1253/2023
Sportentwicklungsplanung - Baubeschluss Sportlabor im Sportpark Müngersdorf
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Anlage 04 Stellungnahme des RPA zur Kostenberechnung
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14 31.05.2023 52 über Dez. IV Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage 1253/2023 (Stand 17.05.2023) Sportentwicklungsplanung - Baubeschluss Sportlabor im Sportpark Müngersdorf RPA-Nr.: 2022/0327 vorgelegte Kosten: rd. 243.700 € [netto] / 290.000 € [brutto] Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Vorlage in Session haben Sie die Entwurfsplanung für das im Rahmen der Sportent- wicklungsplanung erarbeitete Modellprojekt Sportlabor im Müngersdorfer Sportpark zur Prü- fung beim Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Nach den Wertgrenzen der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist eine Beschlussfassung im Sportausschuss für Baumaßnahmen ab 300.000 € netto vorgesehen. Eine Begründung für die vorgesehene Herbeiführung des Baubeschlusses ist der Beschlussvorlage nicht zu entnehmen. Zu dem Projekt besteht ein Planungsbeschluss des Rates der Stadt Köln aus dem Jahr 2019 (Planungsbeschluss 0149/2019). Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die gegen die Fortführung der Maßnahme sprechen. Bei dem Sportlabor handelt es sich um eine ca. 1.500 m² große Mehrzwecksportfläche in As- phaltbauweise inkl. Ausstattung. Die Gesamtkosten der Maßnahme, Bau- und Baunebenkosten, werden mit rund 243.700 € netto (290.000 € brutto) angegeben. Bei den Baunebenkosten, ca. 5.000 € netto, handelt es sich im Wesentlichen um Voruntersuchungen/Gutachten und die Fachplanung Tragwerkspla- nung. Die Objektplanung wird von Mitarbeitenden des Sportamtes erstellt. Nach den Angaben beruhen die angesetzten Preis auf den Ergebnissen vorangegangener Ausschreibungen vergleichbarer Maßnahmen. Auf eine Preisindizierung für den Zeitraum zwischen Erstellung der Kostenberechnung und zur Veröffentlichung der Maßnahme wurde verzichtet (hier vier Monate), da geplant ist, die Maßnahme im Herbst 2023 zu realisieren. Projektspezifische Risiken, beispielsweise die Entsorgung von ggf. belastetem Asphalt oder die Kampfmittelerkundung, wurden weder benannt noch kostenmäßig erfasst. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die vorliegenden Unterlagen grundsätzlich nachvollziehbar sind und weitgehend die erforderlichen Angaben enthalten. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
IV/52/521
Vorlagen-Nummer
1253/2023
Stand: 06.05.2025
Sachstandsbericht
Sportentwicklungsplanung - Baubeschluss Sportlabor im Sportpark Müngersdorf
Beschluss: (An dieser Stelle wird der vom Entscheidungsgremium gefasste Beschluss durch
die Schriftführung hinterlegt.)
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Mit dem Beschluss vom 01.06.2023 wurde die Verwaltung mit der Umwandlung eines Teilbe-
reiches des Betriebshofes des Sportamtes im Sportpark Müngersdorf zu einem Sportlabor be-
auftragt.
Am 21.08.2024 wurde die Freifläche zur Erprobung neuer Sportangebote vom Beigeordneten
eröffnet. Damit steht der Bevölkerung eine Asphaltfläche zur Verfügung, die maximale Spiel-
räume und eine größtmögliche Flexibilität ermöglicht. Die Fläche eignet sich dafür, Innovatio-
nen und neue Konzepte in einem relativ geschützten und gleichzeitig öffentlich zugänglichem
Raum auszuprobieren.
Zu Beginn sind die Module Basketball, Tennis inkl. Wingfield-Technologie, Pickleball, Tisch-
tennis, Teqball und Slackline sowie eine Leih-Box für Sportequipment und eine Solarbank zur
Stromversorgung zu finden. Detailliertere Informationen zum Sportlabor sind in der Mitteilung
2357/2024 veröffentlicht.
Nächste Schritte:
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Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
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Anlage 03 Kostenberechnung Sportlabor SPM
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Kostenberechnung Sportamt KG Netto 19% MwSt Brutto 510 Erdbau 8.400,00 € 1.596,00 € 9.996,00 € 520 Gründung, Unterbau 0,00 € 0,00 € 0,00 € 530 Befestigte Flächen 75.300,00 € 14.307,00 € 89.607,00 € 540 Baukonstruktionen in Außenanlagen 16.900,00 € 3.211,00 € 20.111,00 € 550 Technische Anlagen in Außenanlagen 38.900,00 € 7.391,00 € 46.291,00 € 560 Einbauten in Außenanlagen 8.500,00 € 1.615,00 € 10.115,00 € 570 Vegetationsflächen 7.200,00 € 1.368,00 € 8.568,00 € 580 Wasserflächen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen 80.600,00 € 15.314,00 € 95.914,00 € 700 Nebenkosten (Planungskosten, Gutachten, Vermesser, etc.) 5.000,00 € 950,00 € 5.950,00 € Summe Bau- und Planungskosten 240.800,00 € 45.752,00 € 286.552,00 € Kostenberechnung (brutto gerundet) 290.000,00 € Stand: 08.05.202352-3019-2224 Sportlabor SPM Multifunktionale Sportfläche / Tennis, Basektball, Padel Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Anlage 01 Luftbild mit Lage der geplanten Bewegungsfläche im SPM
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Luftbild mit Lage des Sportlabors Mittelpunkt: 350870, 5644668 1:3000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 12.05.2023Seite 1 / 1
Anlage 02 Entwurfsplan Sportlabor SPM
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Olympiaweg Theodor-Zingsheim-Weg Baulast 113/02 Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Trafo Asph. Asph. Asph. 62.34 62.87 62.88 63.03 63.00 62.88 Asph. Asph. Asph. Asph. Asph. 62.94 62.98 63.01 62.98 63.00 63.01 62.97 63.05 63.03 63.09 62.9762.91 63.00 63.01 62.99 63.02 63.09 63.2363.31 AWH=65.48 63.00 63.00 62.90 62.8362.90 62.92 63.17 62.99 AWH=65.40 AWH=65.43 62.40 62.62 62.42 62.84 62.69 62.56 62.91 62.68 62.73 62.87 62.96 63.03 63.07 63.12 62.97 62.94 62.79 62.72 62.6762.75 62.79 62.88 62.96 62.97 62.90 62.92 62.83 62.76 63.1263.0462.92 62.54 62.72 62.92 62.79 62.71 62.72 62.60 62.4662.51 62.65 62.52 62.6462.40 63.17 63.10 63.20 63.18 63.18 63.10 63.14 63.13 63.23 63.00 63.3063.1563.16 63.81 62.67 62.68 63.35 63.27 63.20 63.02 62.84 62.86 62.86 62.86 62.76 62.68 62.95 63.31 62.8762.86 62.7962.77 62.8562.80 64.00 63.89 63.97 63.84 63.45 63.44 I FD 62.8363.00 63.77 63.84 62.70 62.69 62.81 62.7062.62 62.45 62.50 62.91 63.76 63.63 63.79 62.56 62.66 62.6962.70 62.64 65.68 63.64 62.90 62.60 62.54 62.39 62.4262.80 62.83 62.37 62.38 62.52 62.62 62.64 62.68 62.71 62.68 62.49 62.5062.88 Stadt KölnGrdb.Bl. 77 1830 2210 Kölner Sportstätten GmbH Köln Grdb.Bl. 27231 Kölner Sportstätten GmbH Grdb.Bl. 42798 62,825 62,75 62,77 62,80 62,875 62,845 62,75 ~1,6% 0,5% ~3,5% 0,5% 0,5% 0,5% ~2,0% 62,9962,99 62,845 62,770,5%0,5%0,55/12 0,55/12 0,55/12 0,5/10 0,2/3 05/11 0,4/7 0,4/7 0,5/9 0,35/6 0,3/5 0,45/9 0,55/10 0,4/7 0,5/10 0,5/10 0,4/9 0,5/12 0,65/11 0,4/7 0,4/7 0,5/8 0,85/15 0,2/3 0,3/5 0,55/8 0,7/10 0,25/5 0,65/10 1,1/13 0,5/7 0,35/7 0,75/11 1,1/12 0,3/5 0,5/10 0,5/10 1,0/16 1,0/16 0,8/14 0,8/14 1,1/16 0,5/12 1,2/14 0,25/8 0,2/60,2/6 0,2/6 LagerbereichBetriebshof Zaun mit Kletterpflanzen, geplant Bank Höhen anpassen Zaun geplant Rasen Asphalt Asphalt Einbau Bestandstor 3 Stellplätze Belagsfläche ggf. erweitern, nach Probegrabung nach Baumwurzeln Rückbau Zaun Bereich entsprechend an Bestandshöhen anböschen Vor AFU weitere Höhen aufnehmen;Insbesondere Anschlusshöhen Rückbau Zaun Rückbau Zaun Ballfangzaun, optional Abstellbereich für Basketballkörbe Rasen Oberboden andecken, Rasenansaat Pflaster Asphalt verschiedeneSitzmöbel E-Ladesäule,bestehend Zweiflügeliges Tor geplant, Breite 6 m Grundstück der KSS Smarter Netzpfosten mit Kamera Kamera Sportlabor, multifunktionale Sportfläche temporär für Tennis/Streetball/Padel Bestandsbelag aufnehmen, in Höhe anpassen Bestandsbelag aufnehmen, vorh. Tor ausbauen Sportbox temporäre Aufstellfläche für vorh. Überseecontainer Ballfangnetz,optional / mobil Pflaster (vorh.) Beton (vorh.) Bauvorhaben MaßstabProjekt-Nr. Index Plan-Nr. Datum gez. Gezeichnet Zeichnung Auftraggeber Sportlabor SPM Entwurf Die OberbürgermeisterinSportamt Stadt KölnOlympiaweg 750933 Köln 1:250E-0352-3019-2224 25.04.23 Re/Ki 52-3019-2224-A-0 Sportlabor.vwx
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 1253/2023 Freigabedatum 24.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sportentwicklungsplanung - Baubeschluss Sportlabor im Sportpark Müngersdorf Beschlussorgan Sportausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksver- tretung Lindenthal, mit der Umwandlung eines Teilbereiches des Betriebshofes des Sportam- tes im Sportpark Müngersdorf zu einem Sportlabor. Die voraussichtlichen Kosten für die Außenanlagen betragen 290.000 € (brutto). Dabei soll ein Teil des bisherigen Betriebshofes dahingehend umgestaltet werden, dass eine Freifläche ent- steht, die flexibel für wechselnde Sportarten genutzt werden kann, um Innovationen in der Be- wegungs- und Sportkultur zu schaffen. Sportausschuss 01.06.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 290.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 11.600,00 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Rahmen der Sportentwicklungsplanung wurde das Modellprojekt „Innovation im öffentli- chen Raum“ entwickelt. Aus diesem Projekt ergibt sich das Sportlabor, welches mit dieser Vorlage weiter umgesetzt werden soll. Gemäß dem Gutachten der Sportentwicklungsplanung geht es „um die Schaffung und breite Nutzung von Möglichkeiten zur Entwicklung und Erprobung von Bewegungsideen und deren Überführung in nachhaltige Organisationsstrukturen“ (Gutachten Sportentwicklungsplan, Käh- ler et al., S. 119). Die Bewegungs- und Sportkultur zeichnet sich durch eine besondere Dynamik und Innovati- onsfreudigkeit aus. Hinzu kommen die lebendige Gründerszene in Köln sowie die Innovations- kraft bei neuen Sportangeboten, die vor allem durch Studierende und Absolventen der Deut- schen Sporthochschule in Köln ständig erneuert wird. Im Rahmen eines Sportlabors soll der Innovationscharakter gebündelt und eine systematische und gezielte (Weiter-) Entwicklung von Sportangeboten begleitet und ermöglicht werden. Im Sportlabor sollen innovative Sportar- ten und Trends in bestimmten Zeitfenstern oder bei besonderen Gelegenheiten von der Bevöl- kerung ausprobiert werden können. Auf diesem Weg können die Ideen und Innovationsim- pulse unter realen Bedingungen getestet werden. 3 Die Fläche auf dem Betriebshof im Sportpark Müngersdorf wurde bislang teilweise als Be- triebshof vom Sportamt genutzt, teilweise von der Kölner Sportstätten GmbH als Abstellfläche. Weitere Nutzer haben hier ebenfalls Abstellflächen in Form von Containern, in denen z.B. Ver- einsequipment gelagert wird. Um die Fläche in das Gesamtkonzept des Sportparks einzubetten und die Idee des Sportla- bors umzusetzen, soll eine Freifläche geschaffen werden, welche die Voraussetzungen des Sportlabors erfüllt. Kosten und Finanzierung: Durch Mitarbeitende des Sportamtes aus der Abteilung Sportstättenbau und -pflege wurde eine Kostenberechnung auf Grundlage der Entwurfsplanung erstellt. Die Gesamtkosten belau- fen sich, inkl. Nebenkosten, für die Außenanlagen auf voraussichtlich ca. 290.000,- € brutto. Im Haushaltsjahr 2023 stehen investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 180.000,- € im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-3- 5264 (Betriebshof Sportpark Müngersdorf, Sportlabor SEP) zur Verfügung. Zur Finanzierung des Restbetrages werden investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 110.000,- € im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung bei der Finanzstelle 5201-0801-3-5264 (Betriebshof Sportpark Müngersdorf, Sportlabor SEP) bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch entspre- chende Minderauszahlungen in gleicher Höhe im selben Teilplan und derselben Produkt- gruppe aus dem Programmbudget Finanzstelle 5200-0801-0-5020 (Leitprojekt Sportentwick- lungsplan). Die Ausschreibung und Bauüberwachung wird durch Mitarbeitende des Sportamtes durchge- führt. Als Folgeaufwendungen fallen bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer multifunktiona- ler Sportflächen in Asphaltbauweise von 25 Jahren bilanzielle Abschreibungen in Höhe von rd. 11.600,- € p.a. an. Diese sind im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 14, bilanzielle Abschreibungen, veranschlagt. Die erforderlichen Aufwendungen in Höhe von jährlich 11.600,- € ab 2025 wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. in- nerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Klimafolgeabschätzung der Sportverwaltung zum beschlossenen Klimanotstand der Stadt Köln in Bezug auf das Sportlabor im Sportpark Müngersdorf: Auf Grund des am 09.07.2019 durch den Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstands, weist die Sportverwaltung der Stadt Köln hiermit auf die Maßnahmen hin, welche von ihr zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf das Stadtklima und auf die Umwelt bei Baumaßnah- men ergriffen werden. Im Folgenden sind die Maßnahmen aufgelistet, die der Verbesserung des Stadtklimas sowie dem Schutz der Umwelt in Bezug auf Ökologie und Nachhaltigkeit die- nen: Ressourcenschonender Umgang beim Umbau der Sportanlagen: Bei der Planung der Baumaßnahme wird geprüft, in wie weit vorhandene Baustoffe und Mate- rialien beim Umbau wiederverwendet werden können. So werden in einer Baugrunduntersuchungen Aussagen zur Funktionsfähigkeit und Wieder- verwendbarkeit der untersuchten Baumaterialien und Bodenschichten sowie Empfehlungen zur wirtschaftlichsten Bauweise getroffen, welchen in der Ausschreibung und Bauausführung Rechnung getragen wird. 4 Des Weiteren wurden die Baumstandorte in der Planung berücksichtigt, so dass keine Be- schädigungen des Baumbestandes durch die Baumaßnahme hervorgerufen werden. Entsiegelung: Es finden zum Bestand kaum Änderungen in der Ver- noch Entsiegelung statt. Es ist geplant, die als Lagerfläche genutzte Schotter-/Tennenfläche in eine Asphaltfläche um- zuwandeln und im Gegenzug die angrenzenden Randbereiche durch die Anlage von Rasen- /Vegetationsflächen zu entsiegeln, sodass der Versiegelungsgrad im Bereich des Baumbe- standes verringert wird. Die weiterhin als Betriebshof beibehaltene Schotterfläche wird ober- flächensaniert, um den Wasserablauf zu verbessern. Beleuchtungsanlagen: Die vorhandene nicht betriebsbereite Beleuchtungsanlage wird im Rahmen der Neuordnung durch eine zeitgemäße LED-Beleuchtungsanlage ersetzt. Die von der Rheinenergie installierten Flutlichtanlagen sind umwelt- und insektenfreundlich. Die eingesetzten LED Leuchten haben einen hohen Wirkungsgrad und sind daher energie- sparender als herkömmliche HIT Leuchten. Durch den Einsatz von regelbaren Anlagen, kann durch das Dimmen der Beleuchtungsstärke eine deutliche Einsparung der Energie erzielt wer- den. Sämtliche Bauteile der Flutlichtanlagen sind zu 100% recycelbar. Es sind keine umwelt- schädlichen oder gesundheitsgefährdenden Teile verbaut. Durch ein eingebautes Wabenras- ter wird die Blendung auf ein Minimum reduziert. Optimierung der Nachhaltigkeit: Es handelt sich bei der Entsorgung des Tennen-/Schotterbelages um ein mineralisch basier- tes Produkt. Eine Schadstoffbelastung des Tennenmaterials und der darunterliegenden Unter- bauschichten werden bei den Laboruntersuchungen im Rahmen der Ausführungsplanung noch festgestellt. Geeignetes Material wird im Bereich des Baufeldes, im Massenausgleich als Ergänzung der z.T. vorhandenen, wiedereingebaut. Die Entsorgung aller Materialien erfolgt nach den gültigen Abfallwirtschafts- und Kreislaufwirtschaftsgesetzen. Hinweis zur Gremienfolge: Da die Umsetzung der Baumaßnahme in 2023 erfolgen soll und unter Berücksichtigung der benötigten Umlaufzeit von Ausschreibung und Vergabe, ist es erforderlich, dass der Be- schluss noch vor der Sommerpause gefasst wird. Daher wird die Beschlussvorlage dem Sportausschuss vor der Bezirksvertretung vorgelegt. Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage wird verfristet vorgelegt, da im Vorfeld intensive Abstimmungsprozesse erforder- lich waren, die nicht innerhalb der Frist abgeschlossen werden konnten. Die Dringlichkeit für den Beschluss ist gegeben, da die Umsetzung der Baumaßnahme in 2023 erfolgen soll. Unter Berücksichtigung der benötigten Umlaufzeit von Ausschreibung und Vergabe, ist es erforderlich, dass der Beschluss noch vor der Sommerpause gefasst wird. Anlagen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1253/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 31.05.2023
- Erstellt
- 14.04.2023 11:46