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Antrag des Integrationsrates zur Sicherstellung der Gleichbehandlung von geflüchteten Personen sowie konsequente Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes

Beschlussvorlage Ausschuss 3112/2022 vom 22.12.2022

Stand: Am 17.08.2023 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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    Dezernat, Dienststelle OB/16/162/1 Vorlagen-Nummer 3112/2022 Freigabedatum 22.12.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Antrag des Integrationsrates zur Sicherstellung der Gleichbehandlung von geflüchteten Personen sowie konsequente Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren folgt der Bitte des Integrationsrates nicht. Alternative: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren folgt der Bitte des Integrationsrates und be- schließt: 1. Der in den Mindeststandards in 2017 bzw. in seiner Verlängerung in 2021 unter 1. „Verbesserter Betreuungsschlüssel 1:60“ für bestimmte Einrichtungen (Leichtbauhallen und Standorte mit Kojenun- terbringung und Gemeinschaftsverpflegung, soweit diese wieder belegt werden müssen) festgelegte Betreuungsschlüssel ist in Notaufnahmen, die mit Geflüchteten so unterschiedlicher Rechtslage be- legt sind, auf 1:40 zu verbessern. 2. Die im Gewaltschutzkonzept beschriebenen Aspekte von Gewalt und des Schutzes davor sind zu beachten und die dort festgelegten Maßnahmen gerade in Notunterbringungseinrichtungen unmittel- bar und vorrangig durch erfahrene Fachkräfte der Sozialen Arbeit anzuwenden. Die Fachkräfte der Sozialen Arbeit müssen daher von hausverwaltenden Aufgaben entlastet werden. Konkret:  Unmittelbare Berücksichtigung besonderer Unterbringungsbedarfe bei offensichtlich erkennbaren vulnerabler Gruppen (im Hartgenbuscher Kirchweg leben lt. Auskunft von Initiativen ein 9 jähriger Junge mit geis- tiger Einschränkung und vermindertem Hör - und Sprachvermögen ohne eine dringend erforderliche entsprechende Förderung, sowie ein weiterer Junge ebenfalls mit vermindertem Hör - und Sprachvermögen, geistiger Einschränkung und Inkontinenz; eine gehörlose , alleinerziehende Mutter mit ihren drei Kindern (9 ,11 ,16 Jahre); ein 10jähriger Junge mit Katheter bei dem aus medizinischen und hygienischen Gründen die Unterbringung in einer Sammelunterkunft nicht zumutbar ist; ein 9jähriger Junge mit Trisomie 21)  Klare Positionierung innerhalb der Unterbringungseinrichtung, dass Diskriminierung und Rassis- mus auch innerhalb der Bewohner*innenschaft nicht geduldet werden.  Laufende Einbeziehung von Dolmetscher/Sprachmittler*innen mit adäquaten Stellenanteilen, so- wie Sicherstellung der Vertretungssituationen.  Bereitstellung von Schutz- bzw. Rückzugsräumen und kinderfreundlichen Orten auch außerhalb der städtischen Arbeitszeiten, sowie Betreuung durch Fachkräfte aufgrund der Vielzahl von vul- nerablen Kindern und deren Traumata und Konflikten. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 19.01.2023 2  Vermittlung der Inhalte des Gewaltschutzkonzeptes an alle (neuen) Mitarbeitenden, Durchfüh- rung der im Gewaltschutzkonzept genannten Fortbildungen in den Bereichen Gewaltschutz, - prävention, Interkulturelle Kompetenz, sowie im Bereich Rassismuskritik 1 3. Die Verwaltung wird gebeten, das im Gewaltschutzkonzept in Kapitel 6.3 angekündigte ‚Unterbrin- gungs- und Handlungskonzepte für spezifische Gruppen – hier für ‚multiproblematische Gruppen‘‘ vorrangig zu erarbeiten und vorzulegen. 4. Zusätzlich zur städtischen Gewaltschutzkoordinatorin soll eine unabhängige Stelle zur Überwachung der Einhaltung des Gewaltschutzkonzeptes eingerichtet werden. 5. Die Verwaltung wird aufgefordert eine Gleichbehandlung aller Menschen die fliehen mussten, unab- hängig von Staatsangehörigkeit, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Land und Religion sicher zu stellen – es darf keine Zwei Klassen Unterbringung bzw. Behandlung in Geflüchtetenwohnheimen geben. 1 Rassismuskritik heißt anzuerkennen, dass Rassismus eine gesellschaftliche Normalität darstellt, denn alle Menschen w erden durch rassisti- sche Kategorisierungen, Zuschreibungen und Diskriminierungen in unserer Gesellschaft positioniert. Mit Rassismuskritik ist die Absicht verbun- den, die eigene Involvierung zu erkennen, zu benennen und sow eit möglich aufzulösen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: § 22 (6) der Hauptsatzung der Stadt Köln regelt: „Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde, insbesondere wenn sie die Inte- ressen der Kölner Migrantinnen und Migranten als solche betreffen, befassen und Vorschläge und Anre- gungen machen.“ Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 20.09.2022 den beigefügten Beschluss gefasst (Anlage 1) und den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren gebeten diesen zu übernehmen. Stellungnahme der Verwaltung Zu den Anregungen des Integrationsrates, die dieser mit Antrag AN/1662/2022 in seiner Sitzung am 20.09.2022 beschlossen hat, und die Grundlage für die aktuelle Beschlussvorlage „Antrag des Integrati- onsrates zur Sicherstellung der Gleichbehandlung von geflüchteten Personen sowie konsequente Um- setzung des Gewaltschutzkonzeptes“ mit der Nummer 3112/2022 im Ausschuss für Soziales, Seniorin- nen und Senioren ist, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Mit Ratsbeschluss vom 10.09.2020 wurde das Konzept für „Gewaltschutz in Unterbringungs- einrichtungen für Geflüchtete der Stadt Köln“ verabschiedet und die Verwaltung mit der Umsetzung be- auftragt. Das Gewaltschutzkonzept gehört zum Leitbild der Stadt Köln; angelehnt an das Landesgewalt- schutzkonzept des Landes NRW. Das Kölner Gewaltschutzkonzept zielt mit seinem ganzheitlich präven- tiven Ansatz in Bezug auf Gewaltprävention und Konfliktbearbeitung darauf ab, Gewalt in den Unterkünf- ten zu minimieren und soweit wie möglich zu unterbinden. Das Gewaltschutzkonzept für die Akteur*innen vor Ort definiert Qualitätsstandards, die die Basis für die Entwicklung weiterer Handlungsmodule und Leitfäden darstellen. Es ist die verbindliche Grundlage für die Mitarbeitenden vor Ort und wird gemeinsam mit ihnen und der städtischen Koordinatorin für Gewalt- schutz fortlaufend weiterentwickelt. Sie bildet die Schnittstelle zwischen den verantwortlichen Mitarbei- tenden des Sozialen Dienstes im Amt für Wohnungswesen, den beauftragten Trägern sowie den Sicher- heitsunternehmen. Es werden auch Kooperation und Austausch mit der beim Flüchtlingsrat angesiedel- ten, genderparitätisch besetzten Ombudsstelle gepflegt. Die Koordinatorin für den Gewaltschutz in den Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete hat eine Vollzeitstelle inne und ist Ansprechpartnerin für die Einrichtungsleitungen vor Ort. Die Umsetzung aller den Gewaltschutz betreffenden Maßnahmen durch die Mitarbeitenden des Sozialen Dienstes und der sozialen Träger in den Einrichtungen werden mit ihr abgestimmt. 1. Betreuungsschlüssel für Geflüchtete in Leichtbauhallen Die Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln wurden zuletzt mit Ratsbeschluss 1491/2021 erneut verlängert für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023. Eine Änderung der vom Rat beschlossenen Mindeststandards bedarf eines neuen Ratsbeschlusses. So- weit die Mindeststandards angehoben werden sollen, sind hierbei insbesondere die damit verbunde- nen haushalsmäßigen Auswirkungen und deren Finanzierung darzulegen. Unabhängig vom gültigen Ratsbeschluss würde eine Reduzierung des Stellenschlüssels für Fach- kräfte der Sozialarbeit von 1:60 auf 1:40 für Sozialarbeitende in Leichtbauhallen mit Kojenunterbrin- 4 gung einen Mehrbedarf von 6,6 Stellen Soziale Arbeit für die beiden mit Geflüchteten belegten Leichtbauhallen sowie 1,7 Stellen für die kommunale Erstaufnahmeeinrichtung in der Matthias- Brüggen-Straße bedeuten. Diese 8,3 Mehrstellen würden - konservativ geschätzt - Mehrkosten an Personal in Höhe von 581.000 € jährlich bedeuten, die den laufenden Haushalt zusätzlich belasten. Bei diesem Mehrbedarf sind weitere geplante Unterbringungen mit Kojen (Messehalle und Südstadi- on) noch nicht berücksichtigt. Insgesamt wäre hier von geschätzten Mehrkosten für die betreffenden Einrichtungen in Höhe von ungefähr 1 Mio. Euro auszugehen. Neben dem finanziellen Mehraufwand ist insbesondere zu berücksichtigen, dass es selbst beim der- zeitigen Betreuungsschlüssel von 1:60 äußerst schwierig ist, die derzeit offenen Stellen für Fachkräf- te für Soziale Arbeit zu besetzen. Der Arbeitsmarkt für Fachkräfte ist angespannt und eine Verbesse- rung der Situation ist derzeit nicht absehbar. Die Schaffung von weiteren, nicht besetzbaren Stellen führt leider nicht zur Lösung von Problemen und Konflikten zwischen Geflüchteten unterschiedlicher Herkunft. In Einrichtungen, in denen es ak- tuell verstärkt zu Konflikten kam, wurden diverse Maßnahmen zur Verbesserung der Situation umge- setzt (z.B. gemeinsames Fest für Bewohner*innen). 2. Gewaltschutzkonzept  Besondere Unterbringungsbedarfe: Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen und das Team Flüchtlingsmedizin des Ge- sundheitsamts arbeiten eng zusammen, um fortlaufend Geflüchtete mit besonderen gesundheit- lichen Bedarfen zeitnah zu identifizieren und geeignet unterzubringen, soweit es die bestehen- den Unterbringungsressourcen zulassen. Aufgrund der derzeit angespannten Situation mit immer knapper werdenden Unterbringungsressourcen ist eine kurzfristige Unterbringung von allen vul- nerablen Personen in den begrenzt zur Verfügung stehenden Einzelwohnungen nicht mehr mög- lich. Es wird auf die Erläuterungen in der Mitteilung 2759/2022 verwiesen. Seit dem 01.08.2022 sind 10 Parteien aus dem Hardtgenbuscher Kirchweg wegen Vulnerabilität verlegt worden, fünf weitere Verlegungen sind in der Folge nach dem 21.09.2022 umgesetzt worden (darunter der erwähnte Junge mit Trisonomie 21, der offenbar bei den Beispielen doppelt erwähnt wird), vier Familien haben eine Verlegung abgelehnt. Der Einzelfall des Jungen mit Ka- theter kann nicht zugeordnet und daher nicht bestätigt werden.  Entlastung der Sozialen Arbeit von hausverwaltenden Tätigkeiten: Die Fachkräfte des Sozialen Dienstes sind nicht nur für die Einzelfallbetreuung zuständig, son- dern auch für die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebsablaufes des Unterbringungs- standorts sowie die Sicherstellung eines funktionierendes Ressourcenmanagements. Hierzu ge- hören unter anderem das Führen der Belegungslisten, das Erfassung freier Kapazitäten, Scha- densmeldungen und notwendige Renovierungsmeldungen von Wohneinheiten, die Unterstützung bei Anträgen, z. B. fürs Jobcenter, die Erstellung von Waschplänen, Meldungen über Kindes- wohlgefährdung. Hier ist eine Unterscheidung zwischen „Verwaltungstätigkeit“ und „sozialer Tä- tigkeit“ weder sinnvoll noch möglich. Der Großteil der objektbezogenen Verwaltungstätigkeiten liegt bereits jetzt bei der Heimleitung und dem Hausmeister des Objektservice. Eine Schaffung von neuen Verwaltungsstellen führt unweigerlich zu zusätzlichen Schnittstellen, die zu erhebli- chen Reibungsverlusten und erhöhten Aufwänden im System der Versorgung führen.  Innerhalb der Einrichtungen wird stets eine klare Positionierung gegen Rassismus, Antiziganis- mus, Antisemitismus und anderen Formen der Diskriminierung seitens der Mitarbeitenden der Träger*innen und der städtischen Mitarbeitenden, auch gegenüber der Bewohner*innen vertre- ten.  Es werden regelmäßig Sprachmittler von den Fachkräften der Sozialarbeit hinzugezogen. Die Sprachmittlungsstellen wurden bereits um zwei Stellen für Ukrainisch und eine dritte Stelle für Romanes und Albanisch aufgestockt.  Durch Veränderung der Nutzung wurden bereits zwei weitere Räume zu den bisher bereits zur Verfügung stehenden zwei Räumen für Betreuungsangebote bzw. als Rückzugsraum geschaf- fen.  Die Inhalte des Gewaltschutzkonzeptes (GWK) werden neuen Mitarbeitenden durch Fort- bildungen im Rahmen der Einarbeitungsphase vermittelt. 5 3. Unterbringungs- und Handlungskonzepte für spezifische Gruppen – hier für ‚multiproblematische Gruppen‘ Bei dem Wunsch nach Unterbringungs- und Handlungskonzepten für spezifische Gruppen muss auf die personell prekäre Lage in der derzeitigen Unterbringungssituation mit mehr als 10.000 Geflüchte- ten verwiesen werden, die einen Vorrang konzeptioneller Arbeit vor der Konfliktarbeit vor Ort derzeit nicht zulässt. Auch sei hierbei auf die bestehende Prognose weiter ansteigender Fallzahlen hinge- wiesen. 4. Überwachung der Einhaltung des Gewaltschutzkonzeptes Das Monitoring (= Überwachung) der Einhaltung des Gewaltschutzkonzeptes obliegt bereits der Ko- ordinator*in für Gewaltschutz in den Unterbringungseinrichtungen (Ziffer 9 des Gewaltschutzkonzep- tes der Stadt Köln). Eine weitere „Überwachung“ der Gewaltschutzkoordinator*in stellt eine Fachauf- sicht dar, die verwaltungsintern bereits bei der Dienstvorgesetzten angesiedelt ist und nicht externen Dritten obliegt. Im Übrigen ist eine solche externe Überwachung weder im Gewaltschutzkonzept des Landes NRW noch im beschlossenen Gewaltschutzkonzept der Stadt Köln vorgesehen. Schließlich ist es bereits Aufgabe der Ombudsstelle, Vorkommnisse von Gewalt, Diskriminierung, sexueller Übergriffe und Menschenrechtsverletzungen bei untergebrachten Geflüchteten zu doku- mentieren, eventuellen Beschwerden nachzugehen und Empfehlungen auszusprechen. Damit ist faktisch bereits eine Überwachung der Einhaltung des Gewaltschutzkonzeptes im Einzelfall gewähr- leistet. Diese Ombudsstelle wird von der Stadt Köln finanziert, ist als unabhängige Beschwerdestelle beim Kölner Flüchtlingsrat angesiedelt und unter Ziffer 6.4.2 im Gewaltschutzkonzept verankert. Eine Wahrnehmung der gleichen Aufgabe durch eine weitere Stelle ist daher weder zielführend noch inhaltlich vertretbar. 5. Es gibt keine Zweiklassen-Unterbringung von Geflüchteten bei der Stadt Köln. Art. 3 Abs.1 und Abs. 3 Grundgesetz sind bindende Handlungsmaxime der Verwaltung. Bestehende Unterschiede bei der Unterbringung sind sachlich begründet (begrenzte Unterbringungsressourcen, besondere Schutzbedarfe). Bestehende Unterschiede im Aufenthalts-, Arbeits- und Sozialrecht be- ruhen auf Bundes- und Europarecht und liegen damit nicht im Einflussbereich der Stadt Köln. Anlage: 1. Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Integrationsrates 2. Antrag des FachAK 2 Geflüchtete, Interkulturelle Zentren und bürgerschaftliches Engagement zur Sicherstellung der Gleichbehandlung von geflüchteten Personen sowie konsequente Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes
  • Anlage 2 - Antrag des FachAK 2 zur Sicherstellung der Gleichbehandlung und des Gewaltschutzkonzeptes

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    FachAK 2 – Geflüchtete, Interkulturelle Zentren, bürgerschaftl. Engagement 19.09.2022 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Dringlichkeitsantrag nach § 12 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 20.09.2022 Antrag zur Sicherstellung der Gleichbehandlung von geflüchteten Personen sowie konsequente Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes Auf Initiative des Integrationsrates hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 11.07.2022 unter dem Titel „Ukraine: Hilfsangebote für Geflüchtete unabhängig vom Pass // Unterstüt- zung ausländischer Studierender“ (AN/1297/2022) unter den Punkten 1-5 verschiedene Maßnahmen zur Gleichbehandlung und Gleichstellung aller Geflüchteter aus der Ukraine - unabhängig ihrer Herkunft und Nationalität beschlossen. Unter Punkt 6 des beschlossenen Antrages wird dieser Rahmen wie folgt erweitert: „Wir fordern, dass die o.g. Maßnahmen (Punkte 1-5) für alle Menschen gelten die fliehen mussten – unabhängig von Staatsangehörigkeit, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Land und Religion. Wir fordern außerdem, dass das Mehrklassensystem unter geflüchteten Menschen beendet wird.“ Der Beschluss wurde einstimmig bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion und der Oberbür- germeisterin gefasst. In der Notunterbringung Hardtgenbuscher Kirchweg sind geflüchtete Menschen aus der Uk- raine sowie geflüchtete Rom:njafamilien und weitere geflüchtete Personen in einer Leicht- bauhalle in nicht verschließbaren und nach oben offenen 4 Bett Kojen mit zentraler Gemein- schaftsverpflegung sowie gemeinschaftlich zu nutzenden Sanitäranlagen untergebracht. Der Kölner Stadt Anzeiger berichtete in seiner Ausgabe am 30.8.22 von einer Demonstration der ukrainischen Geflüchteten gegen die mit untergebrachten Rom:njafamilien. Mitarbeitende des Wohnungsamtes, des Betreuungsträgers, des Rom e.V., des Flüchtlings- rates und des Interkulturellen Zentrums Magnet haben unmittelbar reagiert und versuchten unter Zuhilfenahme von Dolmetscher*innen und Kulturmittler*innen die unterschiedlichen Positionen der Konfliktparteien zu verstehen und den Konflikt zu entschärfen. Die zentrale Ursache des Konfliktes liegt in der Art der Unterbringung in einer Leichtbauhalle. Dieser Konflikt wird jetzt verschärft durch die völlig unterschiedliche Rechtsstellung und da- mit unterschiedlichen Möglichkeiten der Lebensgestaltung der untergebrachten Gruppen (dieses Problem wird im Kapitel 3.4 des Gewaltschutzkonzeptes treffend beschrieben). Die Gruppe der ukrainischen Geflüchteten ist in Deutschland vergleichsweise privilegiert, denn sie verfügt über einen Aufenthaltstitel, Zugang zu Integrationskursen, die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme, erhält Transferleistungen vom Job Center und die Kinder haben die Möglichkeit des Schulbesuches. Diese ‚Privilegien‘ haben die gleichfalls in der Halle untergebrachten Rom:njafamilien über- wiegend nicht. Zudem sind Rom:nja in besonderer Weise seit Generationen von Diskriminie- rung und Rassismus betroffen, mit der Folge sozialer Multiproblematiken in vielen Familien. Anzumerken ist, dass es auch in der ukrainischen Gesellschaft einen tradierten Antiziganis- mus sowie Rassismus gibt. Aufgrund des hohen Zuzuges von Geflüchteten nach Köln ist eine Unterbringung in Notauf- nahmen aktuell leider erforderlich. Auch ist die unterschiedliche Rechtsstellung der beiden Gruppen Geflüchteter aktuell nicht veränderbar. Dennoch muss versucht werden diese Si- tuation durch flankierende Maßnahmen zu entschärfen. Beschluss: Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Soziales und Senior*innen folgendes zu be- schließen: 1. Der in den Mindeststandards in 2017 bzw. in seiner Verlängerung in 2021 unter 1. „Ver- besserter Betreuungsschlüssel 1:60“ für bestimmte Einrichtungen (Leichtbauhallen und Standorte mit Kojenunterbringung und Gemeinschaftsverpflegung, soweit diese wieder belegt werden müssen) festgelegte Betreuungsschlüssel ist in Notaufnahmen, die mit Geflüchteten so unterschiedlicher Rechtslage belegt sind, auf 1:40 zu verbessern. 2. Die im Gewaltschutzkonzept beschriebenen Aspekte von Gewalt und des Schutzes da- vor sind zu beachten und die dort festgelegten Maßnahmen gerade in Notunterbrin- gungseinrichtungen unmittelbar und vorrangig durch erfahrene Fachkräfte der Sozialen Arbeit anzuwenden. Die Fachkräfte der Sozialen Arbeit müssen daher von hausverwal- tenden Aufgaben entlastet werden. Konkret:  Unmittelbare Berücksichtigung besonderer Unterbringungsbedarfe bei offensichtlich erkennbaren vulnerabler Gruppen (im Hartgenbuscher Kirchweg leb en lt. Auskunft von Initiativen ein 9 jähriger Junge mit geistiger Einschränkung und vermindertem Hör - und Sprachvermögen ohne ei- ne dringend erforderlich e entsprechende Förderung, sowie ein weiterer Junge ebenfalls mit verminder- tem Hör- und Sprachvermögen, geistiger Einschränkung und Inkontinenz; eine gehörlose, alleinerzie- hende Mutter mit ihren drei Kindern (9 ,11 ,16 Jahre); ein 10jähriger Junge mit Katheter bei dem aus medizinisch en und hygienischen Gründen die Unterbringung in einer Sammelunterkunft nicht zumutbar ist; ein 9jähriger Junge mit Trisomie 21)  Klare Positionierung innerhalb der Unterbringungseinrichtung, dass Diskriminierung und Rassismus auch innerhalb der Bewohner*innenschaft nicht geduldet werden.  Laufende Einbeziehung von Dolmetscher/Sprachmittler*innen mit adäquaten Stellen- anteilen, sowie Sicherstellung der Vertretungssituationen.  Bereitstellung von Schutz- bzw. Rückzugsräumen und kinderfreundlichen Orten auch außerhalb der städtischen Arbeitszeiten, sowie Betreuung durch Fachkräfte aufgrund der Vielzahl von vulnerablen Kindern und deren Traumata und Konflikten.  Vermittlung der Inhalte des Gewaltschutzkonzeptes an alle (neuen) Mitarbeitenden, Durchführung der im Gewaltschutzkonzept genannten Fortbildungen in den Berei- chen Gewaltschutz, -prävention, Interkulturelle Kompetenz, sowie im Bereich Ras- sismuskritik 1 3. Die Verwaltung wird gebeten, das im Gewaltschutzkonzept in Kapitel 6.3 angekündigte ‚Unterbringungs- und Handlungskonzepte für spezifische Gruppen – hier für ‚multiprob- lematische Gruppen‘‘ vorrangig zu erarbeiten und vorzulegen. 4. Zusätzlich zur städtischen Gewaltschutzkoordinatorin soll eine unabhängige Stelle zur Überwachung der Einhaltung des Gewaltschutzkonzeptes eingerichtet werden. 5. Die Verwaltung wird aufgefordert eine Gleichbehandlung aller Menschen die fliehen mussten, unabhängig von Staatsangehörigkeit, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Land und Religion sicher zu stellen – es darf keine Zwei Klassen Unterbringung bzw. Behandlung in Geflüchtetenwohnheimen geben. Mit freundlichen Grüßen John Akude, Luziano Gonzales Tejon 1 Rassismuskritik heißt anzuerkennen, dass Rassismus eine gesellschaftliche Normalität darstellt, denn alle Menschen w erden durch rassistische Kategorisierungen, Zuschreibungen und Diskriminierungen in unserer Gesellschaft positioniert. Mit Rassis- muskritik ist die Absicht verbunden, die eigene Involvierung zu erkennen, zu benennen und sow eit möglich aufzulösen.
  • Anlage 1 - Auszug Niederschrift - Antrag Sicherstellung Gleichbehandlung

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    Geschäftsführung Integrationsrat Herr Vetter Telefon: (0221) 221-23195 Fax : (0221) 221-6523195 E-Mail: andreas.vetter@stadt-koeln.de Datum: 21.09.2022 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Integrationsrates vom 20.09.2022 öffentlich 6.1 Antrag zur Sicherstellung der Gleichbehandlung von geflüchteten Per- sonen sowie konsequente Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes AN/1662/2022 Für die Grünen erklärt RM Frau Yazicioglu, dass sie den Antrag zwar grundsätzlich unterstütze und ihn aufgrund der Haushaltsrelevanz einiger Beschlusspunkte in die Haushaltplanberatungen mitnehmen würde. Da deren Abschluss vor einer Be- schlussfassung über den vorgelegten Antrag abgewartet werden müsse, werde ihre Fraktion nicht an der Abstimmung teilnehmen. CDU, Volt und FDP erklären gleichfalls, aus diesen Gründen nicht an der Abstim- mung teilzunehmen. Beschluss: Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Soziales und Senior*innen folgendes zu beschließen: 1. Der in den Mindeststandards in 2017 bzw. in seiner Verlängerung in 2021 unter 1. „Verbesserter Betreuungsschlüssel 1:60“ für bestimmte Einrichtungen (Leichtbau- hallen und Standorte mit Kojenunterbringung und Gemeinschaftsverpflegung, so- w eit diese w ieder belegt w erden müssen) festgelegte Betreuungsschlüssel ist in Notaufnahmen, die mit Geflüchteten so unterschiedlicher Rechtslage belegt sind, auf 1:40 zu verbessern. 2. Die im Gewaltschutzkonzept beschriebenen Aspekte von Gewalt und des Schut- zes davor sind zu beachten und die dort festgelegten Maßnahmen gerade in Not- unterbringungseinrichtungen unmittelbar und vorrangig durch erfahrene Fach- kräfte der Sozialen Arbeit anzuwenden. Die Fachkräfte der Sozialen Arbeit müs- sen daher von hausverwaltenden Aufgaben entlastet werden. Konkret:  Unmittelbare Berücksichtigung besonderer Unterbringungsbedarfe bei offen- sichtlich erkennbaren vulnerabler Gruppen (im Hartgenbuscher Kirchweg leben lt. Aus- kunft von Initiativen ein 9 jähriger Junge mit geistiger Einschränkung und vermindertem Hör - und Sprachvermögen ohne eine dringend erforderliche entsprechende Förderung, sowie ein weiterer Junge ebenfalls mit vermi ndertem Hör- und Sprachvermögen, geistiger Einschränkung und Inkontinenz; eine gehörlose, alleinerziehende Mutter mit ihren drei Kindern (9 ,11 ,16 Jahre); ein 10jähriger Junge mit Ka- theter bei dem aus medizinischen und hygienischen Gründen die Unterbringu ng in einer Sammelunter- kunft nicht zumutbar ist; ein 9jähriger Junge mit Trisomie 21)  Klare Positionierung innerhalb der Unterbringungseinrichtung, dass Diskrimi- nierung und Rassismus auch innerhalb der Bewohner*innenschaft nicht gedul- det werden.  Laufende Einbeziehung von Dolmetscher/Sprachmittler*innen mit adäquaten Stellenanteilen, sowie Sicherstellung der Vertretungssituationen.  Bereitstellung von Schutz- bzw. Rückzugsräumen und kinderfreundlichen Or- ten auch außerhalb der städtischen Arbeitszeiten, sowie Betreuung durch Fachkräfte aufgrund der Vielzahl von vulnerablen Kindern und deren Trau- mata und Konflikten.  Vermittlung der Inhalte des Gewaltschutzkonzeptes an alle (neuen) Mitarbei- tenden, Durchführung der im Gewaltschutzkonzept genannten Fortbildungen in den Bereichen Gewaltschutz, -prävention, Interkulturelle Kompetenz, sowie im Bereich Rassismuskritik 1 3. Die Verwaltung wird gebeten, das im Gewaltschutzkonzept in Kapitel 6.3 ange- kündigte ‚Unterbringungs- und Handlungskonzepte für spezifische Gruppen – hier für ‚multiproblematische Gruppen‘‘ vorrangig zu erarbeiten und vorzulegen. 4. Zusätzlich zur städtischen Gewaltschutzkoordinatorin soll eine unabhängige Stelle zur Überwachung der Einhaltung des Gewaltschutzkonzeptes eingerichtet werden. 5. Die Verwaltung wird aufgefordert eine Gleichbehandlung aller Menschen die flie- hen mussten, unabhängig von Staatsangehörigkeit, ethnischer Herkunft, Haut- farbe, Land und Religion sicher zu stellen – es darf keine Zwei Klassen Unterbrin- gung bzw. Behandlung in Geflüchtetenwohnheimen geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt – die Vertreter*innen der Fraktionen der Grünen, der CDU, der FDP und von Volt haben an der Abstimmung nicht teilgenommen 1 Rassismuskritik heißt anzuerkennen, dass Rassismus eine gesellschaftliche Normalität darstellt, denn alle Menschen w erden durch rassistische Kategorisierungen, Zuschreibungen und Diskriminierungen in unserer Gesellschaft positioniert. Mit Rassis- muskritik ist die Absicht verbunden, die eigene Involvierung zu erkennen, zu benennen und sow eit möglich aufzulösen.

Beratungsverlauf

  1. 17.08.2023

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 4.1, Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt

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