2014/2024
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der FDP-Fraktion, Herr Deutsch, aus der Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur vom 18.06.2024 (1704/2024) betreffend ,,Sonderausstellungen in den städtischen Museen 2024''
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2217 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/VII/4 Vorlagen-Nummer 11.07.2024 2014/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 17.09.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 18.06.2024 (1704/2024) betreffend ,,Sonderausstellungen in den städtischen Museen 2024'' Anfrage der FDP-Fraktion: Ist die Verwaltung der Ansicht, dass die Zustimmung des Ausschusses zur Vorlage 1704/2024 eine Voraussetzung für die Durchführung der Sonderausstellungen ist, oder sieht sie die Zu- stimmung als einen formalen Schritt in Umsetzung von Haushaltsbeschlüssen? Antwort der Verwaltung: Die frühzeitige und umfassende Information des Ausschusses Kunst und Kultur über geplante Sonderausstellungsprojekte der Museen ist wesentliche Voraussetzung für eine vertrauens- volle und effiziente Zusammenarbeit von Politik und Kulturverwaltung. Die Zustimmung des Ausschusses zur Verwendung von Mitteln aus dem Sonderausstellungsetat ist für die Verwal- tung Grundlage ihrer Entscheidungen und darüber hinaus ein wichtiges Feedback an die Mu- seumsdirektor*innen. Auch die nachgelagerte Information über Ausstellungsprojekte - siehe Vorlage 1704/2024 - diente dem Ziel, den Ausschussmitgliedern die Mittelverwendung trans- parent und nachvollziehbar darzustellen. Im Rahmen des Haushaltsbeschlusses wurde für die Durchführung von Sonderausstellungen in 2023 und 2024 ein bestimmter Etat festgelegt. Innerhalb dieses Etats bewegen sich die Ausgaben für die in Rede stehenden Ausstellungen. Nach § 17 Abs. 1 Nr. 9 Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln entscheidet der Ausschuss Kunst und Kultur über die Verwendung der Mittel für Sonderausstellungen. Eine entspre- chende Entscheidung des Ausschusses ist sinnvollerweise bereits im Rahmen der Ausstel- lungsplanung und damit frühzeitig vor Beginn einer Ausstellung einzuholen. Sofern nämlich der Ausschuss Kunst und Kultur im Einzelfall der Mittelbereitstellung aus dem Sonderausstel- lungsetat nicht zustimmt, ist eine anderweitige Finanzierung seitens der betroffenen Einrich- tung sicherstellen. Gez. Charles
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2014/2024
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 11.07.2024
- Erstellt
- 20.06.2024 14:59