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V/0858/2020

Besetzung der Gremien des deutsch-niederländischen Zweckverbands EUREGIO

Vorlagen 18.09.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.11.2020, TOP 11

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

6949 Zeichen

V/0858/2020 
V/0858/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Besetzung der Gremien des deutsch-niederländischen Zweckverbands EUREGIO 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.11.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
In die Gremien des Zweckverbands EUREGIO werden entsandt: 
 
1.  Verbandsversammlung 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
Mitglieder  Stellvertretungen 
   
1.  1.  
2.  2.  
3.  3.  
4.  4.  
5.  5.  
6.  6.  
von der Verwaltung (ein/e vom Oberbürgermeister vorgeschlagene/r Bedienstete/r): 
7. Jürgen Kupferschmidt 7. Christiane Lösel 
 
 
 
 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
29.10.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kupferschmidt 
Telefon: 492-3300 
Kupferschmidt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0858/2020 
2.  EUREGIO-Rat  
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 
Mitglieder Stellvertretungen 
   
1.  1.   
2.  2.  
3.  3.  
4.  4.  
5.  5.  
von der Verwaltung (ein/e vom Oberbürgermeister vorgeschlagene/r Bedienstete/r): 
6. Jürgen Kupferschmidt 6. Christiane Lösel 
 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Verbandsversammlung 
 
Die Anzahl der von den Mitgliedskörperschaften zu entsendenden Vertreter/innen richtet sich nach 
Artikel 8 Abs. 3 der Satzung des Zweckverbands EUREGIO. Demnach ergibt sich die Entsendung 
von Vertreter/innen aus den geleisteten Beitragszahlungen, welche sich wiederum aus der Anzahl 
der Einwohner ableiten lassen. Die Stadt Münster als Mitgliedskörperschaft mit über 300.000 Ein-
wohnern, einem Mitgliedsbeitrag von 0,29 € pro Einwohner und einem daraus resultierenden Bei-
trag von über 87.000 € ist daher mit 7 Vertretern/innen in der Verbandsversammlung vertreten. 
 
Die Entsendung der Vertreter/innen in die Verbandsversammlung richtet sich nach dem Gesetz  
über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG). Nach § 15 Abs. 2 GkG werden für den Fall, dass die 
Gemeinde Verbandsmitglied ist, die Vertreter durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit 
aus ihrer Mitte  oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitglieds bestellt.  Die Stellvertretung 
richtet sich nach § 15 Abs. 3 GkG i.V.m. Artikel 8 Abs. 7 S.1 der Satzung des Zweckverbands EU-
REGIO. Zudem muss gem. § 15 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz des GkG der Oberbürgermeister oder 
ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter zu den in die Zweckverbandsversamm-
lung zu bestellenden Mitgliedern gehören. 
 
2. EUREGIO-Rat 
 
Die Anzahl der Sitze für die Kreise und kreisfreien Städte im EUREGIO-Rat bestimmt sich nach Ar-
tikel 13 Abs. 2 der Satzung des Zweckverbands EUREGIO aufgrund ihrer Beitragszahlen, die auf 
den Einwohnerzahlen beruhen, im Verhältnis zur Anzahl der insgesamt zur Verfügung stehenden 
Sitze auf deutscher Seite. Dafür maßgebend sind die Einwohnerzahlen zum 01.01. der letztgülti-
gen offiziellen Einwohnerzahlen des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik des Landes 
Nordrhein-Westfalen. 
 
Mit Schreiben vom 17.11.2016 teilte der Zweckverband EUREGIO mit, dass von der Stadt Münster 
6 Vertreter in den EUREGIO-Rat entsendet werden. 
 
Gemäß Artikel 13 Abs. 5 der Satzung des Zweckverbands EUREGIO entspricht die Wahlzeit der 
Mitglieder des EUREGIO-Rates der Wahlzeit der EUREGIO-Mitgliedskörperschaften.

- 3 - 
V/0858/2020 
 
Die Entsendung der Vertreter/innen in den EUREGIO -Rat erfolgt nach Artikel 13 Abs. 1 der Sat-
zung des Zweckverbands EUREGIO durch die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte  auf Vor-
schlag der der EUREGIO angehörenden (…) kreisfreien Städte (…). Für jede /n Vertreter/in wird 
eine persönliche Stellvertretung bestellt. 
 
Die geplante Sitzung des EUREGIO -Rates ist für den 20.11.20 vorgesehen. Daher sollte die Be-
nennung der Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Münster schon in der Sitzung des Rates am 
11.11.2020 erfolgen. Dies unabhängig von der sich abzeichnenden Möglichkeit, dass die Sitzung 
des EUREGIO-RATES am 20.11.2020 als Dringlichkeitssitzung mit einer erheblich reduzierten Be-
setzung durchgeführt wird.  
 
Zu 1. und 2. 
 
Die Entsendung der Vertreter/in richtet sich nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Mitgliedskör-
perschaften. Entsprechend findet § 113 in Verbindung mit § 50 Abs. 3 und 4 der Gemeindeord-
nung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Anwendung.  
 
Einigen sich die Ratsmitglieder auf einen ei nheitlichen Wahlvorschlag, so ist der einstimmige Be-
schluss des Rates über die Annahme des Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher 
Wahlvorschlag nicht zustande, so findet eine Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl 
(Quotenverfahren nach Hare/Niemeyer) statt. Es wird in einem Wahlgang abgestimmt. 
 
Neben den aus der Mitte des Rates vorgeschlagenen Mitgliedern wurden bisher von der Verwal-
tung (ein/e vom Oberbürgermeister vorgeschlagene/r Be dienstete/r) zur Entsendung in die Ver-
bandsversammlung vorgeschlagen: 
 
Mitglied Jürgen Kupferschmidt 
Stellvertretung Christiane Lösel 
 
 
Neben den aus der Mitte des Rates vorgeschlagenen Mitgliedern wurden bisher von der Verwal-
tung (ein/e vom Oberbürgermeister vorgeschlagene/r Bedienstete/r) zur Entsendung in den EURE-
GIO-Rat vorgeschlagen: 
 
Mitglied Jürgen Kupferschmidt 
Stellvertretung Christiane Lösel 
 
Gleichstellung von Frauen und Männern 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in 
Gremien. Nach § 12 Absatz 1 Satz 1 LGG NRW müssen in wesentlichen Gremien Frauen mit einem 
Mindestanteil von 40 Prozent vertreten sein. Gem. § 12 Absatz 2 S.1 LGG NRW sind wesentliche 
Gremien Aufsichts- und Verwaltungsräte, vergleichbare Aufsicht führende Organe sowie Gremien 
von besonderer tatsächlicher und rechtlicher Bedeutung. Im Übrigen sollen Gremien geschlechtspari-
tätisch besetzt werden (§ 12 Absatz 7 LGG). 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 18.10.2017 mit Beschluss der Vorlage V/0598/2017 entschieden, 
welche Gremien als wesentlich zu klassifizieren sind (Anlage 2 der Vorlage V/0598/2017). Diese 
Gremien haben einen entsprechenden Hinweis in der Anlage zu dieser Vorlage. Eine Bekräftigung 
der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch 
den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Män-
nern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ - Pari-
tätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat be-
schlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der

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V/0858/2020 
Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichts-
räte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz 
gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch be-
setzen werden.“  
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Anlage A

1247 Zeichen

Anlage A zur V/0858/2020 
Kurzüberblick 
Die Gremien (Verbandsversammlung, Rat) der EUREGIO müssen nach der Kommunalwahl mit 
neuen Ratsmitgliedern besetzt werden.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. 
 
      Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. 
Das Teilziel wird mit dem Beschluss erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremi-
en/Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beratungsverlauf (1)

11.11.2020 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0858/2020
Typ
Vorlagen
Datum
18.09.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37