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Beratung der Haushaltsplan-Entwurfs 2019 einschließlich der Finanzplanung bis 2022 und der sonstigen Anlagen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2981/2018 vom 11.09.2018

Stand: Am 17.09.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 2981/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beratung der Haushaltsplan-Entwurfs 2019 einschließlich der Finanzplanung bis 2022 und der sonstigen Anlagen Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt den Haushaltsplan-Entwurf 2019 einschließlich der Finanzplanung bis 2022 und der sonstigen Anlagen zur Kenntnis. 2. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt die nachfolgend genannten Vorschläge und Anregungen: 1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen regt die Zusetzung der beantragten 0,5 Stelle für die Jugendeinrichtung zum 01.01.2019 im Haus der Familie e.V. Rondorf und deren haushal- terische Absicherung in den Haushaltsplanungen an. 2. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen regt an, den Haushaltsplan der Gebäudewirtschaft auszugsweise in Hinblick auf bauliche Maßnahmen im Stadtbezirk Rodenkirchen bspw für die Schulen in Listenform für die Bezirksvertretung künftig darzustellen. 3. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen regt an, für das Projekt Sportplatz Kapellenstraße die haushalterischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Fertigstellung des Sportplatzes Kapellenstraße in 2020 erfolgt. Die Vorschläge und Anregungen wurden in der Sonder-FVB am 10.09.2018 formuliert. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 2 Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat den Entwurf der Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen in seiner Sit- zung am 29.08.2018 entgegen genommen. Die Bezirksvertretungen erfüllen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereit- gestellten Haushaltsmittel. Sie wirken an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Sie beraten über alle Haushaltsansätze, die ihren Bezirk und ihre Aufgaben betreffen und können dazu Vorschlä- ge und Anregungen machen. Gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung NRW sind die bezirksbezogenen Haushaltsansätze zu einem gesonderten Band des Haushaltsplanes nachzuweisen. Anlagen

Beratungsverlauf

  1. 17.09.2018

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.1.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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