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WPA/1/2025

Gültigkeit der Kommunalwahl und Integrationsratswahl am 14. September 2025 sowie der Oberbürgermeisterstichwahl am 28. September 2025

Beschlussvorlage 07.01.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.02.2026, TOP 25

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3403 Zeichen

WPA/1/2025
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich 
Beschlussvorlage
Betrifft:
Vorprüfung der Einsprüche und der Gültigkeit der Kommunalwahl und der 
Integrationsratswahl vom 14. September 2025 sowie der Stichwahl der 
Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters vom 28. September 2025
Fachbereich:
12 - Amt für Statistik und Wahlen
 
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Christian Zaum
 
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Wahlprüfungsausschuss 21.01.2026 Vorberatung
Rat 11.02.2026 Entscheidung
 
Beschlussdarstellung:
 
Der Rat beschließt nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss
1. die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters vom
14. September 2025
2. die Wahl des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf vom
14. September 2025
3. die Wahl der Bezirksvertretungen der Landeshauptstadt Düsseldorf vom
14. September 2025
4. die Wahl des Integrationsrates der Landeshauptstadt Düsseldorf vom
14. September 2025
5. die Stichwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters vom
28. September 2025
für gültig zu erklären.

Seite 2
Sachdarstellung:
 
Der Wahlleiter hat die bei ihm eingegangenen Einsprüche zur Kommunalwahl, zur 
Integrationsratswahl und zur Stichwahl der Oberbürgermeisterin/des 
Oberbürgermeisters dem Wahlprüfungsausschuss zur Prüfung vorzulegen.
 
Der Wahlprüfungsausschuss prüft gemäß § 40 in Verbindung mit §§ 46a und 46b 
Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG NRW) und § 16 der Wahlordnung für die Wahl 
der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder die Einsprüche und die 
Gültigkeit der Wahlen von Amts wegen vor und unterbreitet der Vertretung einen 
Vorschlag über die von ihr im Wahlprüfungsverfahren zu treffenden Beschlüsse.
Beim Wahlleiter sind zwei Einsprüche fristgerecht eingegangen:
1. Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl des Rates und der Bezirksvertretung 
im Stadtbezirk 6
Der Einspruchsführer führt statistische Abweichungen bei der Wahl des Rates 
und der Bezirksvertretung im Stimmbezirk 6303 in Bezug auf das 
Abstimmungsverhalten in den anderen Stimmbezirken des gesamten 
Stadtbezirks 6 an und führt dies auf mögliche Erfassungs- oder 
Auszählungsfehler (Übertragungsfehler bei der Ergebnisermittlung, fehlerhafte
Stimmenzählung oder versehentliche Doppelungen oder Falschzuordnungen 
bei der Ergebniserfassung) zurück. 
Der Einspruch ist per E-Mail eingegangen. Nach § 39 Absatz 1 Satz 3 KWahlG 
NRW ist der Einspruch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen. 
Der Einspruch ist daher formunwirksam.
Der Stimmbezirk 6303 weist zudem mit 120 eingegangenen Stimmen für die 
Ratswahl bzw. die Wahl der Bezirksvertretung eine verhältnismäßig geringe 
Wahlbeteiligung von 17,27 % auf. 
2. Einspruch gegen die Gültigkeit der Stichwahl der Oberbürgermeisterin/des 
Oberbürgermeisters
 
Der Einspruchsführer ist kein Düsseldorfer Bürger und war zu den 
Kommunalwahlen 2025 nicht wahlberechtigt. Er ist gemäß § 39 KWahlG NRW 
somit nicht einspruchsberechtigt. 
Ungeachtet der formalen Zulässigkeit der eingegangenen Wahleinsprüche begründen
die vorgebrachten Rügen oder sonst nach § 40 Absatz 1 KWahlG NRW von Amts 
wegen zu prüfende Umstände keine Unregelmäßigkeiten im Sinne des § 40 Absatz 1 
Buchstabe a bis c des KWahlG NRW, die auf die Zuteilung der Sitze von 
entscheidendem Einfluss gewesen sein können. 
Die Wahlen sind somit gemäß § 40 Absatz 1 Buchstabe d des KWahlG NRW für gültig
zu erklären.

Beratungsverlauf (2)

21.01.2026 Wahlprüfungsausschuss
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2026 Rat
TOP 25 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
WPA/1/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
07.01.2026
Erstellt
10.12.2025 08:56