielerreichung 
 
 
 
Mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Lande s Nordrhein-Westfalen (MAGS 
NRW) wurden Ende 2023 Gespräche im Rahmen des Zielplanungsprozesses für das Jahr 2024 ge-
führt. Anders als in den Vorjahren hat das Land für 2024 jedoch mit den kommunalen Jobcentern 
keine formelle Zielvereinbarung zu den Kennzah len nach Paragraf 48a SGB 2 abgeschlossen. Vor 
dem Hintergrund der Weisung zur Vermittlungsoffensive für 2024 wurde stattdessen die Erwartungs-
haltung einer Steigerung der Integrationswerte des Vorjahres ausgesprochen. Alle nachfolgend ge-
nannten Sollwerte basieren somit auf den lediglich mündlich mit dem MAGS NRW vereinbarten Zie-
len.  
a) Integrationen 
In 2024 ist das Ziel erreicht, wenn die Anzahl der Integrationen um 5,2 Prozent im Vergleich zum Vor-
jahr gesteigert wird. Der daraus resultierende Jahressollwert beläuft sich auf 2.595 Integrationen (sie-
he Abbildung 8). Mit prognostizierten 2.190 erfolgreichen Integrationen konnte der unterjährige Soll-
wert um 222 Integrationen übertroffen werden (+11,2 Prozent). 
 
Abbildung 8: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt 
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf 
Grundlage der Jahresfortschritts- bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T -0 über-
prüft, das heißt, die Ergebnisse setzen sich wie folgt zusammen: 
 
 Dezember: Datenstand T-0 (= Daten ohne Wartezeit) 
 November: Datenstand T-1 (= Daten mit einem Monat Wartezeit) 
 Oktober: Datenstand T-2 (= Daten mit zwei Monaten Wartezeit) 
 Januar bis September: Datenstand T -3 (= Daten mit drei Monaten Wartezeit, die Daten 
sind damit festgeschrieben) 
 
Da Daten mit untererfasster Wartezeit (Datenstände T-0 bis T-2) jedoch nicht veröffentlicht wer-
den dürfen, werden diese Daten – wie eingangs erläutert – hochgerechnet und als Prognose 
ausgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Daten am Jahresende von der tatsächli-
chen Zielnachhaltung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster in geringem Maße ab-
weichen.

- 9 - 
V/0666/2024 
 
Die Integrationsquote soll im Jahr 2024 um 1,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. 
Der Jahressollwert beläuft sich somit auf 17,8  Prozent. Die für den Monat September 2024 hochge-
rechnete Integrationsquote beläuft sich auf 15,3 Prozent und liegt damit um 1,8 Prozentpunkte über 
dem unterjährigen Zielwert.  
 
Abbildung 9: Integrationsquote im Jahresfortschritt 
 
 
Die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktintegration von Frauen und Männern ist in den letz-
ten Jahren besonders in den Fokus gerückt und seit dem Jahr 2021 beinhaltet die mit dem Land 
Nordrhein-Westfalen vereinbarte Zielvereinbarung eine zusätzliche Kennzahl: der Abstand zwischen 
den Integrationsquoten von Frauen und Männern. Das Ziel ist erreicht, wenn der Abstand zwischen 
den Integrationsquoten von Frauen und Männern in 202 4 gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozent-
punkte verringert werden kann.  
Die prognostizierte Integrationsquote der Männer beläuft sich im September 2024 auf 18,2 Prozent, 
die der Frauen auf 12,7 Prozent. Mit einem Abstand von 5,5 Prozentpunkten liegen die Integrations-
quoten von Frauen und Männern im JC Münster weiterhin vergleichsweise nah beieinander. Damit 
weist das Jobcenter Münster im September den niedrigsten Abstandswert in NRW aus. Im Vergleich 
zum Vorjahr kann die Integrationsquote der Männer um voraussichtlich 1,7 Prozentpunkte gesteigert 
werden, die der Frauen sogar um 2,2 Prozentpunkte. Hierbei gilt zu be achten, dass Personen, bei 
denen aktuell keine Arbeitsaufnahme möglich ist, zum Beispiel  wegen der Betreuung von Kindern 
unter drei Jahren oder der Pflege von Angehörigen, von der Berechnung der Integrationsquote nicht 
ausgenommen sind. Sie zählen im Nen ner der Quotenberechnung als erwerbsfähige Leistungsbe-
rechtigte. Da  weiterhin vorrangig Frauen sogenannte Care-Arbeit durchführen, führt dies bei einer 
geschlechterdifferenten Betrachtung der Integrationsquoten zu einer negativen Beeinflussung der 
Integrationsquote der Frauen.

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V/0666/2024 
 
Abbildung 10:  Abstand der Integrationsquoten Männer und Frauen im Jahresfortschritt 
 
b) Langzeitleistungsbezug 
 
Aufgrund des erwarteten Zugangs der ukrainischen Geflüchteten in den Langzeitleistungsbezug wur-
de mit dem Land NRW ein jahresdurchschnittlich um maximal 6,7 Prozent erhöhter Bestand an Lang-
zeitleistungsbeziehenden gegenüber dem Vorjahr vereinbart.3 Der Zielwert zum Jahresende beträgt 
somit 9.023  Langzeitleistungsbeziehende (vgl. Abbildung 11). Bi s September 2024 ist der durch-
schnittliche Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden auf 8.987 gestiegen. Der unterjährige Sollwert 
wird um 83 Personen unterschritten.  
 
 
Abbildung 11: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt 
 
                                                 
3 Langzeitleistungsbezug liegt vor, wenn innerhalb der letzten 24 Monate m indestens 21 Monate Leistungen 
nach dem SGB 2 bezogen wurden.

V/0666/2024 
In Bezug auf die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wurde mit dem Ministe-
rium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen eine Steigerung um 6,3 
Prozent im Vergleich zum Vorj ahr vereinbart.  Der Jahressollwert beträgt somit 1. 265 Integrationen. 
Bis einschließlich September sind hochgerechnet 971 Integrationen von Langzeitleistungsbeziehen-
den erfolgt, zum Erreichen des unterjährigen Sollwerts fehlen 12 Integrationen (siehe Abbildung 12).  
 
 
Abbildung 12:  Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt  
 
 
 
Fazit und Ausblick:  
 
Auch im dritten Quartal 2024 blieb die Wirtschaftsleistung in Deutschland schwach und wird zuneh-
mend durch strukturelle Faktoren infolge des demografischen Wandels sowie einer schwierigen 
Wettbewerbsposition beeinträchtigt. Die Bundesregierung geht in diesem Jahr erneut von einer Re-
zession aus und hat ihre Prognose deutlich nach unten korrigiert. Erwartete man im Frühjahr noch ein 
Wirtschaftswachstum von 0,3 Prozent so wird jetzt von einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts 
um 0,2 Prozent ausgegangen. Trotz erster positiver Signale, wie dem Rückgang der Inflation und 
sinkenden Zinsen, erwartet die Bundesregierung eine Belebung der Wirtschaft erst zu Jahresbeginn 
2025. 
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) geht ebenfalls 
davon aus, dass sich die Erholung der deutschen Wirtschaft verzögert und darunter  auch der Ar-
beitsmarkt leiden wird. Die Entwicklung der Beschäftigung befindet sich zwar immer noch im leichten 
Aufwärtstrend, ist aber spürbar gedämpft. Für 2024 rechnet das IAB nur noch mit einem schwachen 
Anstieg der sozialversicherungspflichtig Beschäf tigten und geht auch von steigenden Arbeitslosen-
zahlen aus. Das Arbeitsmarktbarometer liegt im September 2024 mit 100,7 Punkten im neutralen Be-
reich. 
Der Stellenindex der Bundesagentur für Arbeit (BA-X), ein saisonbereinigter Indikator für die Arbeits-
kräftenachfrage in Deutschland, ist im September 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 9 auf 107 Punk-
te gesunken. Insgesamt ist der gemeldete Fachkräftebedarf weiter schwach. In allen Wirtschaftszwei-
gen – bis auf Energie- und Wasserwirtschaft – ist laut Einschätzung der Bundes-agentur für Arbeit die 
gemeldete Arbeitskräftenachfrage im Vergleich zum Vorjahresmonat gesunken, und zwar zum Teil in 
zweistelliger prozentualer Höhe. Besonders stark fallen die prozentualen Rückgänge zum Beispiel im 
Gastgewerbe, in Information und Kommunikation, bei den qualifizierten Unternehmensdienstleistun-

- 12 - 
V/0666/2024 
gen sowie im verarbeitenden Gewerbe aus. Absolut betrachtet sind die größten Rückgänge bei den 
qualifizierten Unternehmensdienstleistungen, im Verarbeitenden Gewerbe, im Handel und in der Zeit-
arbeit zu verzeichnen. 
Trotz der sich weiterhin verschlechternden Bedingungen am Arbeitsmarkt konnte das Jobcenter 
Münster in den ersten drei Quartalen des Jahres deutlich mehr Menschen in den Arbeitsmarkt integ-
rieren als im Vorjahreszeitraum (+17 Prozent). Der mit dem Land NRW vereinbarte Sollwert wird um 
11,3 Prozent überschritten. Auch bei den Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden konnte der 
Vorjahreswert bereits übertroffen werden (+5 Prozent), zur Erreichung des mit dem Land NRW münd-
lich vereinbarten Zielwerts fehlen nur noch wenige Integrationen. Das Jobcenter erwartet aber auch 
hier zum Jahresende eine Zielerreichung.  
Der Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden ist durch den Wechsel vieler ukrainischer Geflüchte-
ter in den Langzeitleistungsbezug deutlich gestiegen. Aktuell liegt der jahresdurchschnittliche Bestand 
zwar noch deutlich unter dem Sollwert, in den kommenden Monaten wird sich der Jahresdurch-
schnittswert aber weiter der Solllinie annähern.  
Insgesamt zeigt die Umsetzung der Vermittlungsoffensive des Landes NRW mit den verstärkten Akti-
vitäten zur Aktivierung und Integration der Leistungsberechtigten im Jobcenter Wirkung. Bund und 
Land haben bereits kommuniziert, dass sie eine Verstetigung dieser Priorisierung beabsichtigen.  
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen 
Anlage A  
Glossar

Anlage A

1460 Zeichen

Anlage A zur V/0666/2024 
 
Kurzüberblick 
Die Vorlage, die regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung erscheint, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter sowie den ak-
tuellen Stand der Zielerreichung bezogen auf die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und 
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbarten Ziele.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick  
über den Stand der Zielerreichung sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu 
geben, um seitens des Jobcenters – gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss –  
geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollstän-
dig frei-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine unmittelbare Relevanz.

Anlage_Glossar

8746 Zeichen

Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster  
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik  (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen)  
  
 
Alo  = Arbeitslose  
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis  stehen, eine versicherungspflichtige 
zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlung sbemühungen zur Verfügung stehen 
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.  
 
Arbeitslosenquote  Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl 
der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen 
und den mithelfenden Familienangehörigen.   
 
Asu  = Arbeitsuchende  
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der Begriff 
ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und ent hält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen 
Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Besc häftigung suchen, auch wenn sie 
beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich 
in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden.  
 
BG  
 
= Bedarfsgemeinschaft 
 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft 
miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen 
(Ehegatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. 
Bedarfsgemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-
Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften.  
 
BM   
= Berichtsmonat 
 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem 
statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten 
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats).  
 
 
ELB 
 
 
= Erwerbsfähige Leistungsberechtigte  
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, 
die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben.  
 
 
gE 
 
 
 
= gemeinsame Einrichtung 
 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie 
Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des 
kommunalen Trägers.   
 
 
IAB 
 
 
= Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 
Das IAB ist eine Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. 
 
 
IAB-Arbeitsmarkt- 
barometer 
 
 
Ein seit 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der 
Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. 
Er besteht aus zwei Komponenten. Die Komponente A prognostiziert die Entwicklung der 
saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen der nächsten drei Monate und die Komponente B ist eine 
Vorhersage der Beschäftigung. Der Mittelwert aus beiden Komponenten bildet den 
Gesamtwert und gibt einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarktes.  
Die Skala reicht von 90 Punkten (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 Punkten (sehr gute 
Entwicklung). 
 
 
ifo Institut 
 
 
= Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. 
Eine Forschungseinrichtung, die sich mit der Analyse der Wirtschaftspolitik beschäftigt. 
 
 
ifw Kiel 
 
= Kiel Institut für Weltwirtschaft 
Forschungsinstitut für Globalisierungsfragen in Deutschland.

Integration  Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen 
Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
 
Integrationsquote  
(K2)  
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf 
Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der 
Basisinformation  
des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend 
der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).  
 
JDW  = Jahresdurchschnittswert   
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat.  
 
JFW  = Jahresfortschrittswert   
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat.  
 
 
Jugendarbeitslosenquote  Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag 
(Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag 
(Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote 
jeweils al s Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land 
Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).  
 
Kontinuierliche 
Beschäftigung nach 
Integration 
(neue K2E3) 
Eine kontinuierliche Beschäftigung nach Integration liegt vor, wenn an allen Stichtagen 6 
Monate nach Integration eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. 
Quote der 
kontinuierlichen 
Beschäftigung 
Quotient aus der Summe der kontinuierlichen Beschäftigungen nach Integrationen in den 
vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in 
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
 
LB   = Leistungsberechtigte  
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem 
Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. 
Leistungsberechtigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und 
sonstigen Leistungsberechtigten.  
  
LfU  = Leistungen für Unterkunft und Heizung  
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, 
Neben- und Heizkosten).   
 
LLU  = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes  
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, 
Haushalt senergie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).  
 
 
LZA  = Langzeitarbeitslose  
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind.  
 
LZB  = Langzeitleistungsbeziehende  
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21  
Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung 
des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in 
denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand.  
 
Nachhaltigkeit  Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person  am Stichtag zwölf Monate nach 
Integration sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.

Nachhaltigkeitsquote 
(bisherige K2E3)  
Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf 
Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige 
Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner).  
 
NEF  = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte  
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen 
Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder 
evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich 
unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie 
erhalten Sozialgeld.  
 
RLB  = Regelleistungs-Berechtigte  
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe 
eitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für 
Unterkunft und Heizung.  
 
RWI 
 
=RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaft (vormals Rheinisch-Westfälisches Institut für 
Wirtschaftsforschung) 
Zentrum für wissenschaftliche Forschung und evidenzbasierte Politikberatung. 
 
Sanktionen  Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtve rletzungen oder 
Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.   
 
Sanktionsquote  Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer 
gültigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
zum Stichtag (Nenner).   
 
Veränderungsrate des 
Bestands der 
Langzeitleistungsbeziehe 
nden (K3) 
 
 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und 
der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Beric htsmonat des Vorjahres (Nenner). 
In der Basisinformation des Jobcenters wird die Verä nderungsrate jewei ls als 
Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen 
getroffenen Zielvereinbarung).  
 
zkT  
 
= zugelassener kommunaler Träger  
 
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung 
(Optionskommune) – z. B. Jobcenter Münster

Beratungsverlauf (2)

26.11.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.11.2024 Integrationsrat
TOP 4.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0666/2024
Typ
Vorlagen
Datum
22.10.2024
Erstellt
21.10.2024 10:35