BV8/140/2025
Beschilderung An der Schützenwiese (Antrag CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
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Antrag
3271 Zeichen
BV8/140/2025
CDU-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
in der Bezirksvertretung 8
der Landeshauptstadt Düsseldorf
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 12.06.2025
Frau Bezirksbürgermeisterin
des Stadtbezirks 8
Dagmar von Dahlen
Rathaus Eller
Gertrudisplatz 8
40229 Düsseldorf
Betrifft:
Beschilderung An der Schützenwiese (Antrag CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis
90/Die Grünen)
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen bitten Sie, in der Sitzung der
Bezirksvertretung 8 beschließen zu lassen:
Die Verwaltung wird gebeten, die Beschränkung der Durchfahrt auf den
Anlieger- und Radverkehr für die Straße An der Schützenwiese dadurch zu
verstärken,
dass auf der Königsberger Straße vor der Einmündung An der Schützenweise
in beiden Fahrtrichtungen das Vz. 209 -30 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung
Geradeaus) mit Vz. 1020 -12 (Anlieger und Radverkehr frei) beschildert und
ggf. durch Ri chtungspfeilmarkierung Geradeaus auf der Fahrbahn ergänzt
wird;
dass an der Erkrather Straße in FR Innenstadt vor der Einmündung an der
Schützenwiese das Schild Vz. 214 -20 (Geradeaus+Rechts) durch die Schilder
Vz. 209-30 (Geradeaus) mit Vz. 1020-12 (Anlieger und Radverkehr frei) ersetzt
und ggf. durch Richtungspfeilmarkierung Geradeaus auf der Fahrbahn ergänzt
wird;
dass an der Erkrather Straße in FR Eller in der Wendefahrt auf Höhe an der
Schützenwiese das Vz. 209 -10 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung Link s) mit Vz.
1020-12 (Anlieger und Radverkehr frei) beschildert und ggf. durch
Richtungspfeilmarkierung Links auf der Fahrbahn ergänzt wird.
Für den Fall, dass die Verwaltung bzw. die Straßenverkehrsbehörde eine
Beschlusszuständigkeit des OVA sieht und/oder dem Beschluss nicht folgen will,
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beantragt die Bezirksvertretung 8, dass der OVA in seiner nächsten Sitzung
über die Anregung berät und entscheidet (nach § 1 Abs. 3 Bezirkssatzung).
Begründung: Die Düsseldorfer Verwaltung ist mittlerweile von ihrer Praxis
abgegangen, die Kombination von Richtungsfahrgeboten mit dem Vz. 1020 -12 nicht
zu beschildern. Aktuell finden sich diese Beschilderungskombination u.a. Am
Wehrhahn und der Jacobistraße. Sie stellt sich dort und überall sonst in Deutschland
als wirkungsvoll dar, um verbotswidriges Befahren einer Anlieger - oder
Fahrradstraße zu reduzieren.
Das Vz. 209 genießt generell eine hohe Befolgung. Die aktuell erst nach einem
Einbiegen in die Schützenwiese erkennbare Beschilderung mit Vz. 260 wird wenig
eingehalten, auch da bei Erkennen des Schildes nach dem Einbiegen in die
Schützenwiese ein tatsä chlich kaum mögliches Wendemanöver gefahren werden
müsste.
Auf der Königsberger Straße sollte die angeregte Beschilderung jeweils vor der
Einmündung erfolgen; in FR stadtauswärts kann der Bestandsmast genutzt werden.
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An der Erkrather Straße (zweiter Sp iegelstrich) würde die Schilderkombination das
bestehende Geradeaus-/Rechts-Gebot ersetzen.
Für die Wendefahrt Erkrather Straße (dritter Spiegelstrich) könnte das
Linksabbiegegebot ebenfalls an einem vorhandenen Mast angebracht werden.
gez. Christian Rütz gez. Holger-Michael Arndt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV8/140/2025
- Typ
- Antrag
- Datum
- 16.06.2025
- Erstellt
- 16.06.2025 11:12