0394/2025
Vergabe der Förderungen in den Schwerpunkten "Produktionen und Sonderprojekte" und "Cologne Music Export"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
8310 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/41/41/24 Vorlagen-Nummer 0394/2025 Freigabedatum 10.03.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe der Förderungen in den Schwerpunkten "Produktionen und Sonderprojekte" und "Cologne Music Export" Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt in den Förderschwerpunkten „Produktionen und Sonderprojekte“ und „Cologne Music Export“ auf Basis des Popkulturförderkonzepts die Vergabe von Projektkostenzuschüssen im Haushaltsjahr 2025 in Höhe von bis zu 85.000 Euro gemäß der im Anhang zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Liste. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Vorausset- zungen. Ausschuss Kunst und Kultur 25.03.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 85.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangssituation Der Ausschuss Kunst und Kultur hat am 19.01.2016 das Popkulturförderkonzept beschlossen. Hierin werden die Förderschwerpunkte „4.1.7. Förderung von Produktionen und Sonderprojek- ten“ und „4.1.8. Cologne Music Export“ mit ihren Zielen, Kriterien, Verfahren beschrieben. Dort heißt es auf Seite 7: „Vergabe der Mittel durch das Kulturamt nach Votierung durch den Beirat Popkultur und nach Beschluss durch den Ausschuss Kunst und Kultur.“ Antragsverfahren & Antragslage Mit einer Fristsetzung zum 19.01.2025 wurde über die Website des Kulturamts und über di- verse popkulturelle Multiplikator*innen zur Einreichung von Anträgen in den Förderschwer- punkten „Förderung von Produktionen und Sonderprojekten“ und „Cologne Music Export“ auf- gerufen. Es wurden neun Anträge für internationale Konzerte und 91 Anträge für Produktionen und besondere Projekte gestellt. Das Antragsvolumen betrug ca. 470.000 Euro gegenüber dem vorhandenen Budget von 85.000 Euro, so dass eine Auswahl zu treffen war. Im Förder- schwerpunkt „Produktionen & Sonderprojekte“ wurden 22 Projekte positiv votiert und weitere 10 Vorhaben wurden für eine „Reserveliste“ vorgeschlagen. Es mussten 59 Projekte abge- 3 lehnt werden. Im Förderschwerpunkt „Cologne Music Export“ wurden fünf Projekte positiv vo- tiert und vier Vorhaben abgelehnt. Harte formale Kriterien zur Bewertung von Projektanträgen waren der fristgerechte Eingang und ein klarer Bezug zu Köln. Die gegenüber dem Vorjahr wieder gestiegene Nachfrage und wiederkehrende starke Überzeichnung des Budgets zeigt, dass sich die Förderinstrumente etabliert haben und die Künstler*innen der Popkultur diese nachfragen und nutzen wollen, um für die Realisation ihrer Vorhaben eine Unterstützung zu erhalten. Die Anträge bilden noch stärker als in den Vorjahren die ganze Diversität der Popkultur in Köln ab, sowohl im Kreis der Menschen, die sich beworben haben, als auch in punkto Genre- vielfalt. Von den 22 geförderten Projekten für Produktionen sind 16 Projekte mit post-migranti- scher Prägung oder stammen von weiblichen oder queeren Acts (soweit aus den Anträgen er- sichtlich). Die Bandbreite der eingereichten Projekte reicht von Indie, Techno, Singer/Songwri- ter, Rock, Global Pop bis hin zu Hip-Hop und experimentellen Formen der Popmusik. Da es durchaus sein kann, dass das offene Budget des „Cologne Music Export“ im Laufe des Jahres nicht ausgeschöpft werden kann, sollen ab Mitte des Jahres „Reserveprojekte“ aus dem Bereich Produktionen nachrücken und aus dem Exportbudget ohne erneute Beschluss- fassung eine Förderung erhalten. Die „Reserveliste“ der Produktionsprojekte wird in der in der Anlage dargestellten Reihenfolge abgearbeitet. Der vom Ausschuss Kunst und Kultur auf Vorschlag des Kulturamts gewählte Beirat hat am 13.02.2025 über die eingereichten Unterlagen beraten und nachstehendes Votum abgege- ben. Votum des Beirats Laut Popkulturförderkonzept richtet sich die Förderung in den Schwerpunkten „Produktionen und Sonderprojekte“ und „Cologne Music Export“ an professionelle Akteur*innen der Popkul- tur in Köln mit dem Ziel, die künstlerische Qualität und den Popkultur-Standort Köln zu stär- ken. Neben den oben genannten Formalkriterien muss für die Anträge von Produktionen und Sonderprojekten mindestens eines der folgenden inhaltlichen Kriterien erfüllt sein: Erst- oder Zweitveröffentlichung der Künstler*in / Die Produktion steht im Zusammenhang mit einem be- sonderen Ereignis (Jubiläum, Tournee oder Ähnliches) / Die Produktion ist in besonderer Weise geeignet, die musikalische Qualität und Vielfalt am Standort Köln zu präsentieren und zu kommunizieren / Die Produktion ist künstlerisch hochwertig und/oder aufwendig in der Her- stellung. Für Cologne Music Export gilt: Unterstützt werden Vorhaben, die außerhalb Deutschlands ge- plant und geeignet sind, ein besonderes Schlaglicht auf die Popkulturstadt Köln zu werfen, und/oder wichtige vernetzende Effekte für Köln oder seine Akteur*innen haben. Bei der Beurteilung der eingereichten Anträge hat sich der Beirat an diesen Zielen und Krite- rien orientiert. Ebenfalls war der Beirat Popkultur in seiner Entscheidungsfindung darum be- müht, die Diversität der Kölner Popkultur abzubilden. Maßgebend für die Entscheidung waren die Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Antragsunterlagen und die Bewertung des jeweiligen Vorhabens in Bezug auf künstlerische Eigenständigkeit, Schlüssigkeit und popkul- turelle Relevanz. Der Beirat Popkultur kommentiert seine Voten wie folgt: Den Beirat Popkultur freut es, dass die Nachfrage nach Förderung von Produktionen für Künstlerinnen der Popkultur ungebrochen hoch und gegenüber dem Vorjahr wieder deutlich angestiegen ist. Dies zeigt, dass trotz Streaming gerade junge Künstler*innen und neue La- bels es wichtig finden, anhand von physischen Tonträgern ihr Publikum zu erreichen und die besonderen Gestaltungsmöglichkeiten dieser Formate zu nutzen. Unter den zur Förderung ausgewählten Projekten finden sich etliche Debüt-Veröffentlichungen, aber auch pophistori- sche Vorhaben mit einer enormen Genrevielfalt. Immer mehr Projektanträge kommen von weiblichen Acts, queeren Projekten und Netzwerken oder Künstler*innen mit Migrationshinter- grund, was für die Zukunftsfähigkeit der Popkultur Kölns ein schönes Signal ist. Alle ausge- wählten Projekte zeigen die bestehende künstlerische Qualität und das Entwicklungspotenzial am Popkultur-Standort Köln. 4 Die einzelnen Projekte sind der angehängten Liste zu entnehmen. Der Beirat Popkultur hat seine Voten einstimmig gefällt. Nach eigener fachlicher Wertung und Gesamtabwägung aller Umstände schließt sich die Ver- waltung den Beiratsempfehlungen an und schlägt dem Ausschuss eine entsprechende Be- schlussfassung vor. Finanzierung Die Mittel in Höhe von bis zu 85.000 Euro zur Umsetzung der Förderungen stehen im Haus- haltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 - Kultur- förderung, in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, dort unter „Projektförderung Popkul- tur“ für das Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung. Ein Freigabebeschluss zur Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 20.05.2025 wäre mit Blick auf das durchzuführende Bewilligungsverfahren zu spät sowohl zur planerischen als auch tatsächlichen Umsetzung einzelner Förderungen in 2025. Der vorliegende Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Dies bezieht sich auch auf das Inkrafttreten der Haushaltssatzung bzw. des Haushaltsplanes 2025/2026.
Anlage 1 - 0394-2025 Beiratsvoten
2017 Zeichen
Anlage Beirat Popkultur – Voten Sitzung vom 13.02.2025 Förderung Produktionen und Sonderprojekte Künstler*in/Band/Label Projektvorhaben Summe Akte Label Produktion Debut Vinyl EP 1.600 € Barnt Zweites Album auf Vinyl 2.500 € Brussels Zweites Album (Moertel Sounds) 2.500 € E.A.T. Wiederveröffentlichung auf LP 1.000 € ECLIPSE Tivane EP 2.200 € Elektro Hafiz Vinyl Album (Global Pop) 2.000 € Gigi Girls Greatest Hits Album Vinyl 2.500 € iriai Velag Zwei Kassettenproduktionen 3.000 € KLENZA Produktion Debut-LP 2.500 € Kozarth All Rights Reserved LP 4.000 € Liv Alma CD mit zehn Kompositionen 2.500 € Ray Lozano Zweites Album Vinyl 2.500 € The Red Flags Albumproduktion 1.500 € RITE RITE VA001 Compilation EP (neues Kollektiv) 1.600 € schlecht. Debut-Album auf Vinyl 1.000 € she-dog Neues Album auf Vinyl 2.500 € Sinag Compilation Magazin & Kassette 3.500 € Sirens Call OST Experimentelle Filmmusik auf LP 2.000 € SMILE LP II Vinyl 1.300 € Vesna Kat Enjoy The Work EP 3.500 € Viola Klein Vinyl EP Produktion 1.800 € Volkan Karakay Albumproduktion (Global Pop) 2.500 € Zwischensumme: 50.000 € Reserveliste Soda Frizzante EP Produktion 1.500 € Perfektomat Albumproduktion mit Gästen 3.500 € ASANT Vinylalbum 2.000 € Microphone Mafia Projekt Herztöne – mehr als Musik 4.000 € Le Pop Compilation 11 3.500 € The Absurd Back To Differ Jubiläumsalbum 2.000 € Faira EP Produktion Vinyl 2.500 € Lukas Akintaya Adeolu LP Produktion 1.500 € Edition Fieber 2x Doppel 7“ für Edition Fieber 2.000 € MORLEY CD-Pressung 500 € Zwischensumme: 23.000 € Gesamt: 73.000 € Förderung Cologne Music Export Künstler*in/Band Projektvorhaben Summe Bashed Potatoes Dänemark-Konzerte 2.000 € Keshavara Europa-Konzerte 3.000 € Lisa Spielmann Österreich-Tour 2.000 € Jorik Bergman Marshall Allen USA Konzerte 2.500 € Emily Wittbrodt Konzerte/Sessions mit Bridget St. John 2.500 € Gesamt: 12.000 € Gesamtsumme aller Förderungen 85.000 €
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0394/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 10.03.2025
- Erstellt
- 03.02.2025 14:55