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2014/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der FDP-Fraktion, Herr Deutsch, aus der Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur vom 18.06.2024 (1704/2024) betreffend ,,Sonderausstellungen in den städtischen Museen 2024''

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 11.07.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 17.09.2024, TOP 10.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2217 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/4 
 
Vorlagen-Nummer 11.07.2024 
 2014/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 17.09.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des 
Ausschusses Kunst und Kultur vom 18.06.2024 (1704/2024) betreffend 
,,Sonderausstellungen in den städtischen Museen 2024'' 
Anfrage der FDP-Fraktion: 
 
Ist die Verwaltung der Ansicht, dass die Zustimmung des Ausschusses zur Vorlage 1704/2024 
eine Voraussetzung für die Durchführung der Sonderausstellungen ist, oder sieht sie die Zu-
stimmung als einen formalen Schritt in Umsetzung von Haushaltsbeschlüssen? 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Die frühzeitige und umfassende Information des Ausschusses Kunst und Kultur über geplante 
Sonderausstellungsprojekte der Museen ist wesentliche Voraussetzung für eine vertrauens-
volle und effiziente Zusammenarbeit von Politik und Kulturverwaltung. Die Zustimmung des 
Ausschusses zur Verwendung von Mitteln aus dem Sonderausstellungsetat ist für die Verwal-
tung Grundlage ihrer Entscheidungen und darüber hinaus ein wichtiges Feedback an die Mu-
seumsdirektor*innen. Auch die nachgelagerte Information über Ausstellungsprojekte - siehe 
Vorlage 1704/2024 - diente dem Ziel, den Ausschussmitgliedern die Mittelverwendung trans-
parent und nachvollziehbar darzustellen. 
 
Im Rahmen des Haushaltsbeschlusses wurde für die Durchführung von Sonderausstellungen 
in 2023 und 2024 ein bestimmter Etat festgelegt. Innerhalb dieses Etats bewegen sich die 
Ausgaben für die in Rede stehenden Ausstellungen. 
 
Nach § 17 Abs. 1 Nr. 9 Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln entscheidet der Ausschuss 
Kunst und Kultur über die Verwendung der Mittel für Sonderausstellungen. Eine entspre-
chende Entscheidung des Ausschusses ist sinnvollerweise bereits im Rahmen der Ausstel-
lungsplanung und damit frühzeitig vor Beginn einer Ausstellung einzuholen. Sofern nämlich 
der Ausschuss Kunst und Kultur im Einzelfall der Mittelbereitstellung aus dem Sonderausstel-
lungsetat nicht zustimmt, ist eine anderweitige Finanzierung seitens der betroffenen Einrich-
tung sicherstellen. 
 
 
Gez. Charles

Beratungsverlauf (1)

17.09.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2014/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
11.07.2024
Erstellt
20.06.2024 14:59