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1253/2023

Sportentwicklungsplanung - Baubeschluss Sportlabor im Sportpark Müngersdorf

Beschlussvorlage Ausschuss 31.05.2023

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Anlage 04 Stellungnahme des RPA zur Kostenberechnung

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 03 Kostenberechnung Sportlabor SPM

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Anlage 01 Luftbild mit Lage der geplanten Bewegungsfläche im SPM

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Anlage 02 Entwurfsplan Sportlabor SPM

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 04 Stellungnahme des RPA zur Kostenberechnung

2263 Zeichen

14 31.05.2023 
 
 
52 über Dez. IV 
 
 
Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage 1253/2023 (Stand 
17.05.2023) 
Sportentwicklungsplanung - Baubeschluss Sportlabor im Sportpark Müngersdorf 
RPA-Nr.: 2022/0327 
vorgelegte Kosten: rd. 243.700 € [netto] / 290.000 € [brutto] 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit der Vorlage in Session haben Sie die Entwurfsplanung für das im Rahmen der Sportent-
wicklungsplanung erarbeitete Modellprojekt Sportlabor im Müngersdorfer Sportpark zur Prü-
fung beim Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. 
Nach den Wertgrenzen der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist eine Beschlussfassung 
im Sportausschuss für Baumaßnahmen ab 300.000 € netto vorgesehen. Eine Begründung 
für die vorgesehene Herbeiführung des Baubeschlusses ist der Beschlussvorlage nicht zu 
entnehmen. 
Zu dem Projekt besteht ein Planungsbeschluss des Rates der Stadt Köln aus dem Jahr 2019 
(Planungsbeschluss 0149/2019). 
Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen haben sich keine Anhaltspunkte 
ergeben, die gegen die Fortführung der Maßnahme sprechen. 
Bei dem Sportlabor handelt es sich um eine ca. 1.500 m² große Mehrzwecksportfläche in As-
phaltbauweise inkl. Ausstattung. 
Die Gesamtkosten der Maßnahme, Bau- und Baunebenkosten, werden mit rund 243.700 € 
netto (290.000 € brutto) angegeben. Bei den Baunebenkosten, ca. 5.000 € netto, handelt es 
sich im Wesentlichen um Voruntersuchungen/Gutachten und die Fachplanung Tragwerkspla-
nung. Die Objektplanung wird von Mitarbeitenden des Sportamtes erstellt. 
Nach den Angaben beruhen die angesetzten Preis auf den Ergebnissen vorangegangener 
Ausschreibungen vergleichbarer Maßnahmen. Auf eine Preisindizierung für den Zeitraum 
zwischen Erstellung der Kostenberechnung und zur Veröffentlichung der Maßnahme wurde 
verzichtet (hier vier Monate), da geplant ist, die Maßnahme im Herbst 2023 zu realisieren. 
Projektspezifische Risiken, beispielsweise die Entsorgung von ggf. belastetem Asphalt oder 
die Kampfmittelerkundung, wurden weder benannt noch kostenmäßig erfasst. 
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die vorliegenden Unterlagen grundsätzlich 
nachvollziehbar sind und weitgehend die erforderlichen Angaben enthalten.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Sven Genseke

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1355 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1253/2023
Stand: 06.05.2025 
Sachstandsbericht  
Sportentwicklungsplanung - Baubeschluss Sportlabor im Sportpark Müngersdorf 
Beschluss: (An dieser Stelle wird der vom Entscheidungsgremium gefasste Beschluss durch 
die Schriftführung hinterlegt.) 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Mit dem Beschluss vom 01.06.2023 wurde die Verwaltung mit der Umwandlung eines Teilbe-
reiches des Betriebshofes des Sportamtes im Sportpark Müngersdorf zu einem Sportlabor be-
auftragt.  
Am 21.08.2024 wurde die Freifläche zur Erprobung neuer Sportangebote vom Beigeordneten 
eröffnet. Damit steht der Bevölkerung eine Asphaltfläche zur Verfügung, die maximale Spiel-
räume und eine größtmögliche Flexibilität ermöglicht. Die Fläche eignet sich dafür, Innovatio-
nen und neue Konzepte in einem relativ geschützten und gleichzeitig öffentlich zugänglichem 
Raum auszuprobieren.  
Zu Beginn sind die Module Basketball, Tennis inkl. Wingfield-Technologie, Pickleball, Tisch-
tennis, Teqball und Slackline sowie eine Leih-Box für Sportequipment und eine Solarbank zur 
Stromversorgung zu finden. Detailliertere Informationen zum Sportlabor sind in der Mitteilung 
2357/2024 veröffentlicht. 
Nächste Schritte: 
./. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
./.

Anlage 03 Kostenberechnung Sportlabor SPM

924 Zeichen

Kostenberechnung  Sportamt 
KG Netto 19% MwSt Brutto
510 Erdbau 8.400,00 € 1.596,00 € 9.996,00 €
520 Gründung, Unterbau 0,00 € 0,00 € 0,00 €
530 Befestigte Flächen 75.300,00 € 14.307,00 € 89.607,00 €
540 Baukonstruktionen in Außenanlagen 16.900,00 € 3.211,00 € 20.111,00 €
550 Technische Anlagen in Außenanlagen 38.900,00 € 7.391,00 € 46.291,00 €
560 Einbauten in Außenanlagen 8.500,00 € 1.615,00 € 10.115,00 €
570 Vegetationsflächen 7.200,00 € 1.368,00 € 8.568,00 €
580 Wasserflächen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen 80.600,00 € 15.314,00 € 95.914,00 €
700 Nebenkosten (Planungskosten, Gutachten, Vermesser, etc.) 5.000,00 € 950,00 € 5.950,00 €
Summe Bau- und Planungskosten 240.800,00 € 45.752,00 € 286.552,00 €
Kostenberechnung (brutto gerundet) 290.000,00 €
Stand: 08.05.202352-3019-2224 Sportlabor SPM
Multifunktionale Sportfläche / Tennis, Basektball, Padel
Landschaftsgärtnerische Arbeiten

Anlage 01 Luftbild mit Lage der geplanten Bewegungsfläche im SPM

156 Zeichen

Luftbild mit Lage des Sportlabors
Mittelpunkt: 350870, 5644668
1:3000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 12.05.2023Seite 1 / 1

Anlage 02 Entwurfsplan Sportlabor SPM

2793 Zeichen

Olympiaweg
Theodor-Zingsheim-Weg
Baulast 113/02
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Trafo
Asph.
Asph.
Asph.
62.34
62.87
62.88
63.03
63.00
62.88
Asph.
Asph.
Asph.
Asph.
Asph.
62.94
62.98
63.01 62.98
63.00
63.01
62.97
63.05
63.03
63.09
62.9762.91
63.00
63.01
62.99
63.02
63.09
63.2363.31
AWH=65.48
63.00
63.00
62.90
62.8362.90
62.92
63.17 62.99
AWH=65.40
AWH=65.43
62.40
62.62
62.42
62.84
62.69
62.56
62.91
62.68
62.73
62.87
62.96
63.03
63.07
63.12
62.97
62.94
62.79
62.72
62.6762.75
62.79
62.88
62.96
62.97 62.90
62.92 62.83
62.76
63.1263.0462.92
62.54 62.72
62.92
62.79
62.71
62.72
62.60
62.4662.51
62.65
62.52
62.6462.40
63.17
63.10
63.20
63.18
63.18
63.10 63.14
63.13
63.23
63.00
63.3063.1563.16
63.81
62.67
62.68
63.35
63.27
63.20
63.02 62.84
62.86
62.86
62.86
62.76
62.68
62.95 63.31
62.8762.86
62.7962.77
62.8562.80
64.00
63.89
63.97
63.84
63.45 63.44
I FD 62.8363.00
63.77
63.84
62.70
62.69
62.81
62.7062.62
62.45
62.50
62.91
63.76
63.63 63.79
62.56
62.66 62.6962.70
62.64
65.68
63.64
62.90
62.60
62.54
62.39
62.4262.80 62.83
62.37
62.38
62.52
62.62 62.64
62.68
62.71
62.68
62.49
62.5062.88
Stadt KölnGrdb.Bl. 77
1830
2210
Kölner Sportstätten GmbH Köln
Grdb.Bl. 27231
Kölner Sportstätten GmbH
Grdb.Bl. 42798
62,825
62,75
62,77
62,80
62,875
62,845
62,75
~1,6%
0,5% ~3,5%
0,5%
0,5%
0,5%
~2,0%
62,9962,99
62,845
62,770,5%0,5%0,55/12
0,55/12
0,55/12
0,5/10
0,2/3 05/11
0,4/7
0,4/7
0,5/9
0,35/6
0,3/5
0,45/9
0,55/10
0,4/7
0,5/10
0,5/10
0,4/9
0,5/12 0,65/11
0,4/7 0,4/7
0,5/8
0,85/15
0,2/3
0,3/5
0,55/8
0,7/10 0,25/5
0,65/10
1,1/13 0,5/7
0,35/7 0,75/11
1,1/12
0,3/5
0,5/10
0,5/10
1,0/16
1,0/16
0,8/14
0,8/14
1,1/16
0,5/12
1,2/14
0,25/8 0,2/60,2/6 0,2/6
LagerbereichBetriebshof
Zaun mit Kletterpflanzen, geplant 
Bank
Höhen anpassen
Zaun geplant
Rasen
Asphalt
Asphalt
Einbau Bestandstor
3 Stellplätze 
Belagsfläche ggf. erweitern, nach Probegrabung nach Baumwurzeln
Rückbau Zaun
Bereich entsprechend an Bestandshöhen anböschen
Vor AFU weitere Höhen aufnehmen;Insbesondere Anschlusshöhen 
Rückbau Zaun
Rückbau Zaun
Ballfangzaun, optional
Abstellbereich für Basketballkörbe
Rasen
Oberboden andecken, Rasenansaat
Pflaster
Asphalt 
verschiedeneSitzmöbel
E-Ladesäule,bestehend Zweiflügeliges Tor geplant, Breite 6 m
Grundstück der KSS
Smarter Netzpfosten mit Kamera
Kamera
Sportlabor, multifunktionale Sportfläche temporär für Tennis/Streetball/Padel 
Bestandsbelag aufnehmen,  in Höhe anpassen
Bestandsbelag aufnehmen, vorh. Tor ausbauen
Sportbox
temporäre Aufstellfläche für  vorh. Überseecontainer 
Ballfangnetz,optional / mobil
Pflaster (vorh.)
Beton (vorh.)
Bauvorhaben
MaßstabProjekt-Nr. Index Plan-Nr.
Datum gez.
Gezeichnet Zeichnung
Auftraggeber
 
Sportlabor SPM
Entwurf
Die OberbürgermeisterinSportamt Stadt KölnOlympiaweg 750933 Köln
1:250E-0352-3019-2224 
25.04.23 
Re/Ki 52-3019-2224-A-0 Sportlabor.vwx

Beschlussvorlage Ausschuss

9373 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 1253/2023 
Freigabedatum 24.05.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sportentwicklungsplanung - Baubeschluss Sportlabor im Sportpark Müngersdorf 
Beschlussorgan 
Sportausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksver-
tretung Lindenthal, mit der Umwandlung eines Teilbereiches des Betriebshofes des Sportam-
tes im Sportpark Müngersdorf zu einem Sportlabor. 
 
Die voraussichtlichen Kosten für die Außenanlagen betragen 290.000 € (brutto). Dabei soll ein 
Teil des bisherigen Betriebshofes dahingehend umgestaltet werden, dass eine Freifläche ent-
steht, die flexibel für wechselnde Sportarten genutzt werden kann, um Innovationen in der Be-
wegungs- und Sportkultur zu schaffen. 
 
 
Sportausschuss 01.06.2023 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.06.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   290.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   11.600,00 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Rahmen der Sportentwicklungsplanung wurde das Modellprojekt „Innovation im öffentli-
chen Raum“ entwickelt. Aus diesem Projekt ergibt sich das Sportlabor, welches mit dieser 
Vorlage weiter umgesetzt werden soll.  
 
Gemäß dem Gutachten der Sportentwicklungsplanung geht es „um die Schaffung und breite 
Nutzung von Möglichkeiten zur Entwicklung und Erprobung von Bewegungsideen und deren 
Überführung in nachhaltige Organisationsstrukturen“ (Gutachten Sportentwicklungsplan, Käh-
ler et al., S. 119). 
Die Bewegungs- und Sportkultur zeichnet sich durch eine besondere Dynamik und Innovati-
onsfreudigkeit aus. Hinzu kommen die lebendige Gründerszene in Köln sowie die Innovations-
kraft bei neuen Sportangeboten, die vor allem durch Studierende und Absolventen der Deut-
schen Sporthochschule in Köln ständig erneuert wird. Im Rahmen eines Sportlabors soll der 
Innovationscharakter gebündelt und eine systematische und gezielte (Weiter-) Entwicklung 
von Sportangeboten begleitet und ermöglicht werden. Im Sportlabor sollen innovative Sportar-
ten und Trends in bestimmten Zeitfenstern oder bei besonderen Gelegenheiten von der Bevöl-
kerung ausprobiert werden können. Auf diesem Weg können die Ideen und Innovationsim-
pulse unter realen Bedingungen getestet werden.

3 
 
Die Fläche auf dem Betriebshof im Sportpark Müngersdorf wurde bislang teilweise als Be-
triebshof vom Sportamt genutzt, teilweise von der Kölner Sportstätten GmbH als Abstellfläche. 
Weitere Nutzer haben hier ebenfalls Abstellflächen in Form von Containern, in denen z.B. Ver-
einsequipment gelagert wird.  
 
Um die Fläche in das Gesamtkonzept des Sportparks einzubetten und die Idee des Sportla-
bors umzusetzen, soll eine Freifläche geschaffen werden, welche die Voraussetzungen des 
Sportlabors erfüllt.  
 
 
Kosten und Finanzierung:  
 
Durch Mitarbeitende des Sportamtes aus der Abteilung Sportstättenbau und -pflege wurde 
eine Kostenberechnung auf Grundlage der Entwurfsplanung erstellt. Die Gesamtkosten belau-
fen sich, inkl. Nebenkosten, für die Außenanlagen auf voraussichtlich ca. 290.000,- € brutto. 
 
Im Haushaltsjahr 2023 stehen investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 180.000,- € 
im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung 
von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-3-
5264 (Betriebshof Sportpark Müngersdorf, Sportlabor SEP) zur Verfügung. Zur Finanzierung 
des Restbetrages werden investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 110.000,- € im 
Rahmen der flexiblen Haushaltsführung bei der Finanzstelle 5201-0801-3-5264 (Betriebshof 
Sportpark Müngersdorf, Sportlabor SEP) bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch entspre-
chende Minderauszahlungen in gleicher Höhe im selben Teilplan und derselben Produkt-
gruppe aus dem Programmbudget Finanzstelle 5200-0801-0-5020 (Leitprojekt Sportentwick-
lungsplan). 
 
Die Ausschreibung und Bauüberwachung wird durch Mitarbeitende des Sportamtes durchge-
führt.  
 
Als Folgeaufwendungen fallen bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer multifunktiona-
ler Sportflächen in Asphaltbauweise von 25 Jahren bilanzielle Abschreibungen in Höhe von rd. 
11.600,- € p.a. an. Diese sind im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Sportamtes in 
der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 14, bilanzielle 
Abschreibungen, veranschlagt. 
 
Die erforderlichen Aufwendungen in Höhe von jährlich 11.600,- € ab 2025 wird das Dezernat 
für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. in-
nerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
 
Klimafolgeabschätzung der Sportverwaltung zum beschlossenen Klimanotstand der 
Stadt Köln in Bezug auf das Sportlabor im Sportpark Müngersdorf: 
 
Auf Grund des am 09.07.2019 durch den Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstands, 
weist die Sportverwaltung der Stadt Köln hiermit auf die Maßnahmen hin, welche von ihr zur 
Vermeidung negativer Auswirkungen auf das Stadtklima und auf die Umwelt bei Baumaßnah-
men ergriffen werden. Im Folgenden sind die Maßnahmen aufgelistet, die der Verbesserung 
des Stadtklimas sowie dem Schutz der Umwelt in Bezug auf Ökologie und Nachhaltigkeit die-
nen: 
 
Ressourcenschonender Umgang beim Umbau der Sportanlagen: 
Bei der Planung der Baumaßnahme wird geprüft, in wie weit vorhandene Baustoffe und Mate-
rialien beim Umbau wiederverwendet werden können.  
So werden in einer Baugrunduntersuchungen Aussagen zur Funktionsfähigkeit und Wieder-
verwendbarkeit der untersuchten Baumaterialien und Bodenschichten sowie Empfehlungen 
zur wirtschaftlichsten Bauweise getroffen, welchen in der Ausschreibung und Bauausführung 
Rechnung getragen wird.

4 
Des Weiteren wurden die Baumstandorte in der Planung berücksichtigt, so dass keine Be-
schädigungen des Baumbestandes durch die Baumaßnahme hervorgerufen werden. 
 
Entsiegelung: 
Es finden zum Bestand kaum Änderungen in der Ver- noch Entsiegelung statt. 
Es ist geplant, die als Lagerfläche genutzte Schotter-/Tennenfläche in eine Asphaltfläche um-
zuwandeln und im Gegenzug die angrenzenden Randbereiche durch die Anlage von Rasen-
/Vegetationsflächen zu entsiegeln, sodass der Versiegelungsgrad im Bereich des Baumbe-
standes verringert wird. Die weiterhin als Betriebshof beibehaltene Schotterfläche wird ober-
flächensaniert, um den Wasserablauf zu verbessern.  
 
Beleuchtungsanlagen: 
Die vorhandene nicht betriebsbereite Beleuchtungsanlage wird im Rahmen der Neuordnung 
durch eine zeitgemäße LED-Beleuchtungsanlage ersetzt. 
Die von der Rheinenergie installierten Flutlichtanlagen sind umwelt- und insektenfreundlich. 
Die eingesetzten LED Leuchten haben einen hohen Wirkungsgrad und sind daher energie-
sparender als herkömmliche HIT Leuchten. Durch den Einsatz von regelbaren Anlagen, kann 
durch das Dimmen der Beleuchtungsstärke eine deutliche Einsparung der Energie erzielt wer-
den. Sämtliche Bauteile der Flutlichtanlagen sind zu 100% recycelbar. Es sind keine umwelt-
schädlichen oder gesundheitsgefährdenden Teile verbaut. Durch ein eingebautes Wabenras-
ter wird die Blendung auf ein Minimum reduziert.  
 
Optimierung der Nachhaltigkeit: 
Es handelt sich bei der Entsorgung des Tennen-/Schotterbelages um ein mineralisch basier-
tes Produkt. Eine Schadstoffbelastung des Tennenmaterials und der darunterliegenden Unter-
bauschichten werden bei den Laboruntersuchungen im Rahmen der Ausführungsplanung 
noch festgestellt. Geeignetes Material wird im Bereich des Baufeldes, im Massenausgleich als 
Ergänzung der z.T. vorhandenen, wiedereingebaut. Die Entsorgung aller Materialien erfolgt 
nach den gültigen Abfallwirtschafts- und Kreislaufwirtschaftsgesetzen. 
 
Hinweis zur Gremienfolge: 
Da die Umsetzung der Baumaßnahme in 2023 erfolgen soll und unter Berücksichtigung der 
benötigten Umlaufzeit von Ausschreibung und Vergabe, ist es erforderlich, dass der Be-
schluss noch vor der Sommerpause gefasst wird. Daher wird die Beschlussvorlage dem 
Sportausschuss vor der Bezirksvertretung vorgelegt.  
 
Begründung der Dringlichkeit:  
Die Vorlage wird verfristet vorgelegt, da im Vorfeld intensive Abstimmungsprozesse erforder-
lich waren, die nicht innerhalb der Frist abgeschlossen werden konnten.  
Die Dringlichkeit für den Beschluss ist gegeben, da die Umsetzung der Baumaßnahme in 
2023 erfolgen soll. Unter Berücksichtigung der benötigten Umlaufzeit von Ausschreibung und 
Vergabe, ist es erforderlich, dass der Beschluss noch vor der Sommerpause gefasst wird. 
 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (2)

01.06.2023 Sportausschuss
TOP 5.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.06.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.11 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1253/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
31.05.2023
Erstellt
14.04.2023 11:46