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BV8/140/2025

Beschilderung An der Schützenwiese (Antrag CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Antrag 16.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8, Sitzung am 26.06.2025, TOP 19

Antrag

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Antrag

3271 Zeichen

BV8/140/2025 
CDU-Fraktion 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
in der Bezirksvertretung 8 
der Landeshauptstadt Düsseldorf   
 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 12.06.2025 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
des Stadtbezirks 8 
Dagmar von Dahlen 
Rathaus Eller 
Gertrudisplatz 8 
40229 Düsseldorf 
 
 
Betrifft: 
Beschilderung An der Schützenwiese (Antrag CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen) 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,  
 
die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen bitten Sie, in der Sitzung der 
Bezirksvertretung 8 beschließen zu lassen:  
 
Die Verwaltung wird gebeten, die Beschränkung der Durchfahrt auf den 
Anlieger- und Radverkehr für die Straße An der Schützenwiese dadurch zu 
verstärken,  
 dass auf der Königsberger Straße vor der Einmündung An der Schützenweise 
in beiden Fahrtrichtungen das Vz. 209 -30 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung 
Geradeaus) mit Vz. 1020 -12 (Anlieger und Radverkehr frei) beschildert und 
ggf. durch Ri chtungspfeilmarkierung Geradeaus auf der Fahrbahn ergänzt 
wird;  
 
 dass an der Erkrather Straße in FR Innenstadt vor der Einmündung an der 
Schützenwiese das Schild Vz. 214 -20 (Geradeaus+Rechts) durch die Schilder 
Vz. 209-30 (Geradeaus) mit Vz. 1020-12 (Anlieger und Radverkehr frei) ersetzt 
und ggf. durch Richtungspfeilmarkierung Geradeaus auf der Fahrbahn ergänzt 
wird;  
 
 dass an der Erkrather Straße in FR Eller in der Wendefahrt auf Höhe an der 
Schützenwiese das Vz. 209 -10 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung Link s) mit Vz. 
1020-12 (Anlieger und Radverkehr frei) beschildert und ggf. durch 
Richtungspfeilmarkierung Links auf der Fahrbahn ergänzt wird.  
 
Für den Fall, dass die Verwaltung bzw. die Straßenverkehrsbehörde eine 
Beschlusszuständigkeit des OVA sieht und/oder dem Beschluss nicht folgen will,

Seite 2 
beantragt die Bezirksvertretung 8, dass der OVA in seiner nächsten Sitzung 
über die Anregung berät und entscheidet (nach § 1 Abs. 3 Bezirkssatzung).  
 
  
Begründung: Die Düsseldorfer Verwaltung ist mittlerweile von ihrer Praxis 
abgegangen, die Kombination von Richtungsfahrgeboten mit dem Vz. 1020 -12 nicht 
zu beschildern. Aktuell finden sich diese Beschilderungskombination u.a. Am 
Wehrhahn und der Jacobistraße. Sie stellt sich dort und überall sonst in Deutschland 
als wirkungsvoll dar, um verbotswidriges Befahren einer Anlieger - oder 
Fahrradstraße zu reduzieren. 
  
                                    
 
Das Vz. 209 genießt generell eine hohe Befolgung. Die aktuell erst nach einem 
Einbiegen in die Schützenwiese erkennbare Beschilderung mit Vz. 260 wird wenig 
eingehalten, auch da bei Erkennen des Schildes nach dem Einbiegen in die 
Schützenwiese ein tatsä chlich kaum mögliches Wendemanöver gefahren werden 
müsste.  
Auf der Königsberger Straße sollte die angeregte Beschilderung jeweils vor der 
Einmündung erfolgen; in FR stadtauswärts kann der Bestandsmast genutzt werden.

Seite 3 
An der Erkrather Straße (zweiter Sp iegelstrich) würde die Schilderkombination das 
bestehende Geradeaus-/Rechts-Gebot ersetzen. 
 
 
 
Für die Wendefahrt Erkrather Straße (dritter Spiegelstrich) könnte das 
Linksabbiegegebot ebenfalls an einem vorhandenen Mast angebracht werden. 
 
 
 
gez. Christian Rütz      gez. Holger-Michael Arndt

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 8
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV8/140/2025
Typ
Antrag
Datum
16.06.2025
Erstellt
16.06.2025 11:12