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2981/2018

Beratung der Haushaltsplan-Entwurfs 2019 einschließlich der Finanzplanung bis 2022 und der sonstigen Anlagen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 11.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 17.09.2018, TOP 9.1.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2113 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2981/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beratung der Haushaltsplan-Entwurfs 2019 einschließlich der Finanzplanung bis 2022 und der 
sonstigen Anlagen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt den Haushaltsplan-Entwurf 2019 einschließlich der 
Finanzplanung bis 2022 und der sonstigen Anlagen zur Kenntnis.  
 
2. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt die nachfolgend genannten Vorschläge und 
Anregungen:  
 
1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen regt die Zusetzung der beantragten 0,5 Stelle für die 
Jugendeinrichtung zum 01.01.2019 im Haus der Familie e.V. Rondorf und deren haushal-
terische Absicherung in den Haushaltsplanungen an. 
2. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen regt an, den Haushaltsplan der Gebäudewirtschaft 
auszugsweise in Hinblick auf bauliche Maßnahmen im Stadtbezirk Rodenkirchen bspw  für 
die Schulen in Listenform für die Bezirksvertretung künftig darzustellen. 
3. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen regt an, für das Projekt Sportplatz Kapellenstraße die 
haushalterischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Fertigstellung des Sportplatzes 
Kapellenstraße in 2020 erfolgt. 
 
 
Die Vorschläge und Anregungen wurden in der Sonder-FVB am 10.09.2018 formuliert. 
 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018

2 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat den Entwurf der Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen in seiner Sit-
zung am 29.08.2018 entgegen genommen.  
 
Die Bezirksvertretungen erfüllen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereit-
gestellten Haushaltsmittel. Sie wirken an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Sie beraten 
über alle Haushaltsansätze, die ihren Bezirk und ihre Aufgaben betreffen und können dazu Vorschlä-
ge und Anregungen machen.  
 
Gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung NRW sind die bezirksbezogenen Haushaltsansätze zu 
einem gesonderten Band des Haushaltsplanes nachzuweisen.  
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

17.09.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kapellenstraße

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Details

Aktenzeichen
2981/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
11.09.2018
Erstellt
07.09.2018 09:43