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V/0138/2012

Investitionen auf Vereinssportanlangen, förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn

Vorlagen 13.02.2012

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 26.04.2012, TOP 3.4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5272 Zeichen

V/0138/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
Investitionen auf Vereinssportanlangen;  
Hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
Beratungsfolge  
01.03.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
07.03.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
08.03.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
13.03.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
26.04.2012 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt nach ihrer Sportförderrichtlinie wie folgt den bean-
tragten förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn: 
 
Verein BV Maßnahme Antrag 
vom 
€ ca. 
Aufwand 
€  
Zuschuss 
bis zu  
DJK Wacker 
Mecklenbeck West Grundsanierung der Ten-
nisplätze 31.10.11 180.000 90.000 
Schwimmvereini-
gung Münster  Ost 
Sanierung von Schwall-
wasserbehälter und Mau-
erwerk 
20.01.12 7.000 3.500  
Schwimmvereini-
gung Münster  Ost Erneuerung Zuwegung 
Umkleidegebäude 20.01.12 9.500 4.750  
Schwimmvereini-
gung Münster  Ost Erneuerung Umwälzpum-
pe, Chlorgaswarngerät 13.09.11 7.500 3.750  
Paddelsport 
Münster Ost Dachsanierungen am 
Clubhaus 07.12.11 2.000 1.000 
SC Gremmendorf Südost Bau Tennisplatz 8 15.02.12 30.000 15.000 
TSV Angelmodde Südost Pflasterung auf der Ten-
nisanlage 23.02.11 3.500 1.750 
Tus Hiltrup Hiltrup Sanierung Zaun Speck-
brettplätze 14.09.11 2.500 1.250 
Summe  242.000 121.000 
 
2. Die Stadt Münster genehmigt den förderungsunschädlichen vor zeitigen Baube-
ginn nach Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Vorbehalten: 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0138/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
KleinBarbara@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.02.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0138/2012 
2.1  Die Genehmigung lässt die parlamentarische Beratung und Beschlussfassung 
der Stadt Münster über die von den Sportvereinen beantragen Baukostenzu-
schüsse vollständig unbeeinflusst.  
2.2  Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, 
die an anderer Stelle mögliche Förderung für die Baumaßnahmen zu erhalten.  
 
2.3  Die Sportvereine halten bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnah-
men die einschlägigen Standards und Vorschriften ein  und stimmen sich über 
Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster ab, dass ein fachb e-
zogener Austausch problemlos möglich ist. 
 
2.4 Die spätere Prüfung der Förderfähigkeit der Zaunsanierung von TuS Hiltrup 
umfasst auch eventuelle Versicherungsleistungen. 
 
3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung zum förderungsunschädl i-
chen vorzeitigen Baubeginn den Sportvereinen gegenüber keinerlei Hinweis da-
rauf, wie sie ihre Förderanträge bewertet.  
 
4. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die von den Sportver-
einen beantragte Sportförderung entscheiden wird, ist unabhängig von der Ent-
scheidung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.  
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster d urch die Beschlüsse 
nach den Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum förderungsunschä d-
lichen vorzeitigen Baubeginn weder unmittelbare noch mittelbare Kosten en t-
stehen werden.  
 
 
Begründung:  
 
A. Ausgangslage 
Die v. g. Sportv ereine planen auf ihren Sportanlagen Baumaßnahmen , die sie nur 
teilweise mit Eigen- bzw. Kreditmitteln finanzieren können . Daher beantragten sie 
Baukostenzuschüsse aus dem städtischen Sportetat. Im Münsteraner Sportförderver-
fahren bestehen Beziehungen zwischen der Anerkennung d er Förderfähigkeit und 
dem Baubeginn. Die Beziehungen beeinflussen die kurzfristige Bauausführung. D ie 
genannten Sportv ereine m üssen ihre Baum aßnahmen aus Sachgründen kurzfristig 
durchführen, ohne auf die Zuschussentscheidung warten zu können. Sie beantragten 
die Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. 
 
B. Bewertung/Folgen 
Die Sportverwaltung teilt die Vereinsauffassung , die Baumaßnahmen mit d ieser Ge-
nehmigung so schnell als möglich vorzunehmen. Für die Stadt Münster ist damit kei-
ne Verpflichtung verbunden. Sie wird die Vereinsanträge später bezüglich der Förd e-
rung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt ke ine 
Abhängigkeiten z wischen dem förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn und 
der späteren Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die 
Sportverwaltung den Sportvereinen ausdrücklich.

- 3 - 
V/0138/2012 
Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und das Förderverfahren der Stadt Müns-
ter erhielten die Sportvereine von der Sportverwaltung umfas sende Hinweise, die 
ihnen bei der Maßnahmenplanung und –ausführung helfen. Sie wissen, dass über ihre 
Zuschussanträge erst ab 2013 entschieden wird und sie nur eventuell gefördert wer-
den. Sie wissen, dass sie den Finanzaufwand allein vorfinanzieren müssen.  
 
Wegen der Dringlichkeit wollen alle Sportvereine kurzfristig die Baumaßnahmen mit 
den einschlägigen Genehmigungen unter den genannten Bedingungen vornehmen. 
 
Spricht sich der Sp ortausschuss für den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube-
ginn aus, müssen die Sportvereine schriftlich bestätigen, dass sie die v. g. Bedingun-
gen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis nehmen.  
 
 
 
 
I. V.  
Gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (5)

01.03.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.03.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.03.2012 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.04.2012 Sportausschuss
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0138/2012
Typ
Vorlagen
Datum
13.02.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37