3619/2025
Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP): Aktualisierung der Geschäftsordnung des Mobilitätsbeirats
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der vorliegenden Beschlussvorlage handelt es sich bereits um eine Maßnahme der Öffentlichkeitsbeteiligung, so dass sich der Vorschlag einer Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Beschlussvorlage erübrigt. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3_Aktualisierte GO
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Anlage 3 zu Vorlagen-Nr. 3619/2025 Geschäftsordnung des Mobilitätsbeirats zur Erstellung eines Sustainable Urban Mobility Plans der Stadt Köln (Nachhaltiger Mobilitätsplan „Besser durch Köln“) 03.03.2026 Anlage 3 zu Vorlagen-Nr. 3619/2025 Inhalt 1. Ziele ................................ ................................ ................................ ............................... 3 2. Aufgaben ................................ ................................ ................................ ........................ 3 3. Zusammensetzung ................................ ................................ ................................ ......... 4 4. Arbeitsweise und Organisation ................................ ................................ ....................... 6 5. Entschädigung ................................ ................................ ................................ ............... 6 6. Änderung der Geschäftsordnung ................................ ................................ .................... 7 7. Inkrafttreten ................................ ................................ ................................ .................... 7 Anlage 3 zu Vorlagen-Nr. 3619/2025 1. Ziele Am 06.02.2020 erteilte der Rat der Stadt Köln der Verwaltung den Auftrag zur Erarbeitung eines Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP) für Köln, der sich am SUMP-Leitfaden der EU orientieren soll (Vorlagen-Nr. 2609/2019). Mit dem SUMP-Ansatz wird das Ziel verfolgt, das Mobilitätsverhalten mit einer integrierten und langfristig angelegten Strategie zu steuern, den Umstieg auf nachhaltige Verkehrsmittel zu fördern und dadurch die städtische Lebensqualität zu verbessern. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der umfassenden Beteiligung der breiten Öffentlichkeit sowie der intensiven Evaluation der Umsetzung von Maßnahmen. Das letzte umfassende Gesamtverkehrskonzept (GVK) für Köln wurde im Jahr 1992 durch den Rat beschlossen. Insbesondere die darin definierten Verkehrsnetze haben – abgesehen von einzelnen, maßnahmenbedingten Fortschreibungen – bis heute grundsätzliche Gültigkeit. Im Jahr 2014 wurde das Strategiepapier „Köln Mobil 2025“ veröffentlicht, das von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreter*innen der Stadt Köln und des Stadtwerke- Konzerns, erstellt und unter Beteiligung lokaler Stakeholder und externer Expert*innen qualifiziert wurde. Zur Operationalisierung und Konkretisierung der Ziele und Handlungsfelder des Strategiepapiers wird die Empfehlung ausgesprochen, die Erarbeitung eines Verkehrsentwicklungsplans in Anlehnung an den europäischen SUMP-Leitfaden vorzunehmen. Der SUMP soll die Fortschreibung für das GVK und die Weiterentwicklung von „Köln Mobil 2025“ und damit den strategischen Rahmen für die Gestaltung der Mobilitätswende in Köln darstellen. Darüber hinaus wurde im September 2020 die neue gesamtstädtische Stadtentwicklungsstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ veröffentlicht. Sie umfasst Leitsätze, Ziele und Handlungsempfehlungen für die gesamte Entwicklung der Stadt und somit auch speziell für die Mobilitätsentwicklung. In der stadträumlichen Perspektive der Stadtstrategie werden die wesentlichen räumlichen Schwerpunkte der künftigen Verkehrsentwicklungsplanung definiert. Der SUMP wird auf den Grundsätzen der „Kölner Perspektiven 2030+“ aufbauen und die hier enthaltenen Ziele und Inhalte für den Bereich Mobilität vertiefend behandeln. Die Stadt Köln hat 2019 zudem den Klimanotstand ausgerufen und strebt bis 2035 Klimaneutralität an. Ziele, Strategien und Maßnahmen des SUMP müssen daher einen Weg der Mobilitätsentwicklung aufzeigen, an deren Ende der Mobilitätssektor seinen Beitrag zur Klimaneutralität erfüllt. Mit dem SUMP soll eine neue Dachstrategie mit einem integrierten und vernetzten Ansatz für die Mobilität in Köln entwickelt werden. Künftige Fortschreibungen städtischer sektoraler Mobilitäts- und Verkehrskonzepte sowie darin entwickelte Systematiken, Projekte und Maßnahmen müssen sich an den Grundsätzen des neuen SUMP orientieren und zur Umsetzung der darin beschlossenen Maßnahmen beitragen. Der Erarbeitungsprozess wird dabei durchgängig durch den Mobilitätsbeirat begleitet. 2. Aufgaben Der Mobilitätsbeirat wird vom Mobilitätsausschuss eingesetzt. Er nimmt eine beratende Funktion bei der Erarbeitung des Kölner SUMP wahr. Zum einen fließen die Beratungsergebnisse unmittelbar in die Arbeit des SUMP-Projektteams ein, da dieses an den Sitzungen des Mobilitätsbeirats teilnimmt. Zum anderen werden die Beratungsergebnisse dem MobA zur Kenntnis gegeben, so dass die Beratungstätigkeit des Mobilitätsbeirats auch dem Mobilitätsausschuss als zuständigem Fachausschuss für die SUMP-Erarbeitung bei dessen Entscheidungen zugutekommt. Anlage 3 zu Vorlagen-Nr. 3619/2025 Die wesentlichen Aufgaben des Mobilitätsbeirats sind: • Fachliche Begleitung des SUMP-Erarbeitungsprozesses und Hinweise zu dessen Optimierung sowie Qualitätssicherung des Gesamtprozesses, • inhaltlicher Austausch zwischen Verwaltung (inkl. der von ihr beauftragten Büros), Politik, Stakeholdern und Expert*innen zu Fragen der SUMP-Erstellung, • die Einbringung von Erfahrungen und Interessen aus Sicht der beteiligten Stakeholder und Expert*innen, • fachliche Einschätzung zu Maßnahmen im Bereich Mobilität und Verkehr, die im Rahmen der SUMP-Erarbeitung betrachtet werden, • Übernahme einer Multiplikatorenfunktion, um das Verständnis für die Zielsetzungen, die Komplexität der verkehrlichen Zusammenhänge, den Erarbeitungsprozess sowie die Umsetzungsnotwendigkeit des SUMP gegenüber der (Fach-) Öffentlichkeit zu erhöhen. 3. Zusammensetzung Der Beirat setzt sich u.a. aus Vertreter*innen der Kölner Verkehrspolitik, des Umlandes, der Wirtschaft, von Verkehrsdienstleistenden sowie von Verbänden zum Themenbereich „Mobilität/Verkehr“ zusammen. Um eine möglichst hohe Kontinuität in der Beiratsarbeit zu gewährlisten, nehmen die benannten Mitglieder regelmäßig an den Sitzungen teil. Im Bedarfsfall kann eine fest benannter Abwesenheitsvertretung entsendet werden (Ausnahme: Gruppe Verwaltungspraxis und Wissenschaft). Im Einzelnen arbeiten folgende Personen und Institutionen im Mobilitätsbeirat mit: Vorsitz Leiter des Amts für nachhaltige Mobilitätsentwicklung Geschäftsführung und Moderation Durch den Vorsitzenden benannte Mitarbeitende des Amts für nachhaltige Mobilitätsentwicklung sowie Mitarbeitende der beauftragten Planungs- und Beratungsbüros Verwaltungsinterne Expert*innen Durch den Vorsitzenden eingeladene Mitarbeitende der Fachämter 64, 66 und 68 sowie bei Bedarf weitere Ämter zur fachlichen Unterstützung Politik MobA-Vorsitzender stimmberechtigtes MobA -Mitglied für Ratsfraktion Grüne stimmberechtigtes MobA -Mitglied für Ratsfraktion CDU stimmberechtigtes MobA -Mitglied für Ratsfraktion SPD stimmberechtigtes MobA -Mitglied für Ratsfraktion Volt stimmberechtigtes MobA -Mitglied für Ratsfraktion FDP/KSG stimmberechtigtes MobA -Mitglied für Ratsfraktion Linke stimmberechtigtes MobA-Mitglied für Ratsfraktion AfD Anlage 3 zu Vorlagen-Nr. 3619/2025 Interessensvertretung Kinder und Jugend Vertreter*in wird durch den Kölner Jugendring e.V. benannt. Interessensvertretung Senior*innen Vertreter*in wird durch die Seniorenvertretung der Stadt Köln benannt. Interessenvertretung Behindertenpolitik Vertreter*in wird durch die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Stadt Köln benannt. Interessenvertretung regionale Kooperation Vertreter*in wird durch den Region Köln/Bonn e.V. benannt. Städtische Tochtergesellschaften Stadtwerke Köln (SWK) Mobilitätsdienstleistende (jeweils ein*e Vertreter*in) Bundesverbands Carsharing e.V. (BCS) Plattform Shared Mobility (PSM) Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) go.Rheinland Interessensvertretung Wirtschaft (jeweils ein*e Vertreter*in) Handwerkskammer zu Köln Industrie- und Handelskammer zu Köln KölnBusiness Wirtschaftsförderung Fachverbände „Mobilität & Verkehr“ (jeweils ein*e Vertreter*in) Schwerpunkt MIV: ADAC Nordrhein e.V. Schwerpunkt Radverkehr: ADFC Köln e.V. Schwerpunkt Fußverkehr: FUSS e.V. Schwerpunkt Verkehrsplanung und ÖPNV: Verkehrsclub Deutschland Regionalverband Köln e.V. Schwerpunkt Umwelt und Nachhaltigkeit: Scientists for Future Köln/Bonn (angefragt) Die benannten Fachverbände nehmen im SUMP-Prozess eine Bündelungsfunktion für die jeweils benannten Themenfelder wahr und tauschen sich mit anderen Verbänden und Interessenvertretungen, die ebenfalls in diesem Themenfeld tätig sind, aus bzw. informieren diese über den SUMP-Prozess. Neben den jeweils benannten Vertretenden der oben genannten Akteure wird zusätzlich eine stellvertretende Person benannt, die im Falle der Verhinderung des/der Hauptvertreter*in an der Beiratssitzung teilnehmen kann. Aufgrund der festgelegten Personenzahl ist es nur möglich, dass jeweils eine Person pro aufgeführtem Akteur den Sitzungen beiwohnt. Anlage 3 zu Vorlagen-Nr. 3619/2025 Expert*innen aus der Wissenschaft: Kölner Wissenschaft: Prof. Dr.-Ing. Isabelle Dembach, Professorin für Verkehrsplanung und Straßenentwurf an der TH Köln Verkehrswissenschaften: Prof. Dr.-Ing. Jürgen Gerlach, Professor für Straßenverkehrsplanung und -technik an der Bergischen Universität Wuppertal 4. Arbeitsweise und Organisation Der Mobilitätsbeirat tagt bis zu viermal im Jahr, wobei die Sitzungen auch als Videokonferenz stattfinden können. Der Leiter des Amts für nachhaltige Mobilitätsentwicklung der Stadt Köln führt den Vorsitz des Mobilitätsbeirats. Die Sitzungen werden durch den Vorsitzenden einberufen, geleitet und nach außen vertreten. Hierzu werden Tagesordnung und Ort allen Mitgliedern rechtzeitig, d.h. mindestens zwei Wochen vor der Sitzung bekannt gegeben. Eine Einladung erfolgt per Mail durch die Geschäftsführung. Die Moderation und Dokumentation erfolgen durch das dafür beauftragte Büro. Das Protokoll wird durch den Vorsitzenden zur Veröffentlichung freigegeben. Ebenso wird die Kommunikation nach außen durch den Vorsitzenden vorgenommen. Der Mobilitätsbeirat berichtet dem Mobilitätsausschuss. Darüber hinaus diskutiert der Mobilitätsbeirat die vorgestellten Arbeitsergebnisse und nimmt hierzu Stellung, wobei keine Einvernehmlichkeit hergestellt werden muss. Unterschiedliche Positionen sind jedoch zu dokumentieren. Zudem können bei Bedarf Meinungs- oder Stimmungsbilder eingeholt werden. Die Sitzungen des Mobilitätsbeirats sind nicht öffentlich. Die Mitglieder des Mobilitätsbeirats sind verpflichtet, die Beratungen und Beratungsergebnisse grundsätzlich vertraulich zu behandeln, sofern sie nicht für eine öffentliche Behandlung bestimmt sind. Gäste können auf Wunsch und Einladung des Mobilitätsbeirats an Sitzungen mitwirken. Die Geschäftsführung des Mobilitätsbeirats wird durch das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung mit Unterstützung durch die mit der SUMP-Erstellung beauftragten Planungs- und Beratungsbüros wahrgenommen. Zu den Aufgaben der Geschäftsführung gehören die Moderation der Sitzungen, die Protokollführung, die inhaltliche und organisatorische Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, inkl. Versand von Einladungen und Protokollen. Protokolle werden nach Freigabe an alle Mitglieder versandt. Zusätzlich wird das Protokoll auf der Website der Stadt Köln veröffentlicht (Mobilitätsbeirat - Stadt Köln). 5. Entschädigung Die Finanzierung der Mitarbeit im Beirat wird durch die für die Entsendung der Teilnehmenden verantwortlichen Akteure sichergestellt. Da die Mitglieder der Gruppe „Expert*innen aus Verwaltung und Wissenschaft“ nicht durch im Beirat vertretene Akteure entsandt werden, sondern auf Bitten der Stadt eine ansonsten kostenpflichtige Beratungsleistung erbringen, wird den Mitgliedern dieser Gruppe bei Teilnahme an den Beiratssitzungen eine Aufwandsentschädigung gewährt, die sich in der Höhe an der Entschädigung vergleichbarer Gremien orientiert. Zusätzlich werden bei dieser Gruppe die Kosten für An- und Abreise übernommen. Die Stadt gewährt darüber hinaus keine zusätzliche Vergütung oder Aufwandsentschädigung. Anlage 3 zu Vorlagen-Nr. 3619/2025 6. Änderung der Geschäftsordnung Die Geschäftsordnung kann durch Beschluss des Mobilitätsausschuss geändert werden. Der Mobilitätsbeirat kann hierzu Vorschläge unterbreiten und mit Mehrheit verabschieden, die die Verwaltung dann in eine Beschlussvorlage überführt und dem Mobilitätsausschuss vorlegt. 7. Inkrafttreten Die Geschäftsordnung wird durch Beschluss des Mobilitätsausschusses in Kraft gesetzt. Sie ist ab Beginn der Stufe 2 anzuwenden. Für die praktische Arbeit des Mobilitätsbeirats gilt diese Geschäftsordnung ab der ersten Mobilitätsbeiratssitzung.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 3619/2025 Freigabedatum 23.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP): Aktualisierung der Geschäftsordnung des Mobilitätsbeirats Beschlussorgan Mobilitätsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Mobilitätsausschuss verabschiedet die vorgelegte aktualisierte Geschäftsordnung des Mobilitätsbeirats (siehe Anlage 3). Mobilitätsausschuss 03.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Zuge der Erarbeitung des nachhaltigen Mobilitätsplans / SUMP wurde im Jahr 2022 der Mobilitätsbeirat als ein zentrales Begleitgremium eingerichtet. Der Beirat hat eine beratende Funktion im Prozess zur Erstellung dieses strategischen Rahmenplans (vgl. Vorlagen-Nr. 2262/2022). Nachdem die erste Stufe des nachhaltigen Mobilitätsplans im April 2025 abgeschlossen wurde (vgl. Vorlagen-Nr. 0392/2025), begann im September 2025 die zweite Stufe, in der es um die Maßnahmen- und Umsetzungsplanung, die Erarbeitung einer Finanzierungsstrategie und eines Evaluationsplans geht. Auch in Stufe 2 dient der Mobilitätsbeirat als zentrales Bera- tungsorgan. Im Bedarfsfeststellungsbeschluss zu Stufe 2 (vgl. Vorlagen-Nr. 2197/2024) waren die notwendigen finanziellen Mittel für den Mobilitätsbeirat bereits enthalten. Die Geschäftsordnung vom 23.08.2022 (siehe Anlage 2 in Vorlagen-Nr. 2262/2022) regelt ne- ben den Grundlagen der Zusammenarbeit auch den Teilnehmendenkreis des Mobilitätsbei- rats. Im Zuge von Stufe 2 sind folgende Aktualisierungen im Kreise der Teilnehmenden erfor- derlich: Aufgrund der Kommunalwahl ist eine Neubesetzung der politischen Vertreter*innen er- forderlich. Der Kreis der Expert*innen aus Verwaltung und Wissenschaft hat sich verändert. Die Stadtwerke Köln werden als festes Mitglied in die Geschäftsordnung aufgenom- men (zuvor nahmen sie als Gast teil). Darüber hinaus sind kleinere Anpassungen im Text vorgenommen worden, die der tatsächli- chen Praxis des Mobilitätsbeirats Rechnung tragen. Die Änderungen sind in Anlage 2 ersicht- lich. Anlage 3 stellt die fertige, aktualisierte Geschäftsordnung dar. Auswirkungen auf den Klimaschutz Zwar hat die Einsetzung des Mobilitätsbeirats keine direkte Klimaschutzwirkung. Eine wesent- liche Zielstellung der Erarbeitung eines Sustainable Urban Mobility Plans ist es jedoch, die Mobilitätsentwicklung mittel- bis langfristig klimaneutral zu gestalten und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Arbeit des Mobilitätsbeirats soll diese Zielsetzung un- terstützen.
Anlage 2_Übersicht über die Änderungen der GO
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Anlage 2 zu Vorlagen-Nr. 3619/2025 Übersicht über die Änderungen der Geschäftsordnung des Mobilitätsbeirats Namentliche Änderungen („Mobilitätsausschuss (MobA)“ statt „Verkehrsausschusses (VA)“ sowie „go.Rheinland“ statt „Nahverkehr Rheinland“) sind aus Gründen der Übersichtlichkeit in der folgenden Übersicht nicht dargestellt. Seite Alte Fassung vom 23.08.2022 Neue Fassung vom 03.03.2026 1 Geschäftsordnung des Mobilitätsbeirats zur Erstellung eines Sustainable Urban Mobility Plans der Stadt Köln 23.08.2022 Geschäftsordnung des Mobilitätsbeirats zur Erstellung eines Sustainable Urban Mobility Plans der Stadt Köln (Nachhaltiger Mobilitätsplan „Besser durch Köln“) 03.03.2026 4 stimmberechtigtes VA-Mitglied für Ratsfraktion FDP stimmberechtigtes VAMobA -Mitglied für Ratsfraktion FDP/KSG stimmberechtigtes MobA-Mitglied für Ratsfraktion AfD 5 Verwaltungspraxis: Burkhard Horn, ehemaliger Abteilungsleiter der Berliner Verkehrsverwaltung, heute freiberuflicher Berater Städtische Tochtergesellschaften Stadtwerke Köln (SWK) Verwaltungspraxis: Burkhard Horn, ehemaliger Abteilungsleiter der Berliner Verkehrsverwaltung, heute freiberuflicher Berater 6 Expert*innen aus Verwaltung und Wissenschaft: Kölner Wissenschaft: Dr.-Ing. Volker Stölting, Professor mit den Lehrgebieten Schienenverkehr, ÖPNV, Verkehrsmodellierung an der TH Köln Verkehrswissenschaften: Dr.-Ing. Ulrike Reutter, Professorin am Lehr- und Forschungsgebiet Öffentliche Verkehrssysteme und Mobilitätsmanagement der Bergischen Universität Wuppertal Expert*innen aus der Verwaltung und Wissenschaft: Kölner Wissenschaft: Prof. Dr.-Ing. Isabelle Dembach, Professorin für Verkehrsplanung und Straßenentwurf an der TH Köln Dr.-Ing. Volker Stölting, Professor mit den Lehrgebieten Schienenverkehr, ÖPNV, Verkehrsmodellierung an der TH Köln Verkehrswissenschaften: Prof. Dr.-Ing. Jürgen Gerlach, Professor für Straßenverkehrsplanung und -technik an der Bergischen Universität Wuppertal Dr.-Ing. Ulrike Reutter, Professorin am Lehr- und Forschungsgebiet Öffentliche Verkehrssysteme und Anlage 2 zu Vorlagen-Nr. 3619/2025 Seite Alte Fassung vom 23.08.2022 Neue Fassung vom 03.03.2026 6 Die Geschäftsführung protokolliert Ergebnisse in einem fortlaufenden Dokument. Zu den Aufgaben der Geschäftsführung gehören die Moderation der Sitzungen, die Protokollführung (in Form eines tabellarischen, fortlaufenden Ergebnisprotokolls), die inhaltliche und organisatorische Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, inkl. Versand von Einladungen und Protokollen. Zusätzlich wird dem VA das Protokoll per Mitteilung zur Kenntnis gegeben. Mobilitätsmanagement der Bergischen Universität Wuppertal Die Moderation und Dokumentation erfolgen durch das dafür beauftragte Büro. Die Geschäftsführung protokolliert Ergebnisse in einem fortlaufenden Dokument. Zu den Aufgaben der Geschäftsführung gehören die Moderation der Sitzungen, die Protokollführung (in Form eines tabellarischen, fortlaufenden Ergebnisprotokolls), die inhaltliche und organisatorische Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, inkl. Versand von Einladungen und Protokollen. Zusätzlich wird das Protokoll auf der Website der Stadt Köln veröffentlicht (Mobilitätsbeirat - Stadt Köln) Zusätzlich wird dem VA das Protokoll per Mitteilung zur Kenntnis gegeben. 7 Sie ist ab Beschlussdatum für die organisatorische Vorbereitung des Mobilitätsbeirats anzuwenden. Sie ist ab Beginn der Stufe 2 Beschlussdatum für die organisatorische Vorbereitung des Mobilitätsbeirats anzuwenden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3619/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.01.2026
- Erstellt
- 17.12.2025 17:10