Mandari Insight

V/0212/2018

Wahl einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 5 Münster-Roxel

Vorlagen 19.03.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 19.04.2018, TOP 6.1

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1295 Zeichen

Anlage A zur V/0212/2018 
Kurzüberblick 
Wahl einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-
Roxel. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan-
der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung 
von Konflikten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Trotz öffentlichem Bewerbungsaufruf sind hier keine Bewerbungen von Frauen und Menschen mit 
Migrationshintergrund eingegangen.

Beschlussvorlage

3177 Zeichen

V/0212/2018 
V/0212/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 5 Münster-
Roxel 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Bezirksvertretung Münster -West nimmt zur Kenntnis, dass Herr Kuhmann und Herr 
Voecks sowohl für das Amt der Schiedsperson, als auch für das Amt der stellvertretenden 
Schiedsperson für den Bezirk Münster -Roxel zur Verfügung stehen und beide wählbar sind. 
Beide Bewerber haben ihren Wohnsitz im Bezirk Münster-Roxel. 
 
 
2. Als Schiedsperson für den Bezirk 5 Münster-Roxel wird gewählt 
 
……. 
 
3. Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 5 Münster-Roxel wird gewählt 
 
……. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Aus persönlichen Gründen musste Frau Eilermann ihr Amt als Schiedsfrau für den Bezirk Münster-
Roxel vorzeitig niederlegen. Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 8 Schiedsamtsgesetz hat Frau 
Eilermann ihre vorzeitige Amtsniederlegung beim Amtsgericht Münster schriftlich beantragt und der 
dort zuständige Richter hat dem Antrag stattgegeben.  
Durch das vorzeitige Ausscheiden von Frau Eilermann ist eine Neuwahl der Schiedsperson           
Rechts- und Ausländeramt 
 
20.03.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0212/2018 
erforderlich. 
 
Herr Kuhmann ist seit 5 Jahren stellvertretender Schiedsmann im Bezirk Münster-Roxel. Seine Amts-
zeit als Stellvertreter endete im Januar 2018. Dies macht eine Neu- bzw. Wiederwahl der stellvertre-
tenden Schiedsperson erforderlich. 
 
Durch das vorzeitige Ausscheiden von Frau Eilermann ist Herr Kuhmann bereits seit einigen Monaten 
kommissarisch als Schiedsmann in Roxel tätig.  
Die Erfahrungen die Herr Kuhmann während dieser Vertretungszeit gesammelt hat, haben ihn dazu 
veranlasst, sich für das Amt der Schiedsperson zur Verfügung zu stellen. Auch als stellvertretende 
Schiedsperson steht er, im Falle seiner Wiederwahl, zur Verfügung. 
 
Herr Voecks hat sich ebenfalls bereit erklärt, im Falle seiner Wahl durch die Bezirksvertretung, das 
Amt der Schiedsperson oder stellvertretenden Schiedsperson zu übernehmen. 
 
Weitere Bewerbungen für dieses Ehrenamt liegen hier nicht vor. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geei g-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedspe r-
son soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Herrn Kuhmann und Herrn Voecks erfüllt. 
 
I.  V. 
 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0212/2018
Typ
Vorlagen
Datum
19.03.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37