1039/2025
Umsetzung der Sozialen Erhaltungssatzung Mülheim Süd-West
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Dezernat, Dienststelle IX/151/1 Vorlagen-Nummer 16.04.2025 1039/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 12.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 Umsetzung der Sozialen Erhaltungssatzung Mülheim Süd-West Dritter Sachstands-, Erfahrungsbericht 1. Anlass Am 24.03.2022 ist die Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevöl- kerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet Mülheim Süd-West in Kraft getreten. Um die gegenwärtige Struktur des Wohnraumangebots für verschiedene Haushalts- und Einkommenstypen zu erhalten, unterliegen alle baulichen und Nut- zungsänderungen einem gesonderten Genehmigungsvorbehalt. Außerdem steht der Stadt im Erhaltungsgebiet ein Vorkaufsrecht beim Verkauf von Wohngebäuden zu. Nachfolgender Bericht schließt an den zweiten Sachstands-, Erfahrungsbericht (Vorla- gen-Nr. 1143/2024) vom 16.04.2024 an. Weiterführende Informationen zu Sozialen Erhaltungssatzungen finden sich außerdem auf der Internetseite der Stadt Köln: https://www.stadt-koeln.de/soziale-erhaltungssatzungen. Auf der vorgenannten Inter- netseite steht ein Formular zur Verfügung, welches den Grundstückseigentümern*in- nen die Beantragung von erhaltungsrechtlichen Genehmigungen ohne erforderlichen Bauantrag erleichtern soll. Des Weiteren wurde die Internet-Seite kürzlich um eine in- teraktive Kartenanwendung ergänzt, mit deren Hilfe die Nutzer*innen mittels Eingabe von Straße und Hausnummer feststellen können, ob das betreffende Grundstück im Gebiet einer Sozialen Erhaltungssatzung liegt oder nicht. 2. Bauantragspflichtige Vorgänge Im Zeitraum 24.03.2022 bis 31.03.2024 waren beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik 29 und im aktuellen Berichtszeitraum 01.04.2024 bis 31.03.2025 sind fol- gende 16 Anträge auf bauliche oder Nutzungsänderungen in Verbindung mit einem Bauantrag gemäß Landesbauordnung eingegangen: Lfd. Nr. im Gesamtverzeich- nis Antragsgegenstand Erhaltungsrechtliches Prüfergebnis BA_030 Nutzungsänderung in eine fünfte Wohneinheit, bauliche Zustimmung, da neuer Wohn- 2 Änderungen des Bestandsge- bäudes, Errichtung von einer Außentreppe als Zugang, zwei Terrassen und zwei PKW-Stellplätzen raum geschaffen wird und Her- stellung eines zeitgemäßen Aus- stattungszustands BA_031 Zusammenlegung von zwei Ladenlokalen im Erdge- schoss mit baulichen Ände- rungen sowie Nutzungsände- rung der Ladenfläche in ein Bistro/Café ohne warme Kü- che Die Belange der Sozialen Erhal- tungssatzung sind nicht betroffen BA_032 Umbau einer Maisonette- Dachgeschosswohnung durch die Errichtung von Dachgauben und Dachterras- sen und internen Umbau- maßnahmen im Dachge- schoss und Spitzboden Zustimmung, da Herstellung ei- nes zeitgemäßen Ausstattungs- zustands BA_033 Nutzungsänderung in einem Wohngebäude mit 12 Woh- nungen in ein Wohngebäude mit 14 Wohnungen durch Nutzungsänderungen im Erd- geschoss Zustimmung, da neuer Wohn- raum geschaffen wird BA_034 Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Bauge- nehmigung zum Umbau von zwei Wohnungen im Dachge- schoss und Errichtung einer Dachgeschoss-Maisonette- Wohnung durch Ausbau des Spitzbodens Ablehnung wegen Verdrän- gungsgefahr BA_035 Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Bauge- nehmigung; Errichtung eines Wohnhauses (Neubau) Die Belange der Sozialen Erhal- tungssatzung sind nicht betroffen BA_036 Nutzungsänderung in Woh- nen durch Rückbau des Dachstuhls und Errichtung ei- nes Staffelgeschosses Zustimmung, da neuer Wohn- raum geschaffen wird BA_037 Nutzungsänderung einer ehe- maligen Bankfiliale in ein Sa- nitätsfachgeschäft Die Belange der Sozialen Erhal- tungssatzung sind nicht betroffen BA_038 Umnutzung des Spitzbodens zu Wohnraum mit interner Treppe Zustimmung, da neuer Wohn- raum geschaffen wird BA_039 Änderung eines Einfamilien- hauses durch Errichtung ei- nes gartenseitigen einge- schossigen Anbaus und von 2 Dachaufbauten, sowie in- terne Umbaumaßnahmen und energetische Sanierung Zustimmung mit Auflagen 3 BA_040 Nutzungsänderung in einen Beherbergungsbetrieb mit 8 Betten (vormals Anwaltskanz- lei) Die Belange der Sozialen Erhal- tungssatzung sind nicht betroffen BA_041 Errichtung von 3 Balkonen und Zusammenlegung von 6 Wohneinheiten zu 3 Wohneinheiten, inkl. energeti- scher Sanierung Ablehnung wegen Verdrän- gungsgefahr BA_042 Nutzungsänderung Haus- meisterwohnung in Büroflä- che Ablehnung wegen Verdrän- gungsgefahr BA_043 Änderung eines denkmalge- schützten Einfamilienhauses Zustimmung, da Herstellung ei- nes zeitgemäßen Ausstattungs- zustands BA_044 Voranfrage zur Klärung des Planungsrechts mit Einzelfra- gen für Aufstockung mit Bal- kon Zustimmung, da neuer Wohn- raum geschaffen wird. BA_045 Voranfrage zur Klärung des Planungsrechts für die Nut- zungsänderung von zwei Ein- heiten im Erdgeschoss des Gebäudes in Ferienwohnung In Bearbeitung 3. Anträge auf erhaltungsrechtliche Zustimmung ohne formellen Bauantrag Im Zeitraum 24.03.2022 bis 31.03.2024 waren beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik 7 und im aktuellen Berichtszeitraum 01.04.2024 bis 31.03.2025 sind folgende 5 Anträge auf erhaltungsrechtliche Zustimmung für bauliche oder Nutzungsänderun- gen ohne einen Bauantrag gemäß Landesbauordnung eingegangen: Lfd Nr. im Gesamtverzeich- nis Antragsgegenstand Erhaltungsrechtliches Prüfergebnis kBA_008 Fassadendämmung, Erneue- rung der Dacheindeckung, Fensteraustausch, Dämmung der obersten Geschossdecke und Kellerdecke, Instandset- zung der Elektroinstallation und Balkonanlagen Genehmigung mit Auflagen kBA_009 Fassadendämmung, Fenster- austausch, Austausch von Türen, Fernwärme, Erneue- rung vom Dachfenster, Ein- bau Photovoltaik-Anlage, Er- neuerung Bäder, neuer Bo- denbelag, integrierte Innen- möbel In Bearbeitung kBA_010 Fassaden- u. Dachdämmung, Fensteraustausch, Kellerde- In Bearbeitung 4 ckendämmung, Einbau Wär- mepumpe kBA_011 Grundrissänderungen, Fas- saden- u. Dachdämmung, Fensteraustausch, Kellerde- ckendämmung, Einbau Wär- mepumpe, neue Bodenbe- läge, Badsanierung Genehmigung mit Auflagen kBA_012 Energetische Sanierungs- maßnahmen (Effizienzhaus Denkmalschutz), Badsanie- rung, Fußbodenheizung, neue Bodenbeläge In Bearbeitung 4. Anfragen und Hinweise zu erhaltungsrechtlichen Themen Auch im aktuellen Berichtszeitraum gingen beim Amt für Stadtentwicklung und Statis- tik vor Beantragung einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung oder einer Baugeneh- migung Anfragen von Grundstückseigentümern*innen bzw. deren beauftragten Archi- tekt*innen zu beabsichtigten baulichen oder Nutzungsänderungen sowie Grundstücks- verkäufen und den damit verbundenen Rechtsfolgen der Sozialen Erhaltungssatzung ein. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 34 solcher Anfragen gezählt. 5. Nutzung des Vorkaufsrechts Neben dem Genehmigungsvorbehalt für bauliche Änderungen steht der Stadt gemäß Baugesetzbuch ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung zu. Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist nur innerhalb einer gesetzlichen Frist von drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags möglich. Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.11.2021 (BVerwG 4 C 1.20) kommt die Ausübung des Vorkaufsrechts seitdem nur noch in den Fällen in Betracht, in denen das Grundstück zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht entsprechend den Zielen und Zwecken der Sozialen Erhaltungssatzung bebaut ist oder genutzt wird. In Fällen, in denen der begründete Verdacht besteht, dass erhaltungsrechtliche Ziele bspw. durch eine Luxussanierung verletzt werden, kann das Vorkaufsrecht derzeit nicht an- gewandt werden. Ausführliche Erläuterungen hierzu beinhaltet der erste Sachstands- /Erfahrungsbericht zur Umsetzung der Sozialen Erhaltungssatzung Mülheim Süd- West vom 12.04.2023 (Vorlagen-Nr. 1131/2023). Ob und wann der Gesetzgeber an der betreffenden Stelle das Baugesetzbuch dahin- gehend ändern wird, dass künftig wieder eine Ausübung des Vorkaufsrechts in Be- tracht kommt, wenn der begründetet Verdacht besteht, dass erhaltungsrechtliche Ziele verletzt werden, ist aktuell nicht bekannt. Weiterhin prüft die Verwaltung in jedem Einzelfall in einem ämterübergreifend abge- stimmten Verfahren, ob beim Verkauf von Grundstücken die Ausübung des Vorkaufs- rechts nach den dargestellten Kriterien geboten ist und ob eine Ausübung zugunsten der Stadt oder zugunsten eines Dritten möglich ist. Soll das Vorkaufsrecht ausgeübt werden, wird den politischen Gremien die Entscheidung zur Beschlussfassung vorge- legt. Wenn der Stadt nach Auslegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Vorkaufsrecht zusteht, haben Käufer*innen das Recht, die Ausübung des Vor- kaufsrechts innerhalb der 3-Monatsfrist abzuwenden, sofern sie sich zur Einhaltung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungssatzung verpflichten. 5 Fallzahlen Im Berichtszeitraum 01.04.2024 bis 31.03.2025 wurden der Stadt insgesamt 17 Ver- kaufsfälle angezeigt und geprüft. In keinem der 17 geprüften Fälle bestand die Not- wendigkeit, das Vorkaufsrecht auszuüben. 6. Ausblick Weiterhin soll jährlich über die Umsetzung der Sozialen Erhaltungssatzung Mülheim Süd-West berichtet werden. Ein erneuter Bericht soll daher in einem Jahr erfolgen. Eine Evaluation der gesamten Satzung ist nach fünf Jahren, also für das Jahr 2027 vorgesehen. Gez. Haack
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1039/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.04.2025
- Erstellt
- 08.04.2025 09:59