Mandari Insight

3619/2025

Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP): Aktualisierung der Geschäftsordnung des Mobilitätsbeirats

Beschlussvorlage Ausschuss 23.01.2026

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Nächste Beratung: Mobilitätsausschuss, Sitzung am 03.03.2026, TOP 3.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3_Aktualisierte GO

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2_Übersicht über die Änderungen der GO

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

924 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei der vorliegenden Beschlussvorlage handelt es sich bereits um eine Maßnahme der 
Öffentlichkeitsbeteiligung, so dass sich der Vorschlag einer Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der 
Beschlussvorlage erübrigt. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3_Aktualisierte GO

12849 Zeichen

Anlage 3 zu Vorlagen-Nr. 3619/2025 
 
 
 
Geschäftsordnung 
 
des Mobilitätsbeirats zur Erstellung eines 
Sustainable Urban Mobility Plans 
der Stadt Köln  
(Nachhaltiger Mobilitätsplan  
„Besser durch Köln“) 
 
 
 
 
 
 
 
03.03.2026

Anlage 3 zu Vorlagen-Nr. 3619/2025 
Inhalt 
 
1. Ziele ................................ ................................ ................................ ...............................  3 
2. Aufgaben ................................ ................................ ................................ ........................ 3 
3. Zusammensetzung ................................ ................................ ................................ ......... 4 
4. Arbeitsweise und Organisation ................................ ................................ ....................... 6 
5. Entschädigung ................................ ................................ ................................ ............... 6 
6. Änderung der Geschäftsordnung ................................ ................................ .................... 7 
7. Inkrafttreten ................................ ................................ ................................ .................... 7

Anlage 3 zu Vorlagen-Nr. 3619/2025 
1. Ziele 
Am 06.02.2020 erteilte der Rat der Stadt Köln der Verwaltung den Auftrag zur Erarbeitung 
eines Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP) für Köln, der sich am SUMP-Leitfaden der 
EU orientieren soll (Vorlagen-Nr. 2609/2019). Mit dem SUMP-Ansatz wird das Ziel verfolgt, 
das Mobilitätsverhalten mit einer integrierten und langfristig angelegten Strategie zu steuern, 
den Umstieg auf nachhaltige Verkehrsmittel zu fördern und dadurch die städtische 
Lebensqualität zu verbessern. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der umfassenden 
Beteiligung der breiten Öffentlichkeit sowie der intensiven Evaluation der Umsetzung von 
Maßnahmen. 
 
Das letzte umfassende Gesamtverkehrskonzept (GVK) für Köln wurde im Jahr 1992 durch 
den Rat beschlossen. Insbesondere die darin definierten Verkehrsnetze haben – abgesehen 
von einzelnen, maßnahmenbedingten Fortschreibungen – bis heute grundsätzliche 
Gültigkeit. Im Jahr 2014 wurde das Strategiepapier „Köln Mobil 2025“ veröffentlicht, das von 
einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreter*innen der Stadt Köln und des Stadtwerke-
Konzerns, erstellt und unter Beteiligung lokaler Stakeholder und externer Expert*innen 
qualifiziert wurde. Zur Operationalisierung und Konkretisierung der Ziele und 
Handlungsfelder des Strategiepapiers wird die Empfehlung ausgesprochen, die Erarbeitung 
eines Verkehrsentwicklungsplans in Anlehnung an den europäischen SUMP-Leitfaden 
vorzunehmen.  
 
Der SUMP soll die Fortschreibung für das GVK und die Weiterentwicklung von „Köln Mobil 
2025“ und damit den strategischen Rahmen für die Gestaltung der Mobilitätswende in Köln 
darstellen. Darüber hinaus wurde im September 2020 die neue gesamtstädtische 
Stadtentwicklungsstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ veröffentlicht. Sie umfasst Leitsätze, 
Ziele und Handlungsempfehlungen für die gesamte Entwicklung der Stadt und somit auch 
speziell für die Mobilitätsentwicklung. In der stadträumlichen Perspektive der Stadtstrategie 
werden die wesentlichen räumlichen Schwerpunkte der künftigen 
Verkehrsentwicklungsplanung definiert. Der SUMP wird auf den Grundsätzen der „Kölner 
Perspektiven 2030+“ aufbauen und die hier enthaltenen Ziele und Inhalte für den Bereich 
Mobilität vertiefend behandeln. 
 
Die Stadt Köln hat 2019 zudem den Klimanotstand ausgerufen und strebt bis 2035 
Klimaneutralität an. Ziele, Strategien und Maßnahmen des SUMP müssen daher einen Weg 
der Mobilitätsentwicklung aufzeigen, an deren Ende der Mobilitätssektor seinen Beitrag zur 
Klimaneutralität erfüllt. 
 
Mit dem SUMP soll eine neue Dachstrategie mit einem integrierten und vernetzten Ansatz für 
die Mobilität in Köln entwickelt werden. Künftige Fortschreibungen städtischer sektoraler 
Mobilitäts- und Verkehrskonzepte sowie darin entwickelte Systematiken, Projekte und 
Maßnahmen müssen sich an den Grundsätzen des neuen SUMP orientieren und zur 
Umsetzung der darin beschlossenen Maßnahmen beitragen. 
 
Der Erarbeitungsprozess wird dabei durchgängig durch den Mobilitätsbeirat begleitet. 
 
 
2. Aufgaben 
Der Mobilitätsbeirat wird vom Mobilitätsausschuss eingesetzt. Er nimmt eine beratende 
Funktion bei der Erarbeitung des Kölner SUMP wahr. Zum einen fließen die 
Beratungsergebnisse unmittelbar in die Arbeit des SUMP-Projektteams ein, da dieses an 
den Sitzungen des Mobilitätsbeirats teilnimmt. Zum anderen werden die 
Beratungsergebnisse dem MobA zur Kenntnis gegeben, so dass die Beratungstätigkeit des 
Mobilitätsbeirats auch dem Mobilitätsausschuss als zuständigem Fachausschuss für die 
SUMP-Erarbeitung bei dessen Entscheidungen zugutekommt.

Anlage 3 zu Vorlagen-Nr. 3619/2025 
 
Die wesentlichen Aufgaben des Mobilitätsbeirats sind: 
 
• Fachliche Begleitung des SUMP-Erarbeitungsprozesses und Hinweise zu dessen 
Optimierung sowie Qualitätssicherung des Gesamtprozesses, 
• inhaltlicher Austausch zwischen Verwaltung (inkl. der von ihr beauftragten Büros), 
Politik, Stakeholdern und Expert*innen zu Fragen der SUMP-Erstellung, 
• die Einbringung von Erfahrungen und Interessen aus Sicht der beteiligten Stakeholder 
und Expert*innen, 
• fachliche Einschätzung zu Maßnahmen im Bereich Mobilität und Verkehr, die im 
Rahmen der SUMP-Erarbeitung betrachtet werden, 
• Übernahme einer Multiplikatorenfunktion, um das Verständnis für die Zielsetzungen, die 
Komplexität der verkehrlichen Zusammenhänge, den Erarbeitungsprozess sowie die 
Umsetzungsnotwendigkeit des SUMP gegenüber der (Fach-) Öffentlichkeit zu erhöhen. 
 
 
3. Zusammensetzung 
Der Beirat setzt sich u.a. aus Vertreter*innen der Kölner Verkehrspolitik, des Umlandes, der 
Wirtschaft, von Verkehrsdienstleistenden sowie von Verbänden zum Themenbereich 
„Mobilität/Verkehr“ zusammen. Um eine möglichst hohe Kontinuität in der Beiratsarbeit zu 
gewährlisten, nehmen die benannten Mitglieder regelmäßig an den Sitzungen teil. Im 
Bedarfsfall kann eine fest benannter Abwesenheitsvertretung entsendet werden (Ausnahme: 
Gruppe Verwaltungspraxis und Wissenschaft). 
 
Im Einzelnen arbeiten folgende Personen und Institutionen im Mobilitätsbeirat mit: 
 
Vorsitz 
Leiter des Amts für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 
 
Geschäftsführung und Moderation 
Durch den Vorsitzenden benannte Mitarbeitende des Amts für nachhaltige 
Mobilitätsentwicklung sowie Mitarbeitende der beauftragten Planungs- und Beratungsbüros 
 
Verwaltungsinterne Expert*innen 
Durch den Vorsitzenden eingeladene Mitarbeitende der Fachämter 64, 66 und 68 sowie bei 
Bedarf weitere Ämter zur fachlichen Unterstützung 
 
Politik 
MobA-Vorsitzender 
stimmberechtigtes MobA -Mitglied für Ratsfraktion Grüne 
stimmberechtigtes MobA -Mitglied für Ratsfraktion CDU 
stimmberechtigtes MobA -Mitglied für Ratsfraktion SPD 
stimmberechtigtes MobA -Mitglied für Ratsfraktion Volt 
stimmberechtigtes MobA -Mitglied für Ratsfraktion FDP/KSG 
stimmberechtigtes MobA -Mitglied für Ratsfraktion Linke 
stimmberechtigtes MobA-Mitglied für Ratsfraktion AfD

Anlage 3 zu Vorlagen-Nr. 3619/2025 
Interessensvertretung Kinder und Jugend 
Vertreter*in wird durch den Kölner Jugendring e.V. benannt. 
 
Interessensvertretung Senior*innen 
Vertreter*in wird durch die Seniorenvertretung der Stadt Köln benannt. 
 
Interessenvertretung Behindertenpolitik 
Vertreter*in wird durch die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Stadt Köln 
benannt. 
 
Interessenvertretung regionale Kooperation 
Vertreter*in wird durch den Region Köln/Bonn e.V. benannt. 
 
Städtische Tochtergesellschaften 
Stadtwerke Köln (SWK) 
 
Mobilitätsdienstleistende (jeweils ein*e Vertreter*in) 
Bundesverbands Carsharing e.V. (BCS) 
Plattform Shared Mobility (PSM) 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) 
go.Rheinland 
 
Interessensvertretung Wirtschaft (jeweils ein*e Vertreter*in) 
Handwerkskammer zu Köln 
Industrie- und Handelskammer zu Köln 
KölnBusiness Wirtschaftsförderung 
 
Fachverbände „Mobilität & Verkehr“ (jeweils ein*e Vertreter*in) 
Schwerpunkt MIV: ADAC Nordrhein e.V. 
Schwerpunkt Radverkehr: ADFC Köln e.V. 
Schwerpunkt Fußverkehr: FUSS e.V. 
Schwerpunkt Verkehrsplanung und ÖPNV: Verkehrsclub Deutschland Regionalverband Köln 
e.V. 
Schwerpunkt Umwelt und Nachhaltigkeit: Scientists for Future Köln/Bonn (angefragt) 
Die benannten Fachverbände nehmen im SUMP-Prozess eine Bündelungsfunktion für die 
jeweils benannten Themenfelder wahr und tauschen sich mit anderen Verbänden und 
Interessenvertretungen, die ebenfalls in diesem Themenfeld tätig sind, aus bzw. informieren 
diese über den SUMP-Prozess. 
 
Neben den jeweils benannten Vertretenden der oben genannten Akteure wird zusätzlich eine 
stellvertretende Person benannt, die im Falle der Verhinderung des/der Hauptvertreter*in an 
der Beiratssitzung teilnehmen kann. Aufgrund der festgelegten Personenzahl ist es nur 
möglich, dass jeweils eine Person pro aufgeführtem Akteur den Sitzungen beiwohnt.

Anlage 3 zu Vorlagen-Nr. 3619/2025 
Expert*innen aus der Wissenschaft: 
Kölner Wissenschaft: Prof. Dr.-Ing. Isabelle Dembach, Professorin für Verkehrsplanung 
und Straßenentwurf an der TH Köln  
Verkehrswissenschaften: Prof. Dr.-Ing. Jürgen Gerlach, Professor für 
Straßenverkehrsplanung und -technik an der Bergischen 
Universität Wuppertal 
 
 
4. Arbeitsweise und Organisation 
Der Mobilitätsbeirat tagt bis zu viermal im Jahr, wobei die Sitzungen auch als 
Videokonferenz stattfinden können. Der Leiter des Amts für nachhaltige 
Mobilitätsentwicklung der Stadt Köln führt den Vorsitz des Mobilitätsbeirats. Die Sitzungen 
werden durch den Vorsitzenden einberufen, geleitet und nach außen vertreten. Hierzu 
werden Tagesordnung und Ort allen Mitgliedern rechtzeitig, d.h. mindestens zwei Wochen 
vor der Sitzung bekannt gegeben. Eine Einladung erfolgt per Mail durch die 
Geschäftsführung. Die Moderation und Dokumentation erfolgen durch das dafür beauftragte 
Büro. Das Protokoll wird durch den Vorsitzenden zur Veröffentlichung freigegeben. Ebenso 
wird die Kommunikation nach außen durch den Vorsitzenden vorgenommen. 
 
Der Mobilitätsbeirat berichtet dem Mobilitätsausschuss. Darüber hinaus diskutiert der 
Mobilitätsbeirat die vorgestellten Arbeitsergebnisse und nimmt hierzu Stellung, wobei keine 
Einvernehmlichkeit hergestellt werden muss. Unterschiedliche Positionen sind jedoch zu 
dokumentieren. Zudem können bei Bedarf Meinungs- oder Stimmungsbilder eingeholt 
werden. 
 
Die Sitzungen des Mobilitätsbeirats sind nicht öffentlich. Die Mitglieder des Mobilitätsbeirats 
sind verpflichtet, die Beratungen und Beratungsergebnisse grundsätzlich vertraulich zu 
behandeln, sofern sie nicht für eine öffentliche Behandlung bestimmt sind. Gäste können auf 
Wunsch und Einladung des Mobilitätsbeirats an Sitzungen mitwirken. 
 
Die Geschäftsführung des Mobilitätsbeirats wird durch das Amt für nachhaltige 
Mobilitätsentwicklung mit Unterstützung durch die mit der SUMP-Erstellung beauftragten 
Planungs- und Beratungsbüros wahrgenommen. Zu den Aufgaben der Geschäftsführung 
gehören die Moderation der Sitzungen, die Protokollführung, die inhaltliche und 
organisatorische Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, inkl. Versand von Einladungen und 
Protokollen. Protokolle werden nach Freigabe an alle Mitglieder versandt. Zusätzlich wird 
das Protokoll auf der Website der Stadt Köln veröffentlicht (Mobilitätsbeirat - Stadt Köln). 
 
 
5. Entschädigung 
Die Finanzierung der Mitarbeit im Beirat wird durch die für die Entsendung der 
Teilnehmenden verantwortlichen Akteure sichergestellt. Da die Mitglieder der Gruppe 
„Expert*innen aus Verwaltung und Wissenschaft“ nicht durch im Beirat vertretene Akteure 
entsandt werden, sondern auf Bitten der Stadt eine ansonsten kostenpflichtige 
Beratungsleistung erbringen, wird den Mitgliedern dieser Gruppe bei Teilnahme an den 
Beiratssitzungen eine Aufwandsentschädigung gewährt, die sich in der Höhe an der 
Entschädigung vergleichbarer Gremien orientiert. Zusätzlich werden bei dieser Gruppe die 
Kosten für An- und Abreise übernommen. Die Stadt gewährt darüber hinaus keine 
zusätzliche Vergütung oder Aufwandsentschädigung.

Anlage 3 zu Vorlagen-Nr. 3619/2025 
6. Änderung der Geschäftsordnung 
Die Geschäftsordnung kann durch Beschluss des Mobilitätsausschuss geändert werden. Der 
Mobilitätsbeirat kann hierzu Vorschläge unterbreiten und mit Mehrheit verabschieden, die die 
Verwaltung dann in eine Beschlussvorlage überführt und dem Mobilitätsausschuss vorlegt. 
 
 
7. Inkrafttreten 
Die Geschäftsordnung wird durch Beschluss des Mobilitätsausschusses in Kraft gesetzt. Sie 
ist ab Beginn der Stufe 2 anzuwenden. Für die praktische Arbeit des Mobilitätsbeirats gilt 
diese Geschäftsordnung ab der ersten Mobilitätsbeiratssitzung.

Beschlussvorlage Ausschuss

2820 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3619/2025 
Freigabedatum 
23.01.2026  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP): 
Aktualisierung der Geschäftsordnung des Mobilitätsbeirats  
Beschlussorgan 
Mobilitätsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Mobilitätsausschuss verabschiedet die vorgelegte aktualisierte Geschäftsordnung des 
Mobilitätsbeirats (siehe Anlage 3). 
 
Mobilitätsausschuss 03.03.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Zuge der Erarbeitung des nachhaltigen Mobilitätsplans / SUMP wurde im Jahr 2022 der 
Mobilitätsbeirat als ein zentrales Begleitgremium eingerichtet. Der Beirat hat eine beratende 
Funktion im Prozess zur Erstellung dieses strategischen Rahmenplans (vgl. Vorlagen-Nr. 
2262/2022).  
 
Nachdem die erste Stufe des nachhaltigen Mobilitätsplans im April 2025 abgeschlossen 
wurde (vgl. Vorlagen-Nr. 0392/2025), begann im September 2025 die zweite Stufe, in der es 
um die Maßnahmen- und Umsetzungsplanung, die Erarbeitung einer Finanzierungsstrategie 
und eines Evaluationsplans geht. Auch in Stufe 2 dient der Mobilitätsbeirat als zentrales Bera-
tungsorgan. Im Bedarfsfeststellungsbeschluss zu Stufe 2 (vgl. Vorlagen-Nr. 2197/2024) waren 
die notwendigen finanziellen Mittel für den Mobilitätsbeirat bereits enthalten.  
 
Die Geschäftsordnung vom 23.08.2022 (siehe Anlage 2 in Vorlagen-Nr. 2262/2022) regelt ne-
ben den Grundlagen der Zusammenarbeit auch den Teilnehmendenkreis des Mobilitätsbei-
rats. Im Zuge von Stufe 2 sind folgende Aktualisierungen im Kreise der Teilnehmenden erfor-
derlich:  
 
 Aufgrund der Kommunalwahl ist eine Neubesetzung der politischen Vertreter*innen er-
forderlich.  
 Der Kreis der Expert*innen aus Verwaltung und Wissenschaft hat sich verändert. 
 Die Stadtwerke Köln werden als festes Mitglied in die Geschäftsordnung aufgenom-
men (zuvor nahmen sie als Gast teil). 
 
Darüber hinaus sind kleinere Anpassungen im Text vorgenommen worden, die der tatsächli-
chen Praxis des Mobilitätsbeirats Rechnung tragen. Die Änderungen sind in Anlage 2 ersicht-
lich. Anlage 3 stellt die fertige, aktualisierte Geschäftsordnung dar.  
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Zwar hat die Einsetzung des Mobilitätsbeirats keine direkte Klimaschutzwirkung. Eine wesent-
liche Zielstellung der Erarbeitung eines Sustainable Urban Mobility Plans ist es jedoch, die 
Mobilitätsentwicklung mittel- bis langfristig klimaneutral zu gestalten und damit einen wichtigen 
Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Arbeit des Mobilitätsbeirats soll diese Zielsetzung un-
terstützen.

Anlage 2_Übersicht über die Änderungen der GO

3717 Zeichen

Anlage 2 zu Vorlagen-Nr. 3619/2025 
 
Übersicht über die Änderungen der Geschäftsordnung des Mobilitätsbeirats 
Namentliche Änderungen („Mobilitätsausschuss (MobA)“ statt „Verkehrsausschusses (VA)“ 
sowie „go.Rheinland“ statt „Nahverkehr Rheinland“) sind aus Gründen der Übersichtlichkeit 
in der folgenden Übersicht nicht dargestellt. 
 
Seite Alte Fassung vom 23.08.2022 Neue Fassung vom 03.03.2026 
1 Geschäftsordnung des 
Mobilitätsbeirats zur Erstellung 
eines Sustainable Urban Mobility 
Plans der Stadt Köln  
23.08.2022 
Geschäftsordnung des 
Mobilitätsbeirats zur Erstellung eines 
Sustainable Urban Mobility Plans der 
Stadt Köln  
(Nachhaltiger Mobilitätsplan „Besser 
durch Köln“) 
03.03.2026 
 
4 stimmberechtigtes VA-Mitglied für 
Ratsfraktion FDP 
 
 
stimmberechtigtes VAMobA -Mitglied 
für Ratsfraktion FDP/KSG 
 
stimmberechtigtes MobA-Mitglied für 
Ratsfraktion AfD 
 
5  
 
 
Verwaltungspraxis:  
Burkhard Horn, ehemaliger 
Abteilungsleiter der Berliner 
Verkehrsverwaltung, heute 
freiberuflicher Berater 
Städtische Tochtergesellschaften 
Stadtwerke Köln (SWK) 
 
Verwaltungspraxis: 
Burkhard Horn, ehemaliger 
Abteilungsleiter der Berliner 
Verkehrsverwaltung, heute 
freiberuflicher Berater 
 
6 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Expert*innen aus Verwaltung und 
Wissenschaft: 
 
Kölner Wissenschaft:  
Dr.-Ing. Volker Stölting, Professor 
mit den Lehrgebieten 
Schienenverkehr, ÖPNV, 
Verkehrsmodellierung an der TH 
Köln 
 
 
 
Verkehrswissenschaften:  
Dr.-Ing. Ulrike Reutter, Professorin 
am Lehr- und Forschungsgebiet 
Öffentliche Verkehrssysteme und 
Mobilitätsmanagement der 
Bergischen Universität Wuppertal 
 
 
 
Expert*innen aus der Verwaltung und 
Wissenschaft: 
 
Kölner Wissenschaft:  
Prof. Dr.-Ing. Isabelle Dembach, 
Professorin für Verkehrsplanung und 
Straßenentwurf an der TH Köln  
Dr.-Ing. Volker Stölting, Professor mit 
den Lehrgebieten Schienenverkehr, 
ÖPNV, Verkehrsmodellierung an der 
TH Köln 
 
Verkehrswissenschaften:  
Prof. Dr.-Ing. Jürgen Gerlach, 
Professor für 
Straßenverkehrsplanung und -technik 
an der Bergischen Universität 
Wuppertal  
Dr.-Ing. Ulrike Reutter, Professorin 
am Lehr- und Forschungsgebiet 
Öffentliche Verkehrssysteme und

Anlage 2 zu Vorlagen-Nr. 3619/2025 
 
Seite Alte Fassung vom 23.08.2022 Neue Fassung vom 03.03.2026 
6  
 
 
Die Geschäftsführung protokolliert 
Ergebnisse in einem fortlaufenden 
Dokument.  
 
 
 
Zu den Aufgaben der 
Geschäftsführung gehören die 
Moderation der Sitzungen, die 
Protokollführung (in Form eines 
tabellarischen, fortlaufenden 
Ergebnisprotokolls), die inhaltliche 
und organisatorische Vor- und 
Nachbereitung der Sitzungen, inkl. 
Versand von Einladungen und 
Protokollen. 
 
Zusätzlich wird dem VA das 
Protokoll per Mitteilung zur 
Kenntnis gegeben. 
 
Mobilitätsmanagement der 
Bergischen Universität Wuppertal 
 
Die Moderation und Dokumentation 
erfolgen durch das dafür beauftragte 
Büro. Die Geschäftsführung 
protokolliert Ergebnisse in einem 
fortlaufenden Dokument.  
 
Zu den Aufgaben der 
Geschäftsführung gehören die 
Moderation der Sitzungen, die 
Protokollführung (in Form eines 
tabellarischen, fortlaufenden 
Ergebnisprotokolls), die inhaltliche 
und organisatorische Vor- und 
Nachbereitung der Sitzungen, inkl. 
Versand von Einladungen und 
Protokollen. 
 
Zusätzlich wird das Protokoll auf der 
Website der Stadt Köln veröffentlicht 
(Mobilitätsbeirat - Stadt Köln) 
Zusätzlich wird dem VA das Protokoll 
per Mitteilung zur Kenntnis gegeben. 
 
7 Sie ist ab Beschlussdatum für die 
organisatorische Vorbereitung des 
Mobilitätsbeirats anzuwenden. 
Sie ist ab Beginn der Stufe 2 
Beschlussdatum für die 
organisatorische Vorbereitung des 
Mobilitätsbeirats anzuwenden.

Beratungsverlauf (1)

03.03.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3619/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.01.2026
Erstellt
17.12.2025 17:10