3154/2021
Beantwortung der Anfrage AN/1809/2021: Konsequenzen aus den Überflutungen beim Starkregenereignis am 14. und 15. Juli 2021
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 02.09.2021 3154/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 02.09.2021 Beantwortung der Anfrage AN/1809/2021: Konsequenzen aus den Überflutungen beim Starkregenereignis am 14. und 15. Juli 2021 Mit Anfrage AN/1809/2021 bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung nachfolgender Fragen. Die Ver- waltung antwortet hierauf in Abstimmung mit der StEB wie folgt: Frage 1: Wie bewerten Verwaltung und StEB die Ergebnisse von Wetter-und Klimaforschung, wo- nach in zunehmender Häufigkeit mit extremen Wetterereignissen (Hitzeperioden, Stark-regen, extre- me Stürme etc.) gerechnet werden muss, insb. in Großstädten? Antwort: Die Stadt Köln, der DWD, das LANUV NRW und die StEB Köln haben die Entwicklung, die Auswir- kungen und die Anpassungsmethoden der Klimafolgen in dem Forschungsvorhaben Klimawandelge- rechte Metropole Köln untersucht. Die Ergebnisse liegen bereit unter https://www.stadt-koeln.de/artikel/03279/index.html bzw. https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/3_fachberichte/30050.pdf. Demnach wird mit einer Zunahme der Hitzebelastung, von längeren Trockenwetterperioden und von Starkregen gerade auch in einer stark urban geprägten Großstadt wie Köln gerechnet. Die Anpas- sungsstrategie zu Starkregen zeigt das Klimakonzept der StEB Köln. (Mitteilung 2756/2014 bzw. https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=470202&type=do ) Frage 2: Halten Verwaltung und StEB es noch für zeitgemäß und sinnvoll, für eine Bewertung der Überflutungsgefährdung Maßstäbe wie30-, 50-, 100-und 200-jährliche Szenarios (vgl. https://www.hw-karten.de/index.html?Module=Starkregen) anzulegen? Antwort: Die Überflutungsvorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Die Starkregengefahrenkarten zeigen die Gefährdungen und werden von den Menschen in Köln, Wohnungsbaugenossenschaften und auch von den städtischen Fachämtern als wichtige Informationsplattform zur Überflutungsvorsorge genutzt. Dies ist ein wichtiges Werkzeug, um über Gefährdungen zu informieren, zu sensibilisieren und zur Selbstvorsorge anzuregen. Gerade die Zugriffszahlen nach dem 14.07.2021 zeigen, wie groß der Informationsbedarf der Bevölkerung ist. Dies zeigt sich auch in den Zugriffszahlen zum Wasser- Risiko-Check der StEB Köln. Frage 3: Haben existierende Schutzkonzepte vor Überschwemmung durch Starkregen versagt? Wenn ja, welche? 2 Antwort: Die bei den StEB Köln im Zuständigkeitsbereich liegenden Schutzkonzepte wie - das Hochwasserschutzkonzept - das Gewässerentwicklungskonzept - das Abwasserbeseitigungskonzept mit dem integralen Bestandteil Niederschlagswasserbesei- tigungskonzept beschreiben die Strategie, die Maßnahmen und die Möglichkeiten der Eigenvorsorge zu Überflutun- gen. Zuletzt wurde vom Verwaltungsrat der StEB Köln ein Strategiekonzept zur wasserwirtschaftliche Klimafolgenanpassung beschlossen, welches in Kürze mit den städtischen Dienststellen abgestimmt wird. Grundsätzlich werden Schutzkonzepte bei den StEB Köln wiederkehrend auf die Aktualität und Wirk- samkeit untersucht und im Sinne einer dauerhaften Anpassung optimiert. Derzeit werden die Auswir- kungen der diesjährigen Starkregenereignisse untersucht und geeignete Maßnahmen zur Risikomin- imierung geprüft. Frage 4: Welche konkreten Konsequenzen ziehen Verwaltung und StEB aus den Überflutungen vom 14./15. Juli? Auf die folgenden Aspekte soll in der Antwort besonders eingegangen werden: a) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um besonders gefährdete Bereiche und Ein- richtungen (Kitas, Schulen, Stromversorgung, Telefon-und Mobilfunkversorgung, U-Bahnen etc.) zu schützen? b) Müssen Katastrophenpläne oder sonstige Handlungsanweisungen zur Sicherung z.B. der Kri- tischen Infrastruktur angepasst werden? Wenn ja welche? Wurde mit der Anpassung bereits begonnen? c) Wurde Kontakt zu den Nachbarkommunen aufgenommen, um ggf. bei der Vorsorge zu koope- rieren, um gefährdete Bereiche in den Randbereichen (z.B. Dünnwald) besser zu schützen? Antwort: Zu a): Die StEB Köln haben den kommunalen Infrastrukturträgern Hilfe bei der Steigerung der Resi- lienz in Form von Beratungen angeboten. Auch werden die Pumpanlagen der StEB Köln un- tersucht und Maßnahmen zum Überflutungsschutz eingeleitet. Zu b): Die StEB Köln wie die übrigen kommunalen Unternehmen haben ihre Infrastrukturanlagen untersucht und aktualisieren diese Prüfungen als Bestandteil eines kontinuierlichen Verbes- serungsprozesses. Ebenso prüfen derzeit die jeweils zuständigen Fachdienststellen der Stadtverwaltung die bestehenden Handlungs- und Verfahrensanweisungen sowie die Not- fallpläne auf mögliche Optimierungen. Zu c): Unabhängig von Starkregen finden regelmäßige Abstimmungen zwischen den Nachbar- kommunen und Verbänden statt. Aufgrund der Hangneigung und der Vielzahl der rechtsrhei- nischen Gewässer wurde primär der Kontakt mit der Stadt Bergisch Gladbach und dem Wupperverband aufgenommen. Die von vielen rechtsrheinischen Gewässern aus dem Ber- gisch Gladbacher Stadtgebiet abfließenden Wassermengen werden vom rechtsrheinischen Kölner Randkanal aufgenommen, so dass die Hochwassergefahr für Köln reduziert wird. Der Mutzbach wird durch den Wupperverband betrieben. Bislang konnte keine persönliche Ab- stimmung mit dem Wupperverband stattfinden, da der Verband noch mit der Aufbereitung der Auswirkungen der Starkregenereignisse beschäftigt ist. Gez. Prof. Dr. Diemert
Anlage 1, Vorab-Auszug 07.10.2021 AKUG TOP 1.4 und 1.4.1
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Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de Datum: 13.10.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 07.10.2021 öffentlich 1.4 Anfrage der SPD-Fraktion betreffend Konsequenzen aus den Überflutungen beim Starkregenereignis am 14. und 15. Juli 2021 AN/1809/2021 1.4.1 Beantwortung der Anfrage betreffend Konsequenzen aus den Überflutungen beim Starkregenereignis am 14. und 15. Juli 2021 3154/2021 SB Herr Struwe übermittelt per E-Mail folgende Fragen: Antwort zu 1: Wie alt sind die Konzepte? Müssen diese aufgrund der aktuellen Er- kenntnisse angepasst werden? Wann soll dies ggf. geschehen? Antwort zu 2: Die Frage war, ob die momentane Einteilung in 30- 50-, 100- oder 200-jährliche Szenarien noch zeitgemäß ist. Die Antwort geht hier nicht drauf ein. Bitte die Frage beantworten. Antwort zu 3: Die Frage war, ob die bestehenden Schutzkonzepte funktionieren oder nicht. Die Antwort geht hier nur am Rande drauf ein. Bitte präzisieren. Antwort zu 4: Was soll die Konsequenz sein aus einer Untersuchung der Pumpanla- gen? Waren diese ausreichend dimensioniert? Gibt es Erkenntnisse, dass die ge- troffene Vorsorge oder die Einleitung geeigneter Maßnahmen durch die Nachbar- kommunen unzureichend waren? Welche Handhabe besteht ggf., die Nachbarkom- munen zu weiteren Maßnahmen oder besserer Abstimmung zu verpflichten? Wann soll die erwähnte Abstimmung mit dem Wupperverband stattfinden? Die Fragen w erden mit der Bitte um Beantw ortung an Dezernat II w eitergeleitet. Die Anfrage und die Beantw ortung w erden auf die TO der nächsten Sitzung gesetzt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3154/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 02.09.2021
- Erstellt
- 01.09.2021 09:05