2006/0623
1. Änderung des Flächennutzungsplanes für 4 Teilbereiche (Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss)
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2006/0623
3617 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
30.10.2006
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI
Amt: Stadtplanungsamt
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Tagesordnung: I II
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2006/0623
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für 4 Teilbereiche (Aufstellungs- und
Darlegungsbeschluss)
Vorlage vom: 19.10.2006
Beschlussvorschlag:
1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für die
nachfolgend genannten 4 Teilbereiche zu ändern:
I. Das Gebiet zwischen der Elisabeth-Selbert-Straße und der Straßenbahntrasse sowie
zwischen Ida-Seele-Weg und der Kreisverwaltung
II. Ein Teilgebiet des Bürgerparks Nord zwischen Kastanienallee und Elfeicher Weg
III. Das Gebiet südlich der Pallaswiesenstraße 132-154, Unter dem Grohberg
IV. Das Gebiet der „Alten Hofmeierei“ südlich der Erbacher Straße 125
2. Der Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (Pläne und Erläuterungsbericht)
wird zugestimmt. Sie ist der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
zugrunde zu legen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB erfolgt bei der
Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - auf die Dauer eines Monats durch Auslegung der
unter Punkt 2. genannten Planungsunterlagen. Während dieser Zeit ist Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung gegeben. Diese Art und Weise der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen, Punkte 2 und 3 sind von der
Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen.
2
...
Anlagen: Pläne zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans
Erläuterungsbericht zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans
Beschluss des Magistrats vom
3
...
Begründungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 19.10.2006:
Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam
geworden. Nach § 8 (2) BauGB sind Bauleitpläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Derzeit sind drei Bauleitplanverfahren begonnen, denen die Darstellungen im Flächennutzungsplan
entgegenstehen, so dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes in diesen drei Teilbereichen
erforderlich ist damit die Bauleitplanverfahren abgeschlossen werden können.
Für den vierten Teilbereich soll in absehbarer Zukunft ebenfalls ein Bauleitplanverfahren eingeleitet
werden, das in der angedachten Form ebenfalls nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt
werden kann.
Ziel ist es, die anstehenden Änderungen des Flächennutzungsplanes möglichst effektiv zu
bearbeiten, so dass alle vier Teilbereiche in einem Verfahren zur Aufstellung und Darlegung
kommen sollen.
In den vier Teilplänen im Maßstab 1: 10 000 ist jeweils neben einem Stadtkartenausschnitt ein
Ausschnitt des Flächennutzungsplans mit der geplanten, neuen Darstellung enthalten.
Der Dezernent VI:
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Stadtrat
Anlage:
Darlegung der Ziele und Zwecke der 1. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß
§ 3 (1) Baugesetzbuch mit:
• FNP-Übersichtsplan mit den Änderungen
• Vier Teilpläne im Maßstab 1: 10 000
• Erläuterungsbericht zu den Änderungen
Darmstadt, den 19.10.2006
VI/61.1 la Nst. 2612
VI/61.4 zim Nst. 2603
anlage 1
2265 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt 19.Oktober 2006
Der Magistrat
Darlegung der Ziele und Zwecke
der 1. Änderung des Flächennutzungsplans
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch
1. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt 19.Oktober 2006
Der Magistrat
Darlegung der Ziele und Zwecke
der 1. Änderung des Flächennutzungsplans
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch
Geltungsbereich I: für das Gebiet zwischen der Elisabeth-Selbert-Straße und der
Straßenbahntrasse, sow ie zwischen Ida-Seele-Weg und der Kreisverwaltung .
Ausschnitt aus der Stadtkarte zur Übersicht
1. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich I, M: 1: 10 000
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt 19. Oktober 2006
Der Magistrat
Darlegung der Ziele und Zwecke
der 1. Änderung des Flächennutzungsplans
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch
Geltungsbereich II: Bürgerpark Nord, zwischen Kastanienallee und Elfeicherweg
Ausschnitt aus der Stadtkarte zur Übersicht
1. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich II, M: 1: 10 000
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt 19. Oktober 2006
Der Magistrat
Darlegung der Ziele und Zwecke
der 1. Änderung des Flächennutzungsplans
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch
Geltungsbereich III: für das Gebiet südlich der Pallaswiesenstraße 132-154,
Unter dem Grohberg“
Ausschnitt aus der Stadtkarte zur Übersicht
1. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich III, M: 1: 10 000
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt 19.Oktober 2006
Der Magistrat
Darlegung der Ziele und Zwecke
der 1. Änderung des Flächennutzungsplans
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch
Geltungsbereich IV: für das Gebiet der „Alten Hofmeierei“, südlich der Erbacher Straße 125
Ausschnitt aus der Stadtkarte zur Übersicht
1. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich IV, M: 1: 10 000
anlage 2
4815 Zeichen
1. Änderung des Flächennutzungsplans für 4 Teilbereiche - Erläuterungsbericht - 1. Rechtsgrundlagen Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungs planes richtet sich na ch den Vorschriften des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414). 2. Geltungsbereiche Das 1. Änderungsverfahren umfasst vier Teilbereiche: I. Kranichstein, zwischen Elisabeth-Selbert-Straße und Straßenbahntrasse, sowie zwischen Ida-Seele-Weg und der Kreisverwaltung II. Bürgerpark Nord, zwischen Kastanienallee und Elfeicherweg III. Pallaswiesenstraße, südlich der Pallaswiesenstraße 132-154 IV. Domäne Oberfeld, Hofmeierei südlich der Erbacher Straße 3. Erfordernis der Teilbereichsänderungen Die vier vorgenannten Teilb ereiche werden im Parallelv erfahren zum Bebauungsplan- verfahren im Flächennutzungsplan geändert. Das Erfordernis der Änderungen sind die Abweichungen der Bebauungsplaninhalte, die im Widerspruch zum wirksamen Flächennutzungsplan stehen. Im Geltungsbereich I soll eine im rechtskräfti gen B-Plan K 6.1 ausgew iesene Mischbaufläche in eine Wohnbaufläche und eine gewerbliche Fläche in eine Mischbaufläche umgewandelt werden. Dies entspricht nicht den Inhalten des wirksamen Flächennutzungsplanes, so dass dieser im Teilbereich der Misc hbaufläche eine Umwandlung in eine Wohnbaufläche und in einem Teilbereich der gewerblichen Fläche in eine Mischbaufläche erfahren soll. Die Flächengröße beträgt ca. 2,8 ha. Im Geltungsbereich II ist eine Wohnbebauung geplant. Diese Fläche ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche darg estellt. Im direkten Anschluss an den Geltungsbereich im Osten grenzt ein Wohngebiet an, das durch die Änderung im Flächennutzungsplan arrondiert wird. Die Flächengröße beträgt ca. 2,0 ha. Im Geltungsbereich III soll eine Wohnbaufläche als Arrondierung der vorhandenen Wohnbaufläche und als Abstufung zur umgebe nden Gewerbefläche als Mischbaufläche dargestellt werden. Im wirksamen Fläche nnutzungsplan sind diese Flächen als Gewerbeflächen dargestellt. Die Flächengröße beträgt ca. 1,5 ha. Im Geltungsbereich IV soll die dargestellte landwirtschaftliche Fläche in eine Mischbaufläche geändert werden, um die gewünschten Nutzungen zur Betreuung von behinderten Menschen zu ermöglichen. Die Fläche ngröße beträgt ca. 1,7 ha. 4. Ziele und Zwecke der Planung Geltungsbereich I Im Verlauf der Entwicklung des Baugebietes Kr anichstein Südwest haben sich wesentliche Rahmenbedingungen des Konzepts, das dem Beba uungsplan zugrunde lag, geändert. Dies erfordert planerische Konsequenzen, da andernfa lls zu befürchten steht, dass das Gebiet auf längere Zeit in einem provisorischen Zustand verbleibt. Die wesentlichen Qualitätsstandards und Planungsziele für das Gebiet werden bei de n erforderlichen Änderungen beibehalten. Die Änderung der Mischbaufläche in eine Wohnb aufläche ist durch die nördlich und südlich angrenzenden Wohnbauflächen städtebaulich gewünscht, so dass ein zusammenhängendes Wohngebiet entwickelt werden kann. Die Umwandlung der Gewerblichen Baufläche in eine Mischbaufläche erfolgt nach dem Abstufungsprinzip, so dass die Wohnbaufläche, außer im gewachsenen Bestand, nicht an die gewerbliche Fläche angrenzt. Geltungsbereich II Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungs- und Landschaftsplans N 8.4 und ist als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Der Vorhabenträger möchte auf dem Grundstück Wohnen realisiere n. Im Flächennutzungsplan wird die im Westen angrenzende vorhandene Wohnbaufläche entsprechend rund um den See arrondiert. Geltungsbereich III Die im Geltungsbereich befindliche Fläche ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Fläche dargestellt und nach § 34 BauGB auch als solc he zu beurteilen. Durch die strukturellen Änderungen im gewerblichen Sektor sind solc he großen Grundstück szuschnitte für viele Gewerbebetriebe nicht mehr wirtschaftlich zu unterhalten. Eine Umstrukturierung der Gewerbeflächen in Wohnbauflächen ist in Anbetr acht der vorhandenen sowohl direkt östlich angrenzenden, als auch nördlich der Palla swiesenstraße gelege nen Wohnbauflächen städtebaulich gewünscht. Das vorhandene Wo hngebiet wird dadurch sinnvoll aufgewertet. In Abstufung zum vorhandenen Gewerbegebiet wird im Süden und im Westen eine Mischfläche ausgewiesen. Geltungsbereich IV Die Domäne Oberfeld liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Um der dort ansässigen Stiftung die Möglichkeit für behindertengerechtes Wohnen und Arbeiten, im Sinne von betreuten Werkstätten zu eröffnen, ist eine Änderung der Fläche in eine Mischbaufläche notwendig. Der Dezernent VI : Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Darmstadt, den 19.10.2006 61.1 la Nst. 2612
Beratungsverlauf (5)
Orte (6)
- Elisabeth-Selbert-Straße
- Kastanienallee
- Pallaswiesenstraße 132
- Erbacher Straße 125
- Ida-Seele-Weg
- Elfeicher Weg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0623
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.10.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00