Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln
Mitteilung BV 3909/2017 vom 22.01.2018
Stand: Am 25.01.2018 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Mitteilung BV
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/690/1 Vorlagen-Nummer 3909/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2018 Anfrage der SPD-Fraktion nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln, Sitzung der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) am 07.12.2017, TOP 8.6 (AN/1489/2017) Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet Frau Oberbürgermeisterin Henriette Re- ker, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Innenstadt zu setzen: „Lackierung am U-Bahn-Abgang Bonner Wall. Die Lackierung der Abgänge zu den neuen U-Bahnstationen der Nord-Süd Stadtbahn ist gerade erst einige Monate alt und es platzt bereits an mehreren Stellen die Lackierung ab. Hierzu bitten wir die Verwaltung schnellstmöglich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie kann es sein, dass nach so kurzer Zeit ein so eklatanter Mangel entstehen kann? 2. Gibt es weitere Haltestellen an denen dieser Mangel bereits vorliegt? 3. Handelt es sich um einen Reklamationsfall, oder muss die Stadt Köln/KVB und damit auch die Bürgerinnen und Bürger für die Wiederherstellung aufkommen? 4. Wann und wie wird der Mangel behoben?“ Stellungnahme der Verwaltung: Zu Frage 1: Bauliche Mängel sind nur dann problematisch, wenn sie entweder nach der Abnahme bzw. Gewähr- leistungsfrist bekannt werden oder das Bauwerk so geschädigt wird, dass die Nutzung eingeschränkt wird. In diesem Fall ist der Mangel rechtzeitig erkannt worden und führt auch nicht zu einer Ein- schränkung der Nutzbarkeit. Zu Frage 2: Es gibt keine weiteren Stadtbahnhaltestellen, bei denen diese Art von Mangel aufgetreten ist. Zu Frage 3: Die Kosten für die Sanierung werden von der für die Herstellung der U-Bahnstation beauftragten Fir- ma getragen. Somit entstehen aus der Sanierung keine Kosten bei der Stadt/KVB AG. Zu Frage 4: Die Mängelbeseitigung soll ab Frühjahr 2018 erfolgen.
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz