0121/2024
Aktualisierter Schulsozialindex des Landes
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 10.01.2024 0121/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2024 Aktualisierter Schulsozialindex des Landes Die Verwaltung hat in der „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ (3033/2023) und in der Mitteilung „Schulindex NRW und städtische Leitindikatoren“ in der ASW- Sitzung am 20.11.2023 u.a. den 2021 neu etablierten schulscharfen Sozialindex des Landes zur Ressourcensteuerung vorgestellt und diskutiert. Hierin wurde auch auf eine angekündigte Aktualisierung durch das Land hingewiesen, die nunmehr vorliegt und über die vorliegend kurz berichtet wird. Zum Jahresende 2023 hat das Ministerium für S chule und Bildung (MSB) des Landes Nord- rhein-Westfalen die Ergebnisse der Aktualisierung ihrer Sozialindizierung von Schulen veröf- fentlicht, nachdem die einzelnen Schulen schon vorab über ihre (ggf. neue) Eingruppierung in einer der insgesamt neun Sozialindexstufen informiert worden waren. Für ausführliche Informa- tionen vergleiche https://www.schulministerium.nrw/schulsozialindex. Neu ist, dass nach einer Anpassung des statistischen Modells, in dem nach wie vor die vier Kriterien „Kinder- und Jugendarmut“, „Anteil der Schüler*innen mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache“, „Anteil der Schüler*innen mit eigenem Zuzug aus dem Ausland“ und „Anteil der Schüler*innen mit den Förderschwerpunkten Lernen, soziale und emotionale Entwicklung und Sprache“ einbezogen sind, aktualisiert deutlich mehr Schulen in Köln und landesweit hohen Indexstufen zugeordnet sind. Während niedrige Stufen methodisch eine geringe Armutsbelas- tung und hohe Bildungschancen der Schülerschaft anzeigen, weisen hohe Stufen auf starke Herausforderungen der Schülerschaften und Schulen hin. In Köln sind nunmehr z.B. statt 19 Grundschulen insgesamt 46 Grundschulen (und damit rund ein Drittel aller Grundschulen in Köln) den höchs ten Stufen 6 bis 9 zugeordnet, davon 12 der allerhöchsten Stufe 9, die in 2021 für Grundschulen in Köln bislang lan- desseitig gar nicht vergeben worden war. Auch für andere Schulen ergeben sich erhebliche Anpassungen, z.B. sind nun alle Hauptschulen hoch eingruppiert, alleine 6 von 12 sind Stufe 9 zugeordnet. Die Verwaltung begrüßt die durch das Land vorgenommenen Anpassungen, nimmt sie in ihre 2 Planungen auf und hält sie für deutlich realitätsgerechter als zuvor. Sie erhofft, dass das Land die neuen Erkenntnisse weiter verstärkt in geeignete Praxismaßnahmen zur Unterstützung der Schulen mit Landesförderung übersetzt. Zu Denken ist hier insbesondere an die weitere Reali- sierung von Familiengrundschulzentren, Schulsozialarbeit und Gesundheitsförderung (z.B. Landesprojekt „Brotzeit“ für ein gesundes Frühstück an Schulen in Stadtteilen mit erhöhten Ar- muts- und Bildungsrisiken). Die Verwaltung geht zudem davon aus, dass der aktualisierte Schulsozialindex des Landes eine wesentliche Rolle bei der Auswahl zu fördernder Schulen im Rahmen des Bundesprogramms „Startchancen“ spielen wird, das zum Schuljahr 2024/25 in die Umsetzung gehen soll. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0121/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 10.01.2024
- Erstellt
- 09.01.2024 07:50