3073/2022
Sachstandsbericht zur neuen Richtlinie: Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzeptanz (3187/2019)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
4658 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/3 Vorlagen-Nummer 30.09.2022 3073/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 15.11.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 Sachstandsbericht zur neuen Richtlinie: Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzeptanz (3187/2019) Sachstandsbericht zur neuen Richtlinie: Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzeptanz (3187/2019) Die aktuelle Richtlinie: Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzeptanz wurde am 14.01.2020 im Integrationsrat am 16 .01.2020 im Ausschuss für Soziales und Senioren, am 03.02.2020 im Finanzausschuss und am 06.02.2020 im Rat be- schlossen. Sie wurde somit erstmals beim zweiten Vergabeschritt des Jahres 2020 (zweite Auszahlungsperiode) eingesetzt. Die Auswertung der Anträge erfolgt seither nach den in der Förderrichtlinie festgelegten Kri- terien. Die Fachkoordination im Bereich Antirassismus bereitet zu jedem Vergabeschritt eine Bewertungs-Matrix als Entscheidungsgrundlage vor. In dieser wird eine Kurzübersicht zum Projektvorhaben inklusive Fördervolumen, Angaben zur Nachhaltigkeit, zur Zielgruppe und positiver und negativer Aspekte erstellt. Die endgültige Auswahl der Projekte, die eine Förde- rung erhalten sollen, wird dem Integrationsrat als Beschlussvorlage zur finalen Entsc heidung vorgelegt. Die Kommunikation mit der Fachkoordination ist für die Antragstellenden mittlerweile einfa- cher geregelt, da ein Funktionspostfach eingerichtet wurde. Vor Antragstellung werden oftmals telefonische oder schriftliche Anfragen zu Förderm öglich- keiten durch Schulen, Initiativen oder Organisationen gestellt. Aufgrund der festgelegten Rahmenbedingungen der Richtlinie kann nun strukturiert geklärt werden, ob ein geplantes Projekt den Förderbedingungen entspricht. Die Anfragenden haben so die M öglichkeit, den Projektentwurf zu adaptieren und können auch auf andere in Frage kommende (stadtinterne) Fördermöglichkeiten aufmerksam gemacht werden. Seit Einführung der Richtlinie sind dem Kommunalen Integrationszentrum insgesamt 34 An- träge eingereich t worden. Davon konnten 30 Anträge vollständig oder in Anteilen bewilligt werden. Im zweiten Vergabeschritt 2020 wurden neun Anträge eingereicht und sieben davon bewilligt. Zwei wurden abgelehnt, da sie nicht förderfähig waren beziehungsweise die zur Verf ügung stehenden Fördermittel bereits ausgeschöpft waren und/oder ein ähnlicher Antrag bereits bewilligt wurde. 2021 konnte für alle sieben eingereichten Anträge eine Förderung erfolgen. 2 2022 wurden 18 Anträge eingereicht und 16 davon konnten zumindest zu T eilen bewilligt werden. Zwei Projekte konnten nicht gefördert werden, da die Anträge nach Ablauf der Frist eingegangen waren beziehungsweise nicht den Förderrichtlinien entsprachen. Die bewilligten Projekte umfassten verschiedenste Dimensionen und Methode n rassismuskri- tischer Arbeit und waren auf unterschiedliche Zielgruppen ausgerichtet. Unter anderem wur- den mehrere Workshops, Veranstaltungen, die Erstellung von Produkten (Aufsteller, Plakate, Leitfaden, Film), Empowermentangebote, sowie eine Fachtagung gefördert. Die Zielgruppen waren bei vielen Angeboten von Rassismus betroffene Personen (anti- schwarzer-, antimuslimischer- -oder Rassismus gegen Romnja und Sintizze Antisemitismus). Zudem wurden Projekte durchgeführt, die sich an Bezugspersonen, Interessie rte, Päda- gog*innen, Lehrkräfte, Türsteher*innen, Multiplikator*innen oder Schüler*innen richteten. Zu- dem gab es Angebote, die explizit für Kinder und Jugendliche konzipiert wurden. Fazit: Die Einführung der Richtlinie hat dazu beigetragen, die Auswahl der Projekte nach vorgege- benen, den Antragstellenden bekannten Kriterien nachvollziehbarer und transparenter zu gestalten. Rückfragen konnten vor Antragstellung geklärt und somit eine gegebenenfalls notwendige Anpassung oder Fokussierung der Projektvorhaben d urch die Antragstellenden vorgenommen werden. Die Auswahlkriterien der Förderrichtlinie ermöglichen eine inhaltlich sowie methodisch vielfältige Auseinandersetzung mit dem Themenkomplex der Antirassis- mus und rassismuskritischen Arbeit und erlaubt es, den F okus auf unterschiedlichste Ziel- gruppen zu legen. Zudem hat sich die Reduzierung der Vergabeschritte auf zweimal jährlich sehr bewährt. Neben der Richtlinie wird nun auch das Antragsformular angepasst, so dass der Antrag im Sinne der Nachhaltigkeit auch el ektronisch und papierlos eingereicht werden kann. Gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3073/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.09.2022
- Erstellt
- 19.09.2022 11:04