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1980/2020

Interimsvertrag zur Einbindung in den öffentlichen Bodenrettungsdienst mit den bisherigen Leistungserbringern ab dem 03.10.2020

Mitteilung Ausschuss 24.08.2020

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 25.08.2020, TOP 6.12

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2346 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/37/374/1 
 
Vorlagen-Nummer  24.08.2020 
 1980/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 25.08.2020 
 
Interimsvertrag zur Einbindung in den öffentlichen Bodenrettungsdienst mit den bisherigen 
Leistungserbringern ab dem 03.10.2020 
Die Leistungen der öffentlichen Bodenrettung werden, soweit diese nicht von der Stadt 
Köln/Berufsfeuerwehr selbst erbracht werden können, im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfa h-
rens an Leistungserbringer vergeben. Diese werden per öffentlich-rechtlichen Einbindungsvertrag in 
den öffentlichen Bodenrettungsdienst der Stadt Köln eingebunden.  
 
Derzeit sind noch bis 02.10.2020 der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Firma 
Falck, die Johannite r-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst als Leistungserbringer eingebunden. 
Die Leistungen sollten ursprünglich ab 03.10.2020 für 5 Jahre vergeben werden. 
 
In 2019 wurde die Aktualisierung des Rettungsdienstbedarfsplans mit den Krankenkassen verhandelt. 
Üblicherweise erfolgt nach Zustimmung durch die Kassen das Ausschreibungsverfahren, weil erst 
dann klar wird, was beauftragt werden kann. Diese Zustimmung ging am 16.12.2019 ein. Anfang 
2020 wurde damit begonnen, auf dieser Grundlage die Ausschreibungsun terlagen zu erstellen. Mit 
Einsetzen der Corona -Pandemie mussten die Arbeiten daran zugunsten der Krisenbewältigung u n-
terbrochen werden.  
 
Derzeit besteht nach wie vor eine instabile Krisenlage, so dass jederzeit ein Hochfahren der Struktu-
ren zur Krisenbew ältigung erforderlich werden kann. Insofern ist es daher momentan nicht möglich, 
ein Ausschreibungsverfahren mit den damit verbundenen Unsicherheiten wie der Änderung der Leis-
tungserbringer, der Änderung des eingesetzten Personals, möglicher Rechtsschutzve rfahren etc. 
durchzuführen. Aus diesem Grund ist vorgesehen, den bestehenden Interimsvertrag mit allen bisheri-
gen Leistungserbringern für die Dauer von 1 Jahr zu verlängern.  
 
Das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen hat der Verlängerung des Interimsvertrages mit den 
bisherigen Leistungserbringern im Rahmen einer freihändigen Vergabe zugestimmt. 
 
Die bisherigen Leistungserbringer haben bereits ihr Einverständnis mit dem beabsichtigten Vorgehen 
signalisiert. 
 
Gez. i.V. Blome für Herrn Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

25.08.2020 Gesundheitsausschuss
TOP 6.12 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1980/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.08.2020
Erstellt
01.07.2020 10:18