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3073/2022

Sachstandsbericht zur neuen Richtlinie: Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzeptanz (3187/2019)

Mitteilung Ausschuss 30.09.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 17.11.2022, TOP 2.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4658 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/3 
 
Vorlagen-Nummer  30.09.2022 
 3073/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 15.11.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 
 
Sachstandsbericht zur neuen Richtlinie: Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung 
von Demokratie und Akzeptanz (3187/2019) 
Sachstandsbericht zur neuen Richtlinie: Förderung rassismuskritischer Projekte zur 
Stärkung von Demokratie und Akzeptanz (3187/2019) 
 
Die aktuelle Richtlinie: Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie 
und Akzeptanz wurde am 14.01.2020 im Integrationsrat am 16 .01.2020 im Ausschuss für 
Soziales und Senioren, am 03.02.2020 im Finanzausschuss und am 06.02.2020 im Rat be-
schlossen. Sie wurde somit erstmals beim zweiten Vergabeschritt des Jahres 2020 (zweite 
Auszahlungsperiode) eingesetzt. 
 
Die Auswertung der Anträge  erfolgt seither nach den in der Förderrichtlinie festgelegten Kri-
terien. Die Fachkoordination im Bereich Antirassismus bereitet zu jedem Vergabeschritt eine 
Bewertungs-Matrix als Entscheidungsgrundlage vor. In dieser wird eine Kurzübersicht zum 
Projektvorhaben inklusive Fördervolumen, Angaben zur Nachhaltigkeit, zur Zielgruppe und 
positiver und negativer Aspekte erstellt. Die endgültige Auswahl der Projekte, die eine Förde-
rung erhalten sollen, wird dem Integrationsrat als Beschlussvorlage zur finalen Entsc heidung 
vorgelegt.  
 
Die Kommunikation mit der Fachkoordination ist für die Antragstellenden mittlerweile einfa-
cher geregelt, da ein Funktionspostfach eingerichtet wurde.  
Vor Antragstellung werden oftmals telefonische oder schriftliche Anfragen zu Förderm öglich-
keiten durch Schulen, Initiativen oder Organisationen gestellt. Aufgrund der festgelegten 
Rahmenbedingungen der Richtlinie kann nun strukturiert geklärt werden, ob ein geplantes 
Projekt den Förderbedingungen entspricht. Die Anfragenden haben so die M öglichkeit, den 
Projektentwurf zu adaptieren und können auch auf andere in Frage kommende (stadtinterne) 
Fördermöglichkeiten aufmerksam gemacht werden.  
 
Seit Einführung der Richtlinie sind dem Kommunalen Integrationszentrum insgesamt 34 An-
träge eingereich t worden. Davon konnten 30 Anträge vollständig oder in Anteilen bewilligt 
werden. 
 
Im zweiten Vergabeschritt 2020 wurden neun Anträge eingereicht und sieben davon bewilligt. 
Zwei wurden abgelehnt, da sie nicht förderfähig waren beziehungsweise die zur Verf ügung 
stehenden Fördermittel bereits ausgeschöpft waren und/oder ein ähnlicher Antrag bereits 
bewilligt wurde. 2021 konnte für alle sieben eingereichten Anträge eine Förderung erfolgen.

2 
 
2022 wurden 18 Anträge eingereicht und 16 davon konnten zumindest zu T eilen bewilligt 
werden. Zwei Projekte konnten nicht gefördert werden, da die Anträge nach Ablauf der Frist 
eingegangen waren beziehungsweise nicht den Förderrichtlinien entsprachen. 
 
Die bewilligten Projekte umfassten verschiedenste Dimensionen und Methode n rassismuskri-
tischer Arbeit und waren auf unterschiedliche Zielgruppen ausgerichtet. Unter anderem wur-
den mehrere Workshops, Veranstaltungen, die Erstellung von Produkten (Aufsteller, Plakate, 
Leitfaden, Film), Empowermentangebote, sowie eine Fachtagung gefördert. 
 
Die Zielgruppen waren bei vielen Angeboten von Rassismus betroffene Personen (anti-
schwarzer-, antimuslimischer- -oder Rassismus gegen Romnja und Sintizze Antisemitismus). 
Zudem wurden Projekte durchgeführt, die sich an Bezugspersonen, Interessie rte, Päda-
gog*innen, Lehrkräfte, Türsteher*innen, Multiplikator*innen oder Schüler*innen richteten. Zu-
dem gab es Angebote, die explizit für Kinder und Jugendliche konzipiert wurden. 
 
Fazit: 
Die Einführung der Richtlinie hat dazu beigetragen, die Auswahl der  Projekte nach vorgege-
benen, den Antragstellenden bekannten Kriterien nachvollziehbarer und transparenter zu 
gestalten. Rückfragen konnten vor Antragstellung geklärt und somit eine gegebenenfalls 
notwendige Anpassung oder Fokussierung der Projektvorhaben d urch die Antragstellenden 
vorgenommen werden. Die Auswahlkriterien der Förderrichtlinie ermöglichen eine inhaltlich 
sowie methodisch vielfältige Auseinandersetzung mit dem Themenkomplex der Antirassis-
mus und rassismuskritischen Arbeit und erlaubt es, den F okus auf unterschiedlichste Ziel-
gruppen zu legen. Zudem hat sich die Reduzierung der Vergabeschritte auf zweimal jährlich 
sehr bewährt. Neben der Richtlinie wird nun auch das Antragsformular angepasst, so dass 
der Antrag im Sinne der Nachhaltigkeit auch el ektronisch und papierlos eingereicht werden 
kann. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

15.11.2022 Integrationsrat
TOP 5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.11.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3073/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
30.09.2022
Erstellt
19.09.2022 11:04