4291/2018
Vergabe von Mietzuschüssen für Ateliers Clouth 104
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Anlage 2, Mietspiegel Wohnen
11451 Zeichen
: MIETSPIEGEL
JANUAR 2017
"NaMalddıl
für frei finanzierte Wohnungen
Stadtgebiet Köln
zusammengestellt bei der
RHEINISCHEN IMMOBILIENBÖRSE E.V.
KÖLNER MIETSPIEGEL
unter Mitarbeit von:
Kölner Haus- und Grundbesitzerverein Arbeitsgemeinschaft
von 1888 Kölner Wohnungsunternehmen
— Verband der privaten Wohnungswirtschaft- Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Mieterverein Köln e.V. für Grundstückswerte in der Stadt Köln
Rheinische Immobilienbörse e.V. Immobilienverband Deutschland IVD
": H, Verband der Immobilienberater, Makler
Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen Verwalter und Sachverständigen
| Vereinigung von Haus-, Wohnungs- und Region West e.V.
Grundeigentümern Köln e.V.
ESCHE RL ERN
Wohnungen in Gebäuden, 1960 bezugsfertig wurden 1
Euro/m’: in einfacher Wohnlage in mittlerer Wohnlage in sehr guter Wohnlage
i A Wohnungen um 40 m’ Größe 1 4,40 - 5,90 5,00 - 6,30 -
1 2 | 600 - 7,80 6,70 - 870 | 7,20 - 9,20
1 1 EpEB: ze
" 18 Wohnungen um 60 m’ Größe 1) 420 - 5,80 4,80 - 6,10 -
H— —
i 2| 5,90 - 7,80 | .6,50 - 8,50 7,10 - 9,10
| TC Wohnungen um 80m’Größe 1] 410-580 | 470-810 | =
| 2! 5,60 - 7,60 6,30 - 8,20 6,90 - 8,70
|D Wohnungen um 100 m’ Größe 1 4,00 - 5,60 4,40 - 5,90 -
! 2 5,30 - 7,00 6,00 - 7,80 | 6,60 - 8,00
E Ey
E Wohnungen um 120 m’ Größe ı] 3,90 - 5,20 4,40 - 5.80 | - |
2| 5.00 - 6,60 5,70 - 7,60 6,10.- 8,00 =
ETITFE Wohnungien in Gebäuden, die von 1961 bis 1975 bezugsfertig wurden
Euro/m’: in einfacher Wohnlage in mittlerer Wohnlage in sehr guter Wohnlage
r|
A Wohnungen um 40m’Größe 2] 6,20 - 8,70 7,30 - 9,50 7,70 - 10,10
3! 660 - 9.10 7,60 - 9,90 | 8,20 - 10,60
B Wohnungen um 60m’Größe 2| 6,10 - 8,50 7.10 - 9,30 | 7,0 - 9,70
s| 6,40 - 8,90 7,30 - 9,70 7,90 - 10,30
C Wohnungen um 80 m’ Größe 2| 600 - 8,10 6,60 - 8,80 7,00 - 9,30
| 3| 630 - 8,80 6.90 - 9,30 7,60 - 9,90
EIS
[P Wohnungen um 100m’Größe 2| 5,60 - 8,10 6,40 - 8,40 6,80 - 8,80
| 3| 580 - 840 | 640 - 8,90 730 - 9,50
= L_
E Wohnungen um 120m’Größe 2| 5,50 - 7,70 6,20 - 8,20 6,80 - 8,60
| 3 6,50 - 860 | 7,10 - 9,40
L. 12 l
IGRUPPE3 | Wohnungen in Gebäuden, die von 1976 bis 1989 bezugsfertig wurden
Euro/m’: in einfacher Wohnlage in mitilerer Wohnlage in sehr guter Wohnlage
A Wohnungen um 40m'Größe 2] = | 7,80 - 10,40 8,80 - 11,30
3| 2 8,60 - 11,00 9,90 - 12,30
— = |
8 Wohnungen um 60m’Größe 2! - | 7.40 - 1000 | 8,30 - 10,90
2 |
Ei ö = B - 10, 9,30 - 12,20
EEE Ic Wohnungen um 80 m’ Größe :. - 7,10 - 9,70 | 8,00 - 10,40 |
I er 5 | 790-1020 | 9,00 - 110 |
| D Wohnungen um 100 m’ Größe 2 - | 6,70 - 9,30 | 7,60 - 10,20 |
3 - 760 - 1000 | 8,60 - 11,00 |
- - 7
jE Wohnungen um 120 m’ Größe 2| - 6,50 - 9,10 | 7,50 - 9,80 |
|.830 - 10,890 |
| 3| - 720 - 9,80
GRUPPE 4 Wohnungen in Gebäuden, die von 1990 bis 2004 bezugsfertig wurden =
|
| Euro/m’: in einfacher Wohnlage in mittlerer Wohnloge in sehr guter Wohnlage;
[A Wohnungen um 40 m’ Größe 2 | % 8,60 - 11,20 9,90 - 11,40
| 3| = | 890 - 11.40 | 10,20 - 12,30
!B Wohnungen um 60 m'Größe 2| - ' 8,40 - 11,00 9,00 - 11,70
| i | 1 } |
I 3| - 3,90 - 11,20 9,80 - 12,10 |
| C Wohnungen um 80 m’ Größe 2 l - [2812058 10,60 9,10 - 11,20
| \
s3| = 1.880 - 11,10 9,50 - 11,80 |
!D Wohnungen um 100 m’Größe 2 | - 7,70 - 10,20 8,60 - 11,00
3| - 8,20 - 10,70 | 9,10 - 11,30
I | n
E Wohnungen um 120 m’ Größe 2 - | 7,40 - 9,90 8,30 - 10,60
3| - "8,10 - 10,30 | 8,90 - 11,10
Te — 4 _—- 1 — _J
|GRUPPE5 fm BiSaDE2NOSjLezugsfertig würden x =
Euro/m?: in einfacher Wohnlage in mittlerer Wohnlage in sehr guter Wohnlage
Tr al
[A Wohnungen um 40m’Größe 2 | 5 | 8,90 - 11,70 | 10,20 - 12,40
I 3 = | 9,40 - 12,20 | 10,0 - 13.40
f u T
(Ohne um 60m’Größe 2 | = 8,60 -11,50 | 9,40 - 12,40
3| - 9,10 - 11,90 | 10,20 - 13,00
C Wohnungen um 80m’ Größe 2 | = | 8.60 - 11,20 | 9.50 - 11,80
I! 3; S | 920 - 1170 | 9,90 - 12,40
hm —
D Wohnungen um 100 m’Größe 2 | - ' 810 - 1070 | 9,00 - 11,50
— TEE | I
Wi 3| = 8,60 - 1120 | 9,50 - 11,80
1 E Wohnungen um 120 m’ Größe 2 iR - | 7,40 - 10,60 | 8,40 - 11,30
1 E 5 EEE I |
| 3| e 8.20 - 11,00 | 900 - 180 |
1 ohne Heizung | dan nich
2 mit Heizung, Bad/WC | Faden oe ie lie
3 mit besonderer Ausstattung des Delenratzrial vor.
| JANUAR 2017
Der „Mietspiegel für frei finanzierte Wohnungen” dient als
Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten. °
Er bietet den Mietpartnern eine Orienlierungsmöglichkeit,
um in eigener Verantwortung die Mielhöhe je rach Loge
(Grundstück / Wohnung), Ausstattung, Zustand der Woh-
nung und des Gebäudes zu vereinbaren. Die in der Tabelle
aufgeführten Spanren, die den Schwerpunkt des Marktes
darstellen, geben den unterschiediichen Wahrwert wieder
In innerstädtischen Wohnlagen liegen die Mieten iberwie-
gend im cberen Barsich. Höhere und niedrigere Mieten
werden richt ausgeschlossen. In Ranclagen und bei Sou-
terrainwohnungen können sich niedrigere Mieten ergeben.
Höhere Mieten können sich insbesondere bei Apparte-
ments, Maisonette und Perikeusewohnurgen scwie bei
außergewöhnlich gestalteten und gepflegten Wohnhäusern
ergeben. Kleinoppartemenis und Eirfomilienhöuser sind
nicht erfasst.
Es handelt sich um die „Nettokaltmiete” je m’
Wohnfläche.
“.
Erlauterunge
ine
Betriebskosten können gesondert erhoben werden, soweit
ser Mietvertrag entsprechende Regelungen anthält.
Abrechnung und Umlage der Betriebskosten richten sich
acch den mietvertraglichen Vereinbarungen.
Zusätzliche Kasten können antallen für:
@ Grundsteuer
@ Schornsteinfeger
© Entwässerung
@ Hauswart
@ Betrieb des Aufzugs
@ Miülobfuhr
e Straßenreinigung
@ Hausreinigurg
@ Sortenpflege
@ Allgemeinbeleuchtung
@ Wasserversorgurg
© Betriebskosten der Heizung und Warmwasserversorgung
@ Gebäude- und Hafıpfiich'versicherung
@ Kosten des Betriebs einer maschinellen Wascheinrichtung
© Kosten des Betriebs sinar Gemeinschaftsantenne / Kabel-
anschluss
® laufence Kasler des Betrieb: von Sonderanlager und
einrichtungen, die durch die Art des Gebäudes eriorder-
lich sind
sowie für Schönheitsreparaturen. Diese zusä
lichen Kosten sind somit nicht in der ausgewie-
senen Mietspiegelmiete enthalten.
Sofern die Pcrteier Kosten für die hier aufgeführter Betriebs-
kosten insgesamt oder teilweise in den Mietpreis einberech-
nat haben, sind ciese für die Fesistellung der Vergleichsmiete
zurächst obzuziehen und später weder hinzuzurechnen.
©
E
©
N
=
|
|
=
©
=)
=
3
Die im Mietspiegel verwandten Begriffe werden wie folgt
erläutert:
1. Größe der Wohnung
Die Berechnurg dar Wohnungsgröße für ziesen Mier-
spiegel erfoigt nach der Wohnflächenverordnung,
wobei die Balkon- und Terrassenfläche zu 1/4
engerechret werder
Besondere Erlauter
2. Baualtersgruppe 1
Bei den Wohnungen der Gruppe ! handelt es sich um
Wohnungen in Häusern, cie bis zum 31.12 1960 erstellt
und bezugsfertig wurder, und die im Rohmen der laufenden
Instandhaltung einer Normolstandard erhalten haben bzw.
bei denen einzeine Anpassungen or den Standard heutiger
Wohnvorstellungen erfolgt sind [Teilmodernisierung).
Soweit bei Wohnungen aus der Gruppe 1 die Altsubstanz
weitgehend unverändert geblieben ist, bewegen sich die
Mieten ca '0% unterhalb der angegebenen Spanner
3. Lage der Wohnung
Einfache Wohnlagen
Eine einfache Wohnlage ist gegeben, wenn das Wehnen
durch Garäuschs- und Geruchsbelästigung oder aufgrund
anderer Kriterien kontinuierlich erheblich beeintröchtigt
und dadurch ger Wohnwert gemirder! wird.
Mittlere Wohnlagen
e] Standard
Bei den mittleren Wohnlagen handelt es sıch um normale
Wohnlagen ohne besondere Vor- und Nachteile. Die über-
Sehr gute Wohnlagen
Die sehr guten Wohnlagen sing durch aufgelockerte,
in der Regel zweigeschossige, ın Villenlagen bis zu
viergeschossige Bebouung ın ruh ger und verkehrsgünstiger
Grün age gekenrzeichnet
4. Ausstattung der Wohnungen
ce) Keizurg
ist maßgebend wern alle Raume einer Wohnung von zentraler
Stelle aus mit Wärme. auch Fernwärme, versorgt werden
tz.B. bei Ztagen- / Gebüude- oder Blockheizung). Bei einer
anderen nur überwiegerden Versorgung der Wohnung mit
Wärme (z.B. mit Einraum-, Elektro-, Nachtspeicher], ist die
Einordnung in de: Gruppe nil Heizung, jedoch on der unteren
Grenze der Mietsporre angemessen Einzeire Raciataren sind
hingegen nicht als Heizung zu bewerten.
b] besondere Ausstattung
Eine besondere Ausstattung von Wohnungen liegt vor, wenn
@ die Gesom'anlege vom Gruppenstendard erheblich abweicht, |
@ wärme. und schalldämmende Verglasung
(dies gilt für die Gruppen | und Il},
@ ein außergewähnlicher Fußboden (Porkeit, Marmor, |
und Keramik), |
© ein Zweitbod, ein separates WC oder Dusche,
@ Einbeuschränke gehobener Qualität,
@ eine Einbauküche oder
@ eın großer Balkon, Terrasse, Loggia, Garten vorhanden sind.
Es ist erforderlich, dass mehrere Merkmale vorliegen.
5. Modernisierung
Von einer modernisierten Wohrung kann gesprochen werden,
ja Wertverbasserung neuzaitlichen
a) Standard
Bei den mitleren Wohnlagen handelt es sich um normale
wiegende Zohl der Wohnungen innerhalb des Stadige-
bietes lieg! in diesen Wohngegenden. Solche Wohn-
gebiete sind zumeist dicht bebaut und weisen keine konti-
nuierlich, beeinträchtigenden Belastungen durch
Geräusch oder Geruch auf.
b) gut
Die guten Wohnlagen sind gekennzeichnet durch lockere
Bebauung, Baumbepflanzung on der Straße oder Garten,
fehlenden Durchgangsverkehr, gute Einkaufsmöglichkeiten.,
! nicht beeinträchtigende Einrichtungen und günstige
Verkehrsonbindung auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln
zum Zentrum. Bei dieser Untergruppierung ist die Miete
zwischen den Werten der mittleren und sehr guten Wohn-
lage einzuordnen.
Wohnlagen ohne besondere Vor- und Nachteile. Die über-
5. Modernisierung
Von einer madernisierten Wohnung kann gesprochen werden,
wenn sie durch umfassende Wertverbesserung neuzeitlichen
Wohnonsprüchen gerecht wird. Hierfür müssen folgende
Talbestände vorliegen:
@ Die Sonitöreinrichtungen müssen erneuert sein
{neue Fliesen und Porzellan)
© Die Erweiterung der Elektroinstallation auf neuzeitlichen
Standard muss vorgenommen worden sein |
@ Es muss eine Heizung im Sinne der Erläuterung nach |
|
!
Nr. 4c vorhanden sein
In einem solchen Fall orientieren sich die Mietwerte an denen
der Gruppe 3. Bei umfassend saniertem Gebäuden |grund-
legende Veränderung des Ursprungszustandes] wird für die
Eingruppierung in die entsprechende Baualiersgruppe ouf das
Jahr der Fertigstellung der Sanierung abgestellt; entsprechendes
ailt für durch Ausbau neu geschaffenen Wohnroum.
Appartements
Unter einem Appartement ist eine abgeschlossene Einzimmer-
wohnung mit eingerichteter Küche oder Kochnische, separatem
Bad oder Dusche sowie WC zu verstehen.
Stadt Köln, Amt für Wahnungswesen
Ortmar-PohlPlarz 1, 51103 Köln,
wohnungsamf@stadtkoein.de
Rheinische Immobilienbörse e. V.
Unter Sachsenhausen 10-26. 50667 Köln,
ursula.zimmermann®koeln.ihk.de
zu Zusätzliche Informationen zum Mietspiegel geben;
Für ihre Mitglied:
Mieterverein Köln e.V.
- Haus des Mieterschutzes -
Mühlenbach 49, 50676 Köln
Telefon: 0221/202370
E-Mail: email@mieterverein-koeln.de
Vereinigung von Haus-, Wohnungs-
und Grundeigentümern Köln e.V.
Josefstraße 81, 51143 Köln
Telefon: 0 22 03/5 21 72
il: info@hausundgrundkoeln.de
!
Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888
- Verband der privaten Wohnungswirtschaft -
Hohenzollernring 71-73, 50672 Köln
Telefon: 02 21/5 73 60
E-Mail: info@koelner-hug.de
Schutzgebühr Euro 3,50 zzgl. Versandkosten
Nachdruck und/oder Wiedergabe im Internet und
anderen Kommunikationsmitteln nur mit vorheriger
Zustimmung.
Anlage 1, Mietspiegel Gewerbe
13784 Zeichen
H Ulasg A ER Industrie- und Handelskammer Ri B iv d ii N Rheinische immobilienbörseev Mi Mietwerte für Ladenlokale, Büroräume und Gewerbeflächen im IHK-Bezirk Köln Stand: April 2018 Impressum Herausgeber: Rheinische Immobilienbörse e.V. Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln www.rheinische-immobilienboerse.de Redaktion: Ursula Zimmermann Tel. 0221 1640-4130 Fax 0221 1640-4359 E-Mail: ursula.zimmermann@koeln.ihk.de Preis: 10,00 Euro April 2018 Vorwort Markttransparenz auf dem gewerblichen Mietenmarkt hat eine hohe Priorität. Bei der Beurtei- lung eines Standortes spielen die zu erwartenden Mietkosten beziehungsweise Mieteinnah- men eine wichtige Rolle. Die zehnte aktualisierte Übersicht über gewerbliche Mieten im IHK-Bezirk Köln dient als Orientierungshilfe bei der Vereinbarung ortsüblicher Mieten. Diese können im Einzelfall über- oder unterschritten werden. Eine Beratung durch ein fachlich qua- lifiziertes Dienstleistungsunternehmen ist daher empfehlenswert. Erläuterungen Die ausgewiesenen Werte geben die Bandbreiten der Mieten an den jeweiligen Standorten wie- der. Dabei wurde unterschieden nach dem Nutzungszweck und der Lage des Gewerberaumes als Ladenlokal, Büro- und Lagerfläche. Die aufgeführten Preisspannen in den jeweiligen Größen- und Lagekategorien ergeben sich insbesondere aufgrund von Ausstattung, Zustand, Nutzungs- wert und Aufteilung der Räumlichkeiten. Zur Ermittlung der Daten wurden zum einen Erfahrungs- werte der Arbeitskreismitglieder zum gewerblichen Mietenmarkt, zum anderen Kriterien wie Pas- santenfrequenzen, Branchenbesatz und die Geschlossenheit der Schaufensterfront herangezo- gen. Bei den Werten handelt es sich sowohl um Neuvermietungsmieten, als auch um aktuelle Bestandsmieten pro Monat ohne Betriebskosten und Mehrwertsteuer. Die Spannen ergeben sich aus der unterschiedlichen Lage und der entsprechenden Qualität der Objekte. Die verwendeten Lagebegriffe beziehen sich auf die Geschäftslage, wenn extra ausgewiesen in Haupt- und Ne- benzentren des jeweiligen Ortes. Ausschlaggebend für die Preisspanne für LADENLOKALE sind Flächenzuschnitt, Ausstattung, Gebäudealter und -zustand, Schaufenstergröße und Barrierefreiheit. Mietpreise in Einkaufszen- tren wurden nicht berücksichtigt. Bei den BÜROFLÄCHEN handelt es sich um abgeschlossene Flächen einschließlich der üblichen Nebenflächen (Flur, Teeküchen) und eventuell anteilig umgelegter Allgemeinflächen, zum Bei- spiel Foyer. Die Ausstattungskategorien richten sich nach dem Gebäudealter, flexibler Raumauf- teilung, der Verfügbarkeit von Aufzügen, Parkplätzen und leistungsstarken Datenleitungen. Rheinische Immobilienbörse e. V. Industrie- und Handelskammer zu Köln Ladenlokale Euro pro m? - in Spitzenlagen 20 bis 50 m? 170,00 - 280,00 (Hohe Straße, Schildergasse, Wallrafplatz Ostseite) 50 bis 100 m? 120,00 - 190,00 über 100 m? 80,00 - 130,00 - in sehr guten innerstädtischen Geschäftslagen 20 bis 50 m? 60,00 - 110,00 (z. B. Breite Str., Ehrenstr., Mittelstr., 50 bis 100 m? 55,00 - 95,00 Neumarkt Nordseite) über 100 m? 30,00 - 55,00 - in guten innerstädtischen Geschäftslagen 20 bis 50 m? 25,00 - 50,00 (z. B. Apostelnstr.,Gürzenichstr., Hohenzollern-, - 50 bis 100 m? 20,00 - 35,00 Hohenstaufen-, Habsburgerring, Pfeilstr., Minoritenstr.) über 100 m? 10,00 - 25,00 - in Vorortgeschäftslagen 20 bis 50 m? 15,00 - 35,00 (z. B. Dürener Str., Sülzburgstr., Neusser Str. / 50 bis 100 m? 10,00 - 30,00 Agnesviertel, Rodenkirchener Hauptstr./ Maternusplatz, über 100 m? 10,00 - 25,00 Deutzer Freiheit, Venloer Str., Bahnhofstr./Porz Aachener Str., Höninger Weg, Frankfurter Str., Kalker Hauptstr., Zülpicher Str., Severinstr.,) Erläuterung: Die Werte für Ladenlokale beziehen sich auf normal geschnittene Geschäftsräume mit entsprechender Frontbreite im Erdgeschoss in jeweiligen Haupt- und Nebenzentren. Nebenräume, vor allem Lagerflächen, sind nicht erfasst. Höhere bzw. niedrigere Mieten, die sich für bestimmte Branchen ergeben können, sind dabei nicht ausgeschlossen. Höhere Mieten ergeben sich vor allem bei Kleinstläden. In den Nebenstraßen und in angrenzenden Räumen liegen die Mieten unterhalb der ausgewiesenen Werte. Büroräume Euro pro m? a) Spitzenlagen (z. B. Bankenviertel, Rheinufer, Rheinauhafen, Mediapark) 13,00 -22,00 b) bevorzugte Bürolagen (z. B. Innenstadt, Ringe) 11,00 -19,00 c) einfache bis mittlere Bürolagen (z. B. Ehrenfeld, Ossendorf, Gremberghoven) 6,00 - 14,00 In Einzelfällen werden die Werte über- oder unterschritten. Lagerraum/Produktionsfläche Euro pro m? a) mit Heizung 3,00 -5,00 b) ohne Heizung 2,00 -3,00 c) befestigte Freiflächen 0,50- 1,50 Mieten für qualifizierte Serviceflächen im Neubaubereich liegen zwischen den Mieten für gute Lagerflächen und den unteren Werten für Büroräume. Stellplätze für PKW ( nur im gewerblichen Bereich) Euro pro Platz Garagenplatz (Einzelgarage) Innenstadt 90,00 - 170,00 nicht bevorzugte bis mittlere Lagen 50,00 - 75,00 Garagenplatz (Großgarage) Innenstadt 85,00 - 150,00 nicht bevorzugte bis mittlere Lagen 40,00 - 85,00 Freifläche Innenstadt und bevorzugte Vorortlagen 40,00 - 80,00 nicht bevorzugte bis mittlere Lagen 15,00 - 45,00 Bei Großgaragen liegen die Mieten für Doppelparker bei 30 % des Preises. Köln Stadtbezirk 1/ Innenstadt Ladenlokale Spitzenlage 50 bis 100 m? sehr gute Innenstadtlage 50 bis 100 m? gute Innenstadtlage 50 bis 100 m? Büroräume Spitzenlage bevorzugte Bürolagen Lagerflächen Köln Stadtbezirk 2 / Rodenkirchen Ladenlokale Euro/m? Hauptgeschäftsiage 12,00 - 35,00 Nebenlage 6,00 - 12,00 Büroräume 6,00 - 13,00 Lager- und Produktionsflächen 2,00 - 5,00 Köln Stadtbezirk 3 / Lindenthal Ladenlokale Euro/m? Hauptgeschäftsiage 15,00 - 35,00 Nebenlage 6,00 - 12,00 Büroräume 6,00 - 14,00 Lager- und Produktionsflächen 2,00 - 5,00 Köln Stadtbezirk 4 / Ehrenfeld Ladenlokale Euro/m? Hauptgeschäftsiage 15,00 - 35,00 Nebenlage 6,00 - 12,00 Büroräume 6,00 - 13,00 Lager- und Produktionsflächen 2,00 - 5,00 Euro/m? 120,00 - 190,00 55,00 - 95,00 20,00 - 35,00 Euro/m? 13,00 - 22,00 11,00 - 19,00 2,00 - 5,00 Köln Stadtbezirk 5 / Nippes Ladenlokale Euro/m? Hauptgeschäftsiage 10,00 - 30,00 Nebenlage 6,00 - 11,00 Büroräume 6,00 - 11,00 Lager- und Produktionsflächen 2,00 - 5,00 Köln Stadtbezirk 6 / Chorweiler Ladenlokale Euro/m? Hauptgeschäftsiage 10,00 - 20,00 Nebenlage 5,00 - 10,00 Büroräume 6,00 - 11,00 Lager- und Produktionsflächen 2,00 - 5,00 Köln Stadtbezirk 7 / Porz Ladenlokale Euro/m? Hauptgeschäftsiage 10,00 - 30,00 Nebenlage 6,00 - 10,00 Büroräume 6,00 - 11,00 Lager- und Produktionsflächen 2,00 - 5,00 Köln Stadtbezirk 8 / Kalk Ladenlokale Euro/m? Hauptgeschäftsiage 10,00 - 25,00 Nebenlage 6,00 - 10,00 Büroräume 6,00 - 15,00 Lager- und Produktionsflächen 2,00 - 5,00 Köln Stadtbezirk 9 / Mülheim Ladenlokale Euro/m? Hauptgeschäftsiage 12,00 - 25,00 Nebenlage 6,00 - 10,00 Büroräume 6,00 - 14,00 Lager- und Produktionsflächen 2,00 - 5,00 Leverkusen Ladenlokale City (Wiesdorf) Opladen, Schlebusch Nebenlagen (Nahversorgungszentren) Büroflächen City (Wiesdorf) Opladen, Schlebusch Büro-/ Dienstleistungszentren (neue Bahnstadt Opladen, Innovationspark LEV, Schusterinsel) Gewerbegebiete/ sonstige Stadteile Lager- und Produktionsflächen Gewerbegebiete/ sonstige Stadteile Stellplätze: Zentrale Lagen sonstige Lagen <100 qm 15,00 - 30,00 8,00 - 18,00 4,50 - 15,00 einfach/mittel 5,00- 8,00 5,00- 7,00 5,00- 7,50 4,00- 7,00 ohne Heizung 2,50- 4,50 Freiflächen 25,00 - 55,00 15,00 - 35,00 Euro/m? 100 - 250 qm >250 qm 12,50 - 30,00 8,00 - 28,00 7,00 - 15,00 5,00 - 13,00 4,50 - 15,00 4,00 - 10,00 Euro/m? gehoben Neubau/Kernsaniert 7,00 - 10,50 10,00 - 14,00 7,00 - 12,00 10,00 - 14,00 7,00 - 10,50 10,00 - 12,50 6,50- 9,00 10,00 - 12,00 Euro/m? mit Heizung 3,00- 6,00 Euro/m? Garagenplätze 50,00 - 70,00 35,00 - 60,00 Rhein-Erft-Kreis Stadt Bedburg Ladenlokale““ Büroräume Lager- und Produktionsflächen" Stadt Bergheim Ladenlokale““ Büroräume Lager- und Produktionsflächen* Stadt Brühl Ladenlokale"* Büroräume Lager- und Produktionsflächen* Stadt Elsdorf Ladenlokale”* Büroräume Lager- und Produktionsflächen* Euro/m? 5,00 - 12,00 4,00 - 8,00 2,50 - 4,50 Euro/m? 5,00 - 15,00 5,00 - 10,00 2,50 - 4,50 Euro/m? 7,50 - 25,00 5,00 - 10,00 2,50 - 4,50 Euro/m? 5,00 - 10,00 400 - 8,00 2,50 - 4,50 Stadt Frechen Ladenlokale“* Büroräume Lager- und Produktionsflächen” Stadt Hürth Ladenlokale** Büroräume Lager- und Produktionsflächen * Stadt Kerpen Ladenlokale"* Büroräume Lager- und Produktionsflächen* Stadt Pulheim Ladenlokale** Büroräume Lager- und Produktionsflächen*“ Euro/m? 5,00 - 15,00 6,00 - 10,00 2,50 - 4,50 Euro/m? 5,00 - 16,00 5,00 - 11,00 2,50 - 4,50 Euro/m? 6,00 - 15,00 5,00 - 10,00 2,50 - 4,50 Euro/m? 5,00 - 15,00 5,00 - 11,00 2,50 - 4,50 Stadt Erftstadt Stadt Wesseling Euro/m? Euro/m? Ladenlokale** 5,00 - 15,00 Ladenlokale”* 5,00 - 15,00 Büroräume 5,00 - 9,00 Büroräume 5,00 - 9,00 Lager- und Lager- und Produktionsflächen* 2,50 - 4,50 Produktionsflächen* 2,50 - 4,50 Rhein-Erft-Kreis Stellplätze PKW 15,00 - 40,00 "" nicht repräsentativ für Einkaufszentren " Bei speziellen Lager- und Produktionsflächen können die Mietwerte teilweise erheblich von den angegebenen Werten abweichen. In der Regel beginnt der Preis, am Oberwert der jeweils angegebenen Spanne. Oberbergischer Kreis Stadt Bergneustadt Euro/m? Ladenlokale** 4,00 - 10,00 Büroräume 5,00 - 8,00 Lager- und Produktionsflächen“ 2,00 - 3,50 Gemeinde Engelskirchen Euro/m? Ladenlokale“* 4,00 - 10,00 Büroräume 5,00 - 9,00 Lager- und Produktionsflächen* 2,00 - 4,00 Stadt Gummersbach Euro/m? Ladenlokale”“ 8,00 - 25,00 Büroräume 5,00 - 10,00 Lager- und Produktionsflächen 2,00 - 6,00 Stadt Hückeswagen Euro/m? Ladenlokale”* 4,00 - 10,00 Büroräume 5,00 - 8,00 Lager- und Produktionsflächen* 2,00 - 3,50 Gemeinde Marienheide Euro/m? Ladenlokale”* 4,00 - 10,00 Büroräume 5,00 - 8,00 Lager- und Produktionsflächken” 2,00 - 3,50 Gemeinde Morsbach Euro/m? Ladenlokale”* 4,00 - 8,00 Büroräume 5,00 - 8,00 Lager- und Produktionsflächen" 2,00 - 3,50 Gemeinde Nümbrecht Euro/m? Ladenlokale”* 4,00 - 9,00 Büroräume 5,00 - 8,00 Lager- und Produktionsflächen* 2,00 - 4,00 Gemeinde Radevormwald Euro/m? Ladenlokale** 4,00 - 9,00 Büroräume 5,00 - 8,00 Lager- und Produktionsflächen” 2,00 - 4,00 Gemeinde Lindlar Gemeinde Reichshof Euro/m? Euro/m? Ladenlokale““ 4,00 - 10,00 Ladenlokale“* 4,00 - 9,00 Büroräume 5,00 - 10,00 Büroräume 5,00 - 8,00 Lager- und Lager- und Produktionsflächen* 2,00 - 4,00 Produktionsflächen” 2,00 - 3,00 Stadt Waldbröl Stadt Wiehl Euro/m? Euro/m? Ladenlokale”“ 4,00 - 8,00 Ladenlokale“* 4,00 - 10,00 Büroräume 5,00 - 8,00 Büroräume 5,00 - 9,00 Lager- und Lager- und Produktionsflächen” 2,00 - 3,50 Produktionsflächen” 2,00 - 3,50 Stadt Wipperfürth Euro/m? Ladenlokale“* 4,00 - 12,00 Büroräume 5,00 - 9,00 Lager- und Produktionsflächen" 2,00 - 3,00 Oberbergischer Kreis Stellplätze PKW 15,00 - 40,00 “* nicht repräsentativ für Einkaufszentren * Bei speziellen Lager- und Produktionsflächen können die Mietwerte teilweise erheblich von den angegebenen Werten abweichen. In der Regel beginnt der Preis, am Oberwert der jeweils angegebenen Spanne. Rheinisch-Bergischer Kreis Stadt Bergisch Gladbach Stadt Overath Euro/m? Euro/m? Ladenlokale 7,00 - 30,00 Ladenlokale”* 5,00 - 12,00 Büroräume 5,00 - 11,50 Büroräume 5,00 - 8,00 Lager- und Lager- und Produktionsflächen* 3,00 - 5,00 Produktionsflächen” 2,50 - 4,50 Stadt Burscheid Stadt Rösrath Euro/m? Euro/m? Ladenlokale** 5,00 - 10,00 Ladenlokale““ 5,00 - 11,00 Büroräume 5,00 - 8,00 Büroräume 5,00 - 8,50 Lager- und Lager- und Produktionsflächen” 2,50 - 4,00 Produktionsflächen” 2,50 - 4,50 Gemeinde Kürten Stadt Wermelskirchen Euro/m? Euro/m? Ladenlokale““ 5,00 - 8,00 Ladenlokale”* 5,00 - 12,00 Büroräume 5,00 - 8,00 Büroräume 5,00 - 9,50 Lager- und Lager- und Produktionsflächen” 2,50 - 4,00 Produktionsflächen“ 2,50 - 4,00 Stadt Leichlingen Gemeinde Odenthal Euro/m? Euro/m? Ladenlokale** 5,00 - 12,00 Ladenlokale** 5,00 - 10,00 Büroräume 5,00 - 8,00 Büroräume 5,00 - 8,00 Lager- und Lager- und Produktionsflächen“ 2,50 - 4,50 Produktionsfläcken“ 2,50 - 3,50 Rheinisch Bergischer Kreis Stellplätze PKW 15,00 - 40,00 ** nicht repräsentativ für Einkaufszentren * Bei speziellen Lager- und Produktionsflächen können die Mietwerte teilweise erheblich von den angegebenen Werten abweichen. In der Regel beginnt der Preis, am Oberwert der jeweils angegebenen Spanne. "19 Bsıoquaıqowuwj ayssjulayy 8L02’P0'L0 :pueIs (aNI) sepuequanuauigowiwg sap pun "A 8 Ssıgqualgoww] USYSIUISyY Jop JejyeiN Sıp jeNazulg wi puis Jepelsg aßıpunyyoe-1 Sp'Ayı UISOyOuueuuswwuiz’einsun :jle-3 6GEF-OF9L LZZO Xed 0ELV-OPr9L LZ2O OL ul9M 29905 9z-0|L ussneyussyves Jayun "A 8 BsıaqualligoLuw Sydsıulsyy aıp NIOUS ueLoyeunoyuj syaızyesnz (aNı) pueguenuenigowug ZI uyay nz PWWEYSPPUEH pun -2u1snpuj Jap Jıw JegqJeuswwesnz UI "A 8 Bsıgquagowwj USydsIulayy Jap von yls)ssßbuswwesnz ujoy ul awney Sysıqıamaß An) usyaıyy Bundlwuyausg JsBlayIon Jw Inu UJSNIWISUONeYIUNWWOY USJapue pun jeussju] wI SgeßJepaim Jopoypun yonıpyoen Sp'ne-1B'mmm (9-4) wney usysllqlemeß ıny syselyalyn Jsp Bunuysauag Anz ualuı}yoıy Sıp ‚ne yaızyespunuß yaıs ueyeizaq ueuoulyspuUsyspl4 eld "uajalyy UBUSsSIMaBsnE Jaıy Usp Jsqn asıemlle} uaßeı] uaße7 usJapuosag UI SYysfgojazulg "uassojyossßsne 4yalu puIs us} Susblupaiu pun sJsygH 'Yeylaıdsıaq ısı Buniyezyny sıq Jopaım HaMzInN Uaysıpaıyosusjun uap usqab usuuedg aıq ÖNySISyonJaq Jydıu puis usBunyeIssneJspuog "usyopuejssjspueyjszulg us}lyemaßsne ue Sjeyojuape7 Jeqn 3IMoS UIQM sıqesjpeys wı ozyejdle]s pun ueyopysuonynpoig pun -ı96e7] ‘swnBJoing In} (ISMIN Suyo) uajelyy Jap ueysJjgqpueg Sıp Jeqn Heımuoyuı yaIsıeqn) ld :usßunJejnelug
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 4291/2018 Freigabedatum 14.01.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe von Mietzuschüssen für Ateliers Clouth 104 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Vergabe von Mietzuschüssen für zehn Ateliers im Clouth 104 ab Bezug der Ateliers befristet für 5 Jahre. Die Höhe der Mietzuschüsse staffelt sich für die exklusive Atelierfläche wie folgt: bis 17 m² 46,00 Euro bis 33 m² 89,00 Euro bis 50 m² 135,00 Euro bis 67 m² 150,00 Euro über 67 m² 210,00 Euro Eine einmalige Wiederbewerbung für die Mietzuschüsse ist für eine weitere Dauer von 5 Jahren mög- lich. Die Genehmigung der erstmaligen fünfjährigen Bezuschussung erfolgt mit gesonderter Beschlussvor- lage. Ausschuss Kunst und Kultur 29.01.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Im Zuge der Übertragung des Clouth-Geländes an die Entwicklungsgesellschaft „Moderne Stadt“ wurde mittels Ratsbeschluss festgelegt, dass der Investor, der die ehemalige Halle 10 erwirbt, ver- pflichtet wird, eine Fläche von ca. 2.400 m² BGFa für ein Künstler- und Ateliergebäude zu errichten und für die Dauer von 20 Jahren eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit einzutragen. Diese Verpflichtung hat der Investor Clouth 104 GmbH (Kairos Reds) übernommen und wird voraus- sichtlich bis August 2019 den Neubau des Gebäudes Clouth 104 fertigstellen, in dem dann ca. 2.400 m² zur Ateliernutzung zur Verfügung stehen. Die weitere konzeptionelle Nutzung des Gesamtgebäu- des ist der beiliegenden Broschüre zu entnehmen. Die Laufzeit der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit wurde im Grundbuch vom 24.02.2016 für die Dauer von 20 Jahren - bis zum 23.02.2036 – festgelegt. 2016 hat der Investor Kontakt mit dem Kulturamt der Stadt Köln aufgenommen. In einem konstrukti- ven Abstimmungsprozess wurde vertraglich vereinbart, dass für die Dauer der gesamten Laufzeit der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit die Stadt ein Anmietrecht für Künstler*innen für 10 Ateliers im Clouth 104 sichert, d.h. dass die Stadt Köln ein Belegungsrecht für 10 Ateliers erhält. Die Mietver- träge werden unmittelbar zwischen der Clouth 104 GmbH und den Künstler*innen als Gewerbemiet- vertrag geschlossen, so dass alle im Folgenden genannten Mietzinshöhen Nettowerte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu betrachten sind. Weiterhin wurde vom Investor rechtlich geprüft, dass die 10 Ateliers auch als Wohnateliers genutzt werden können, sofern ein Wohnanteil von 35 % nicht überschritten wird. Die Größe der inklusiven Mietfläche der einzelnen Ateliers liegt zwischen ca. 69 m² bis zu ca. 129 m². Auf Basis dieser grundlegenden Voraussetzungen erhält die Stadt das Belegungsrecht für ca. 971 m² exklusive Atelierfläche zu einem Nettomietzins von 8,80 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatz- steuer. Unter Einbeziehung der kostengünstigeren Gemein- und Sondernutzungsflächen wie Dach- garten und Stellplätze für Fahrräder, erhöht sich die inklusive Mietfläche auf ca. 1.084 m². Für diese Gesamtmietfläche wird ein Nettomietzins von 8,95 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zugrunde gelegt. Dieser Mietzins kann mit Orientierung an die Kölner Mietspiegel für Gewerbe / bzw. Wohnen (siehe Tabellen „Mietwerte für Ladenlokale, Büroräume und Gewerbeflächen im IHK-Bezirk Köln“, Stand April 2018 (Anlage 1) und „Kölner Mietspiegel für frei finanzierte Wohnungen“, Gruppe 5,A, Stand Januar 2017 (Anlage 2)) als angemessen angesehen werden. Für die 10 Ateliers plant das Kulturamt die Vergabe von Mietzuschüssen. Die Auswahl der Künst- ler*innen erfolgt analog zum üblichen Vorgehen für Mietzuschüsse, welches sich an der Vergabe der städtischen Ateliers und der dort geltenden Bewertungskriterien (siehe Anlage 3) orientiert. Nach erfolgter Ausschreibung wird die Auswahl vom Atelierbeirat begleitet. Die Mietzuschüsse wer- den für 5 Jahre vergeben. Vor Ablauf der 5-Jahresfrist ist eine Neubewerbung möglich, aber auch erforderlich. Auf Basis der vorliegenden Bewerbungen trifft erneut der Beirat eine Auswahl. Grund- sätzlich kann nur einmalig ein Mietzuschuss für weitere 5 Jahre genehmigt werden. Laut Atelierförderkonzept des Kulturamtes werden städtische Ateliermietverträge auf 5 Jahre befristet, danach ist eine einmalige erneute Bewerbung möglich. Ziel dieser Befristung ist die Fluktuation in den subventionierten Ateliers, damit auch zuziehende und neue Künstler*innen eine Chance auf ein städ- tisches Atelier erhalten. Diese Begrenzung für eine städtische Subventionierung auf maximal 10 Jah- re ist auch für die Ateliers Clouth 104 mit städtischem Belegungsrecht vorgesehen. Die Höhe des Mietzuschusses orientiert sich an der 2014 festgelegten Tabelle, wobei nach nun fünf Jahren eine Erhöhung um ca. 8 % bei den drei ersten Kategorien vorgenommen wurde und bei den beiden letzten von ca. 17 bzw. 36 %, umso die stärkere Belastung, die durch die Anmietung eines 3 großen Ateliers entsteht, auszugleichen. Auch die weiteren zukünftigen Mietzuschüsse, die ab 2020 wieder neu vergeben werden, werden nach dieser Tabelle gezahlt.
Anlage 3, Kriterienkatalog Ateliervergabe
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q N Aula > Ateliervergabeprogramm der Stadt Köln Bewertungskatalog für den Atelierbeirat* Kriterien für die Entscheidung, ob ein Künstler ein städtisches Atelier anmieten kann, sind: « Studienabschluss in einem bildnerischen Fach (Kunstakademie, Werkkunstschule, Fachhochschule, Kunsthochschule für Medien). Autodidaktinnen und Autodidakten sind zugelassen, sofern sie die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen und überzeugend darlegen e Kontinuierliches künstlerisches Schaffen über mindestens drei Jahre (innerhalb der letzten fünf Jahre) und je nach Dauer der künstlerischen Praxis/Laufbahn: e Künstlerischer Gesamteindruck (Innovation/Originalität/Aktualität) « Relevante Ausstellungspraxis (zu belegen anhand von Ausstellungsvita inkl. Jahr/Ort/Name der Institution und entsprechenden Publikationsnachweisen) Positiv in die Bewertung kann einfließen: «e Renommee der Ausbildungsstätte und je nach Dauer der künstlerischen Laufbahn: « Einzel - und Gruppenausstellungen in etablierten Institutionen (Kunstvereinen, Kunsthallen, Museen), Galerien, Biennalen und anerkannten Kunsträumen der freien Szene « Aussagekräftige Begleitdokumentationen von Ausstellungen in Buch- oder Bildbandform (Ausstellungskataloge) der letzten fünf Jahre « Stipendien, Preise, Auslandsaufenthalte, Publikationsnachweise in Feuilletons, Fachpresse bzw. praxisrelevanter Presse «e Lehraufträge an staatlichen Kunstakademien oder Kunsthochschulen «e Präsenz in der Kölner Kunstszene (u.a. durch die Teilnahme an den ‚Offenen Ateliers‘) Keine Relevanz für die Auswahl haben: «e Auktionen und dazugehörige Kataloge e Kostenpflichtige Teilnahmen an Messen «e Ausstellungen an privaten, primär kommerziellen Orten oder nicht primär künstlerisch ausgerichteten Orten (bspw. Rechtsanwaltskanzleien). Hiermit ist nicht der öffentliche Raum gemeint. « Tätigkeiten als Kunsterzieher/in, Dozent/in für Kunst oder Kursleiter *e Teilnahmen an Kursen, Sommerakademien, Konferenzen, Workshops etc. * Stand 24.3.2017. Konstruktive Rückmeldungen mit Anpassungs- oder Verbesserungsvorschlägen des Kriterienkatalogs sind immer willkommen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4291/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.01.2019
- Erstellt
- 21.12.2018 12:32