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V/0248/2020

Markweg / Stettiner Straße: Schulwegsicherung durch vorgezogene Seitenräume

Vorlagen 19.03.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 23.06.2020, TOP 4.2.1

Beschlussvorlage

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BV_West_V_0248_2020_Markweg_Stettiner_Strasse_Schulwegsicherung_Anlage_Plan

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BV_West_V_0248_2020_Markweg_Stettiner_Strasse_Schulwegsicherung_Anlage_1

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3876 Zeichen

V/0248/2020 
V/0248/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Markweg / Stettiner Straße: Schulwegsicherung durch vorgezogene Seitenräume 
- Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 11037 
Blatt 1(1) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Umsetzung der Planung Gesamtkosten in Höhe von ca. 
82.000 € entstehen. 
Darauf entfallen für die Stadt Münster anteilig (Fahrbahnarbeiten, Verbesserung der Querung der 
Stettiner Straße, Verbesserung der Querung Markweg anteilig zu ca. 30 %) Baukosten in Höhe von 
ca. 30.000 €.  
Die restlichen Kosten in Höhe von ca. 52.000 €, die für die Querung über den Markweg entstehen, 
übernimmt der Investor des Baugebietes „Baugebiet südlich Markweg, Bebauungsplan Nr. 569“. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ve r-
kehrsflächen und –anlagen 
   
Zeile 
 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 2020 30.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o.  g Pr o-
duktgruppe veranschlagt. 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
30.04.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0248/2020 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Aus der Bürgerschaft und der Politik wurden aufgrund des bestehenden Baustellenverkehrs und des 
weiteren Ausbaus des neuen Baugebietes Markweg Gefahrensituationen gemeldet. Gerade im B e-
reich der Kreuzung Markweg/Stettiner Straße queren viele Verkehrsteilnehmer, vor allem auch 
Grundschüler, diese Stelle. 
 
Mit der Firma Holz wurde am 20.03.2017 ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) geschlossen, mit 
dem die Kostenteilung des Geb ietes geregelt wird. Im Verhältnis zu den Flächen beteiligt sich die 
Stadt Münster zu ca. 30 % an den Baukosten des Gebietes. 
Für diese Planung ist ein „Ergänzungsvertrag zum städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 
569“ abgeschlossen worden.  
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Die zu querenden Fahrbahnen werden auf 5,00 m (Stettiner Straße) und 4,50 m (Markweg) durch die 
Aufweitung der Gehwege eingeengt, so dass nicht nur eine sichere Querung entsteht, sondern ebe n-
falls eine weitere Verkehrsberuhigung.  
Der vorhandene Freiburger Kegel im Einmündungsbereich der Stettiner Straße entfällt zugunsten 
einer sicheren Gehwegführung. 
 
In der Fahrbahn sind nach Abschluss der Bauarbeiten im Baugebiet Arbeiten zwischen der Grawer t-
straße und der neuen Querungsstelle geplant. 
 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ve r-
kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) abg e-
stimmt, die geplanten Querungsstellen werden mit Bordsteinabsenkungen auf 3 cm ausgebaut. 
       
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch den Investor voraussichtlich im Laufe des Sommers 
2020 im Rahmen des laufenden Bauauftrags. Die Verkehrsführung wird durch den Investor abg e-
stimmt.

- 3 - 
V/0248/2020 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet. 
 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich 
 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobil i-
tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert.  
 
 
I.V. 
 
gez.  
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen

BV_West_V_0248_2020_Markweg_Stettiner_Strasse_Schulwegsicherung_Anlage_Plan

1803 Zeichen

M
arkweg 
Grawertstraße 
Stettiner Straße 
M
arkweg 
Joseph-Haydn-Straße 
3-achsiges M
üllfahrzeug 
Ausbaubeginn 
Ausbauende 
Anschluss an 
vorh. Ausbau 
Anschluss an 
vorh. Ausbau 
Ausbauende 
Anschluss an 
vorh. Ausbau 
Ausbaubeginn 
Anschluss an 
vorh. Ausbau 
Ausbau- 
beginn 
Ausbau- 
ende 
Ausbaubeginn Deckenerneuerung 
Ausbauende 
Deckenerneuerung 
Schmalstrich 
Schmalstrich 1/1 
2.90 
2.00 
1.00 
3.00 
1.00 
1.85 
AQ I 
2.50 
+3 +10 +10 
+3 
+3 
+10 
+10 
+10 
2.90 
R=7 
VZ 626-20 
VZ 626-20 
VZ 626-10 
Abl. 
56,79 HP 
56,81 
Pendelrinne 
l=8,50m 
R=6 
+3 
Finanzierung 
Stadt MS 
vorh. Markierung 
wiederherstellen 
1.90 
5.00 Freiburger 
Kegel entf. 
+10 
1
1
2
2
4
4
H
4
H
4
W
1b 1b 
1b 
W
H
H
4
2
2 2,0% 2,0% 2,7% 
56,74 
56,71 
56,86 
56,76 
56,93 
56,74 
56,84 
56,74 
56,84 
56,82 
0,5% 
0,6% 
56,83 
56,93 
56,84 
56,82 
56,84 
56,83 
56,85 
56,80 
56,83 
HP 
56,83 
56,79 
56,81 
56,83 
56,84 
56,86 
56,89 
56,79 
56,75 
56,82 
56,99 
56,85 56,89 
56,85 
56,83 
2,5% 
0,5% 56,88 
56,84 
2,5% 
56,90 
 407025 
 407025 
 407050 
 407050 
 407075 
 407075 
 407100 
 407100 
 407125 
 407125 
5759700 
5759725 
5759725 
5759750 
Legende 
vorh. Bordstein gepl. Bordstein 
vorh. Absenkung 
vorh. Kantenstein 
vorh. Ablauf 
vorh. Zufahrt 
vorh. Zugang 
vorh. Kanaldeckel 
vorh. Höhen 
gepl. Absenkung 
gepl. Kantenstein 
Betonplatten 24/24/8 
gepl. Baum 
2
gepl. Höhen 
vorh. Hydrant 
vorh. Leuchte 
vorh. Wasserschieber 
vorh. Schaltkasten 
vorh. Baum 
Asphaltbeton 
Betonplatten 24/24 
Betonplatten 30/30 
Grünfläche 
Asphaltbeton 161,52 
H
K
gepl. Winkelkantenstein W
H
gepl. Rinne 16/16/14 cm 4
Betonstein grau 20/10 
Betonstein 16/16/14 4
Deckenerneuerung 1b 
Nov. 2019 
Nov. 2019 
Nov. 2019 Wie. 
Ha. 
Ter. 
09.03. 
gez. ppa. Wiemann 
12.03.2020 Vissing 
gez. Verrieth 
13.03.2020

BV_West_V_0248_2020_Markweg_Stettiner_Strasse_Schulwegsicherung_Anlage_1

138 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0248/2020 
Markweg / Stettiner Straße: Schulwegsicherung durch vorgezogene Seitenräume 
- Baubeschluss Straßenbau -

Anlage A

1411 Zeichen

Anlage A zur V/0248/2020 
Kurzüberblick 
Die geplante Schulwegsicherung über den Markweg erfolgt durch vorgezogene Gehwege als 
Fahrbahneinengung. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren so-
wie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und -anlagen“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet Förderung der Nahmobilität / Verkehrssicherheit. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2030 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 30.000 € zu kalkulieren. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Umsetzung Auswirkungen Bebauungsplan „Baugebiet südlich Markweg, Bebauungsplan Nr. 569“ 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beratungsverlauf (1)

23.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (4)

  • Stettiner Straße
  • Grawertstraße
  • Markweg
  • Joseph-Haydn-Straße 3

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Details

Aktenzeichen
V/0248/2020
Typ
Vorlagen
Datum
19.03.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37