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1109/2022

Verkehrliche Maßnahmen zur Schulwegerschließung am Schulstandort Christian-Sünner-Straße in Köln-Kalk

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 06.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.04.2022, TOP 8.1.6

Anlage 3_Übersicht Maßnahmen

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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Anlage 2_Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 3_Übersicht Maßnahmen

360 Zeichen

192
276HsNr.3
Christian-Sünner-Straße
Heinrich-Bützler-Str.Christian-Sünner-Straße
DillenburgerStraßeHsNr.67
HsNr.94
HsNr.8 HsNr.16
PlanungQuerungsmöglichkeit
Anlage 3
Legende== Parken= Fahrradabstellplatz= Buskap= Sperrfläche= in Planung
Übersicht Maßnahmen   verkehrsberuhigter   Bereich(ca.) 9 StellplätzeBring- und Hohlverkehrschulseitigzeitlich beschränkt

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1756 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
x Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Der Schulstandort ist baurechtlich 
festgelegt. 
Die verkehrlichen Maßnahmen wurden 
gutachterlich erarbeitet.  
Im nächsten Planungsschritt sollen weitere 
zusammenhängende Maßnahmen der 
Bürgerschaft vorgestellt werden. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbetei ligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 2_Lageplan

17 Zeichen

Lageplan
Anlage 2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6467 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/3 
661 
Vorlagen-Nummer 
 1109/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verkehrliche Maßnahmen zur Schulwegerschließung am Schulstandort Christian-Sünner-
Straße in Köln-Kalk 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Errichtung des Schulneubaus am 
Standort Christian-Sünner-Straße folgende Maßnahmen zu planen: 
 
1. Einrichtung einer Einbahnstraße in der Christian-Sünner-Straße in Richtung Norden. 
2. Umgestaltung der Christian-Sünner-Straße mit Verbreiterung der Gehwege und Neuordnung 
der Stellplätze sowie Errichtung einer Schwimmbushaltestelle. 
3. Ertüchtigung der KVB-Bushaltestelle Christian-Sünner-Straße. 
4. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches am Knotenpunkt Christian-Sünner-
Straße/Heinrich-Bützler-Straße/Wiersbergstraße. 
5. Einrichtung einer Querungshilfe auf der Dillenburger Straße im Einmündungsbereich Dillen-
burger Straße/Christian-Sünner-Straße. 
. 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.04.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zum Schuljahr 2020/2021 wurde die Schule Campus Kalk am Interimsstandort Neuerburgstraße mit 
einer ersten Jahrgangsstufe 5 in Betrieb genommen. Mit jedem neuen Schuljahr erhöht sich die Schü-
lerzahl sukzessive. 
 
Die voraussichtliche Inbetriebnahme des Schulgebäudekomplexes am endgültigen Standort an der 
Christian-Sünner-Straße ist zum Schuljahresbeginn 2024/2025 vorgesehen. Dort entstehen eine 
Grundschule und eine Gesamtschule mit einer gemeinsamen Turnhalle. Im Endzustand können ca. 
1.000 Schüler*innen am Standort unterrichtet werden. 
 
Im Rahmen des Schulprojektes wurde ein Verkehrsgutachten erstellt. Ziel des Verkehrsgutachtens 
war es, die verkehrlichen Auswirkungen der Nutzung sowie Defizite aufzuzeigen und Lösungsvor-
schläge zu erarbeiten. Darüber hinaus hat die Verwaltung auf Grundlage des Verkehrsgutachtens 
weitere eigene Überlegungen für verkehrliche Maßnahmen ausgearbeitet und geprüft.  
 
Am 10.01.2022 fand ein Fachgespräch mit Mitgliedern der Bezirksvertretung Kalk unter Beteiligung 
von Vertreter*innen des Bauvorhabenträgers, des Verkehrsgutachterbüros und der Fachämter der 
Verwaltung zur Vorstellung des Verkehrsgutachtens statt. Die präsentierten Unterlagen wurden im 
Nachgang der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt. 
 
Verkehrliche Maßnahme zur Sicherung der Schulwegerschließung: 
 
Für eine sichere Schulerschließung sind nachfolgende verkehrliche Maßnahmen (s. Anlage 3) erar-
beitet worden, die als Grundvoraussetzung für eine angemessene Erreichbarkeit des Schulstandortes 
im Umweltverbund umzusetzen sind.  
 
Da auf dem Schulgrundstück keine Fläche für den Elternverkehr vorgesehen werden kann, erfolgt die 
Abwicklung des Bring- und Holverkehrs auf öffentlichem Straßenland. Hierfür sind die schulseitigen 
Stellplätze in der Christian-Sünner-Straße vorzusehen. Um Wendemanöver  auf der Christian-
Sünner-Straße zu unterbinden, soll im Sinne der Verkehrssicherheit eine Einbahnstraße in Fahrtrich-
tung Norden eingerichtet werden. Für einen Einrichtungsverkehr in Fahrtrichtung Norden spricht vor 
allem, dass die Abwicklung von Bringen und Holen schulseitig auf den dafür vorgesehenen Parkstän-
den erfolgt, sodass beim Aus- bzw. Einstieg keine Querung der Fahrbahn erforderlich ist. 
 
Für den Radverkehr ist die Einbahnstraße zu öffnen, um die Erschließung der Schule aus allen Rich-
tungen uneingeschränkt zu ermöglichen. 
 
Mit Einrichtung der Einbahnstraße ist der Straßenquerschnitt anzupassen, damit die Fahrbahnbreite 
reduziert wird. Hierfür ist das Parken auf der Fahrbahn mittels Markierung zu kennzeichnen, damit 
nicht halbseitig auf dem Gehweg geparkt wird. Eine Haltestelle für den Schwimmbus wird schulseitig 
auf den Stellplätzen für den Bring- und Holverkehr eingerichtet, da hierfür keine Flächen auf dem 
Schulgrundstück zur Verfügung stehen. Außerhalb des Geltungszeitraums der Haltestelle und des 
Elternverkehrs steht die Fläche zum Parken der Öffentlichkeit zur Verfügung.

3 
 
Der Bereich der KVB-Haltestelle Christian-Sünner-Straße ist entsprechend der heutigen Anforderun-
gen zu ertüchtigen und wird zu einem Buskap mit einer großzügigen Gehwegvorziehung umgebaut, 
damit ein Vorbeifahren von Pkw am haltenden Bus unterbunden wird. 
 
Der Eingang der geplanten Grundschule liegt im Bereich des Knotenpunktes Christian-Sünner-
Straße/Heinrich-Bützler-Straße, der Eingang der Gesamtschule befindet im südlichen Bereich der 
Christian-Sünner-Straße. Um die Fußgängerströme aus dem Norden verträglich abzuwickeln, ist der 
Knotenpunktbereich Christian-Sünner-Straße/Heinrich-Bützler-Straße zu einem verkehrsberuhigten 
Bereich umzugestalten. Zusammen mit dem Bereich vor dem Haupteingang Nord entsteht so ein 
kleiner Platz, an dem auch der Eingang zur Abenteuerhalle liegt. 
 
An der Dillenburger Straße im Einmündungsbereich Dillenburger Straße/Christian-Sünner-Straße 
fehlt insbesondere für Schüler*innen, die mit dem Rad zur Schule gelangen, eine Querungsmöglich-
keit, damit im Abschnitt zwischen beiden vorhandenen Kreisverkehren nicht auf dem Radweg in ent-
gegengesetzter Fahrtrichtung gefahren wird. Die Öffnung des Radweges für beide Fahrtrichtungen ist 
aufgrund der geringen Querschnittsbreite nicht möglich. Daher ist in Nähe des Einmündungsberei-
ches eine sichere Querungsmöglichkeit zu planen. 
 
Die beschriebenen Maßnahmen beziehen sich nur auf den Schulnahbereich und sollen die verkehrs-
sichere Schulerschließung gewährleisten. Angrenzende bereits beschlossene Maßnahmen werden 
im Rahmen der dazugehörigen Planungsverfahren bearbeitet. Diese sind nicht zwingend notwendig 
für eine sichere Schulerschließung.  
 
Begründung der Dringlichkeit 
Aufgrund der zeitlichen Rahmenbedingungen (Schulstart 2024/2025) wird dieses Projekt priorisiert 
behandelt. Es wurde bereits eine Teilbaugenehmigung für den Schulbau erteilt. Am 10.01.2022 fand 
ein Fachgespräch mit der BV Kalk statt, erst danach konnten erforderliche Planänderungen durchge-
führt werden. Für eine vollständige Baugenehmigung ist der Planungsbeschluss erforderlich.  
 
 
Anlagen 
Anlage 1- Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Lageplan 
Anlage 3 – Maßnahmenplan

Beratungsverlauf (1)

07.04.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1109/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
06.04.2022
Erstellt
31.03.2022 12:53