1742/2023
Anfrage der SPD-Fraktion zu Elternbeiträgen zur Kindertagesbetreuung
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3477 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/51/510/3 14 05 Vorlagen-Nummer 25.05.2023 1742/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 06.06.2023 Anfrage der SPD-Fraktion zu Elternbeiträgen zur Kindertagesbetreuung Mit einer Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur Sitzung des JHA am 02.05.2023 (AN/0746/2023 TOP 6.2.2 JHA 02.05.2023) fragte die SPD-Fraktion: 1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um bei der aktuellen Finanzsituation der Kin- dertagesstätten in Köln ein weiteres zusätzliches beitragsfreies Jahr zu ermöglichen? 2. Wie könnte eine generelle Senkung der Beiträge auf den Durchschnitt der Kita-Beiträge in den umliegenden Kommunen erfolgen? 3. Gibt es Mittel im Haushalt, die zur Abfederung der aktuellen krisenhaften Situation der Kölner Familien bereitgestellt sind, und lassen sich diese für eine vollständige Beitrags- freiheit einsetzen? 4. Welche alternativen Entlastungen für Familien sind möglich? 5. Liegen der Verwaltung aktuelle Analysen und Vergleichswerte zu Entlastungsleistungen z.B. bei den Kita-Beiträgen für Familien in/mit anderen Kommunen vor? Antwort der Verwaltung Zu 1: Die Summe an Einnahmen aus Elternbeiträgen zur Kindertagesbetreuung in Kindertages- pflege und Kindertageseinrichtungen beläuft sich jährlich auf rund 67 Mio. €. Hierin sind zwei beitragsfreie Jahre vor der Einschulung berücksichtigt. Ein weiteres beitragsfreies Jahr würde zu Mindererlösen von rund 4,6 Mio. € pro Jahr führen. Im Haushaltsplan 2023/2024 ist dies nicht finanzierbar. Zu 2: Die Satzungen sind generell sehr unterschiedlich, u.a. geprägt von unterschiedlichen Einkom- mensbegriffen, Einkommensstufen, Altersstufen bis zu anteiligen Geschwisterbeiträgen, so dass eine Vergleichbarkeit kaum herzustellen ist. Den Durchschnitt der Kita-Beiträge zu ermit- teln, ist dadurch bereits erschwert. Zu 3: Haushaltsmittel für eine weitergehende Beitragsfreistellung stehen nicht zur Verfügung. Soweit sich die Einkommenssituation von Eltern verändert, werden die Elternbeiträge nach der Satzung hieran angepasst oder es kann seitens der Eltern ein Erlass der Beiträge nach § 90 SGB VIII beantragt werden. 2 Eine Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit für Kita-Kinder wäre grundsätzlich wünschenswert, ist aber, wie oben erwähnt, kommunal nicht finanzierbar. Die Landesregierung NRW hat in ih- rer Koalitionsvereinbarung, dem sog. Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen, im letzten Jahr wie folgt formuliert: „Wir werden auch das dritte Kita-Jahr vor der Einschulung in ganz Nord- rhein-Westfalen beitragsfrei machen.“ Eine landesseitige Finanzierung wäre aus Sicht der Verwaltung sehr zu begrüßen. Zu 4: Grundsätzlich denkbare Entlastungen wären beispielsweise über eine Anpassung der Eltern- beitragssatzung vorzunehmen. Hierbei ist zu bedenken, dass jegliche Entlastung eine ent- sprechende finanzielle Kompensation über Bundes-, Landes- oder kommunale Mittel erfor- dert. Der sog. Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen führt zu einer weiteren Möglichkeit der Ent- lastung von Eltern wie folgt aus: „Wir streben eine kostenfreie Verpflegung in Kitas an und werden Eltern schrittweise einkommensabhängig von Essensgeldern entlasten.“ Zu 5: Entsprechende Daten liegen nicht vor. Eine Vergleichbarkeit ist, u.a. aufgrund der unter Punkt zwei benannten Gründe, kaum herzuleiten. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1742/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.05.2023
- Erstellt
- 23.05.2023 11:36