1109/2022
Verkehrliche Maßnahmen zur Schulwegerschließung am Schulstandort Christian-Sünner-Straße in Köln-Kalk
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Anlage 3_Übersicht Maßnahmen
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192 276HsNr.3 Christian-Sünner-Straße Heinrich-Bützler-Str.Christian-Sünner-Straße DillenburgerStraßeHsNr.67 HsNr.94 HsNr.8 HsNr.16 PlanungQuerungsmöglichkeit Anlage 3 Legende== Parken= Fahrradabstellplatz= Buskap= Sperrfläche= in Planung Übersicht Maßnahmen verkehrsberuhigter Bereich(ca.) 9 StellplätzeBring- und Hohlverkehrschulseitigzeitlich beschränkt
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. x Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Der Schulstandort ist baurechtlich festgelegt. Die verkehrlichen Maßnahmen wurden gutachterlich erarbeitet. Im nächsten Planungsschritt sollen weitere zusammenhängende Maßnahmen der Bürgerschaft vorgestellt werden. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbetei ligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 2_Lageplan
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Lageplan Anlage 2
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/3 661 Vorlagen-Nummer 1109/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verkehrliche Maßnahmen zur Schulwegerschließung am Schulstandort Christian-Sünner- Straße in Köln-Kalk Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Errichtung des Schulneubaus am Standort Christian-Sünner-Straße folgende Maßnahmen zu planen: 1. Einrichtung einer Einbahnstraße in der Christian-Sünner-Straße in Richtung Norden. 2. Umgestaltung der Christian-Sünner-Straße mit Verbreiterung der Gehwege und Neuordnung der Stellplätze sowie Errichtung einer Schwimmbushaltestelle. 3. Ertüchtigung der KVB-Bushaltestelle Christian-Sünner-Straße. 4. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches am Knotenpunkt Christian-Sünner- Straße/Heinrich-Bützler-Straße/Wiersbergstraße. 5. Einrichtung einer Querungshilfe auf der Dillenburger Straße im Einmündungsbereich Dillen- burger Straße/Christian-Sünner-Straße. . Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.04.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zum Schuljahr 2020/2021 wurde die Schule Campus Kalk am Interimsstandort Neuerburgstraße mit einer ersten Jahrgangsstufe 5 in Betrieb genommen. Mit jedem neuen Schuljahr erhöht sich die Schü- lerzahl sukzessive. Die voraussichtliche Inbetriebnahme des Schulgebäudekomplexes am endgültigen Standort an der Christian-Sünner-Straße ist zum Schuljahresbeginn 2024/2025 vorgesehen. Dort entstehen eine Grundschule und eine Gesamtschule mit einer gemeinsamen Turnhalle. Im Endzustand können ca. 1.000 Schüler*innen am Standort unterrichtet werden. Im Rahmen des Schulprojektes wurde ein Verkehrsgutachten erstellt. Ziel des Verkehrsgutachtens war es, die verkehrlichen Auswirkungen der Nutzung sowie Defizite aufzuzeigen und Lösungsvor- schläge zu erarbeiten. Darüber hinaus hat die Verwaltung auf Grundlage des Verkehrsgutachtens weitere eigene Überlegungen für verkehrliche Maßnahmen ausgearbeitet und geprüft. Am 10.01.2022 fand ein Fachgespräch mit Mitgliedern der Bezirksvertretung Kalk unter Beteiligung von Vertreter*innen des Bauvorhabenträgers, des Verkehrsgutachterbüros und der Fachämter der Verwaltung zur Vorstellung des Verkehrsgutachtens statt. Die präsentierten Unterlagen wurden im Nachgang der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt. Verkehrliche Maßnahme zur Sicherung der Schulwegerschließung: Für eine sichere Schulerschließung sind nachfolgende verkehrliche Maßnahmen (s. Anlage 3) erar- beitet worden, die als Grundvoraussetzung für eine angemessene Erreichbarkeit des Schulstandortes im Umweltverbund umzusetzen sind. Da auf dem Schulgrundstück keine Fläche für den Elternverkehr vorgesehen werden kann, erfolgt die Abwicklung des Bring- und Holverkehrs auf öffentlichem Straßenland. Hierfür sind die schulseitigen Stellplätze in der Christian-Sünner-Straße vorzusehen. Um Wendemanöver auf der Christian- Sünner-Straße zu unterbinden, soll im Sinne der Verkehrssicherheit eine Einbahnstraße in Fahrtrich- tung Norden eingerichtet werden. Für einen Einrichtungsverkehr in Fahrtrichtung Norden spricht vor allem, dass die Abwicklung von Bringen und Holen schulseitig auf den dafür vorgesehenen Parkstän- den erfolgt, sodass beim Aus- bzw. Einstieg keine Querung der Fahrbahn erforderlich ist. Für den Radverkehr ist die Einbahnstraße zu öffnen, um die Erschließung der Schule aus allen Rich- tungen uneingeschränkt zu ermöglichen. Mit Einrichtung der Einbahnstraße ist der Straßenquerschnitt anzupassen, damit die Fahrbahnbreite reduziert wird. Hierfür ist das Parken auf der Fahrbahn mittels Markierung zu kennzeichnen, damit nicht halbseitig auf dem Gehweg geparkt wird. Eine Haltestelle für den Schwimmbus wird schulseitig auf den Stellplätzen für den Bring- und Holverkehr eingerichtet, da hierfür keine Flächen auf dem Schulgrundstück zur Verfügung stehen. Außerhalb des Geltungszeitraums der Haltestelle und des Elternverkehrs steht die Fläche zum Parken der Öffentlichkeit zur Verfügung. 3 Der Bereich der KVB-Haltestelle Christian-Sünner-Straße ist entsprechend der heutigen Anforderun- gen zu ertüchtigen und wird zu einem Buskap mit einer großzügigen Gehwegvorziehung umgebaut, damit ein Vorbeifahren von Pkw am haltenden Bus unterbunden wird. Der Eingang der geplanten Grundschule liegt im Bereich des Knotenpunktes Christian-Sünner- Straße/Heinrich-Bützler-Straße, der Eingang der Gesamtschule befindet im südlichen Bereich der Christian-Sünner-Straße. Um die Fußgängerströme aus dem Norden verträglich abzuwickeln, ist der Knotenpunktbereich Christian-Sünner-Straße/Heinrich-Bützler-Straße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umzugestalten. Zusammen mit dem Bereich vor dem Haupteingang Nord entsteht so ein kleiner Platz, an dem auch der Eingang zur Abenteuerhalle liegt. An der Dillenburger Straße im Einmündungsbereich Dillenburger Straße/Christian-Sünner-Straße fehlt insbesondere für Schüler*innen, die mit dem Rad zur Schule gelangen, eine Querungsmöglich- keit, damit im Abschnitt zwischen beiden vorhandenen Kreisverkehren nicht auf dem Radweg in ent- gegengesetzter Fahrtrichtung gefahren wird. Die Öffnung des Radweges für beide Fahrtrichtungen ist aufgrund der geringen Querschnittsbreite nicht möglich. Daher ist in Nähe des Einmündungsberei- ches eine sichere Querungsmöglichkeit zu planen. Die beschriebenen Maßnahmen beziehen sich nur auf den Schulnahbereich und sollen die verkehrs- sichere Schulerschließung gewährleisten. Angrenzende bereits beschlossene Maßnahmen werden im Rahmen der dazugehörigen Planungsverfahren bearbeitet. Diese sind nicht zwingend notwendig für eine sichere Schulerschließung. Begründung der Dringlichkeit Aufgrund der zeitlichen Rahmenbedingungen (Schulstart 2024/2025) wird dieses Projekt priorisiert behandelt. Es wurde bereits eine Teilbaugenehmigung für den Schulbau erteilt. Am 10.01.2022 fand ein Fachgespräch mit der BV Kalk statt, erst danach konnten erforderliche Planänderungen durchge- führt werden. Für eine vollständige Baugenehmigung ist der Planungsbeschluss erforderlich. Anlagen Anlage 1- Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Lageplan Anlage 3 – Maßnahmenplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1109/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 06.04.2022
- Erstellt
- 31.03.2022 12:53