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4291/2018

Vergabe von Mietzuschüssen für Ateliers Clouth 104

Beschlussvorlage Ausschuss 14.01.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 29.01.2019, TOP 4.3

Anlage 2, Mietspiegel Wohnen

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Anlage 1, Mietspiegel Gewerbe

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3, Kriterienkatalog Ateliervergabe

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Anlage 2, Mietspiegel Wohnen

11451 Zeichen

: MIETSPIEGEL

JANUAR 2017

"NaMalddıl

für frei finanzierte Wohnungen

Stadtgebiet Köln
zusammengestellt bei der
RHEINISCHEN IMMOBILIENBÖRSE E.V.

KÖLNER MIETSPIEGEL

unter Mitarbeit von:

Kölner Haus- und Grundbesitzerverein Arbeitsgemeinschaft

von 1888 Kölner Wohnungsunternehmen

— Verband der privaten Wohnungswirtschaft- Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Mieterverein Köln e.V. für Grundstückswerte in der Stadt Köln
Rheinische Immobilienbörse e.V. Immobilienverband Deutschland IVD

": H, Verband der Immobilienberater, Makler
Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen Verwalter und Sachverständigen

| Vereinigung von Haus-, Wohnungs- und Region West e.V.
Grundeigentümern Köln e.V.

ESCHE RL ERN

Wohnungen in Gebäuden, 1960 bezugsfertig wurden 1

Euro/m’: in einfacher Wohnlage in mittlerer Wohnlage in sehr guter Wohnlage
i A Wohnungen um 40 m’ Größe 1 4,40 - 5,90 5,00 - 6,30 -
1 2 | 600 - 7,80 6,70 - 870 | 7,20 - 9,20
1 1 EpEB: ze
" 18 Wohnungen um 60 m’ Größe 1) 420 - 5,80 4,80 - 6,10 -
H— —
i 2| 5,90 - 7,80 | .6,50 - 8,50 7,10 - 9,10
| TC Wohnungen um 80m’Größe 1] 410-580 | 470-810 | =
| 2! 5,60 - 7,60 6,30 - 8,20 6,90 - 8,70
|D Wohnungen um 100 m’ Größe 1 4,00 - 5,60 4,40 - 5,90 -
! 2 5,30 - 7,00 6,00 - 7,80 | 6,60 - 8,00
E Ey
E Wohnungen um 120 m’ Größe ı] 3,90 - 5,20 4,40 - 5.80 | - |
2| 5.00 - 6,60 5,70 - 7,60 6,10.- 8,00 =

ETITFE Wohnungien in Gebäuden, die von 1961 bis 1975 bezugsfertig wurden

Euro/m’: in einfacher Wohnlage in mittlerer Wohnlage in sehr guter Wohnlage

r|

A Wohnungen um 40m’Größe 2] 6,20 - 8,70 7,30 - 9,50 7,70 - 10,10

3! 660 - 9.10 7,60 - 9,90 | 8,20 - 10,60

B Wohnungen um 60m’Größe 2| 6,10 - 8,50 7.10 - 9,30 | 7,0 - 9,70

s| 6,40 - 8,90 7,30 - 9,70 7,90 - 10,30

C Wohnungen um 80 m’ Größe 2| 600 - 8,10 6,60 - 8,80 7,00 - 9,30

| 3| 630 - 8,80 6.90 - 9,30 7,60 - 9,90

EIS

[P Wohnungen um 100m’Größe 2| 5,60 - 8,10 6,40 - 8,40 6,80 - 8,80

| 3| 580 - 840 | 640 - 8,90 730 - 9,50

= L_

E Wohnungen um 120m’Größe 2| 5,50 - 7,70 6,20 - 8,20 6,80 - 8,60

| 3 6,50 - 860 | 7,10 - 9,40
L. 12 l

IGRUPPE3 | Wohnungen in Gebäuden, die von 1976 bis 1989 bezugsfertig wurden

Euro/m’: in einfacher Wohnlage in mitilerer Wohnlage in sehr guter Wohnlage

A Wohnungen um 40m'Größe 2] = | 7,80 - 10,40 8,80 - 11,30

3| 2 8,60 - 11,00 9,90 - 12,30

— = |
8 Wohnungen um 60m’Größe 2! - | 7.40 - 1000 | 8,30 - 10,90
2 |

Ei ö = B - 10, 9,30 - 12,20

EEE Ic Wohnungen um 80 m’ Größe :. - 7,10 - 9,70 | 8,00 - 10,40 |
I er 5 | 790-1020 | 9,00 - 110 |
| D Wohnungen um 100 m’ Größe 2 - | 6,70 - 9,30 | 7,60 - 10,20 |

3 - 760 - 1000 | 8,60 - 11,00 |

- - 7
jE Wohnungen um 120 m’ Größe 2| - 6,50 - 9,10 | 7,50 - 9,80 |
|.830 - 10,890 |

| 3| - 720 - 9,80

GRUPPE 4 Wohnungen in Gebäuden, die von 1990 bis 2004 bezugsfertig wurden =
|

| Euro/m’: in einfacher Wohnlage in mittlerer Wohnloge in sehr guter Wohnlage;

[A Wohnungen um 40 m’ Größe 2 | % 8,60 - 11,20 9,90 - 11,40
| 3| = | 890 - 11.40 | 10,20 - 12,30
!B Wohnungen um 60 m'Größe 2| - ' 8,40 - 11,00 9,00 - 11,70
| i | 1 } |
I 3| - 3,90 - 11,20 9,80 - 12,10 |
| C Wohnungen um 80 m’ Größe 2 l - [2812058 10,60 9,10 - 11,20
| \
s3| = 1.880 - 11,10 9,50 - 11,80 |
!D Wohnungen um 100 m’Größe 2 | - 7,70 - 10,20 8,60 - 11,00
3| - 8,20 - 10,70 | 9,10 - 11,30
I | n
E Wohnungen um 120 m’ Größe 2 - | 7,40 - 9,90 8,30 - 10,60
3| - "8,10 - 10,30 | 8,90 - 11,10
Te — 4 _—- 1 — _J

|GRUPPE5 fm BiSaDE2NOSjLezugsfertig würden x =

Euro/m?: in einfacher Wohnlage in mittlerer Wohnlage in sehr guter Wohnlage

Tr al
[A Wohnungen um 40m’Größe 2 | 5 | 8,90 - 11,70 | 10,20 - 12,40
I 3 = | 9,40 - 12,20 | 10,0 - 13.40
f u T
(Ohne um 60m’Größe 2 | = 8,60 -11,50 | 9,40 - 12,40
3| - 9,10 - 11,90 | 10,20 - 13,00
C Wohnungen um 80m’ Größe 2 | = | 8.60 - 11,20 | 9.50 - 11,80
I! 3; S | 920 - 1170 | 9,90 - 12,40
hm —
D Wohnungen um 100 m’Größe 2 | - ' 810 - 1070 | 9,00 - 11,50
— TEE | I
Wi 3| = 8,60 - 1120 | 9,50 - 11,80
1 E Wohnungen um 120 m’ Größe 2 iR - | 7,40 - 10,60 | 8,40 - 11,30
1 E 5 EEE I |
| 3| e 8.20 - 11,00 | 900 - 180 |
1 ohne Heizung | dan nich
2 mit Heizung, Bad/WC | Faden oe ie lie

3 mit besonderer Ausstattung des Delenratzrial vor.

| JANUAR 2017

Der „Mietspiegel für frei finanzierte Wohnungen” dient als
Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten. °

Er bietet den Mietpartnern eine Orienlierungsmöglichkeit,
um in eigener Verantwortung die Mielhöhe je rach Loge
(Grundstück / Wohnung), Ausstattung, Zustand der Woh-
nung und des Gebäudes zu vereinbaren. Die in der Tabelle
aufgeführten Spanren, die den Schwerpunkt des Marktes
darstellen, geben den unterschiediichen Wahrwert wieder
In innerstädtischen Wohnlagen liegen die Mieten iberwie-
gend im cberen Barsich. Höhere und niedrigere Mieten
werden richt ausgeschlossen. In Ranclagen und bei Sou-
terrainwohnungen können sich niedrigere Mieten ergeben.
Höhere Mieten können sich insbesondere bei Apparte-
ments, Maisonette und Perikeusewohnurgen scwie bei
außergewöhnlich gestalteten und gepflegten Wohnhäusern
ergeben. Kleinoppartemenis und Eirfomilienhöuser sind
nicht erfasst.

Es handelt sich um die „Nettokaltmiete” je m’
Wohnfläche.

“.

Erlauterunge

ine

Betriebskosten können gesondert erhoben werden, soweit
ser Mietvertrag entsprechende Regelungen anthält.
Abrechnung und Umlage der Betriebskosten richten sich
acch den mietvertraglichen Vereinbarungen.

Zusätzliche Kasten können antallen für:

@ Grundsteuer

@ Schornsteinfeger

© Entwässerung

@ Hauswart

@ Betrieb des Aufzugs

@ Miülobfuhr

e Straßenreinigung

@ Hausreinigurg

@ Sortenpflege

@ Allgemeinbeleuchtung

@ Wasserversorgurg

© Betriebskosten der Heizung und Warmwasserversorgung

@ Gebäude- und Hafıpfiich'versicherung

@ Kosten des Betriebs einer maschinellen Wascheinrichtung

© Kosten des Betriebs sinar Gemeinschaftsantenne / Kabel-
anschluss

® laufence Kasler des Betrieb: von Sonderanlager und
einrichtungen, die durch die Art des Gebäudes eriorder-
lich sind

sowie für Schönheitsreparaturen. Diese zusä

lichen Kosten sind somit nicht in der ausgewie-

senen Mietspiegelmiete enthalten.

Sofern die Pcrteier Kosten für die hier aufgeführter Betriebs-
kosten insgesamt oder teilweise in den Mietpreis einberech-
nat haben, sind ciese für die Fesistellung der Vergleichsmiete
zurächst obzuziehen und später weder hinzuzurechnen.

©
E
©
N
=
|
|
=
©
=)
=
3

Die im Mietspiegel verwandten Begriffe werden wie folgt
erläutert:

1. Größe der Wohnung

Die Berechnurg dar Wohnungsgröße für ziesen Mier-
spiegel erfoigt nach der Wohnflächenverordnung,
wobei die Balkon- und Terrassenfläche zu 1/4
engerechret werder

Besondere Erlauter

2. Baualtersgruppe 1

Bei den Wohnungen der Gruppe ! handelt es sich um
Wohnungen in Häusern, cie bis zum 31.12 1960 erstellt
und bezugsfertig wurder, und die im Rohmen der laufenden
Instandhaltung einer Normolstandard erhalten haben bzw.
bei denen einzeine Anpassungen or den Standard heutiger
Wohnvorstellungen erfolgt sind [Teilmodernisierung).
Soweit bei Wohnungen aus der Gruppe 1 die Altsubstanz
weitgehend unverändert geblieben ist, bewegen sich die
Mieten ca '0% unterhalb der angegebenen Spanner

3. Lage der Wohnung

Einfache Wohnlagen

Eine einfache Wohnlage ist gegeben, wenn das Wehnen
durch Garäuschs- und Geruchsbelästigung oder aufgrund
anderer Kriterien kontinuierlich erheblich beeintröchtigt
und dadurch ger Wohnwert gemirder! wird.

Mittlere Wohnlagen

e] Standard
Bei den mittleren Wohnlagen handelt es sıch um normale
Wohnlagen ohne besondere Vor- und Nachteile. Die über-

Sehr gute Wohnlagen

Die sehr guten Wohnlagen sing durch aufgelockerte,

in der Regel zweigeschossige, ın Villenlagen bis zu
viergeschossige Bebouung ın ruh ger und verkehrsgünstiger
Grün age gekenrzeichnet

4. Ausstattung der Wohnungen

ce) Keizurg

ist maßgebend wern alle Raume einer Wohnung von zentraler
Stelle aus mit Wärme. auch Fernwärme, versorgt werden

tz.B. bei Ztagen- / Gebüude- oder Blockheizung). Bei einer
anderen nur überwiegerden Versorgung der Wohnung mit
Wärme (z.B. mit Einraum-, Elektro-, Nachtspeicher], ist die
Einordnung in de: Gruppe nil Heizung, jedoch on der unteren
Grenze der Mietsporre angemessen Einzeire Raciataren sind
hingegen nicht als Heizung zu bewerten.

b] besondere Ausstattung
Eine besondere Ausstattung von Wohnungen liegt vor, wenn
@ die Gesom'anlege vom Gruppenstendard erheblich abweicht, |
@ wärme. und schalldämmende Verglasung
(dies gilt für die Gruppen | und Il},
@ ein außergewähnlicher Fußboden (Porkeit, Marmor, |
und Keramik), |
© ein Zweitbod, ein separates WC oder Dusche,
@ Einbeuschränke gehobener Qualität,
@ eine Einbauküche oder
@ eın großer Balkon, Terrasse, Loggia, Garten vorhanden sind.
Es ist erforderlich, dass mehrere Merkmale vorliegen.

5. Modernisierung

Von einer modernisierten Wohrung kann gesprochen werden,
ja Wertverbasserung neuzaitlichen

a) Standard
Bei den mitleren Wohnlagen handelt es sich um normale

wiegende Zohl der Wohnungen innerhalb des Stadige-
bietes lieg! in diesen Wohngegenden. Solche Wohn-
gebiete sind zumeist dicht bebaut und weisen keine konti-
nuierlich, beeinträchtigenden Belastungen durch
Geräusch oder Geruch auf.

b) gut

Die guten Wohnlagen sind gekennzeichnet durch lockere
Bebauung, Baumbepflanzung on der Straße oder Garten,

fehlenden Durchgangsverkehr, gute Einkaufsmöglichkeiten.,

! nicht beeinträchtigende Einrichtungen und günstige
Verkehrsonbindung auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln
zum Zentrum. Bei dieser Untergruppierung ist die Miete
zwischen den Werten der mittleren und sehr guten Wohn-
lage einzuordnen.

Wohnlagen ohne besondere Vor- und Nachteile. Die über-

5. Modernisierung

Von einer madernisierten Wohnung kann gesprochen werden,
wenn sie durch umfassende Wertverbesserung neuzeitlichen
Wohnonsprüchen gerecht wird. Hierfür müssen folgende
Talbestände vorliegen:
@ Die Sonitöreinrichtungen müssen erneuert sein
{neue Fliesen und Porzellan)
© Die Erweiterung der Elektroinstallation auf neuzeitlichen
Standard muss vorgenommen worden sein |
@ Es muss eine Heizung im Sinne der Erläuterung nach |
|
!

Nr. 4c vorhanden sein
In einem solchen Fall orientieren sich die Mietwerte an denen
der Gruppe 3. Bei umfassend saniertem Gebäuden |grund-
legende Veränderung des Ursprungszustandes] wird für die
Eingruppierung in die entsprechende Baualiersgruppe ouf das
Jahr der Fertigstellung der Sanierung abgestellt; entsprechendes
ailt für durch Ausbau neu geschaffenen Wohnroum.

Appartements

Unter einem Appartement ist eine abgeschlossene Einzimmer-
wohnung mit eingerichteter Küche oder Kochnische, separatem
Bad oder Dusche sowie WC zu verstehen.

Stadt Köln, Amt für Wahnungswesen
Ortmar-PohlPlarz 1, 51103 Köln,
wohnungsamf@stadtkoein.de

Rheinische Immobilienbörse e. V.
Unter Sachsenhausen 10-26. 50667 Köln,
ursula.zimmermann®koeln.ihk.de

zu Zusätzliche Informationen zum Mietspiegel geben;

Für ihre Mitglied:
Mieterverein Köln e.V.

- Haus des Mieterschutzes -
Mühlenbach 49, 50676 Köln
Telefon: 0221/202370

E-Mail: email@mieterverein-koeln.de

Vereinigung von Haus-, Wohnungs-
und Grundeigentümern Köln e.V.
Josefstraße 81, 51143 Köln

Telefon: 0 22 03/5 21 72

il: info@hausundgrundkoeln.de

!
Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888
- Verband der privaten Wohnungswirtschaft -
Hohenzollernring 71-73, 50672 Köln

Telefon: 02 21/5 73 60

E-Mail: info@koelner-hug.de

Schutzgebühr Euro 3,50 zzgl. Versandkosten
Nachdruck und/oder Wiedergabe im Internet und
anderen Kommunikationsmitteln nur mit vorheriger
Zustimmung.

Anlage 1, Mietspiegel Gewerbe

13784 Zeichen

H Ulasg A
ER Industrie- und Handelskammer Ri B iv d
ii N Rheinische immobilienbörseev Mi

Mietwerte für Ladenlokale, Büroräume und
Gewerbeflächen im IHK-Bezirk Köln
Stand: April 2018

Impressum

Herausgeber:

Rheinische Immobilienbörse e.V.
Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26

50667 Köln
www.rheinische-immobilienboerse.de

Redaktion:

Ursula Zimmermann

Tel. 0221 1640-4130

Fax 0221 1640-4359

E-Mail: ursula.zimmermann@koeln.ihk.de

Preis: 10,00 Euro

April 2018

Vorwort

Markttransparenz auf dem gewerblichen Mietenmarkt hat eine hohe Priorität. Bei der Beurtei-
lung eines Standortes spielen die zu erwartenden Mietkosten beziehungsweise Mieteinnah-
men eine wichtige Rolle. Die zehnte aktualisierte Übersicht über gewerbliche Mieten im
IHK-Bezirk Köln dient als Orientierungshilfe bei der Vereinbarung ortsüblicher Mieten. Diese
können im Einzelfall über- oder unterschritten werden. Eine Beratung durch ein fachlich qua-
lifiziertes Dienstleistungsunternehmen ist daher empfehlenswert.

Erläuterungen

Die ausgewiesenen Werte geben die Bandbreiten der Mieten an den jeweiligen Standorten wie-
der. Dabei wurde unterschieden nach dem Nutzungszweck und der Lage des Gewerberaumes
als Ladenlokal, Büro- und Lagerfläche. Die aufgeführten Preisspannen in den jeweiligen Größen-
und Lagekategorien ergeben sich insbesondere aufgrund von Ausstattung, Zustand, Nutzungs-
wert und Aufteilung der Räumlichkeiten. Zur Ermittlung der Daten wurden zum einen Erfahrungs-
werte der Arbeitskreismitglieder zum gewerblichen Mietenmarkt, zum anderen Kriterien wie Pas-
santenfrequenzen, Branchenbesatz und die Geschlossenheit der Schaufensterfront herangezo-
gen. Bei den Werten handelt es sich sowohl um Neuvermietungsmieten, als auch um aktuelle
Bestandsmieten pro Monat ohne Betriebskosten und Mehrwertsteuer. Die Spannen ergeben sich
aus der unterschiedlichen Lage und der entsprechenden Qualität der Objekte. Die verwendeten
Lagebegriffe beziehen sich auf die Geschäftslage, wenn extra ausgewiesen in Haupt- und Ne-
benzentren des jeweiligen Ortes.

Ausschlaggebend für die Preisspanne für LADENLOKALE sind Flächenzuschnitt, Ausstattung,
Gebäudealter und -zustand, Schaufenstergröße und Barrierefreiheit. Mietpreise in Einkaufszen-
tren wurden nicht berücksichtigt.

Bei den BÜROFLÄCHEN handelt es sich um abgeschlossene Flächen einschließlich der üblichen
Nebenflächen (Flur, Teeküchen) und eventuell anteilig umgelegter Allgemeinflächen, zum Bei-
spiel Foyer. Die Ausstattungskategorien richten sich nach dem Gebäudealter, flexibler Raumauf-
teilung, der Verfügbarkeit von Aufzügen, Parkplätzen und leistungsstarken Datenleitungen.

Rheinische Immobilienbörse e. V. Industrie- und Handelskammer zu Köln

Ladenlokale Euro pro m?

- in Spitzenlagen 20 bis 50 m? 170,00 - 280,00
(Hohe Straße, Schildergasse, Wallrafplatz Ostseite) 50 bis 100 m? 120,00 - 190,00
über 100 m? 80,00 - 130,00

- in sehr guten innerstädtischen Geschäftslagen 20 bis 50 m? 60,00 - 110,00
(z. B. Breite Str., Ehrenstr., Mittelstr., 50 bis 100 m? 55,00 - 95,00
Neumarkt Nordseite) über 100 m? 30,00 - 55,00

- in guten innerstädtischen Geschäftslagen 20 bis 50 m? 25,00 - 50,00
(z. B. Apostelnstr.,Gürzenichstr., Hohenzollern-, - 50 bis 100 m? 20,00 - 35,00
Hohenstaufen-, Habsburgerring, Pfeilstr., Minoritenstr.) über 100 m? 10,00 - 25,00

- in Vorortgeschäftslagen 20 bis 50 m? 15,00 - 35,00
(z. B. Dürener Str., Sülzburgstr., Neusser Str. / 50 bis 100 m? 10,00 - 30,00
Agnesviertel, Rodenkirchener Hauptstr./ Maternusplatz, über 100 m? 10,00 - 25,00

Deutzer Freiheit, Venloer Str., Bahnhofstr./Porz
Aachener Str., Höninger Weg, Frankfurter Str.,
Kalker Hauptstr., Zülpicher Str., Severinstr.,)

Erläuterung:

Die Werte für Ladenlokale beziehen sich auf normal geschnittene Geschäftsräume mit entsprechender
Frontbreite im Erdgeschoss in jeweiligen Haupt- und Nebenzentren. Nebenräume, vor allem Lagerflächen,
sind nicht erfasst. Höhere bzw. niedrigere Mieten, die sich für bestimmte Branchen ergeben können, sind
dabei nicht ausgeschlossen. Höhere Mieten ergeben sich vor allem bei Kleinstläden. In den Nebenstraßen
und in angrenzenden Räumen liegen die Mieten unterhalb der ausgewiesenen Werte.

Büroräume Euro pro m?
a) Spitzenlagen (z. B. Bankenviertel, Rheinufer, Rheinauhafen, Mediapark) 13,00 -22,00
b) bevorzugte Bürolagen (z. B. Innenstadt, Ringe) 11,00 -19,00
c) einfache bis mittlere Bürolagen (z. B. Ehrenfeld, Ossendorf, Gremberghoven) 6,00 - 14,00
In Einzelfällen werden die Werte über- oder unterschritten.

Lagerraum/Produktionsfläche Euro pro m?
a) mit Heizung 3,00 -5,00
b) ohne Heizung 2,00 -3,00
c) befestigte Freiflächen 0,50- 1,50

Mieten für qualifizierte Serviceflächen im Neubaubereich liegen zwischen den Mieten für
gute Lagerflächen und den unteren Werten für Büroräume.

Stellplätze für PKW ( nur im gewerblichen Bereich) Euro pro Platz
Garagenplatz (Einzelgarage)

Innenstadt 90,00 - 170,00
nicht bevorzugte bis mittlere Lagen 50,00 - 75,00
Garagenplatz (Großgarage)

Innenstadt 85,00 - 150,00
nicht bevorzugte bis mittlere Lagen 40,00 - 85,00
Freifläche

Innenstadt und bevorzugte Vorortlagen 40,00 - 80,00
nicht bevorzugte bis mittlere Lagen 15,00 - 45,00

Bei Großgaragen liegen die Mieten für Doppelparker
bei 30 % des Preises.

Köln Stadtbezirk 1/ Innenstadt

Ladenlokale

Spitzenlage 50 bis 100 m?
sehr gute Innenstadtlage 50 bis 100 m?
gute Innenstadtlage 50 bis 100 m?
Büroräume

Spitzenlage

bevorzugte Bürolagen
Lagerflächen

Köln Stadtbezirk 2 / Rodenkirchen

Ladenlokale Euro/m?
Hauptgeschäftsiage 12,00 - 35,00
Nebenlage 6,00 - 12,00
Büroräume 6,00 - 13,00
Lager- und

Produktionsflächen 2,00 - 5,00

Köln Stadtbezirk 3 / Lindenthal

Ladenlokale Euro/m?
Hauptgeschäftsiage 15,00 - 35,00
Nebenlage 6,00 - 12,00
Büroräume 6,00 - 14,00
Lager- und

Produktionsflächen 2,00 - 5,00

Köln Stadtbezirk 4 / Ehrenfeld

Ladenlokale Euro/m?
Hauptgeschäftsiage 15,00 - 35,00
Nebenlage 6,00 - 12,00
Büroräume 6,00 - 13,00
Lager- und

Produktionsflächen 2,00 - 5,00

Euro/m?
120,00 - 190,00
55,00 - 95,00
20,00 - 35,00

Euro/m?
13,00 - 22,00
11,00 - 19,00

2,00 - 5,00

Köln Stadtbezirk 5 / Nippes

Ladenlokale Euro/m?
Hauptgeschäftsiage 10,00 - 30,00
Nebenlage 6,00 - 11,00
Büroräume 6,00 - 11,00
Lager- und

Produktionsflächen 2,00 - 5,00

Köln Stadtbezirk 6 / Chorweiler

Ladenlokale Euro/m?
Hauptgeschäftsiage 10,00 - 20,00
Nebenlage 5,00 - 10,00
Büroräume 6,00 - 11,00
Lager- und

Produktionsflächen 2,00 - 5,00

Köln Stadtbezirk 7 / Porz

Ladenlokale Euro/m?
Hauptgeschäftsiage 10,00 - 30,00
Nebenlage 6,00 - 10,00
Büroräume 6,00 - 11,00
Lager- und

Produktionsflächen 2,00 - 5,00

Köln Stadtbezirk 8 / Kalk

Ladenlokale Euro/m?
Hauptgeschäftsiage 10,00 - 25,00
Nebenlage 6,00 - 10,00
Büroräume 6,00 - 15,00
Lager- und

Produktionsflächen 2,00 - 5,00

Köln Stadtbezirk 9 / Mülheim

Ladenlokale Euro/m?
Hauptgeschäftsiage 12,00 - 25,00
Nebenlage 6,00 - 10,00
Büroräume 6,00 - 14,00
Lager- und

Produktionsflächen 2,00 - 5,00

Leverkusen

Ladenlokale

City (Wiesdorf)

Opladen, Schlebusch

Nebenlagen (Nahversorgungszentren)
Büroflächen

City (Wiesdorf)

Opladen, Schlebusch

Büro-/ Dienstleistungszentren

(neue Bahnstadt Opladen, Innovationspark LEV, Schusterinsel)

Gewerbegebiete/ sonstige Stadteile
Lager- und Produktionsflächen

Gewerbegebiete/ sonstige Stadteile
Stellplätze:

Zentrale Lagen
sonstige Lagen

<100 qm
15,00 - 30,00

8,00 - 18,00
4,50 - 15,00
einfach/mittel
5,00- 8,00
5,00- 7,00

5,00- 7,50

4,00- 7,00

ohne Heizung
2,50- 4,50

Freiflächen
25,00 - 55,00
15,00 - 35,00

Euro/m?
100 - 250 qm >250 qm
12,50 - 30,00 8,00 - 28,00
7,00 - 15,00 5,00 - 13,00
4,50 - 15,00 4,00 - 10,00
Euro/m?
gehoben Neubau/Kernsaniert
7,00 - 10,50 10,00 - 14,00
7,00 - 12,00 10,00 - 14,00
7,00 - 10,50 10,00 - 12,50
6,50- 9,00 10,00 - 12,00
Euro/m?
mit Heizung
3,00- 6,00
Euro/m?
Garagenplätze
50,00 - 70,00
35,00 - 60,00

Rhein-Erft-Kreis

Stadt Bedburg

Ladenlokale““
Büroräume
Lager- und

Produktionsflächen"

Stadt Bergheim

Ladenlokale““
Büroräume

Lager- und

Produktionsflächen*

Stadt Brühl

Ladenlokale"*
Büroräume
Lager- und

Produktionsflächen*

Stadt Elsdorf

Ladenlokale”*
Büroräume

Lager- und
Produktionsflächen*

Euro/m?
5,00 - 12,00
4,00 - 8,00
2,50 - 4,50

Euro/m?
5,00 - 15,00
5,00 - 10,00
2,50 - 4,50

Euro/m?
7,50 - 25,00
5,00 - 10,00
2,50 - 4,50

Euro/m?
5,00 - 10,00
400 - 8,00
2,50 - 4,50

Stadt Frechen

Ladenlokale“*
Büroräume
Lager- und

Produktionsflächen”

Stadt Hürth

Ladenlokale**
Büroräume

Lager- und

Produktionsflächen *

Stadt Kerpen

Ladenlokale"*
Büroräume
Lager- und

Produktionsflächen*

Stadt Pulheim

Ladenlokale**
Büroräume

Lager- und
Produktionsflächen*“

Euro/m?
5,00 - 15,00
6,00 - 10,00
2,50 - 4,50

Euro/m?
5,00 - 16,00
5,00 - 11,00
2,50 - 4,50

Euro/m?
6,00 - 15,00
5,00 - 10,00
2,50 - 4,50

Euro/m?
5,00 - 15,00
5,00 - 11,00
2,50 - 4,50

Stadt Erftstadt Stadt Wesseling

Euro/m? Euro/m?
Ladenlokale** 5,00 - 15,00 Ladenlokale”* 5,00 - 15,00
Büroräume 5,00 - 9,00 Büroräume 5,00 - 9,00
Lager- und Lager- und
Produktionsflächen* 2,50 - 4,50 Produktionsflächen* 2,50 - 4,50
Rhein-Erft-Kreis
Stellplätze PKW 15,00 - 40,00

"" nicht repräsentativ für Einkaufszentren

" Bei speziellen Lager- und Produktionsflächen können die Mietwerte teilweise erheblich von den angegebenen
Werten abweichen. In der Regel beginnt der Preis, am Oberwert der jeweils angegebenen Spanne.

Oberbergischer Kreis

Stadt Bergneustadt

Euro/m?
Ladenlokale** 4,00 - 10,00
Büroräume 5,00 - 8,00
Lager- und
Produktionsflächen“ 2,00 - 3,50
Gemeinde Engelskirchen

Euro/m?
Ladenlokale“* 4,00 - 10,00
Büroräume 5,00 - 9,00
Lager- und
Produktionsflächen* 2,00 - 4,00
Stadt Gummersbach

Euro/m?
Ladenlokale”“ 8,00 - 25,00
Büroräume 5,00 - 10,00
Lager- und
Produktionsflächen 2,00 - 6,00
Stadt Hückeswagen

Euro/m?
Ladenlokale”* 4,00 - 10,00
Büroräume 5,00 - 8,00

Lager- und
Produktionsflächen* 2,00 - 3,50

Gemeinde Marienheide

Euro/m?
Ladenlokale”* 4,00 - 10,00
Büroräume 5,00 - 8,00

Lager- und
Produktionsflächken” 2,00 - 3,50

Gemeinde Morsbach

Euro/m?
Ladenlokale”* 4,00 - 8,00
Büroräume 5,00 - 8,00

Lager- und
Produktionsflächen" 2,00 - 3,50

Gemeinde Nümbrecht

Euro/m?
Ladenlokale”* 4,00 - 9,00
Büroräume 5,00 - 8,00

Lager- und
Produktionsflächen* 2,00 - 4,00

Gemeinde Radevormwald

Euro/m?
Ladenlokale** 4,00 - 9,00
Büroräume 5,00 - 8,00

Lager- und
Produktionsflächen” 2,00 - 4,00

Gemeinde Lindlar Gemeinde Reichshof

Euro/m? Euro/m?
Ladenlokale““ 4,00 - 10,00 Ladenlokale“* 4,00 - 9,00
Büroräume 5,00 - 10,00 Büroräume 5,00 - 8,00
Lager- und Lager- und
Produktionsflächen* 2,00 - 4,00 Produktionsflächen” 2,00 - 3,00
Stadt Waldbröl Stadt Wiehl

Euro/m? Euro/m?
Ladenlokale”“ 4,00 - 8,00 Ladenlokale“* 4,00 - 10,00
Büroräume 5,00 - 8,00 Büroräume 5,00 - 9,00
Lager- und Lager- und
Produktionsflächen” 2,00 - 3,50 Produktionsflächen” 2,00 - 3,50
Stadt Wipperfürth

Euro/m?
Ladenlokale“* 4,00 - 12,00
Büroräume 5,00 - 9,00
Lager- und
Produktionsflächen" 2,00 - 3,00
Oberbergischer Kreis
Stellplätze PKW 15,00 - 40,00

“* nicht repräsentativ für Einkaufszentren

* Bei speziellen Lager- und Produktionsflächen können die Mietwerte teilweise erheblich von den
angegebenen Werten abweichen. In der Regel beginnt der Preis, am Oberwert der jeweils angegebenen
Spanne.

Rheinisch-Bergischer Kreis

Stadt Bergisch Gladbach Stadt Overath

Euro/m? Euro/m?
Ladenlokale 7,00 - 30,00 Ladenlokale”* 5,00 - 12,00
Büroräume 5,00 - 11,50 Büroräume 5,00 - 8,00
Lager- und Lager- und
Produktionsflächen* 3,00 - 5,00 Produktionsflächen” 2,50 - 4,50
Stadt Burscheid Stadt Rösrath

Euro/m? Euro/m?
Ladenlokale** 5,00 - 10,00 Ladenlokale““ 5,00 - 11,00
Büroräume 5,00 - 8,00 Büroräume 5,00 - 8,50
Lager- und Lager- und
Produktionsflächen” 2,50 - 4,00 Produktionsflächen” 2,50 - 4,50
Gemeinde Kürten Stadt Wermelskirchen

Euro/m? Euro/m?
Ladenlokale““ 5,00 - 8,00 Ladenlokale”* 5,00 - 12,00
Büroräume 5,00 - 8,00 Büroräume 5,00 - 9,50
Lager- und Lager- und
Produktionsflächen” 2,50 - 4,00 Produktionsflächen“ 2,50 - 4,00
Stadt Leichlingen Gemeinde Odenthal

Euro/m? Euro/m?
Ladenlokale** 5,00 - 12,00 Ladenlokale** 5,00 - 10,00
Büroräume 5,00 - 8,00 Büroräume 5,00 - 8,00
Lager- und Lager- und
Produktionsflächen“ 2,50 - 4,50 Produktionsfläcken“ 2,50 - 3,50
Rheinisch Bergischer Kreis
Stellplätze PKW 15,00 - 40,00

** nicht repräsentativ für Einkaufszentren

* Bei speziellen Lager- und Produktionsflächen können die Mietwerte teilweise erheblich von den
angegebenen Werten abweichen. In der Regel beginnt der Preis, am Oberwert der jeweils angegebenen
Spanne.

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Beschlussvorlage Ausschuss

5263 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 4291/2018 
Freigabedatum 
14.01.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabe von Mietzuschüssen für Ateliers Clouth 104 
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Vergabe von Mietzuschüssen für zehn Ateliers im 
Clouth 104 ab Bezug der Ateliers befristet für 5 Jahre. 
 
Die Höhe der Mietzuschüsse staffelt sich für die exklusive Atelierfläche wie folgt: 
 
 bis 17 m² 46,00 Euro 
 bis 33 m² 89,00 Euro 
 bis 50 m² 135,00 Euro 
 bis 67 m² 150,00 Euro 
 über 67 m² 210,00 Euro 
 
 
Eine einmalige Wiederbewerbung für die Mietzuschüsse ist für eine weitere Dauer von 5 Jahren mög-
lich. 
 
Die Genehmigung der erstmaligen fünfjährigen Bezuschussung erfolgt mit gesonderter Beschlussvor-
lage. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 29.01.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Im Zuge der Übertragung des Clouth-Geländes an die Entwicklungsgesellschaft „Moderne Stadt“ 
wurde mittels Ratsbeschluss festgelegt, dass der Investor, der die ehemalige Halle 10 erwirbt, ver-
pflichtet wird, eine Fläche von ca. 2.400 m² BGFa für ein Künstler- und Ateliergebäude zu errichten 
und für die Dauer von 20 Jahren eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit einzutragen. 
Diese Verpflichtung hat der Investor Clouth 104 GmbH (Kairos Reds) übernommen und wird voraus-
sichtlich bis August 2019 den Neubau des Gebäudes Clouth 104 fertigstellen, in dem dann ca. 2.400 
m² zur Ateliernutzung zur Verfügung stehen. Die weitere konzeptionelle Nutzung des Gesamtgebäu-
des ist der beiliegenden Broschüre zu entnehmen. 
 
Die Laufzeit der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit wurde im Grundbuch vom 24.02.2016 für 
die Dauer von 20 Jahren - bis zum 23.02.2036 – festgelegt. 
 
2016 hat der Investor Kontakt mit dem Kulturamt der Stadt Köln aufgenommen. In einem konstrukti-
ven Abstimmungsprozess wurde vertraglich vereinbart, dass für die Dauer der gesamten Laufzeit der 
beschränkten persönlichen Dienstbarkeit die Stadt ein Anmietrecht für Künstler*innen für 10 Ateliers 
im Clouth 104 sichert, d.h. dass die Stadt Köln ein Belegungsrecht für 10 Ateliers erhält. Die Mietver-
träge werden unmittelbar zwischen der Clouth 104 GmbH und den Künstler*innen als Gewerbemiet-
vertrag geschlossen, so dass alle im Folgenden genannten Mietzinshöhen Nettowerte zuzüglich der 
gesetzlichen Umsatzsteuer zu betrachten sind. 
 
Weiterhin wurde vom Investor rechtlich geprüft, dass die 10 Ateliers auch als Wohnateliers genutzt 
werden können, sofern ein Wohnanteil von 35 % nicht überschritten wird. 
Die Größe der inklusiven Mietfläche der einzelnen Ateliers liegt zwischen ca. 69 m² bis zu ca. 129 m². 
Auf Basis dieser grundlegenden Voraussetzungen erhält die Stadt das Belegungsrecht für ca. 971 m² 
exklusive Atelierfläche zu einem Nettomietzins von 8,80 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatz-
steuer. Unter Einbeziehung der kostengünstigeren Gemein- und Sondernutzungsflächen wie Dach-
garten und Stellplätze für Fahrräder, erhöht sich die inklusive Mietfläche auf ca. 1.084 m². Für diese 
Gesamtmietfläche wird ein Nettomietzins von 8,95 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer 
zugrunde gelegt.  
Dieser Mietzins kann mit Orientierung an die Kölner Mietspiegel für Gewerbe / bzw. Wohnen (siehe 
Tabellen „Mietwerte für Ladenlokale, Büroräume und Gewerbeflächen im IHK-Bezirk Köln“, Stand 
April 2018 (Anlage 1) und „Kölner Mietspiegel für frei finanzierte Wohnungen“, Gruppe 5,A, Stand 
Januar 2017 (Anlage 2)) als angemessen angesehen werden. 
 
Für die 10 Ateliers plant das Kulturamt die Vergabe von Mietzuschüssen. Die Auswahl der Künst-
ler*innen erfolgt analog zum üblichen Vorgehen für Mietzuschüsse, welches sich an der Vergabe der 
städtischen Ateliers und der dort geltenden Bewertungskriterien (siehe Anlage 3) orientiert. 
Nach erfolgter Ausschreibung wird die Auswahl vom Atelierbeirat begleitet. Die Mietzuschüsse wer-
den für 5 Jahre vergeben. Vor Ablauf der 5-Jahresfrist ist eine Neubewerbung möglich, aber auch 
erforderlich. Auf Basis der vorliegenden Bewerbungen trifft erneut der Beirat eine Auswahl. Grund-
sätzlich kann nur einmalig ein Mietzuschuss für weitere 5 Jahre genehmigt werden. 
 
Laut Atelierförderkonzept des Kulturamtes werden städtische Ateliermietverträge auf 5 Jahre befristet, 
danach ist eine einmalige erneute Bewerbung möglich. Ziel dieser Befristung ist die Fluktuation in den 
subventionierten Ateliers, damit auch zuziehende und neue Künstler*innen eine Chance auf ein städ-
tisches Atelier erhalten. Diese Begrenzung für eine städtische Subventionierung auf maximal 10 Jah-
re ist auch für die Ateliers Clouth 104 mit städtischem Belegungsrecht vorgesehen.  
 
Die Höhe des Mietzuschusses orientiert sich an der 2014 festgelegten Tabelle, wobei nach nun fünf 
Jahren eine Erhöhung um ca. 8 % bei den drei ersten Kategorien vorgenommen wurde und bei den 
beiden letzten von ca. 17 bzw. 36 %, umso die stärkere Belastung, die durch die Anmietung eines

3 
großen Ateliers entsteht, auszugleichen. 
 
Auch die weiteren zukünftigen Mietzuschüsse, die ab 2020 wieder neu vergeben werden, werden 
nach dieser Tabelle gezahlt.

Anlage 3, Kriterienkatalog Ateliervergabe

2122 Zeichen

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N

Aula >

Ateliervergabeprogramm der Stadt Köln

Bewertungskatalog für den Atelierbeirat*

Kriterien für die Entscheidung,
ob ein Künstler ein städtisches Atelier anmieten kann, sind:

« Studienabschluss in einem bildnerischen Fach (Kunstakademie, Werkkunstschule,
Fachhochschule, Kunsthochschule für Medien). Autodidaktinnen und Autodidakten sind
zugelassen, sofern sie die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen und überzeugend
darlegen

e  Kontinuierliches künstlerisches Schaffen über mindestens drei Jahre (innerhalb der
letzten fünf Jahre)

und je nach Dauer der künstlerischen Praxis/Laufbahn:

e Künstlerischer Gesamteindruck (Innovation/Originalität/Aktualität)
« Relevante Ausstellungspraxis (zu belegen anhand von Ausstellungsvita inkl.
Jahr/Ort/Name der Institution und entsprechenden Publikationsnachweisen)

Positiv in die Bewertung kann einfließen:
«e Renommee der Ausbildungsstätte
und je nach Dauer der künstlerischen Laufbahn:

« Einzel - und Gruppenausstellungen in etablierten Institutionen (Kunstvereinen,
Kunsthallen, Museen), Galerien, Biennalen und anerkannten Kunsträumen der freien
Szene

« Aussagekräftige Begleitdokumentationen von Ausstellungen in Buch- oder
Bildbandform (Ausstellungskataloge) der letzten fünf Jahre

« Stipendien, Preise, Auslandsaufenthalte, Publikationsnachweise in Feuilletons,
Fachpresse bzw. praxisrelevanter Presse

«e Lehraufträge an staatlichen Kunstakademien oder Kunsthochschulen

«e Präsenz in der Kölner Kunstszene (u.a. durch die Teilnahme an den ‚Offenen
Ateliers‘)

Keine Relevanz für die Auswahl haben:

«e Auktionen und dazugehörige Kataloge

e Kostenpflichtige Teilnahmen an Messen

«e Ausstellungen an privaten, primär kommerziellen Orten oder nicht primär künstlerisch
ausgerichteten Orten (bspw. Rechtsanwaltskanzleien). Hiermit ist nicht der öffentliche
Raum
gemeint.

« Tätigkeiten als Kunsterzieher/in, Dozent/in für Kunst oder Kursleiter

*e Teilnahmen an Kursen, Sommerakademien, Konferenzen, Workshops etc.

* Stand 24.3.2017.
Konstruktive Rückmeldungen mit Anpassungs- oder Verbesserungsvorschlägen des Kriterienkatalogs sind immer
willkommen.

Beratungsverlauf (1)

29.01.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4291/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.01.2019
Erstellt
21.12.2018 12:32