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2006/0623

1. Änderung des Flächennutzungsplanes für 4 Teilbereiche (Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss)

Magistratsvorlage 19.10.2006

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2006/0623

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2006/0623

3617 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
30.10.2006 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  
 
Amt: Stadtplanungsamt 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2006/0623 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für 4 Teilbereiche (Aufstellungs- und 
Darlegungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 19.10.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für die 
nachfolgend genannten 4 Teilbereiche zu ändern: 
 
I.   Das Gebiet zwischen der Elisabeth-Selbert-Straße und der Straßenbahntrasse sowie 
     zwischen Ida-Seele-Weg und der Kreisverwaltung 
II.  Ein Teilgebiet des Bürgerparks Nord zwischen Kastanienallee und Elfeicher Weg 
III. Das Gebiet südlich der Pallaswiesenstraße 132-154, Unter dem Grohberg 
IV. Das Gebiet der „Alten Hofmeierei“ südlich der Erbacher Straße 125 
 
2. Der Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (Pläne und Erläuterungsbericht) 
wird zugestimmt. Sie ist der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB 
zugrunde zu legen. 
 
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB erfolgt bei der 
Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - auf die Dauer eines Monats durch Auslegung der 
unter Punkt 2. genannten Planungsunterlagen. Während dieser Zeit ist Gelegenheit zur 
Äußerung und Erörterung gegeben. Diese Art und Weise der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu machen. 
 
Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen, Punkte 2 und 3 sind von der 
Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen.

2 
... 
 
Anlagen: Pläne zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans 
Erläuterungsbericht zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 19.10.2006: 
 
Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam 
geworden. Nach § 8 (2) BauGB sind Bauleitpläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. 
 
Derzeit sind drei Bauleitplanverfahren begonnen, denen die Darstellungen im Flächennutzungsplan 
entgegenstehen, so dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes in diesen drei Teilbereichen 
erforderlich ist damit die Bauleitplanverfahren abgeschlossen werden können. 
 
Für den vierten Teilbereich soll in absehbarer Zukunft ebenfalls ein Bauleitplanverfahren eingeleitet 
werden, das in der angedachten Form ebenfalls nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt 
werden kann. 
 
Ziel ist es, die anstehenden Änderungen des Flächennutzungsplanes möglichst effektiv zu 
bearbeiten, so dass alle vier Teilbereiche in einem Verfahren zur Aufstellung und Darlegung 
kommen sollen. 
 
In den vier Teilplänen im Maßstab 1: 10 000 ist jeweils neben einem Stadtkartenausschnitt ein 
Ausschnitt des Flächennutzungsplans mit der geplanten, neuen Darstellung enthalten. 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
Anlage: 
 
Darlegung der Ziele und Zwecke der 1. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß  
§ 3 (1) Baugesetzbuch mit: 
 
• FNP-Übersichtsplan mit den Änderungen 
• Vier Teilpläne im Maßstab 1: 10 000 
• Erläuterungsbericht zu den Änderungen 
 
 
Darmstadt, den  19.10.2006 
VI/61.1 la  Nst. 2612 
VI/61.4 zim Nst. 2603

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2265 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt 19.Oktober 2006  
Der Magistrat 
 
Darlegung der Ziele und Zwecke 
der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan

Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt 19.Oktober 2006  
Der Magistrat 
 
Darlegung der Ziele und Zwecke 
der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch 
 
 
Geltungsbereich I: für das Gebiet zwischen der Elisabeth-Selbert-Straße und der 
Straßenbahntrasse, sow ie zwischen Ida-Seele-Weg und der Kreisverwaltung . 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ausschnitt aus der Stadtkarte zur Übersicht 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich I, M: 1: 10 000

Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt 19. Oktober 2006  
Der Magistrat 
 
Darlegung der Ziele und Zwecke 
der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch 
 
 
Geltungsbereich II: Bürgerpark Nord, zwischen Kastanienallee und Elfeicherweg 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
         Ausschnitt aus der Stadtkarte zur Übersicht 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich II, M: 1: 10 000

Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt 19. Oktober 2006  
Der Magistrat 
 
Darlegung der Ziele und Zwecke 
der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch 
 
 
Geltungsbereich III: für das Gebiet südlich der Pallaswiesenstraße 132-154,  
 Unter dem Grohberg“ 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ausschnitt aus der Stadtkarte zur Übersicht 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich III, M: 1: 10 000

Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt 19.Oktober 2006  
Der Magistrat 
 
Darlegung der Ziele und Zwecke 
der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch 
 
 
Geltungsbereich IV: für das Gebiet der „Alten Hofmeierei“, südlich der Erbacher Straße 125 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        Ausschnitt aus der Stadtkarte zur Übersicht 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich IV, M: 1: 10 000

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4815 Zeichen

1. Änderung des Flächennutzungsplans für 4 Teilbereiche 
 
 - Erläuterungsbericht - 
 
1. Rechtsgrundlagen 
 
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungs planes richtet sich na ch den Vorschriften 
des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414). 
 
 
2. Geltungsbereiche 
 
Das 1. Änderungsverfahren umfasst vier Teilbereiche: 
I. Kranichstein, zwischen Elisabeth-Selbert-Straße und Straßenbahntrasse, sowie 
zwischen Ida-Seele-Weg und der Kreisverwaltung 
II. Bürgerpark Nord, zwischen Kastanienallee und Elfeicherweg 
III. Pallaswiesenstraße, südlich der Pallaswiesenstraße 132-154 
IV. Domäne Oberfeld, Hofmeierei südlich der Erbacher Straße 
 
 
3. Erfordernis der Teilbereichsänderungen 
 
Die vier vorgenannten Teilb ereiche werden im Parallelv erfahren zum Bebauungsplan-
verfahren im Flächennutzungsplan geändert. Das Erfordernis der Änderungen sind die 
Abweichungen der Bebauungsplaninhalte, die im Widerspruch zum wirksamen 
Flächennutzungsplan stehen. 
 
Im Geltungsbereich I soll eine im rechtskräfti gen B-Plan K 6.1 ausgew iesene Mischbaufläche 
in eine Wohnbaufläche und eine gewerbliche Fläche in eine Mischbaufläche umgewandelt 
werden. Dies entspricht nicht den Inhalten des wirksamen Flächennutzungsplanes, so dass 
dieser im Teilbereich der Misc hbaufläche eine Umwandlung in  eine Wohnbaufläche und in 
einem Teilbereich der gewerblichen Fläche in  eine Mischbaufläche erfahren soll. Die 
Flächengröße beträgt ca. 2,8 ha. 
 
Im Geltungsbereich II ist eine Wohnbebauung geplant. Diese Fläche ist im 
Flächennutzungsplan als Grünfläche darg estellt. Im direkten Anschluss an den 
Geltungsbereich im Osten grenzt ein Wohngebiet an, das durch die Änderung im 
Flächennutzungsplan arrondiert wird. Die Flächengröße beträgt ca. 2,0 ha. 
 
Im Geltungsbereich III soll eine Wohnbaufläche als Arrondierung der vorhandenen 
Wohnbaufläche und als Abstufung zur umgebe nden Gewerbefläche als Mischbaufläche 
dargestellt werden. Im wirksamen Fläche nnutzungsplan sind diese Flächen als 
Gewerbeflächen dargestellt. Die Flächengröße beträgt ca. 1,5 ha. 
 
Im Geltungsbereich IV soll die dargestellte landwirtschaftliche Fläche in eine Mischbaufläche 
geändert werden, um die gewünschten Nutzungen zur Betreuung von behinderten Menschen 
zu ermöglichen. Die Fläche ngröße beträgt ca. 1,7 ha.

4. Ziele und Zwecke der Planung 
 
Geltungsbereich I 
Im Verlauf der Entwicklung des Baugebietes Kr anichstein Südwest haben sich wesentliche 
Rahmenbedingungen des Konzepts, das dem Beba uungsplan zugrunde lag, geändert. Dies 
erfordert planerische Konsequenzen, da andernfa lls zu befürchten steht, dass das Gebiet auf 
längere Zeit in einem provisorischen Zustand verbleibt. Die wesentlichen Qualitätsstandards 
und Planungsziele für das Gebiet werden bei de n erforderlichen Änderungen beibehalten. Die 
Änderung der Mischbaufläche in eine Wohnb aufläche ist durch die nördlich und südlich 
angrenzenden Wohnbauflächen städtebaulich gewünscht, so dass ein zusammenhängendes 
Wohngebiet entwickelt werden kann. 
Die Umwandlung der Gewerblichen Baufläche in  eine Mischbaufläche erfolgt nach dem 
Abstufungsprinzip, so dass die Wohnbaufläche, außer im gewachsenen Bestand, nicht an die 
gewerbliche Fläche angrenzt. 
 
Geltungsbereich II 
Das Planungsgebiet liegt im  Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungs- und 
Landschaftsplans N 8.4 und ist als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Der Vorhabenträger 
möchte auf dem Grundstück Wohnen realisiere n. Im Flächennutzungsplan wird die im 
Westen angrenzende vorhandene  Wohnbaufläche entsprechend rund um den See arrondiert. 
 
Geltungsbereich III 
Die im Geltungsbereich befindliche Fläche ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Fläche 
dargestellt und nach § 34 BauGB auch als solc he zu beurteilen. Durch die strukturellen 
Änderungen im gewerblichen Sektor sind solc he großen Grundstück szuschnitte für viele 
Gewerbebetriebe nicht mehr wirtschaftlich zu  unterhalten. Eine Umstrukturierung der 
Gewerbeflächen in Wohnbauflächen ist in Anbetr acht der vorhandenen sowohl direkt östlich 
angrenzenden, als auch nördlich der Palla swiesenstraße gelege nen Wohnbauflächen 
städtebaulich gewünscht. Das vorhandene Wo hngebiet wird dadurch sinnvoll aufgewertet. 
In Abstufung zum vorhandenen Gewerbegebiet wird im Süden und im Westen eine 
Mischfläche ausgewiesen. 
 
Geltungsbereich IV 
Die Domäne Oberfeld liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als 
landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Um der dort ansässigen Stiftung die Möglichkeit für 
behindertengerechtes Wohnen und Arbeiten, im Sinne von betreuten Werkstätten zu eröffnen, 
ist eine Änderung der Fläche in eine Mischbaufläche notwendig. 
 
 
Der Dezernent VI : 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
Darmstadt, den 19.10.2006 
61.1 la  Nst. 2612

Beratungsverlauf (5)

TOP 11
TOP 8
TOP 7
TOP 718
TOP 12

Orte (6)

  • Elisabeth-Selbert-Straße
  • Kastanienallee
  • Pallaswiesenstraße 132
  • Erbacher Straße 125
  • Ida-Seele-Weg
  • Elfeicher Weg

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0623
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.10.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00