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0121/2024

Aktualisierter Schulsozialindex des Landes

Mitteilung Ausschuss 10.01.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 22.01.2024, TOP 8.13

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3170 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer  10.01.2024 
 0121/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2024 
 
Aktualisierter Schulsozialindex des Landes 
Die Verwaltung hat in der „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ 
(3033/2023) und in der Mitteilung „Schulindex NRW und städtische Leitindikatoren“ in der ASW-
Sitzung am 20.11.2023 u.a. den 2021 neu etablierten schulscharfen Sozialindex des Landes 
zur Ressourcensteuerung vorgestellt und diskutiert. Hierin wurde auch auf eine angekündigte 
Aktualisierung durch das Land hingewiesen, die nunmehr vorliegt und über die vorliegend kurz 
berichtet wird.  
 
Zum Jahresende 2023 hat das Ministerium für S chule und Bildung (MSB) des Landes Nord-
rhein-Westfalen die Ergebnisse der Aktualisierung ihrer Sozialindizierung von Schulen veröf-
fentlicht, nachdem die einzelnen Schulen schon vorab über ihre (ggf. neue) Eingruppierung in 
einer der insgesamt neun Sozialindexstufen informiert worden waren. Für ausführliche Informa-
tionen vergleiche https://www.schulministerium.nrw/schulsozialindex. 
 
Neu ist, dass nach einer Anpassung des statistischen Modells, in dem nach wie vor die vier 
Kriterien „Kinder- und Jugendarmut“, „Anteil der Schüler*innen mit vorwiegend nichtdeutscher 
Familiensprache“, „Anteil der Schüler*innen mit eigenem Zuzug aus dem Ausland“ und „Anteil 
der Schüler*innen mit den Förderschwerpunkten Lernen, soziale und emotionale Entwicklung 
und Sprache“ einbezogen sind, aktualisiert deutlich mehr Schulen in Köln und landesweit hohen 
Indexstufen zugeordnet sind. Während niedrige Stufen methodisch eine geringe Armutsbelas-
tung und hohe Bildungschancen der Schülerschaft anzeigen, weisen hohe Stufen auf starke 
Herausforderungen der Schülerschaften und Schulen hin. 
 
 In Köln sind nunmehr z.B. statt 19 Grundschulen insgesamt 46 Grundschulen (und damit 
rund ein Drittel aller Grundschulen in Köln) den höchs ten Stufen 6 bis 9 zugeordnet, 
davon 12 der allerhöchsten Stufe 9, die in 2021 für Grundschulen in Köln bislang lan-
desseitig gar nicht vergeben worden war.  
 Auch für andere Schulen ergeben sich erhebliche Anpassungen, z.B. sind nun alle 
Hauptschulen hoch eingruppiert, alleine 6 von 12 sind Stufe 9 zugeordnet. 
 
Die Verwaltung begrüßt die durch das Land vorgenommenen Anpassungen, nimmt sie in ihre

2 
 
Planungen auf und hält sie für deutlich realitätsgerechter als zuvor. Sie erhofft, dass das Land 
die neuen Erkenntnisse weiter verstärkt in geeignete Praxismaßnahmen zur Unterstützung der 
Schulen mit Landesförderung übersetzt. Zu Denken ist hier insbesondere an die weitere Reali-
sierung von Familiengrundschulzentren, Schulsozialarbeit und Gesundheitsförderung (z.B. 
Landesprojekt „Brotzeit“ für ein gesundes Frühstück an Schulen in Stadtteilen mit erhöhten Ar-
muts- und Bildungsrisiken). Die Verwaltung geht zudem davon aus, dass der aktualisierte 
Schulsozialindex des Landes eine wesentliche Rolle bei der Auswahl zu fördernder Schulen im 
Rahmen des Bundesprogramms „Startchancen“ spielen wird, das zum Schuljahr 2024/25 in die 
Umsetzung gehen soll. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

22.01.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0121/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
10.01.2024
Erstellt
09.01.2024 07:50