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3909/2017

Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln

Mitteilung BV 22.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.01.2018, TOP 9.4.1

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

1995 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/690/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3909/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2018 
 
Anfrage der SPD-Fraktion nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen der Stadt Köln, Sitzung der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) am 
07.12.2017, TOP 8.6 (AN/1489/2017) 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet Frau Oberbürgermeisterin Henriette Re-
ker, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Innenstadt zu setzen: 
 
„Lackierung am U-Bahn-Abgang Bonner Wall. 
Die Lackierung der Abgänge zu den neuen U-Bahnstationen der Nord-Süd Stadtbahn ist gerade erst 
einige Monate alt und es platzt bereits an mehreren Stellen die Lackierung ab.  
 
Hierzu bitten wir die Verwaltung schnellstmöglich um die Beantwortung folgender Fragen: 
1. Wie kann es sein, dass nach so kurzer Zeit ein so eklatanter Mangel entstehen kann? 
2. Gibt es weitere Haltestellen an denen dieser Mangel bereits vorliegt? 
3. Handelt es sich um einen Reklamationsfall, oder muss die Stadt Köln/KVB und damit auch die 
Bürgerinnen und Bürger für die Wiederherstellung aufkommen? 
4. Wann und wie wird der Mangel behoben?“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1: 
Bauliche Mängel sind nur dann problematisch, wenn sie entweder nach der Abnahme bzw. Gewähr-
leistungsfrist bekannt werden oder das Bauwerk so geschädigt wird, dass die Nutzung eingeschränkt 
wird. In diesem Fall ist der Mangel rechtzeitig erkannt worden und führt auch nicht zu einer Ein-
schränkung der Nutzbarkeit. 
 
Zu Frage 2: 
Es gibt keine weiteren Stadtbahnhaltestellen, bei denen diese Art von Mangel aufgetreten ist. 
 
Zu Frage 3: 
Die Kosten für die Sanierung werden von der für die Herstellung der U-Bahnstation beauftragten Fir-
ma getragen. Somit entstehen aus der Sanierung keine Kosten bei der Stadt/KVB AG. 
 
Zu Frage 4: 
Die Mängelbeseitigung soll ab Frühjahr 2018 erfolgen.

Beratungsverlauf (1)

25.01.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.4.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3909/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
22.01.2018
Erstellt
11.12.2017 15:36