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Interimsvertrag zur Einbindung in den öffentlichen Bodenrettungsdienst mit den bisherigen Leistungserbringern ab dem 03.10.2020
Mitteilung Ausschuss 1980/2020 vom 24.08.2020
Stand: Am 25.08.2020 im Gesundheitsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37/374/1 Vorlagen-Nummer 24.08.2020 1980/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 25.08.2020 Interimsvertrag zur Einbindung in den öffentlichen Bodenrettungsdienst mit den bisherigen Leistungserbringern ab dem 03.10.2020 Die Leistungen der öffentlichen Bodenrettung werden, soweit diese nicht von der Stadt Köln/Berufsfeuerwehr selbst erbracht werden können, im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfa h- rens an Leistungserbringer vergeben. Diese werden per öffentlich-rechtlichen Einbindungsvertrag in den öffentlichen Bodenrettungsdienst der Stadt Köln eingebunden. Derzeit sind noch bis 02.10.2020 der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Firma Falck, die Johannite r-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst als Leistungserbringer eingebunden. Die Leistungen sollten ursprünglich ab 03.10.2020 für 5 Jahre vergeben werden. In 2019 wurde die Aktualisierung des Rettungsdienstbedarfsplans mit den Krankenkassen verhandelt. Üblicherweise erfolgt nach Zustimmung durch die Kassen das Ausschreibungsverfahren, weil erst dann klar wird, was beauftragt werden kann. Diese Zustimmung ging am 16.12.2019 ein. Anfang 2020 wurde damit begonnen, auf dieser Grundlage die Ausschreibungsun terlagen zu erstellen. Mit Einsetzen der Corona -Pandemie mussten die Arbeiten daran zugunsten der Krisenbewältigung u n- terbrochen werden. Derzeit besteht nach wie vor eine instabile Krisenlage, so dass jederzeit ein Hochfahren der Struktu- ren zur Krisenbew ältigung erforderlich werden kann. Insofern ist es daher momentan nicht möglich, ein Ausschreibungsverfahren mit den damit verbundenen Unsicherheiten wie der Änderung der Leis- tungserbringer, der Änderung des eingesetzten Personals, möglicher Rechtsschutzve rfahren etc. durchzuführen. Aus diesem Grund ist vorgesehen, den bestehenden Interimsvertrag mit allen bisheri- gen Leistungserbringern für die Dauer von 1 Jahr zu verlängern. Das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen hat der Verlängerung des Interimsvertrages mit den bisherigen Leistungserbringern im Rahmen einer freihändigen Vergabe zugestimmt. Die bisherigen Leistungserbringer haben bereits ihr Einverständnis mit dem beabsichtigten Vorgehen signalisiert. Gez. i.V. Blome für Herrn Dr. Keller
Beratungsverlauf
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