V/0248/2020
Markweg / Stettiner Straße: Schulwegsicherung durch vorgezogene Seitenräume
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Beschlussvorlage
3876 Zeichen
V/0248/2020
V/0248/2020
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Markweg / Stettiner Straße: Schulwegsicherung durch vorgezogene Seitenräume
- Baubeschluss Straßenbau -
Beratungsfolge
12.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 11037
Blatt 1(1) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Umsetzung der Planung Gesamtkosten in Höhe von ca.
82.000 € entstehen.
Darauf entfallen für die Stadt Münster anteilig (Fahrbahnarbeiten, Verbesserung der Querung der
Stettiner Straße, Verbesserung der Querung Markweg anteilig zu ca. 30 %) Baukosten in Höhe von
ca. 30.000 €.
Die restlichen Kosten in Höhe von ca. 52.000 €, die für die Querung über den Markweg entstehen,
übernimmt der Investor des Baugebietes „Baugebiet südlich Markweg, Bebauungsplan Nr. 569“.
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ve r-
kehrsflächen und –anlagen
Zeile
13 Aufwendungen für Sach -
und Dienstleistungen 2020 30.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g Pr o-
duktgruppe veranschlagt.
Amt für Mobilität und Tiefbau
30.04.2020
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Grimm
Telefon: 492-6600
Grimm@stadt-muenster.de
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V/0248/2020
Begründung:
1. Voraussetzungen
Aus der Bürgerschaft und der Politik wurden aufgrund des bestehenden Baustellenverkehrs und des
weiteren Ausbaus des neuen Baugebietes Markweg Gefahrensituationen gemeldet. Gerade im B e-
reich der Kreuzung Markweg/Stettiner Straße queren viele Verkehrsteilnehmer, vor allem auch
Grundschüler, diese Stelle.
Mit der Firma Holz wurde am 20.03.2017 ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) geschlossen, mit
dem die Kostenteilung des Geb ietes geregelt wird. Im Verhältnis zu den Flächen beteiligt sich die
Stadt Münster zu ca. 30 % an den Baukosten des Gebietes.
Für diese Planung ist ein „Ergänzungsvertrag zum städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr.
569“ abgeschlossen worden.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Die zu querenden Fahrbahnen werden auf 5,00 m (Stettiner Straße) und 4,50 m (Markweg) durch die
Aufweitung der Gehwege eingeengt, so dass nicht nur eine sichere Querung entsteht, sondern ebe n-
falls eine weitere Verkehrsberuhigung.
Der vorhandene Freiburger Kegel im Einmündungsbereich der Stettiner Straße entfällt zugunsten
einer sicheren Gehwegführung.
In der Fahrbahn sind nach Abschluss der Bauarbeiten im Baugebiet Arbeiten zwischen der Grawer t-
straße und der neuen Querungsstelle geplant.
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ve r-
kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) abg e-
stimmt, die geplanten Querungsstellen werden mit Bordsteinabsenkungen auf 3 cm ausgebaut.
3. Ausschreibung und Bau
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch den Investor voraussichtlich im Laufe des Sommers
2020 im Rahmen des laufenden Bauauftrags. Die Verkehrsführung wird durch den Investor abg e-
stimmt.
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V/0248/2020
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobil i-
tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert.
I.V.
gez.
Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen
BV_West_V_0248_2020_Markweg_Stettiner_Strasse_Schulwegsicherung_Anlage_Plan
1803 Zeichen
M arkweg Grawertstraße Stettiner Straße M arkweg Joseph-Haydn-Straße 3-achsiges M üllfahrzeug Ausbaubeginn Ausbauende Anschluss an vorh. Ausbau Anschluss an vorh. Ausbau Ausbauende Anschluss an vorh. Ausbau Ausbaubeginn Anschluss an vorh. Ausbau Ausbau- beginn Ausbau- ende Ausbaubeginn Deckenerneuerung Ausbauende Deckenerneuerung Schmalstrich Schmalstrich 1/1 2.90 2.00 1.00 3.00 1.00 1.85 AQ I 2.50 +3 +10 +10 +3 +3 +10 +10 +10 2.90 R=7 VZ 626-20 VZ 626-20 VZ 626-10 Abl. 56,79 HP 56,81 Pendelrinne l=8,50m R=6 +3 Finanzierung Stadt MS vorh. Markierung wiederherstellen 1.90 5.00 Freiburger Kegel entf. +10 1 1 2 2 4 4 H 4 H 4 W 1b 1b 1b W H H 4 2 2 2,0% 2,0% 2,7% 56,74 56,71 56,86 56,76 56,93 56,74 56,84 56,74 56,84 56,82 0,5% 0,6% 56,83 56,93 56,84 56,82 56,84 56,83 56,85 56,80 56,83 HP 56,83 56,79 56,81 56,83 56,84 56,86 56,89 56,79 56,75 56,82 56,99 56,85 56,89 56,85 56,83 2,5% 0,5% 56,88 56,84 2,5% 56,90 407025 407025 407050 407050 407075 407075 407100 407100 407125 407125 5759700 5759725 5759725 5759750 Legende vorh. Bordstein gepl. Bordstein vorh. Absenkung vorh. Kantenstein vorh. Ablauf vorh. Zufahrt vorh. Zugang vorh. Kanaldeckel vorh. Höhen gepl. Absenkung gepl. Kantenstein Betonplatten 24/24/8 gepl. Baum 2 gepl. Höhen vorh. Hydrant vorh. Leuchte vorh. Wasserschieber vorh. Schaltkasten vorh. Baum Asphaltbeton Betonplatten 24/24 Betonplatten 30/30 Grünfläche Asphaltbeton 161,52 H K gepl. Winkelkantenstein W H gepl. Rinne 16/16/14 cm 4 Betonstein grau 20/10 Betonstein 16/16/14 4 Deckenerneuerung 1b Nov. 2019 Nov. 2019 Nov. 2019 Wie. Ha. Ter. 09.03. gez. ppa. Wiemann 12.03.2020 Vissing gez. Verrieth 13.03.2020
BV_West_V_0248_2020_Markweg_Stettiner_Strasse_Schulwegsicherung_Anlage_1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0248/2020 Markweg / Stettiner Straße: Schulwegsicherung durch vorgezogene Seitenräume - Baubeschluss Straßenbau -
Anlage A
1411 Zeichen
Anlage A zur V/0248/2020 Kurzüberblick Die geplante Schulwegsicherung über den Markweg erfolgt durch vorgezogene Gehwege als Fahrbahneinengung. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren so- wie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und -anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet Förderung der Nahmobilität / Verkehrssicherheit. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 30.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Umsetzung Auswirkungen Bebauungsplan „Baugebiet südlich Markweg, Bebauungsplan Nr. 569“ Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Stettiner Straße
- Grawertstraße
- Markweg
- Joseph-Haydn-Straße 3
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0248/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.03.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37