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1848/2022

Mitteilung zur Kostenerhöhung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 bei der Generalsanierung der Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg in Köln-Ostheim

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 01.07.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.09.2022, TOP 7.2.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

2823 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 01.07.2022 
 1848/2022 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.08.2022 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.08.2022 
Sportausschuss 01.09.2022 
Finanzausschuss 05.09.2022 
Rat 08.09.2022 
 
Mitteilung zur Kostenerhöhung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW  i.V.m. § 12 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 bei der Generalsanierung der 
Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg in Köln-Ostheim 
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung der Generalsanierung der Sportanlage Hardtgenbuscher Kirch-
weg in Höhe von voraussichtlich 308.327,70 € zur Kenntnis. Die Gesamtkosten betragen nunmehr 
2.370.327,70 € statt bisher 2.062.000 €.  
 
Begründung: 
 
In der Ratssitzung am 06.02.2020 wurde die Verwaltung auf Grundlage der vorgelegten Entwurfspla-
nung und Kostenberechnung mit der Generalsanierung der Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg 
in Köln-Ostheim beauftragt (Vorlage Nr. 3711/2019). 
In der vorgelegten Kostenberechnung vom 13.08.2019 wurden die Gesamtkosten der Baumaßnahme 
mit 2.062.000 € veranschlagt. 
 
Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen nach Submission der Sportplatzbauarbeiten 
2.370.327,70 € brutto. Die Kostenerhöhung beträgt demnach 14,95 %. Dies entspricht 308.327,70 €. 
 
Die Kostenerhöhung wird auf eine generelle Preiserhöhung im Bausektor von 2019 bis heute und auf 
die gestiegenen Preise von Kupfer, Zementprodukten, Stahl, Aluminium und Erdölprodukten aufgrund 
der Ukraine-Krise zurückgeführt. 
 
Finanzierung: 
 
Die Mittel zur Deckung des Mehrbedarfs von voraussichtlich 308.327,70 € stehen im Haushaltsjahr 
2022 im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/ Unterhaltung von Sportstätten, Teilfinanzplanzeile 08, 
Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-2-5200-Neubau SpA Kapellenstr. in ent-
sprechender Höhe zur Verfügung. Aufgrund der Auftragserteilung im zweiten Halbjahr 2022 werden 
die Mittel im Jahr 2022 für die Maßnahme nicht vollumfänglich benötigt und können zur Deckung her-
angezogen werden. 
Die Mittel werden im Rahmen der Bewirtschaftung auf die entsprechende Finanzstelle 5201-0801-8-
5201 (SpA Hardtgenbuscher Kirchweg, KRP) umgeschichtet.

2 
 
 
Die Mittel für den konsumtiven Mehrbedarf durch die Erhöhung der Abschreibung in Höhe von vo-
raussichtlich 20.555,18 € sind im Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstät-
ten, in der Teilplanzelle 14 – bilanzielle Abschreibungen, in entsprechender Höhe vorhanden.  
 
Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozes-
ses 2023/2024 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ab dem Jahr 
2023, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (5)

22.08.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.08.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.09.2022 Sportausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.09.2022 Finanzausschuss
TOP 6.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.09.2022 Rat
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1848/2022
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
01.07.2022
Erstellt
31.05.2022 13:33