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V/0833/2013

Ausbau Albersloher Weg

Vorlagen 28.10.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 05.12.2013, TOP 7.4

Anlage 2 Lageplan 2-streifiger Querschnitt (Reduktionsvariante)

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 Lageplan 3-streifiger Querschnitt

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Anlage 3 Antrag der SPD-Fraktion an den Rat

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Beschlussvorlage

12750 Zeichen

V/0833/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausbau Albersloher Weg 
Teilabschnitt Angelsachsenweg - Otto-Hersing-Weg (Zustimmung zur Planung) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.12.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
05.12.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Planung zum Ausbau des Albersloher Weges zwischen Angelsachsenweg und Otto -
Hersing-Weg (2-streifiger Querschnitt als Reduktionsvariante) wird zugestimmt (Anlage 2). 
 
2. Für die Fortführung des Bebauu ngsplanverfahrens für den Abschnitt zwischen Otto -
Hersing-Weg und Osttor / Hiltruper Straße (Bebauungsplan Nr. 526) wird für die Festse t-
zung der Verkehrsflächen ebenfalls ein 2-streifiger Querschnitt zugrunde gelegt. 
 
3. Der Antrag A -R/0054/2012 der SPD -Fraktion vom 04.12.2012 an den Rat „Albersl oher 
Weg: Kosteneinsparung ohne Leistungseinbußen“ (Anlage 3) ist mit dieser Vorlage erl e-
digt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt zum Ausbau des Albersloher Weges zw ischen 
Angelsachsenweg und Otto-Hersing-Weg Baukosten in Höhe von ca. 1.860.000 € entstehen.  
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
Jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ä-
chen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 4140 Albersloher Weg Angelsac hsen-
weg - Osttor 
Auszahlungen 08 Auszahlungen von Bauma ßnah-
men 
2015 
2016 
450.000 
900.000 
VE 2014  
450.000,--€ 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0833/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.10.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0833/2013 
2017 
spätere 
Jahre 
270.000 
240.000 
Einzahlungen 08 aus Zuwendungen für Investit i-
onsmaßnahmen 
2015 
2016 
2017 
spätere 
Jahre 
100.000 
300.000 
100.000 
200.000 
 
Saldo   1.160.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf  2014 bei der 
o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die B eschlussfassung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2014  bzw. der mitte l-
fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigung bereitstellt. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Planungsanlass 
Der ausgebaute Bereich des Albersloher Weges endet derzeit am Ange lsachsenweg. Im weiteren 
Verlauf weist der Albersloher Weg nur einen einseitigen gemei nsamen Geh- und Radweg sowie 
teilweise eine Straßenentwässerung in Form von Straßenseitengräben auf. Im Bereich der ei n-
mündenden Straßen sind keine Abbiegestreifen vorhan den. Der Albersloher Weg genügt in di e-
sem Ausbauzustand weder den verkehrlichen Anforderungen noch erfüllt er die gestalterischen 
Ansprüche an einen innerstädtischen Straßenraum. Aus diesem Grunde wurde im Rahmen der 
Haushaltsplanberatungen 2005 beschlosse n, die Planung zum Ausbau des Alber sloher Weges 
vom Angelsachsenweg bis zur Kreuzung Hiltruper Straße / Osttor in die Priorität 1 des Arbeitpr o-
gramms Verkehrsplanung aufzunehmen. 
 
 
2. Planungsrecht 
2.1 Teilabschnitt Angelsachsenweg – Otto-Hersing-Weg 
Für den Teilabschnitt zwischen Angelsachsenweg und Otto-Hersing-Weg besteht der rechtsgültige 
Bebauungsplan Nr. 142 Albersloher Weg (Teilabschnitt V). Der Beba uungsplan ist seit dem 
27.06.1977 rechtsverbindlich und setzt die Verkehrsflächen für einen 4 -streifigen Straßenque r-
schnitt fest. Der Bebauungsplan setzt für den Albersloher Weg keine Zu- und Abfahrtsverbote fest. 
Die Stadt Münster hat im Rahmen der Ausübung des Vorkaufsrechts bereits eine Vie lzahl von 
Grundstücken auf der Grundlage des Bebauungsplanes, d. h. für einen 4 -streifigen Ausbau erwor-
ben. 
 
 
2.2 Teilabschnitt Otto-Hersing-Weg – Hiltruper Str./Osttor 
Für den Abschnitt zwischen Otto -Hersing-Weg und Osttor / Hiltruper Straße ist die Neuau fstellung 
eines Bebauungsplanes erforderlich. Am 11.02.2009 besch loss der Rat die Aufstellung des B e-
bauungsplanes Nr. 526 „Albersloher Weg – vom Otto-Hersing-Weg bis Osttor / Hiltruper Straße“ 
(Vorlage Nr. 1067/2008). 
 
Die zum Beschluss vorliegende Planung bezieht sich auf den Abschnitt mit dem geltenden Pl a-
nungsrecht zwischen Angelsachsenweg und Otto -Hersing-Weg. Der für diesen Teilabschnitt fes t-
gelegte Querschnitt hat Auswirkungen auf die Festsetzung der Verkehrsflächen für die Weiterfü h-
rung des Bebauungsplanverfahrens bis Osttor / Hiltruper Straße.

- 3 - 
V/0833/2013 
3. Verkehrsentwicklung 
Straßenabschnitt Status Quo Prognose 2025  
  [Kfz/24h] [Kfz/24h] 
Albersloher Weg (L 586) 18.300 18.000 zw. Angelsachsenweg und Homannstr. 
Albersloher Weg (L 586) 15.900 15.200 zw. Homannstr. und Am Schütthook 
Albersloher Weg (L 586) 14.600 13.100 zw. Am Schütthook und Osttor 
Albersloher Weg (L586) 8.900 8.100 südlich Osttor 
Osttor (L 885) 11.000 10.500 westlich Albersloher Weg 
Hiltruper Straße (K 37) 8.900 9.000 östlich Albersloher Weg 
Tabelle 1: Verkehrsentwicklung auf dem Albersloher Weg 
Quelle: Verkehrsuntersuchung 5/2011, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
Die Tabelle zeigt, dass bis zum Jahr 2025 keine Verkehrszunahmen auf dem Alber sloher Weg zu 
erwarten sind. 
 
 
4. Planung 
4.1 Bisherige Planung (Anlage 1) 
Der Straßenausbau soll im Wesentlichen in Richtung Südwesten erfolgen, so dass auf der Nor d-
ostseite des Albersloher Weges kein zusätzlicher Grunderwerb erforderlich wird. Auf der Südwes t-
seite des Albersloher Weges hat die Stadt Münster im Rah men des Vorkaufsrechts bereits mehre-
re Grundstücke auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 142 (Teila bschnitt V) erworben. Zur 
Umsetzung der Planung ist weiterer Grunderwerb aus insgesamt sechs Grundstücken erforderlich. 
Die bereits von der Stadt Münster  erworbenen und für den Straßenausbau nicht mehr benötigten 
Flächen könnten an die Anlieger zurück veräußert werden, sofern dies von den Anliegern g e-
wünscht wird. Da hierüber jedoch erst nach B eschluss der Planung mit den Anliegern verhandelt 
werden kann, sind die für den Straße nbau nicht benötigten städtischen Flächen in der Planung 
zunächst als Verkehrsgrün dargestellt.  
 
Die bisherige Planung sieht einen 3-streifigen Straßenquerschnitt vor. Die beiden äußeren Streifen 
sollen als durchgehende Fahrstreifen genutzt werden, der mittlere Streifen dient als Multifunktions-
streifen. Der Multifunktionsstreifen soll eine andere Oberfläche (z. B. Pflaster) erhalten und unte r-
schiedlich genutzt werden. So dient er z. B. als Aufstellfläche für abbi egende Fahrzeuge in d ie 
angrenzenden privaten Grundstücke, insbesondere aber zur Tankstelle auf der Südwestseite des 
Albersloher Weges. In Höhe der Tankstelle ist im Multifunktionsstreifen eine Querungshilfe vorg e-
sehen. Der Multifunktionsstreifen kann auch genutzt werden, um i m Bereich der Fahrbahnrandhal-
testelle in Höhe Haus Nr. 587 an haltenden Bussen vorbeizufahren. 
 
Mit dem Ausbau erhält der Albersloher Weg beidseitig getrennte Rad - und Gehwege, die durch 
3,00 m breite Baumstreifen von der Fahrbahn getrennt werden. Mit dem Straßenausbau muss der 
vorhandene Baumbestand fast vollständig weichen. Er wird beidseitig durch Neupflanzungen e r-
setzt, um den Alleecharakter der Straße wieder herzuste llen. Anstelle der Straßenentwässerung 
über Straßenseitengräben ist der Bau eines Regenwasserkanals geplant.

- 4 - 
V/0833/2013 
Im Planungsabschnitt befinden sich die Haltestellen Otto -Hersing-Weg stadteinwärts und stad t-
auswärts. Die Haltestelle Otto-Hersing-Weg stadteinwärts ist aus Platzgründen als Fahrbahnran d-
haltestelle geplant. Die Haltestelle Otto-Hersing-Weg stadtauswärts wird als Busbucht ausgebildet. 
 
Im Bereich der Reihenhausbebauung Otto -Hersing-Weg 30 bis 36a sieht die Planung durchg e-
hend eine Heckenanpflanzung in 2,00 m Breite auf städt. Fläche vor.  
 
Die Baukosten für den 3-streifigen Ausbau betragen ca. 2,21 Mio. €, zuzüglich Grunderwerb.  
 
Der Ausbau löst die Zahlung von Straßenbaubeiträgen (§ 8 KAG NRW) durch die Anlieger aus. 
Die voraussichtlich umlagefähigen Aufwendungen betragen 808.500 €. Der Verteilerwert beträgt 
vorläufige 24,63 €/m ² verv ielfältigter Grundstücksfläche. Ein durchschnittliches Wohngrundstück 
mit einer Größe von 900 m², zweigeschossig bebaut (Vervielfältiger 1,3) wird mit einem vorau s-
sichtlichen Straßenbaubeitrag in Höhe von 28.800 € belastet. 
 
4.2 Reduktionsvariante (Anlage 2) 
Mit dem Antrag der SPD -Fraktion an den Rat wurde die Verwaltung beauftragt, auf den bi slang 
geplanten 3 -streifigen Ausbau des Albersloher Weges zwischen Ange lsachsenweg und Otto -
Hersing-Weg zu verzichten und eine Alternativplanung für den 2-streifigen Ausbau zu erstellen. 
 
Bei der Reduktionsvariante entfällt der Multifunktionsstreifen in Fahrbahnmitte. Dadurch b edingt 
entfällt die Möglichkeit, dass sich linksabbiegende Fahrzeuge in Fahrbahnmitte aufste llen können, 
ohne den nachfolgenden Verkehr zu behindern. Weiterhin entfällt die Möglichkeit zur Anlage einer 
zusätzlichen Querungshilfe. Durch denn Wegfall des Multifunktionsstreifens b esteht jedoch die 
Möglichkeit zur Anlage einer Rechtsabbiegespur vom Albersloher Weg in den Otto -Hersing-Weg 
bei gleich großem Grunderwerb. 
Die übrigen Ausbaumerkmale der Reduktionsvariante entsprechen denen der Ursprungsplanung. 
 
Die Baukosten für den 2-streifigen Ausbau betragen ca. 1,86 Mio. €, zuzüglich Grunderwerb.  
 
Der Ausbau löst die Zahlung von Straßenbaubeiträgen (§ 8 KAG NRW) durch die Anlieger aus. 
Die voraussichtlich umlagefähigen Aufwendungen betragen 562.500 €. Der Ve rteilerwert beträgt 
vorläufige 18,21 €/m ² vervielfältigter Grundstücksfläche. Ein durchschnittliches Wohngrun dstück 
mit einer Größe von 900 m², zweigeschossig bebaut (Vervielfältiger 1,3) wird mit einem vorau s-
sichtlichen Straßenbaubeitrag in Höhe von 21.300 € belastet. 
 
 
5. Zusammenfassung 
Im Vergleich der beiden Varianten werden, bezogen auf die Strecke, bei einem 2-streifigen Ausbau 
für den Kfz-Verkehr keine wesentlichen Verbesserungen im Verkehrablauf gegenüber der heutigen 
Situation erreicht. Linksabbie gende Fahrzeuge können zu Störungen im fließenden Verkehr fü h-
ren, da die Möglichkeit einer Aufstellfläche in Fahrbahnmitte durch den Verzicht auf den Multifun k-
tionsstreifen entfällt. Vor dem Hintergrund, dass für den Albersloher Weg jedoch keine Verkehr s-
zunahme zu erwarten ist, scheint dieser Nachteil vertretbar, zumal wesentliche Verkehrsbehind e-
rungen auch derzeit nicht auftreten.  
Eine Verbesserung für den Kfz -Verkehr ergibt sich bei einem 2 -streifigen Ausbau im Knote npunkt 
Albersloher Weg / Otto -Hersing-Weg. Durch den Wegfall des Multifun ktionsstreifens besteht bei 
gleichem Grunderwerb die Möglich keit zur Anlage eines Rechtsabbiegestreifens in den Otto -
Hersing-Weg. 
 
Bezogen auf den ÖPNV und den Fußgänger- und Radverkehr im Längsverkehr sind beide Varian-
ten als gleichwertig zu beurteilen. Bezogen auf den Querverkehr ist der 2 -streifige Querschnitt 
schlechter einzustufen, da die Möglichkeit zur Anlage von zusätzlichen Querungshilfen entfällt.  
 
Der Eingriff in den Baumbestand ist bei beiden Varianten gleich, d. h., bei beiden Ausbauvarianten 
muss der gesamte Baumbestand entfallen und durch Neupflanzungen ersetzt werden.

- 5 - 
V/0833/2013 
 
Auch bei einem 2 -streifigen Querschnitt ist zur Umsetzung der Planung Grunderwerb im B ereich 
der Reihen hausbebauung Otto -Hersing-Weg 30 bis 36a erforderlich. Di eser fällt jedoch in der 
Grundstückstiefe um bis zu 3,25 m geringer aus, als bei dem 3-streifigen Querschnitt. 
 
Die Baukosteneinsparung beträgt bei dem 2 -streifigen Querschnitt ca. 350.000 € g egenüber dem 
3-streifigen Ausbau. Weitere Kosteneinsparungen ergeben sich durch den geringeren Grunde r-
werb.  
 
Für den 3 -streifigen Straßenquerschnitt liegt eine Bewilligung des  Zuschussgebers vor. Die 2 -
streifige Variante ist aber auch förderfähig. Hierzu muss ein Änderungsantrag gestellt werden. Die 
Förderung beträgt 60% der förderfähigen Kosten. 
 
 
6. Fazit 
Nach Abwägung der Vor - und Nachteile empfiehlt die Verwaltung für den A bschnitt zwischen An-
gelsachsenweg und Otto -Hersing-Weg die Umsetzung des 2 -streifigen Querschnitts. Der 2 -
streifige Querschnitt sollte auch Grundlage für die Weiterführung des Bebauungsplanve rfahrens 
bis zum Osttor/Hiltruper Straße sein. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Lageplan 3-streifiger Querschnitt  
Anlage 2: Lageplan 2-streifiger Querschnitt (Reduktionsvariante) 
Anlage 3: Antrag A-R/0054/2012 der SPD-Fraktion vom 04.12.2012 an den Rat

Anlage 1 Lageplan 3-streifiger Querschnitt

52 Zeichen

%

1.586. Albersioher We

Ott-Horsing-eg,

Perser

“

Anlage 3 Antrag der SPD-Fraktion an den Rat

2026 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0054/2012)

SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster

4. Dezember 2012

Antrag: „Albersloher Weg: Kosteneinsparung ohne Leistungseinbußen“

Der Rat möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Alternativplanung zu erstellen, die auf den
geplanten dreistreifigen Ausbau des Albersioher Weges zwischen dem Angel-
sachsenweg und dem Otto-Hersing-Weg verzichtet. Lediglich an den Einmündungen
am Angelsachsenweg und Otto-Hersing-Weg sind Links- und Rechtsabbiegespuren
vorzusehen. Die beidseitigen Fuß- und Radwege sollen weiterhin Bestandteil der
Planung bleiben.

2. Es ist zu prüfen, ob die Straßenbaumaßnahme bei einem entsprechend reduzier-
ten Ausbau weiterhin förderfähig ist.

3. Ebenfalls ist zu prüfen, welche Auswirkungen eine so geänderte Planung auf die
Anliegerbeiträge hat.

Begründung:

Der geplante Ausbau des Albersloher Weges zwischen dem Angelsachsenweg und
dem Otto-Hersing-Weg mit zwei Fahrbahnen und einer gepflasterten Mittelspur, die
aber nicht als Fahrspur vorgesehen ist, sondern nur für Abbiegezwecke oder
Querungshilfen dienen soll, ist überdimensioniert. Nach Einschätzung des Tiefbau-
amtes führt ein solcher Ausbau nicht dazu, dass größere Verkehrsmengen auf dem
Albersioher Weg abgewickelt werden können. An lediglich zwei Straßenein-
mündungen - Angelsachsenweg und Otto-Hersing-Weg - besteht die Notwendigkeit,
den Albersloher Weg für Links- und Rechtsabbieger aufzuweiten.

Im Hinblick auf die Haushaltssituation der Stadt Münster ist es geboten, hier keine
unnötigen Straßenbaukosten zu produzieren.

Aber auch den Anliegern, die nach dem KAG herangezogen werden, ist es nicht
zuzumuten, sich an unnötigen Baukosten zu beteiligen.

gez.
Holger Wigger Ralf Hubert Kurt Pölling

Dr. Michael Jung Mathias Kersting Friedhelm Schade
Dr. Fritz Baur Marianne Koch Anne Schule Wintzler
Thomas Fastermann Thorsten Kornblum Petra Seyfferth
Philipp Gabriel Gaby Kubig-Steltig Beate Vilhjalmsson
Beanka Ganser Doris Lammert Maria Winkel

Anne Hakenes Robert von Olberg

Beratungsverlauf (2)

03.12.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
05.12.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Hiltruper Straße
  • Homannstraße
  • Otto-Hersing-Weg 30
  • Angelsachsenweg
  • Albersloher Weg
  • Am Schütthook
  • Osttor

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0833/2013
Typ
Vorlagen
Datum
28.10.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37