V/0138/2012
Investitionen auf Vereinssportanlangen, förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn
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Beschlussvorlage
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V/0138/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Investitionen auf Vereinssportanlangen; Hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 01.03.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 07.03.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 08.03.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 13.03.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 26.04.2012 Sportausschuss Entscheidung 1. Die Stadt Münster genehmigt nach ihrer Sportförderrichtlinie wie folgt den bean- tragten förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn: Verein BV Maßnahme Antrag vom € ca. Aufwand € Zuschuss bis zu DJK Wacker Mecklenbeck West Grundsanierung der Ten- nisplätze 31.10.11 180.000 90.000 Schwimmvereini- gung Münster Ost Sanierung von Schwall- wasserbehälter und Mau- erwerk 20.01.12 7.000 3.500 Schwimmvereini- gung Münster Ost Erneuerung Zuwegung Umkleidegebäude 20.01.12 9.500 4.750 Schwimmvereini- gung Münster Ost Erneuerung Umwälzpum- pe, Chlorgaswarngerät 13.09.11 7.500 3.750 Paddelsport Münster Ost Dachsanierungen am Clubhaus 07.12.11 2.000 1.000 SC Gremmendorf Südost Bau Tennisplatz 8 15.02.12 30.000 15.000 TSV Angelmodde Südost Pflasterung auf der Ten- nisanlage 23.02.11 3.500 1.750 Tus Hiltrup Hiltrup Sanierung Zaun Speck- brettplätze 14.09.11 2.500 1.250 Summe 242.000 121.000 2. Die Stadt Münster genehmigt den förderungsunschädlichen vor zeitigen Baube- ginn nach Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Vorbehalten: Vorlagen-Nr.: V/0138/2012 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: KleinBarbara@stadt-muenster.de Datum: 13.02.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0138/2012 2.1 Die Genehmigung lässt die parlamentarische Beratung und Beschlussfassung der Stadt Münster über die von den Sportvereinen beantragen Baukostenzu- schüsse vollständig unbeeinflusst. 2.2 Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an anderer Stelle mögliche Förderung für die Baumaßnahmen zu erhalten. 2.3 Die Sportvereine halten bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnah- men die einschlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmen sich über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster ab, dass ein fachb e- zogener Austausch problemlos möglich ist. 2.4 Die spätere Prüfung der Förderfähigkeit der Zaunsanierung von TuS Hiltrup umfasst auch eventuelle Versicherungsleistungen. 3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung zum förderungsunschädl i- chen vorzeitigen Baubeginn den Sportvereinen gegenüber keinerlei Hinweis da- rauf, wie sie ihre Förderanträge bewertet. 4. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die von den Sportver- einen beantragte Sportförderung entscheiden wird, ist unabhängig von der Ent- scheidung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster d urch die Beschlüsse nach den Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum förderungsunschä d- lichen vorzeitigen Baubeginn weder unmittelbare noch mittelbare Kosten en t- stehen werden. Begründung: A. Ausgangslage Die v. g. Sportv ereine planen auf ihren Sportanlagen Baumaßnahmen , die sie nur teilweise mit Eigen- bzw. Kreditmitteln finanzieren können . Daher beantragten sie Baukostenzuschüsse aus dem städtischen Sportetat. Im Münsteraner Sportförderver- fahren bestehen Beziehungen zwischen der Anerkennung d er Förderfähigkeit und dem Baubeginn. Die Beziehungen beeinflussen die kurzfristige Bauausführung. D ie genannten Sportv ereine m üssen ihre Baum aßnahmen aus Sachgründen kurzfristig durchführen, ohne auf die Zuschussentscheidung warten zu können. Sie beantragten die Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. B. Bewertung/Folgen Die Sportverwaltung teilt die Vereinsauffassung , die Baumaßnahmen mit d ieser Ge- nehmigung so schnell als möglich vorzunehmen. Für die Stadt Münster ist damit kei- ne Verpflichtung verbunden. Sie wird die Vereinsanträge später bezüglich der Förd e- rung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt ke ine Abhängigkeiten z wischen dem förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn und der späteren Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportverwaltung den Sportvereinen ausdrücklich. - 3 - V/0138/2012 Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und das Förderverfahren der Stadt Müns- ter erhielten die Sportvereine von der Sportverwaltung umfas sende Hinweise, die ihnen bei der Maßnahmenplanung und –ausführung helfen. Sie wissen, dass über ihre Zuschussanträge erst ab 2013 entschieden wird und sie nur eventuell gefördert wer- den. Sie wissen, dass sie den Finanzaufwand allein vorfinanzieren müssen. Wegen der Dringlichkeit wollen alle Sportvereine kurzfristig die Baumaßnahmen mit den einschlägigen Genehmigungen unter den genannten Bedingungen vornehmen. Spricht sich der Sp ortausschuss für den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube- ginn aus, müssen die Sportvereine schriftlich bestätigen, dass sie die v. g. Bedingun- gen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis nehmen. I. V. Gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0138/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.02.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37