V/0833/2013
Ausbau Albersloher Weg
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Beschlussvorlage
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V/0833/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Ausbau Albersloher Weg Teilabschnitt Angelsachsenweg - Otto-Hersing-Weg (Zustimmung zur Planung) Beratungsfolge 03.12.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 05.12.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Planung zum Ausbau des Albersloher Weges zwischen Angelsachsenweg und Otto - Hersing-Weg (2-streifiger Querschnitt als Reduktionsvariante) wird zugestimmt (Anlage 2). 2. Für die Fortführung des Bebauu ngsplanverfahrens für den Abschnitt zwischen Otto - Hersing-Weg und Osttor / Hiltruper Straße (Bebauungsplan Nr. 526) wird für die Festse t- zung der Verkehrsflächen ebenfalls ein 2-streifiger Querschnitt zugrunde gelegt. 3. Der Antrag A -R/0054/2012 der SPD -Fraktion vom 04.12.2012 an den Rat „Albersl oher Weg: Kosteneinsparung ohne Leistungseinbußen“ (Anlage 3) ist mit dieser Vorlage erl e- digt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt zum Ausbau des Albersloher Weges zw ischen Angelsachsenweg und Otto-Hersing-Weg Baukosten in Höhe von ca. 1.860.000 € entstehen. Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- Jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ä- chen und –anlagen Investitionsmaßnahme 4140 Albersloher Weg Angelsac hsen- weg - Osttor Auszahlungen 08 Auszahlungen von Bauma ßnah- men 2015 2016 450.000 900.000 VE 2014 450.000,--€ Vorlagen-Nr.: V/0833/2013 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 25.10.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0833/2013 2017 spätere Jahre 270.000 240.000 Einzahlungen 08 aus Zuwendungen für Investit i- onsmaßnahmen 2015 2016 2017 spätere Jahre 100.000 300.000 100.000 200.000 Saldo 1.160.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2014 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die B eschlussfassung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2014 bzw. der mitte l- fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigung bereitstellt. Begründung: 1. Planungsanlass Der ausgebaute Bereich des Albersloher Weges endet derzeit am Ange lsachsenweg. Im weiteren Verlauf weist der Albersloher Weg nur einen einseitigen gemei nsamen Geh- und Radweg sowie teilweise eine Straßenentwässerung in Form von Straßenseitengräben auf. Im Bereich der ei n- mündenden Straßen sind keine Abbiegestreifen vorhan den. Der Albersloher Weg genügt in di e- sem Ausbauzustand weder den verkehrlichen Anforderungen noch erfüllt er die gestalterischen Ansprüche an einen innerstädtischen Straßenraum. Aus diesem Grunde wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2005 beschlosse n, die Planung zum Ausbau des Alber sloher Weges vom Angelsachsenweg bis zur Kreuzung Hiltruper Straße / Osttor in die Priorität 1 des Arbeitpr o- gramms Verkehrsplanung aufzunehmen. 2. Planungsrecht 2.1 Teilabschnitt Angelsachsenweg – Otto-Hersing-Weg Für den Teilabschnitt zwischen Angelsachsenweg und Otto-Hersing-Weg besteht der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 142 Albersloher Weg (Teilabschnitt V). Der Beba uungsplan ist seit dem 27.06.1977 rechtsverbindlich und setzt die Verkehrsflächen für einen 4 -streifigen Straßenque r- schnitt fest. Der Bebauungsplan setzt für den Albersloher Weg keine Zu- und Abfahrtsverbote fest. Die Stadt Münster hat im Rahmen der Ausübung des Vorkaufsrechts bereits eine Vie lzahl von Grundstücken auf der Grundlage des Bebauungsplanes, d. h. für einen 4 -streifigen Ausbau erwor- ben. 2.2 Teilabschnitt Otto-Hersing-Weg – Hiltruper Str./Osttor Für den Abschnitt zwischen Otto -Hersing-Weg und Osttor / Hiltruper Straße ist die Neuau fstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Am 11.02.2009 besch loss der Rat die Aufstellung des B e- bauungsplanes Nr. 526 „Albersloher Weg – vom Otto-Hersing-Weg bis Osttor / Hiltruper Straße“ (Vorlage Nr. 1067/2008). Die zum Beschluss vorliegende Planung bezieht sich auf den Abschnitt mit dem geltenden Pl a- nungsrecht zwischen Angelsachsenweg und Otto -Hersing-Weg. Der für diesen Teilabschnitt fes t- gelegte Querschnitt hat Auswirkungen auf die Festsetzung der Verkehrsflächen für die Weiterfü h- rung des Bebauungsplanverfahrens bis Osttor / Hiltruper Straße. - 3 - V/0833/2013 3. Verkehrsentwicklung Straßenabschnitt Status Quo Prognose 2025 [Kfz/24h] [Kfz/24h] Albersloher Weg (L 586) 18.300 18.000 zw. Angelsachsenweg und Homannstr. Albersloher Weg (L 586) 15.900 15.200 zw. Homannstr. und Am Schütthook Albersloher Weg (L 586) 14.600 13.100 zw. Am Schütthook und Osttor Albersloher Weg (L586) 8.900 8.100 südlich Osttor Osttor (L 885) 11.000 10.500 westlich Albersloher Weg Hiltruper Straße (K 37) 8.900 9.000 östlich Albersloher Weg Tabelle 1: Verkehrsentwicklung auf dem Albersloher Weg Quelle: Verkehrsuntersuchung 5/2011, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Die Tabelle zeigt, dass bis zum Jahr 2025 keine Verkehrszunahmen auf dem Alber sloher Weg zu erwarten sind. 4. Planung 4.1 Bisherige Planung (Anlage 1) Der Straßenausbau soll im Wesentlichen in Richtung Südwesten erfolgen, so dass auf der Nor d- ostseite des Albersloher Weges kein zusätzlicher Grunderwerb erforderlich wird. Auf der Südwes t- seite des Albersloher Weges hat die Stadt Münster im Rah men des Vorkaufsrechts bereits mehre- re Grundstücke auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 142 (Teila bschnitt V) erworben. Zur Umsetzung der Planung ist weiterer Grunderwerb aus insgesamt sechs Grundstücken erforderlich. Die bereits von der Stadt Münster erworbenen und für den Straßenausbau nicht mehr benötigten Flächen könnten an die Anlieger zurück veräußert werden, sofern dies von den Anliegern g e- wünscht wird. Da hierüber jedoch erst nach B eschluss der Planung mit den Anliegern verhandelt werden kann, sind die für den Straße nbau nicht benötigten städtischen Flächen in der Planung zunächst als Verkehrsgrün dargestellt. Die bisherige Planung sieht einen 3-streifigen Straßenquerschnitt vor. Die beiden äußeren Streifen sollen als durchgehende Fahrstreifen genutzt werden, der mittlere Streifen dient als Multifunktions- streifen. Der Multifunktionsstreifen soll eine andere Oberfläche (z. B. Pflaster) erhalten und unte r- schiedlich genutzt werden. So dient er z. B. als Aufstellfläche für abbi egende Fahrzeuge in d ie angrenzenden privaten Grundstücke, insbesondere aber zur Tankstelle auf der Südwestseite des Albersloher Weges. In Höhe der Tankstelle ist im Multifunktionsstreifen eine Querungshilfe vorg e- sehen. Der Multifunktionsstreifen kann auch genutzt werden, um i m Bereich der Fahrbahnrandhal- testelle in Höhe Haus Nr. 587 an haltenden Bussen vorbeizufahren. Mit dem Ausbau erhält der Albersloher Weg beidseitig getrennte Rad - und Gehwege, die durch 3,00 m breite Baumstreifen von der Fahrbahn getrennt werden. Mit dem Straßenausbau muss der vorhandene Baumbestand fast vollständig weichen. Er wird beidseitig durch Neupflanzungen e r- setzt, um den Alleecharakter der Straße wieder herzuste llen. Anstelle der Straßenentwässerung über Straßenseitengräben ist der Bau eines Regenwasserkanals geplant. - 4 - V/0833/2013 Im Planungsabschnitt befinden sich die Haltestellen Otto -Hersing-Weg stadteinwärts und stad t- auswärts. Die Haltestelle Otto-Hersing-Weg stadteinwärts ist aus Platzgründen als Fahrbahnran d- haltestelle geplant. Die Haltestelle Otto-Hersing-Weg stadtauswärts wird als Busbucht ausgebildet. Im Bereich der Reihenhausbebauung Otto -Hersing-Weg 30 bis 36a sieht die Planung durchg e- hend eine Heckenanpflanzung in 2,00 m Breite auf städt. Fläche vor. Die Baukosten für den 3-streifigen Ausbau betragen ca. 2,21 Mio. €, zuzüglich Grunderwerb. Der Ausbau löst die Zahlung von Straßenbaubeiträgen (§ 8 KAG NRW) durch die Anlieger aus. Die voraussichtlich umlagefähigen Aufwendungen betragen 808.500 €. Der Verteilerwert beträgt vorläufige 24,63 €/m ² verv ielfältigter Grundstücksfläche. Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Größe von 900 m², zweigeschossig bebaut (Vervielfältiger 1,3) wird mit einem vorau s- sichtlichen Straßenbaubeitrag in Höhe von 28.800 € belastet. 4.2 Reduktionsvariante (Anlage 2) Mit dem Antrag der SPD -Fraktion an den Rat wurde die Verwaltung beauftragt, auf den bi slang geplanten 3 -streifigen Ausbau des Albersloher Weges zwischen Ange lsachsenweg und Otto - Hersing-Weg zu verzichten und eine Alternativplanung für den 2-streifigen Ausbau zu erstellen. Bei der Reduktionsvariante entfällt der Multifunktionsstreifen in Fahrbahnmitte. Dadurch b edingt entfällt die Möglichkeit, dass sich linksabbiegende Fahrzeuge in Fahrbahnmitte aufste llen können, ohne den nachfolgenden Verkehr zu behindern. Weiterhin entfällt die Möglichkeit zur Anlage einer zusätzlichen Querungshilfe. Durch denn Wegfall des Multifunktionsstreifens b esteht jedoch die Möglichkeit zur Anlage einer Rechtsabbiegespur vom Albersloher Weg in den Otto -Hersing-Weg bei gleich großem Grunderwerb. Die übrigen Ausbaumerkmale der Reduktionsvariante entsprechen denen der Ursprungsplanung. Die Baukosten für den 2-streifigen Ausbau betragen ca. 1,86 Mio. €, zuzüglich Grunderwerb. Der Ausbau löst die Zahlung von Straßenbaubeiträgen (§ 8 KAG NRW) durch die Anlieger aus. Die voraussichtlich umlagefähigen Aufwendungen betragen 562.500 €. Der Ve rteilerwert beträgt vorläufige 18,21 €/m ² vervielfältigter Grundstücksfläche. Ein durchschnittliches Wohngrun dstück mit einer Größe von 900 m², zweigeschossig bebaut (Vervielfältiger 1,3) wird mit einem vorau s- sichtlichen Straßenbaubeitrag in Höhe von 21.300 € belastet. 5. Zusammenfassung Im Vergleich der beiden Varianten werden, bezogen auf die Strecke, bei einem 2-streifigen Ausbau für den Kfz-Verkehr keine wesentlichen Verbesserungen im Verkehrablauf gegenüber der heutigen Situation erreicht. Linksabbie gende Fahrzeuge können zu Störungen im fließenden Verkehr fü h- ren, da die Möglichkeit einer Aufstellfläche in Fahrbahnmitte durch den Verzicht auf den Multifun k- tionsstreifen entfällt. Vor dem Hintergrund, dass für den Albersloher Weg jedoch keine Verkehr s- zunahme zu erwarten ist, scheint dieser Nachteil vertretbar, zumal wesentliche Verkehrsbehind e- rungen auch derzeit nicht auftreten. Eine Verbesserung für den Kfz -Verkehr ergibt sich bei einem 2 -streifigen Ausbau im Knote npunkt Albersloher Weg / Otto -Hersing-Weg. Durch den Wegfall des Multifun ktionsstreifens besteht bei gleichem Grunderwerb die Möglich keit zur Anlage eines Rechtsabbiegestreifens in den Otto - Hersing-Weg. Bezogen auf den ÖPNV und den Fußgänger- und Radverkehr im Längsverkehr sind beide Varian- ten als gleichwertig zu beurteilen. Bezogen auf den Querverkehr ist der 2 -streifige Querschnitt schlechter einzustufen, da die Möglichkeit zur Anlage von zusätzlichen Querungshilfen entfällt. Der Eingriff in den Baumbestand ist bei beiden Varianten gleich, d. h., bei beiden Ausbauvarianten muss der gesamte Baumbestand entfallen und durch Neupflanzungen ersetzt werden. - 5 - V/0833/2013 Auch bei einem 2 -streifigen Querschnitt ist zur Umsetzung der Planung Grunderwerb im B ereich der Reihen hausbebauung Otto -Hersing-Weg 30 bis 36a erforderlich. Di eser fällt jedoch in der Grundstückstiefe um bis zu 3,25 m geringer aus, als bei dem 3-streifigen Querschnitt. Die Baukosteneinsparung beträgt bei dem 2 -streifigen Querschnitt ca. 350.000 € g egenüber dem 3-streifigen Ausbau. Weitere Kosteneinsparungen ergeben sich durch den geringeren Grunde r- werb. Für den 3 -streifigen Straßenquerschnitt liegt eine Bewilligung des Zuschussgebers vor. Die 2 - streifige Variante ist aber auch förderfähig. Hierzu muss ein Änderungsantrag gestellt werden. Die Förderung beträgt 60% der förderfähigen Kosten. 6. Fazit Nach Abwägung der Vor - und Nachteile empfiehlt die Verwaltung für den A bschnitt zwischen An- gelsachsenweg und Otto -Hersing-Weg die Umsetzung des 2 -streifigen Querschnitts. Der 2 - streifige Querschnitt sollte auch Grundlage für die Weiterführung des Bebauungsplanve rfahrens bis zum Osttor/Hiltruper Straße sein. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Lageplan 3-streifiger Querschnitt Anlage 2: Lageplan 2-streifiger Querschnitt (Reduktionsvariante) Anlage 3: Antrag A-R/0054/2012 der SPD-Fraktion vom 04.12.2012 an den Rat
Anlage 1 Lageplan 3-streifiger Querschnitt
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% 1.586. Albersioher We Ott-Horsing-eg, Perser “
Anlage 3 Antrag der SPD-Fraktion an den Rat
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0054/2012) SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster 4. Dezember 2012 Antrag: „Albersloher Weg: Kosteneinsparung ohne Leistungseinbußen“ Der Rat möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Alternativplanung zu erstellen, die auf den geplanten dreistreifigen Ausbau des Albersioher Weges zwischen dem Angel- sachsenweg und dem Otto-Hersing-Weg verzichtet. Lediglich an den Einmündungen am Angelsachsenweg und Otto-Hersing-Weg sind Links- und Rechtsabbiegespuren vorzusehen. Die beidseitigen Fuß- und Radwege sollen weiterhin Bestandteil der Planung bleiben. 2. Es ist zu prüfen, ob die Straßenbaumaßnahme bei einem entsprechend reduzier- ten Ausbau weiterhin förderfähig ist. 3. Ebenfalls ist zu prüfen, welche Auswirkungen eine so geänderte Planung auf die Anliegerbeiträge hat. Begründung: Der geplante Ausbau des Albersloher Weges zwischen dem Angelsachsenweg und dem Otto-Hersing-Weg mit zwei Fahrbahnen und einer gepflasterten Mittelspur, die aber nicht als Fahrspur vorgesehen ist, sondern nur für Abbiegezwecke oder Querungshilfen dienen soll, ist überdimensioniert. Nach Einschätzung des Tiefbau- amtes führt ein solcher Ausbau nicht dazu, dass größere Verkehrsmengen auf dem Albersioher Weg abgewickelt werden können. An lediglich zwei Straßenein- mündungen - Angelsachsenweg und Otto-Hersing-Weg - besteht die Notwendigkeit, den Albersloher Weg für Links- und Rechtsabbieger aufzuweiten. Im Hinblick auf die Haushaltssituation der Stadt Münster ist es geboten, hier keine unnötigen Straßenbaukosten zu produzieren. Aber auch den Anliegern, die nach dem KAG herangezogen werden, ist es nicht zuzumuten, sich an unnötigen Baukosten zu beteiligen. gez. Holger Wigger Ralf Hubert Kurt Pölling Dr. Michael Jung Mathias Kersting Friedhelm Schade Dr. Fritz Baur Marianne Koch Anne Schule Wintzler Thomas Fastermann Thorsten Kornblum Petra Seyfferth Philipp Gabriel Gaby Kubig-Steltig Beate Vilhjalmsson Beanka Ganser Doris Lammert Maria Winkel Anne Hakenes Robert von Olberg
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (7)
- Hiltruper Straße
- Homannstraße
- Otto-Hersing-Weg 30
- Angelsachsenweg
- Albersloher Weg
- Am Schütthook
- Osttor
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0833/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.10.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37