Mitteilung zur Kostenerhöhung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 bei der Generalsanierung der Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg in Köln-Ostheim
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 1848/2022 vom 01.07.2022
Stand: Am 08.09.2022 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 01.07.2022 1848/2022 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.08.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.08.2022 Sportausschuss 01.09.2022 Finanzausschuss 05.09.2022 Rat 08.09.2022 Mitteilung zur Kostenerhöhung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 bei der Generalsanierung der Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg in Köln-Ostheim Der Rat nimmt die Kostenerhöhung der Generalsanierung der Sportanlage Hardtgenbuscher Kirch- weg in Höhe von voraussichtlich 308.327,70 € zur Kenntnis. Die Gesamtkosten betragen nunmehr 2.370.327,70 € statt bisher 2.062.000 €. Begründung: In der Ratssitzung am 06.02.2020 wurde die Verwaltung auf Grundlage der vorgelegten Entwurfspla- nung und Kostenberechnung mit der Generalsanierung der Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg in Köln-Ostheim beauftragt (Vorlage Nr. 3711/2019). In der vorgelegten Kostenberechnung vom 13.08.2019 wurden die Gesamtkosten der Baumaßnahme mit 2.062.000 € veranschlagt. Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen nach Submission der Sportplatzbauarbeiten 2.370.327,70 € brutto. Die Kostenerhöhung beträgt demnach 14,95 %. Dies entspricht 308.327,70 €. Die Kostenerhöhung wird auf eine generelle Preiserhöhung im Bausektor von 2019 bis heute und auf die gestiegenen Preise von Kupfer, Zementprodukten, Stahl, Aluminium und Erdölprodukten aufgrund der Ukraine-Krise zurückgeführt. Finanzierung: Die Mittel zur Deckung des Mehrbedarfs von voraussichtlich 308.327,70 € stehen im Haushaltsjahr 2022 im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/ Unterhaltung von Sportstätten, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-2-5200-Neubau SpA Kapellenstr. in ent- sprechender Höhe zur Verfügung. Aufgrund der Auftragserteilung im zweiten Halbjahr 2022 werden die Mittel im Jahr 2022 für die Maßnahme nicht vollumfänglich benötigt und können zur Deckung her- angezogen werden. Die Mittel werden im Rahmen der Bewirtschaftung auf die entsprechende Finanzstelle 5201-0801-8- 5201 (SpA Hardtgenbuscher Kirchweg, KRP) umgeschichtet. 2 Die Mittel für den konsumtiven Mehrbedarf durch die Erhöhung der Abschreibung in Höhe von vo- raussichtlich 20.555,18 € sind im Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstät- ten, in der Teilplanzelle 14 – bilanzielle Abschreibungen, in entsprechender Höhe vorhanden. Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozes- ses 2023/2024 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ab dem Jahr 2023, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. gez. Reker
Beratungsverlauf
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22.08.2022
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
25.08.2022
TOP 10.2.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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