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2970/2024

Förderung "Veedelszüge" Saison 2024/2025,

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 31.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 04.11.2024, TOP 9.1.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4776 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2970/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung "Veedelszüge" Saison 2024/2025,  
hier: Vergabe der Mittel für die Veedelszüge im Stadtbezirk Rodenkirchen  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 
in Höhe von 10.000,- € zur Förderung der im Stadtbezirk Rodenkirchen zu Karneval 
2024/2025 vorgesehenen Veedelszüge wie folgt: 
 
 
 
Stadtteil Mittel 
Godorf (Godorfer Rheinpiraten e. V.) 
 
500,00 € 
Meschenich (Mer us Meschenich e. V.) 500,00 € 
Rodenkirchen (Interessengemeinschaft Rodenkirchener Karneval e. V.) 2.250,00 € 
Rondorf (KG "Löstige Öhs" und "Der Reiter") 1.500,00 € 
Sürth (Interessengemeinschaft Sürther Karnevalszug e. V.) 1.500,00 € 
Weiß (KG "Kapelle Jonge" Weiss von 1947 e. V.) 1.500,00 € 
Zollstock (Freunde des Zollstocker Dienstagszugs) 2.250,00 € 
   
Budget 10.000,00 € 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.11.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 10.000,00      
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Stadt Köln hat die Kölner Veedelszüge in den Bezirken gemeinsam mit dem Land NRW in 
den Jahren 2020 bis 2021 mit jährlich 90.000 Euro gefördert. Die für diesen Zeitraum zuge-
sagte Förderung wurde pandemiebedingt teilweise bis ins Jahr 2023 übertragen. Um diese 
Förderung für die Veedelszüge fortführen zu können, hat die Verwaltung dem Finanzaus-
schuss am 26.09.2024 die Beschlussvorlage2553/2024 zur Abstimmung vorgelegt. Die Mittel 
sollen wie auch in der Vergangenheit über die Bezirksvertretungen verteilt und zur Förderung 
der Veedelszüge in den Bezirken eingesetzt werden.  
 
„Die Veedelszüge gelten als die ursprünglichsten in Köln, deren Geschichte bis ins Mittelalter 
zurückreicht. Damals machten sich Gesellen aus Handwerksbetrieben über ihren mühseligen 
Alltag lustig. Heute laufen die unterschiedlichsten altersgemischten Gruppen mit und greifen 
Themen auf, die mit ihrem Alltag zu tun haben. Mit der Förderung wollen wir unsere Anerken-
nung für den Einsatz der vielen Jecken zum Ausdruck bringen und dazu beitragen, dass die 
Veedelszüge auch in Zeiten von extremen Preissteigerungen mit Freude weiter betrieben wer-
den können“, so Oberbürgermeisterin Henriette Reker.

3 
Weitere Informationen zur Vorlage 2553/2024 unter:  
Beschlussvorlage (stadt-koeln.de) 
 
Der Finanzausschuss hat die Mittel am 26.09.2024 bewilligt. Die Mittel in Höhe von 10.000 € 
können durch die Bezirksvertretung Rodenkirchen verausgabt werden. 
Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Bezirksvertretung.  
Gemäß den allgemeinen Förderrichtlinien der Stadt Köln müssen Förderungen grundsätzlich 
auf einem Förderprogramm beruhen.  
Die Verwaltung hat daher das Förderprogramm (2816/2024) zur Vergabe der Mittel erstellt 
und legt dieses nun zur Beschlussfassung der Bezirksvertretung Rodenkirchen in der Sitzung 
am 04.11.2024 vor. 
SessionNet | Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung der 
Veedelszüge im Stadtbezirk Rodenkirchen - Förderprogramm (stadt-koeln.de) 
 
Das Bürgeramt Rodenkirchen hat im Oktober alle in Frage kommenden Vereine/Träger der 
Veedelszüge im Bezirk Rodenkirchen auf Basis des o.g. Förderprogrammes vorab informiert 
und entsprechende Anträge erhalten.  
In einer FVB wurden die im Beschlussvorschlag genannten Zuschüsse für die einzelnen Vee-
delszüge auf Basis des o.g. Förderprogrammes vereinbart. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen möchte die Vereine in der Vorbereitung und Organisation 
zeitnah unterstützen. Die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen findet am 
02.12.2024 statt. Die Auszahlung der Mittel muss aufgrund der Haushaltslage in 2024 kassen-
wirksam werden. Zudem wäre eine Auszahlung Ende Januar/Anfang Februar 2025 für die 
Umsetzung der Veedelszüge nicht sachgerecht.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1380 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Vergabe der Mittel für Veedelszüge erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-
Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel 
allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage 
einer von der Bezirksvertretung Rodenkirchen festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung 
von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum 
für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

04.11.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Brückenstraße 5

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Details

Aktenzeichen
2970/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
31.10.2024
Erstellt
26.09.2024 14:01